http://www.aok-pflegedienstnavigator.de

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http://www.aok-pflegedienstnavigator.de

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2008, 06:15

Mit einem Klick zum passenden Pflegedienst - AOK stellt umfangreiche Datenbank für jedermann online

( 16.07.08 ) Wer einen Pflegedienst sucht, hat es jetzt leichter: Die AOK stellt ein umfangreiches Informationsportal im Internet bereit. Unter http://www.aok-pflegedienstnavigator.de (neue Website) haben Pflegebedürftige, deren Angehörige und Interessierte jetzt die Möglichkeit, Adressen, Kontaktdaten und Preise von Pflegediensten in ganz Deutschland zu ermitteln. Gesucht werden kann nach einem Ort oder einer Postleitzahl in einem Umkreis von zwei bis 40 Kilometern.

"Ein entscheidender Vorteil des Pflegedienst-Navigators gegenüber anderen Suchmaschinen ist die Kostenschätzung. Interessierte können individuell die benötigten Leistungen auswählen und die Summe berechnen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zu tragen haben, wird dabei separat ausgewiesen", erklärt Marianna Hanke-Ebersoll, Pflegeexpertin beim AOK-Bundesverband. Bei den Angaben handelt es sich um Schätzungen: Mögliche Preissteigerungen – beispielsweise an Wochenenden – sind nicht eingerechnet.

Umfangreiche Infos über die Anbieter

Die Online-Datenbank enthält auch Informationen, die ambulante Pflegeeinrichtungen selbst einstellen. Dazu zählen Auskünfte über betreutes Wohnen, Kooperationen mit Begegnungsstätten, Essen auf Rädern, Fremdsprachenkenntnisse des Personals, religiöse Angebote und die Nummer des eigenen Hausnotrufs. Außerdem können Einrichtungen Bilder online stellen.

"Wir kooperieren in Sachen Pflege eng mit den Einrichtungen. Außerdem sind wir ständig im Dialog mit den Betroffenen und kennen ihren enormen Bedarf an Informationen sehr genau. Deshalb sind wir sehr froh, eine solch umfassende und zuverlässige Online-Hilfe anbieten zu können. Bislang war die Suche nach dem geeigneten Pflegedienst oft viel zu kompliziert", sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern und verantwortlicher Vorstand für häusliche Krankenpflege und Pflege im Bundesprojekt der AOK-Gemeinschaft. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die keinen Computer besitzen oder keine Erfahrungen mit dem Internet haben, helfen die Mitarbeiter in den AOK-Geschäftstellen. Die im Pflegenavigator bereit gestellten Informationen bieten außerdem eine solide Grundlage für Gespräche mit den Pflegekassen und Pflegediensten.

Derzeit sind im Pflegedienst-Navigator knapp 4.000 Pflegedienste aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen gelistet. In Kürze kommen die Daten aus Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hinzu.

Bereits seit März 2007 bietet die AOK einen weiteren Service an: den Pflegeheim-Navigator (neue Website). Er enthält für die stationäre Pflege ähnlich umfangreiche Informationen wie der Pflegedienst-Navigator für die ambulante Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 16.07.08

Siehe auch
Pflegeheim-Navigator der AOK online / Länderübergreifende AOK-Kooperation erfolgreich
viewtopic.php?t=6207&highlight=navigator
Zuletzt geändert von WernerSchell am 27.10.2010, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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AOK-Pflegenavigator: Erste Benotungen für Pflegeheime online

Beitrag von Presse » 01.12.2009, 15:09

AOK-Pflegenavigator: Erste Benotungen für Pflegeheime online

Berlin (sts). Im AOK-Pflegenavigator sind jetzt die ersten Benotungen von Pflegeheimen eingestellt. "Damit haben Versicherte endlich die Möglichkeit, die Qualität von Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen", sagte Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, am Dienstag. In den nächsten Wochen würden kontinuierlich weitere Qualitätsberichte von Pflegeheimen veröffentlicht, die dann in der Internet-Suchmaschine online abrufbar seien.
Die Suche gestaltet sich allerdings schwierig. Da es keine zentrale Homepage für die Bewertungen gibt, kann der Verbraucher nur in den Datenbanken der Kassen - wie in diesem Fall der AOK-Pflegenavigator – fündig werden. Und auch dort gibt es keinen speziellen Hinweis, welche Einrichtungen von den dort 12.616 gelisteten Pflegeheimen bereits benotete wurde.
Sinnvoller wäre es gewesen, eine zentrale Homepage mit den Transparenzberichten online zu stellen. „Das wäre sicherlich verbraucherfreundlicher gewesen“, bestätigte eine AOK-Sprecherin gegenüber CAREkonkret. Doch darauf konnten sich die Kostenträger offenbar nicht einigen.

