Organspendesystem ist intransparent / Rechtsstaatliche Aufsicht nötig / Patientenschützer warnen vor verpflichtender Erklärung zur Organspende
Quelle: Pressemitteilungen der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung v. 31.01.11
>>> http://www.hospize.de/servicepresse/201 ... ng425.html <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.01.11):
In diesen Zusammenhang stehend könnte es Sinn machen, wenn die Patientenschutzorganisation ihre verfassungsrechtlichen Bedenken – auch solche gegen das geltende Transplantationsgesetz mit seiner erweiterten Zustimmungslösung, bei der auch Verwandte eines Hirntoten einer Organentnahme zustimmen können – einmal vortragen würde, um die Qualität der Argumente prüfen zu können.
Der Staat hält sich derzeit gerade nicht aus den ohne Frage bedeutenden verfassungsrechtlichen Grundfragen heraus, sondern ist auf der Suche nach einer vertretbaren Lösung, die gerade den schwersterkrankten oder (ansonsten) sterbenden Patienten zugute kommen soll.
Dass hier der Gesetzgeber im Zweifel einen Weg zu beschreiten gedenkt, der der Patientenschutzorganisation nicht genehm ist, dürfte insbesondere dann ohne Belang sein, wenn und soweit die Patientenschutzorganisation zunächst nur thesenhaft ohne jede weitere Begründung meint, verfassungsrechtliche Bedenken erheben zu müssen.
Instruktiv hierzu
Äußerungspflicht zur Organspende
Sollte der Staat verlangen, dass sich jeder erklärt?
Quelle: Deutscher Ethikrat >>> http://www.ethikrat.org/veranstaltungen ... rganspende <<< (html)
Organspende - System intransparent ?
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