Behindertenbeauftragter der Bundesregierung begrüßt Erleichterungen für 1,4 Millionen bahnreisende Menschen mit Behinderungen
Der von Deutscher Bahn AG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Wegfall der sogenannten „50-km-Regelung“ bedeutet für behinderte Bahnreisende, zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können. Die derzeit noch geltende Regelung beschränkt sich auf Nahverkehrszüge in einen Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des behinderten Menschen und in sogenannten „Verkehrsverbünden“ sowie auf einige weitere öffentliche Verkehrsmittel. „Die vorgesehene Neuregelung wird Erleichterungen für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen bringen. Bisher mussten behinderte Bahnreisende Zusatztickets kaufen, um alle Nahverkehrszüge mit ihrem Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Noch Ende letzten Jahres hatte der Behindertenbeauftragte in einem Gespräch mit Bahn-Chef Dr. Rüdiger Grube für eine Änderung der bisherigen Regelung geworben. „Ich begrüße sehr, dass die Deutsche Bahn AG die geplante Neuregelung auf den 1. September vorziehen will“, so Hubert Hüppe. Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ wird auch das Streckenverzeichnis entfallen, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss. „Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, so Hubert Hüppe. Wichtig sei nun, die Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu verstärken, damit Menschen mit Behinderungen die neue Regelung auch tatsächlich nutzen können, betonte der Behindertenbeauftragte.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.06.2011
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
http://www.behindertenbeauftragter.de/D ... _node.html
Bahnreisende Menschen mit Behinderung - Erleichterungen !
Moderator: WernerSchell
Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen
Behinderung
Ab 1. September 2011 gibt es für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen Erleichterungen im Bahnverkehr. Die Bundesregierung hat angekündigt, für diesen Personenkreis eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr einzuführen. Die bisher geltende 50-km-Begrenzung soll wegfallen.
http://www.vdk.de/de25785
Quelle: Pressemitteilung vom 24.06.2011
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Pausder (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de
Ab 1. September 2011 gibt es für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen Erleichterungen im Bahnverkehr. Die Bundesregierung hat angekündigt, für diesen Personenkreis eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr einzuführen. Die bisher geltende 50-km-Begrenzung soll wegfallen.
http://www.vdk.de/de25785
Quelle: Pressemitteilung vom 24.06.2011
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Pausder (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de
Freifahrt in allen Nahverkehrszügen für behinderte Menschen
Behinderte Menschen
Freifahrt in allen Nahverkehrszügen
Foto: Deutsche Bahn AGSchwerbehinderte Reisende können künftig deutschlandweit mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahrenSchwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt sind, können seit dem 1. September 2011 kostenlos Nahverkehrszüge nutzen.
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen
Die Freifahrt-Regelung kommt rund 1,4 Millionen Menschen zugute, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Ihr rot-grüner Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Aufdruck und trägt das Merkzeichen "G", "aG", "H", "GI" oder Bl". Um die Freifahrten in Anspruch nehmen zu können, müssen sie außerdem ein Beiblatt mitführen, das mit einer Wertmarke des Versorgungsamtes versehen ist. Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
Bislang erstreckten sich die Freifahrten in den Zügen der Deutschen Bahn nur innerhalb der Verkehrsverbünde und außerhalb in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort. Wer darüber hinaus und in einem verbundfeien Gebiet fahren wollte, musste dafür einen zusätzlichen Fahrschein kaufen. Gerade für blinde Menschen oder Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ein großes Hindernis.
Bundesweit alle Nahverkehrszüge nutzen
Deutsche Bahn AG und Bundessozialministerium haben vereinbart: Freifahrtberechtigte Schwerbehinderte können künftig deutschlandweit und durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren. Die Beschränkung auf den 50-km-Radius ist aufgehoben.
Dies gilt seit dem 1. September 2011 für die Regionalbahn (RB), den Regionalexpress (RE), den Interregio-Express (IRE) und für S-Bahnen (S). Ein zusätzlicher Fahrschein ist dann nicht mehr erforderlich.