Tipp: Einen im AOK-Navigator eingepflegten Qualitätsbericht finden Sie etwa von der Senioren- und Pflegeheim Christine GmbH in Kiefersfelden.
Internet:
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/i ... flegekarte

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Transparenz á la AOK: Risikokriterien durch die Hintertür

Beitrag von Presse » 15.09.2010, 17:18

Transparenz á la AOK: Risikokriterien durch die Hintertür auf Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen

Essen. Die AOK hat für Ihre Kunden einen Pflegenavigator ins Netz gestellt, der dabei helfen soll, geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen zu finden. Bei der Nutzung des AOK-Pflegenavigators sind uns massive vertragswidrige Änderungen in der Darstellung von Einrichtungen aufgefallen, die bereits nach einem Transparenzbericht bewertet sind.
Konkret mussten wir feststellen, dass die AOK als einzige Kasse ein Warnfenster geschaltet hat, wenn der Nutzer den Haken bei „nur Einrichtungen mit MDK-Transparenzbericht“ setzt. Ebenso verwendet sie willkürlich gewählte Risikokriterien, die weder in den Transparenzkriterien noch in den übrigen Pflegerichtlinien existieren.

Mit dieser Darstellung der Transparenzergebnisse verstößt die AOK gegen die Pflegetransparenzvereinbarung für den stationären Bereich. Wir haben die AOK schriftlich aufgefordert, diese Form der Darstellung zukünftig zu unterlassen. Die Vertragsparteien der PTVS haben sich über die Form der Veröffentlichung der Transparenzergebnisse und insbesondere die Darstellungsebenen geeinigt. Der GKV-Spitzenverband hat auch im Namen der AOK diese Vereinbarung abgeschlossen und somit muss die AOK sich auch an die Vereinbarungen halten.

Detaillierte Informationen zum AOK-Pflegenavigator finden Sie hier
http://vdab-info.de/fileadmin/doks/down ... ktuell.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2010
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann
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Im Teelbruch 132
45219 Essen
Fon 0 20 54/ 95 78 15
Fax 0 20 54/ 95 78 40
E-Mail nicole.meermann@vdab.de oder presse@vdab.de

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Pflegenavigator: AOK-Vorstoß sorgt weiter für Unmut

Beitrag von Presse » 05.10.2010, 12:51

Pflegenavigator: AOK-Vorstoß sorgt weiter für Unmut / VDAB stellt Ultimatum

Essen (sts). Nachdem CAREkonkret am vergangenen Freitag umfassend über die Änderungen am AOK-Pflegenavigator berichtete, hat sich nun auch der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) in die Debatte eingeschaltet. Wie berichtet, ermöglicht der AOK-Pflegenavigator seit kurzem eine Selektion der Transparenzberichte nach so genannten Risikokriterien. Diese Kriterien sind von der AOK eigenständig gewählt, aber niemals im Rahmen der Selbstverwaltung konsentiert worden. "Durch die Abwandlung der Transparenzkriterien wird nicht nur der Verbraucher getäuscht, sondern auch die Einrichtung in der Außendarstellung diskreditiert", so VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. "Die Sortierungsoption ist vertragswidrig und verkürzt in völlig unzulässiger Weise die Darstellung der Transparenzergebnisse der Einrichtungen."
Der VDAB hat den AOK-Bundesverband schriftlich aufgefordert, diese Form der Darstellung zu unterlassen. Da dies bisher nicht erfolgt sei, wurden nun die AOK-Landesverbände als Gesellschafter der AOK-Bundesverband GbR anwaltlich zur Sicherstellung der Unterlassung aufgefordert. Knieling: "Erfolgt dies bis zum 13. Oktober nicht, so werden wir den gerichtlichen Weg der Klärung gehen. Wir können nicht zulassen, dass unsere Mitglieder unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes in der Öffentlichkeit zum Spielball willkürlicher Aktionen der AOK werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 05.10.2010
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Warnhinweise und Risikokriterien beim Transparenzbericht

