Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zum Suizid - Positionswechsel in der Ärzteschaft?
v. Dirk Lanzerath,
Analysen und Argumente, Nr. 90, Sankt Augustin, 21. März 2011
Herausgeber: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
Quelle: Konrad Adenauer Stiftung >>> http://www.kas.de/wf/de/33.22287/ <<< (html)
Anmerkung (L. Barth, 24.03.11):
Auf dem o.a. Link können Sie die Expertise im Pdf.-Format downloaden. Die kurze Stellungnahme führt in den Sach- und Streitstand ein, wenngleich es vermieden wird, in eine konkrete Bewertung einzutreten.
Diesseits wird allerdings dafür plädiert, der "Ethik" insofern Grenzen zu setzen, als dass diese sich zuvörderst an ddem Normenbestand insbesondere unserer Rechtsordnung zu orientieren hat. Hierbei sind freilich die Grundrechte von fundamentaler Bedeutung und trotz der "Dogmatisierungs-Bestrebungen" der Ethik - insbesondere solche der palliativmedizinischen Sonderethik - bleibt der Gesetzgeber aufgerufen, hier für entsprechende Rechtssicherheit und Transparenz Sorge zu tragen.
An diesem Befund ändert die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbenden Menschen" rein gar nichts und es ist bedauerlich, dass die Initiatoren, aber auch die Mitunterzeichner, dem Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten nicht den gebührenden Stellenwert beimessen, der ihm zukommt.
Auch die Initiatoren der Charta scheuen sich vor Antworten auf konkrete Fragen und verflüchtigen sich - zugegebenermaßen auf "hohem Niveau" - in eine Revitalisierung des "Fürsorgegedankens", der unversehens in einen ethischen Neopaternalismus mündet, der seines gleichen sucht.
Sterbehilfe - Literaturhinweis
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