Die unentgeltliche Beförderung gilt allerdings nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen auch Schwerbehinderte normal bezahlen.
Verkehrsverbünde und private Eisenbahnverkehrsunternehmen haben längst die kostenlose Fahrt für diese Gruppe eingeführt, die Deutsche Bahn zieht jetzt nach.
"Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können", so Bahn-Vorstand Rüdiger Grube. Die Neuregelung sei ein Beitrag zu mehr Kundenorientierung und trage zum Bürokratieabbau bei.
Soziale Verantwortung zeigen
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen findet, dass die neue großzügige Freifahrtsregelung ein "prima Beispiel" sei, wie jeder in seinem Bereich etwas für behinderte Menschen verbessern könne: "Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los." Dieses Beispiel sozialer Verantwortung von Unternehmen gegenüber schwerbehinderten Menschen sei deswegen besonders hervorzuheben, weil es auf freiwilliger Basis ohne gesetzliche Verpflichtung geschehe.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, die Regelung auch gesetzlich zu verankern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.09.2011
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... fahrt.html
Freifahrt in allen Nahverkehrszügen
Foto: Deutsche Bahn AGSchwerbehinderte Reisende können künftig deutschlandweit mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahrenSchwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt sind, können seit dem 1. September 2011 kostenlos Nahverkehrszüge nutzen.
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen
Die Freifahrt-Regelung kommt rund 1,4 Millionen Menschen zugute, die gehbehindert, blind oder gehörlos sind. Ihr rot-grüner Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Aufdruck und trägt das Merkzeichen "G", "aG", "H", "GI" oder Bl". Um die Freifahrten in Anspruch nehmen zu können, müssen sie außerdem ein Beiblatt mitführen, das mit einer Wertmarke des Versorgungsamtes versehen ist. Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
Bislang erstreckten sich die Freifahrten in den Zügen der Deutschen Bahn nur innerhalb der Verkehrsverbünde und außerhalb in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort. Wer darüber hinaus und in einem verbundfeien Gebiet fahren wollte, musste dafür einen zusätzlichen Fahrschein kaufen. Gerade für blinde Menschen oder Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, ein großes Hindernis.
Bundesweit alle Nahverkehrszüge nutzen
Deutsche Bahn AG und Bundessozialministerium haben vereinbart: Freifahrtberechtigte Schwerbehinderte können künftig deutschlandweit und durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn in der 2. Klasse kostenlos fahren. Die Beschränkung auf den 50-km-Radius ist aufgehoben.
Dies gilt seit dem 1. September 2011 für die Regionalbahn (RB), den Regionalexpress (RE), den Interregio-Express (IRE) und für S-Bahnen (S). Ein zusätzlicher Fahrschein ist dann nicht mehr erforderlich.
Die unentgeltliche Beförderung gilt allerdings nur für den Nahverkehr. Im Fernverkehr müssen auch Schwerbehinderte normal bezahlen.
Verkehrsverbünde und private Eisenbahnverkehrsunternehmen haben längst die kostenlose Fahrt für diese Gruppe eingeführt, die Deutsche Bahn zieht jetzt nach.
"Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können", so Bahn-Vorstand Rüdiger Grube. Die Neuregelung sei ein Beitrag zu mehr Kundenorientierung und trage zum Bürokratieabbau bei.
Soziale Verantwortung zeigen
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen findet, dass die neue großzügige Freifahrtsregelung ein "prima Beispiel" sei, wie jeder in seinem Bereich etwas für behinderte Menschen verbessern könne: "Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los." Dieses Beispiel sozialer Verantwortung von Unternehmen gegenüber schwerbehinderten Menschen sei deswegen besonders hervorzuheben, weil es auf freiwilliger Basis ohne gesetzliche Verpflichtung geschehe.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, die Regelung auch gesetzlich zu verankern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 02.09.2011
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... fahrt.html