Beitrag von Presse » 27.10.2010, 14:21

Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risikokriterien bei der Veröffentlichung eines Transparenzberichts

Detmold. Die Einführung so genannter Risikokriterien in die Transparenzberichterstattung durch die AOK hat in der Branche für Aufruhr gesorgt – in einer ersten Zwischenentscheidung hat nun das Sozialgericht Detmold dem Vorgehen der Kasse vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet sind demnach einstweilen zu unterlassen.
Art und Weise der Veröffentlichung der Transparenzberichte sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen auf der Grundlage des § 115 SGB XI festgelegt. Auf der Internetplattform "AOK-Pflegeheimnavigator" erfolgt die Veröffentlichung allerdings abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden können, die zudem von den vereinbarten Kriterien abweichen (CAREkonkret berichtete). Ein vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegebenes Gutachten bewertet dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) und stellt die fehlende juristische Grundlage für das Handeln der AOK heraus.
„Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden“, so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Wie Sie sich juristisch gegen diese Form der Berichterstattung wehren können, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von CAREkonkret am Freitag.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2010
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AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand

Beitrag von Presse » 27.10.2010, 14:25

AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand
Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risikokriterien bei der Veröffentlichung eines Transparenzberichts


Berlin (ots) - In einem gerichtlichen Verfahren, in dem sich ein Pflegeheim gegen eine von der bundesweit geltenden Form abweichende Veröffentlichung des Transparenzberichtes im AOK-Pflegenavigator zur Wehr setzt, hat das Sozialgericht Detmold eine erste Zwischenentscheidung getroffen. Die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet sind demnach einstweilen zu unterlassen.

Art und Weise der Veröffentlichung der Transparenzberichte sind in den Pflegetransparenzvereinbarungen auf der Grundlage des § 115 SGB XI festgelegt. Auf der Internetplattform "AOK-Pflegeheimnavigator" erfolgt die Veröffentlichung allerdings abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden können, die zudem von den vereinbarten Kriterien abweichen. Ein vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegebenes Gutachten bewertet dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) und stellt die fehlende juristische Grundlage für das Handeln der AOK heraus.

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2010
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60

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AOK-Navigator

Beitrag von Karl Büser » 27.10.2010, 17:00

Navigator und ähnliche Informationen sind, solange nicht die Ergebnis- und Lebensqualität ohne langes Suchen verdeutlicht wird, wertlos.

K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de

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Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator

Beitrag von Presse » 28.10.2010, 06:45

Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator
Berlin – Die AOK darf Transparenzberichte im AOK-Pflegenavigator nicht wie bisher veröffentlichen. Darauf hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hingewiesen. Demnach hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass die Kasse die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet einstweilen zu unterlassen habe. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=43268

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Navigator überflüssig

Beitrag von Anja Jansen » 28.10.2010, 06:54

Halte den Navigator, wie viele andere Informationsquellen zu Pflegeheimen, für überflüssig. Besser wäre, all die Kraft, die man per Internet verplempert, in eine bessere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen zu investieren.

Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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AOK-Pflegeheimnavigator - Prüfung nicht bestanden

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 06:18

AOK-Pflegeheimnavigator - Prüfung nicht bestanden
LSG Nordrhein-Westfalen sanktioniert Vertragsbruch der AOK


Berlin (ots) - Mit einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dem AOK-Bundesverband untersagt, Transparenzberichte mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach Risikokriterien zu veröffentlichen. Damit hat sich eine bpa-Mitgliedseinrichtung im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich ge-gen die irreführende Darstellung ihrer Prüfungsergebnisse im Pflegeheimnaviga-tor zur Wehr gesetzt.

Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben § 115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach sogenannten Risikokriterien. "Offensichtlich rechtswidrig" - so lautet das Fazit des LSG Nordrhein-Westfalen (L 10 P 7/11 B ER).

