Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2009, 07:01

Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht

Eine von zahlreichen Anfragen (anonymisiert):

Ich war vor ca. 2 Jahren bei einem Facharzt zu einer Untersuchung und habe heute dort angerufen, um den Befund dieser damaligen Untersuchung zu erbitten. Da wurde mir am Telefon von einer Arzthelferin (nicht vom Arzt selbst) mitgeteilt, daß ich für diese Leistung eine Überweisung hinsenden müsse. Das hat mich ziemlich irritiert, da die eigentliche ärztliche Leistung (= Befunderhebung) ja bereits vor 2 Jahren erfolgt und auch abgerechnet worden ist, alles, was ich ja möchte, ist, daß mir dieser Befund ausgehändigt wird als Ausgangs- und Kontrollbefund für weitere Befunde, die folgen werden. Da ich demnächst umziehe, ist dies für meine Weiterversorgung wichtig. Die Portokosten wäre ich gewillt zu übernehmen, das habe ich am Telefon auch signalisiert. Trotzdem beharrte die Arzthelferin darauf, daß hierfür eine Überweisung notwendig sei. Eine Überweisung für diesen Facharzt kann ich aktuell aber gar nicht aufbringen, da ich mir nun einen Facharzt in meiner Nähe gesucht habe und bei diesem kürzlich gewesen bin. Die Überweisung für dieses Quartal hat also dieser Facharzt, bei dem ich unlängst war. Ich bin selbst als Ärztin tätig, arbeite allerdings im Krankenhaus. Wenn bei uns Leute anrufen und Befunde brauchen, dann kriegen sie einen Ausdruck oder eine Kopie, es gibt da nie Schwierigkeiten. Daß sich diese Praxis dermaßen sperrt, wundert mich zugegeben, ich verstehe das Problem auch nicht.
Nun würde ich gerne wissen, ob es überhaupt zulässig ist, daß die für die Herausgabe eines Befundes eine Überweisung verlangen? Wie gesagt, das Erstellen einer Befundkopie und Zusenden an den Patienten ist ja keine ärztliche Leistung an sich. Ich dachte auch, ich hätte als Patient ohnehin ein Anrecht auf meine Befunde. Oder ist dies nicht so?
Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG,
N.N.

Antwort:

Es geht in Ihrem Fall offensichtlich darum, ein Teilstück der Krankendokumentation zu bekommen, per Kopie. Dazu ergibt sich: Ein Patient hat das Recht auf Einsicht und einen Herausgabeanspruch von Unterlagen als Kopie. Die Orginaldokumentation verbleibt im Regelfall beim Arzt. Die diesbezüglichen Grundsätze, die im Krankenhaus praktiziert werden, gelten entsprechend auch in der Arztpraxis.
Siehe in meinem Forum u.a. unter
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
viewtopic.php?t=4925&highlight=herausgabe
Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
viewtopic.php?t=7065&highlight=herausgabe
Patient darf Röntgenbild aus Praxis mitnehmen
viewtopic.php?t=8064&highlight=herausgabe
Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK
viewtopic.php?t=6809&highlight=herausgabe
Broschüre: Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung
viewtopic.php?t=6455&highlight=herausgabe
Krankendokumention erstellen - ärztliche Berufspflicht!
viewtopic.php?t=3461&highlight=krankendokumentation
Omas Krankendokumentation - Einsichtsrechte?
viewtopic.php?t=5978&highlight=krankendokumentation

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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WernerSchell
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Entlassungsberichte und Arztsbriefe - an Betreuer ?

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2011, 07:28

In einer Mailingliste gab es einen kurzen Schriftwechsel. Er wird anonymisiert vorgestellt:

Herr ... schrieb:
.... von allen Kliniken erhalte ich seit Jahren die Entlassungberichte und Arztbriefe meiner Betreuten auf Anforderung. Nun verweigert mir eine Klinik die Herausgabe der vorhanden Arztberichte bzw. Entlassungsberichte einer Betreuten. Ich habe die Gesundheitssorge und die Zustimmung der Betreuten, dass mir diese Unterlagen ausgehändigt werden können. Mit dieser Klinik hatte ich bisher noch keinen Kontakt. Die Klinik argumentiert, dass diese Berichte nur an Ärzte versendet werden. Auch der Patient selbst erhält diesen Bericht nicht.
Meine Frage : Mit welcher gesezlichen Grundlage kann ich argumentieren bzw. die Klinik dazu bringen, dass sie die Berichte an mich aushändigt.

