Patienten an die Macht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patienten an die Macht

Beitrag von Presse » 01.07.2011, 07:48

Patienten an die Macht

Ärzte hätten gerne brave Patienten. Doch seit Internet und Selbsthilfegruppen für Transparenz sorgen, lassen Kranke sich nicht mehr alles gefallen. Und das kann sogar die Kosten senken.

Von Lisa Nienhaus

(30.06.2011) Kommt ein Patient zum Arzt. Er hat Nackenschmerzen, und das seit Wochen. Der Arzt schickt ihn zum MRT, dort findet sich nichts. Der Doktor schlägt eine kleine Sonderuntersuchung vor, kostet aber extra. Auf Nachfrage sagt er, dass es wohl rund 70 Euro seien, fühlt sich durch die Frage aber offensichtlich gestört. „Ich will Ihnen nichts andrehen“, faucht er. Der Patient nimmt an, um den Arzt nicht zu verärgern. Bei der Untersuchung kommt nichts heraus. Als der Patient die Praxis verlässt, fragt er sich: War das jetzt wirklich nötig?
.... (weiter lesen unter)
http://www.faz.net/artikel/C30770/gesun ... 48331.html

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