Mit einer klaren Botschaft zur Verbindlichkeit von Verträgen wies das Gericht die AOK in ihre Schranken: Die Veröffentlichung der Transparenzberichte kann Wettbewerbs- und Grundrechte der Einrichtungsträger verletzen - daher unterliegt sie nicht dem Gutdünken der AOK, sondern ist ausschließlich in der Gestalt erlaubt, wie sie von den Transparenzvereinbarungen vorgegeben wird.

"Unter dem Deckmantel der Benutzerfreundlichkeit hält die AOK seit Monaten an ihrer vertragswidrigen Darstellung der Prüfungsergebnisse nach angeblichen Risikokriterien fest. Das hilft den Verbrauchern aber nicht weiter", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Im Pflegeheimnavigator wird zum Beispiel häufig hervorgehoben, die vorbeugenden Maßnahmen gegen ein Wundliegen seien mangelhaft, obwohl es in der betroffenen Einrichtung keinen einzigen Bewohner mit einem Dekubitus gibt."

Der bpa-Geschäftsführer weist darauf hin, dass die tatsächliche Situation in den Pflegeheimen oft wesentlich besser sei, als in der Öffentlichkeit dargestellt. "Besonders schwierige Situationen wie z.B. ein Dekubitus oder Mangelernährung sind in den Einrichtungen seltene Ausnahmefälle, die auch nicht in jedem Fall von der Pflege beeinflusst werden können."

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden", so Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert.

Mit rund 3.400 ambulanten Pflegediensten, die ca. 160.000 Patienten versorgen und 3.600 stationären Pflegeeinrichtungen mit etwa 235.000 Plätzen vertritt der bpa mehr als jede vierte Pflegeeinrichtung bundesweit. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2011
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.

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Gericht untersagt AOK Angaben im Pflegenavigator

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 06:23

Gericht untersagt AOK Angaben im Pflegenavigator

Berlin – Der AOK Bundesverband muss seine Darstellung der sogenannten Transparenzberichte zu der Qualität von Pflegeeinrichtungen auf einer entsprechenden Webseite der Kasse verändern. Das [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=40475

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Pflege-TÜV nachbessern

Beitrag von Presse » 18.05.2011, 15:52

Urteil des Landessozialgerichts hat bundesweite Bedeutung für 2,3 Millionen Pflegebedürftige - Pflege-TÜV-Gesetz muss vor Verabschiedung nachgebessert werden

Essen/Dortmund. "Bundesgesundheitsminister Bahr und die Gesundheitspolitiker aller Parteien sind aufgefordert, den Entwurf des geplanten Pflege-TÜV-Gesetzes nachzubessern. Nur so können sie dem Urteil des Landessozialgerichts entgegen wirken. Es kann nicht sein, dass der Pflege-TÜV weiterhin ein Instrument der Verschleierung und Intransparenz bleibt", fordert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des aktuellen Urteils des Landessozialgerichts Essen (Az.: L 10 P 7/11 B ER). Darin wurde entschieden, dass es dem AOK-Bundesverband nicht erlaubt ist, im Internet vor einzelnen Schwachpunkten in Pflegeeinrichtungen zu warnen. Nur der gesamte Transparenzbericht mit all seinen 82 Punkten darf veröffentlicht werden.

Selbst die Leistungserbringer, Kostenträger und der Bundesgesundheitsminister haben im vergangenen Jahr auf massiven Druck hin erkannt, dass es so nicht weitergeht. Die Absicht ist, noch vor der Sommerpause eine Reformierung des Pflege-TÜV-Gesetzes zu beschließen. Deshalb fordert die Patientenschutzorganisation die gesetzliche Grundlage, Einzelnoten abrufbar und vergleichbar zu machen. "Die Betroffenen selbst müssen entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist. Der AOK-Bundesverband hat einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Das muss jetzt gesetzlich abgesichert werden", bekräftigt Eugen Brysch. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, Schwerpunkte bei der Beurteilung im Pflege-TÜV festzulegen. Auch soll das Konsensprinzip - alle Vertragspartner müssen zustimmen - abgeschafft werden. Die Patientenschützer der Schwerstkranken ringen seit dem Sommer vergangenen Jahres mit den Lobbygruppen und den Gesundheitspolitikern um einen transparenten und praxisnahen Pflege-TÜV.