Sehr geehrter Herr ...,

es wird als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag angesehen, eine Krankendokumentation zu führen. Patienten (bzw. ihre Rechtsvertreter ) haben Anspruch auf Einsicht in die sie betreffende Krankendokumentation (objektive Unterlagen). Das hat u.a. der BGH bereits 1982 in zwei richtungsweisenden Urteilen klargestellt. Unabhängig von dem Einsichtsrecht gibt es auch das Recht, die Dokumentation in Kopie (oder Zweitschrift) herauszuverlangen.
Sie kommen m.E. an die erwähnten Unterlagen einfach heran, wenn sie die Arzt- bzw. Behandlungsberichte vom behandelnden Arzt in Kopie erbitten. Wenn Sie so weiter kommen, können Sie sich weitere Diskussionen mit dem Krankenhaus ersparen.
Siehe auch Patientenrechte in Deutschland heute
http://www.wernerschell.de/Patientensch ... ndlung.php

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen

Beitrag von Presse » 19.05.2011, 06:36

Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen

Selbst wenn Privatpatienten ihre Rechnung nicht bezahlen, haben sie ein Recht auf ihre Behandlungsunterlagen. Lediglich die Kopierkosten müssen sie sofort begleichen. Mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=654 ... ung&n=1105

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Einsichtsrechte bezüglich der Krankendokumentation

Beitrag von Rob Hüser » 21.05.2011, 08:01

Die Einsichtsrechte der Patienten in ihre Krankendokumente werden seit Jahren durch die Gerichte klar und eindeutig bestätigt. Es wundert, dass offensichtlich immer wieder, ggf. mit neuen Argumenten, die Einsicht verweigert wird. Ich denke, dass diesbezügliche Klarstellungen im geplanten Patientenrechtegesetz sinnvoll sind.

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Einsicht ihrer Praxis-Akte

Beitrag von Presse » 01.12.2011, 07:52

Patienten haben Recht auf Einsicht ihrer Praxis-Akte
ERFURT (ava). Ein Patient kann verlangen, seine Patientenakte oder auch nur Befunde oder Laborberichte einzusehen. Wenn er Kopien davon haben möchte, können Ärzte ihm für das Anfertigen der Kopien allerdings eine Kostenpauschale von 50 Cent pro Seite berechnen. Diesen Ratschlag gibt die Rechtsabteilung der KV Thüringen in ihrem jüngsten Rundschreiben. ....
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=681373

Az.: 9 O 5324/08 (Landgericht München); 7C 286/11 (Amtsgericht Waiblingen)

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Einsichtsrecht in Krankendokumentation

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2012, 18:44

„Intensiv“, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie (2/12), Thieme Verlag, Stuttgart, informiert in einem Beitrag zum Thema:
Schell, Werner: „Darf ich mal sehen? Einsichtsrecht in Krankendokumentation“.
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Krankenakten brauchen nur in Kopie herausgegeben werden

Beitrag von Presse » 20.03.2012, 15:51

Kein Recht aufs Original / Krankenakten brauchen nur in Kopie herausgegeben werden

Baierbrunn (ots) - Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt, berichtet die "Apotheken Umschau". Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Patienten können aber entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gehen zu ihren Lasten.

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2012 B liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2012 Wort und Bild - Apotheken Umschau
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
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Stiftung Warentest kritisiert schlampige Patientenakten

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2015, 11:29

Oft unvollständig: Stiftung Warentest kritisiert schlampige Patientenakten
Jeder Patient darf auf Wunsch seine Krankenunterlagen vom Arzt einfordern. Das ist Gesetz.
Doch Recht und Realität sind oft weit voneinander entfernt. Das hat erneut eine Untersuchung der Stiftung Warentest ergeben.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/gesundheit/arzt-kli ... 49697.html
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Patientenrechte: Blick in die Akte macht Praxen noch Problem

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2015, 06:07

Ärzte Zeitung vom 11.08.2015:
Patientenrechte: Blick in die Akte macht Praxen noch Probleme
Wie weit das Recht der Patienten auf Einsicht in die eigene Krankenakte geht, scheint vielen Praxen noch nicht bewusst zu sein.
Ein Testlauf zeigt: Vollständige und lesbare Unterlagen erhalten Patienten eher selten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... cht&n=4406
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Kopie der Patientenakte: Vorkasse ist möglich

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2017, 07:42

Ärzte Zeitung vom 23.01.2017:
Kopie der Patientenakte: Vorkasse ist möglich
Patienten können – nach dem Patientenrechtegesetz – eine elektronische Abschrift ihrer Akte einfordern.
Sie müssen allerdings die Kosten für die Kopie tragen. Ein OLG-Urteil erlaubt Ärzten nun sogar, Vorkasse zu verlangen.
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„Pro Pflege“ schaltet sich in den Streit um die Patientenakten eines Jüchener Hausarztes ein

Beitrag von WernerSchell » 05.05.2020, 08:27

Bürgermonitor zu Jüchener Arzt: Patienten sollen gemeinsam klagen

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Jüchen: „Pro Pflege“ schaltet sich in den Streit um die Patientenakten eines Jüchener Hausarztes ein. Eine Klage sei nach Ansicht des Initiative-Vorsitzenden Werner Schell mit keinem hohen Kostenrisiko verbunden. - Ein Beitrag von Gundhild Tillmanns: Im Streit um die Herausgabe von Patientenakten oder zumindest der Kopien aus einer aufgegebenen Arztpraxis in Jüchen bekommen die Betroffenen jetzt einen weiteren Fürsprecher. … Laut „Pro Pflege“ sei es daher folgerichtig, dass hier eine direkte Herausgabeklage gegen den Arzt (auf Kopien) das geeignete Mittel sei….. (weiter lesen im Beitrag der NGZ vom 05.05.2020) > https://rp-online.de/nrw/staedte/jueche ... d-50357065
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