"Die heutigen Transparenzberichte der Pflegeeinrichtungen schaffen weder Vergleichbarkeit noch haben sie Aussagekraft. Tatsächlich führen sie das Konzept des mündigen Patienten ad absurdum. Wie sollen die 2,3 Millionen Pflegebedürftigen oder deren Angehörige auf Basis eines 82-Punkte-Katalogs eine Entscheidung fällen können? Schon seit Jahren liefert der Pflege-TÜV Traumnoten vom Fließband und hat keine Aussagekraft", sagen die Patientenschützer. Für 100 Millionen Euro, so viel kostet der Pflege-TÜV die Versicherten jährlich, müsse zu erwarten sein, dass die Betroffenen damit etwas anfangen können. Tatsächlich würden die Kernnoten wie Prophylaxe gegen Wundliegen und Mangelernährung mit Nebensächlichkeiten wie jahreszeitlichen Festen und gut lesbaren Menükarten ausgeglichen. Auch in der Schule sei es unmöglich, Mathe `ungenügend´ mit Singen `sehr gut´ auszugleichen.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2011

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AOK-Pflegeheimnavigator fällt erneut durch

Beitrag von Presse » 31.05.2011, 07:10

AOK-Pflegeheimnavigator fällt erneut durch
Sozialgericht Berlin nimmt neben der AOK auch die anderen Landesverbände der Pflegekassen in die Verantwortung


Berlin (ots) - Seit etwa zwei Jahren sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen im Internet zu veröffentlichen. Dabei geben § 115 Absatz 1a SGB XI und die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTV) die Art und Weise der Veröffentlichung verbindlich vor. Die AOK versah entgegen diesen Vorgaben die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator mit Warnhinweisen und einer Sortierung nach sogenannten Risikokriterien. "Offensichtlich rechtswidrig" - so lautete vor kurzem das Fazit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.

Jetzt bestätigte auch das Sozialgericht Berlin erneut seine Auffassung, dass eine von der Vereinbarung abweichende Darstellung der Pflegenoten unzulässig ist.

Ein Heimträger hatte sich zusammen mit dem bpa gegen die Art der Veröffentlichung des Transparenzberichts auf der AOK-Plattform "Pflegeheim-Navigator" gewendet und hierzu ein Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin eingeleitet. Nachdem im laufenden Verfahren eine Wiederholungsprüfung mit der neuen Bewertung 1,1 endete, erklärte der Mitgliedsbetrieb den Antrag für erledigt. Dabei beantragte er, den Antragsgegnern die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Im Rahmen dieses Beschlusses hat das Sozialgericht am 18.5.2011 nun entschieden:

1. Die Art der Veröffentlichung durch die hervorgehobene Darstellung besonderer Risikokriterien verstößt gegen die PTV und ist rechtswidrig.

2. Für Verstöße gegen die PTV bei der Veröffentlichung durch einen Landesverband der Pflegekassen haften die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam, weil sie die Veröffentlichung entsprechend der PTV als gemeinschaftliche Verpflichtung sicherzustellen haben.

"Das Entscheidende an diesem Beschluss ist, dass das Sozialgericht Berlin in unserem Verfahren davon ausgeht, dass alle Landesverbände der Pflegekassen (z.B. auch der Ersatzkassen oder der Betriebskrankenkassen) gemeinsam dafür einstehen müssen, wenn auf einer Internetplattform wie hier bei der AOK eine Form der Veröffentlichung gewählt wird, die nicht den Vereinbarungen entspricht", so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.

"Diese Position wurde von Beginn an durch den bpa vertreten. Das Sozialgericht gibt damit ein deutliches Signal an alle Landesverbände der Pflegekassen, auf eine einheitliche Form der Darstellung nicht nur auf der eigenen Plattform zu achten, da ansonsten alle Landesverbände gemeinsam die Verantwortung dafür tragen müssen, dass in diesem Fall die AOK einen Sonderweg geht. Wir erwarten, dass die AOK auf ihren Sonderweg verzichtet."

Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2011
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.

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