Niederlande: Lebensende-Vereinigung möchte Sterbehilfeklinik
Den Haag – Die „Niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE) möchte im kommenden Jahr eine Sterbehilfeklinik einrichten. Grund sei, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wünschten, Schwierigkeiten hätten, einen Arzt für die lebensbeendenden Maßnahmen zu finden, zitierten niederländische Medien heute die Organisation. Nach den Vorstellungen der Vereinigung sollten in der Klinik jährlich bis zu 1.000 Menschen Sterbehilfe erhalten.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... klinik.htm
Sterbehilfeklinik in den Niederlanden ?
Moderator: WernerSchell
Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Neues zur Sterbehilfe-Debatte: Richtungsweisendes Urteil des Europaeischen Menschenrechtsgerichtshofs und geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Strassburg / Den Haag (ALfA). In der vergangenen Woche gab es gleich zwei wichtige Ereignisse in Sachen Sterbehilfe.
In einem richtungsweisenden Urteil am 20. Januar hat der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg klargestellt, dass Staaten nicht verpflichtet sind, ihre Buerger bei der Sterbehilfe zu unterstuetzen. Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines 57-jaehrigen Mannes ab, der vergeblich in der Schweiz eine toedliche Medikamenten-Dosis fuer einen seiner Ansicht nach sicheren und schmerzfreien Tod beantragt hatte. In seiner Klage warf der Mann der Schweiz einen Verstoss gegen das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention garantierte Grundrecht auf Schutz des Privat- und Familienlebens vor.
Hintergrund seiner Suizidabsichten ist eine seit Jahren bestehende so genannte bipolare Stoerung, die ihn manisch-depressiv macht. Zunaechst hatte er vergeblich versucht, von Psychiatern eine Verschreibung fuer eine toedliche Dosis an Schlafmitteln zu bekommen. Schliesslich versuchte er vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um auch ohne Rezept das Medikament zu erhalten. Doch auch dies gelang ihm in hoechster Instanz nicht. Daraufhin reichte er Klage vor dem EU-Gerichtshof ein.
Wie die Richter nun in der Pressemitteilung des Gerichtshofes ausfuehrten, bestehen in den 47 Europarats-Staaten unterschiedliche Auffassungen zur aktiven Sterbehilfe und zum Lebensende. Daher haetten diese in der Frage der Sterbehilfe einen grossen Ermessensspielraum. Im konkreten Fall der Schweiz sei die Suizidbeihilfe nur strafbar, wenn der Helfer aus egoistischen Motiven handle. Bei der Verschreibungspflicht des geforderten Medikamentes gehe es darum, Menschen vor voreiligen Entscheidungen zu schuetzen und zugleich Missbraeuche zu vermeiden. Dies sei ein legitimes Ziel, das die Schweiz damit verfolge. Zugleich verwiesen die Richter auf die nicht zu unterschaetzenden Gefahren eines Systems, in dem die Beihilfe zum Suizid erleichtert wuerde. Das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben bedeute nach Auffassung der kleinen Kammer des hoechsten Gerichtshofes fuer die Staaten auch die Pflicht, Regelungen dafuer zu schaffen, dass die Entscheidung zur Lebensbeendigung wirklich dem freien Willen des Betroffenen entspreche. Dem trage etwa die Verschreibungspflicht Rechnung. Sie bedeute, dass eine gruendliche Befassung des konkreten Einzelfalles mit dem Praeparatserwerb vorausgehen muesse.
Geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Unterdessen gab die "Niederlaendische Vereinigung fuer ein freiwilliges Lebensende" (NVVE) bekannt, dass sie im kommenden Jahr in den Niederlanden eine Sterbehilfeklinik einrichten will. Als Grund fuer den Vorstoss fuehrte die Organisation laut Medienberichten an, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wuenschten, Schwierigkeiten haetten, einen Arzt fuer lebensbeendende Massnahmen zu finden. Sollten die Plaene Wirklichkeit werden, sollen nach den Vorstellungen der Vereinigung in der Klinik jaehrlich bis zu 1.000 Menschen Sterbehilfe erhalten. Niederlaendische Aerzteorganisationen geht dieses Vorhaben den Berichten zufolge jedoch eindeutig zu weit. Sie kritisierten in erster Linie die kurze Verweildauer von drei Tagen, die Sterbewillige dort bis zu ihrem Tod verbringen sollen. Zielgruppe fuer die Klinik sollen vor allem Krebspatienten, chronisch psychisch Kranke und alte demente Menschen sein.
Der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, reagierte schockiert auf die Ankuendigung der niederlaendischen Sterbehelfe. "Schwerstkranke brauchen kein Toetungsangebot, sie brauchen psychische, pflegerische und medizinische Hilfe. Jeder, der in Deutschland den assistierten Suizid ermoeglichen moechte, oeffnet solchen Tendenzen ungewollt auch hierzulande Tuer und Tor", warnte Brysch. "Sollte die Toetungsklinik in den Niederlanden staatlich genehmigt werden, dann ist diese Entsolidarisierung mit den Schwaechsten der Gesellschaft auch ein Schlag gegen die europaeische Wertegemeinschaft. Toeten ist kein gesellschaftliches Konzept. Wir brauchen keine Coffeeshops, wo der Tod bei einem schnellen Besuch angeboten wird." Er forderte Aussenminister Westerwelle auf, mit allen diplomatischen Mitteln auf die Regierung des Koenigreiches Niederlande einzuwirken.
Weitere Informationen:
Switzerland cannot be criticised for not having assisted a suicide
This case raised the issue of whether, by virtue of the right to respect for private life, the State should have ensured that a sick man wishing to commit suicide could obtain a lethal substance without a prescription, by way of derogation from the law, so as to be able to end his life without pain and with no risk of failure.
PRESSEMITTEILUNG European Court Of Human Rights 20.01.11
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view. ... 6DEA398649
Sterbepillen, Sterbekliniken und die gute Nachricht
Oliver Tolmein
"Mords was los in Sachen Sterbehilfe" soll man ja wohl nicht schreiben.
FAZ.NET Blog Biopolitik 21.01.11
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... richt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2011
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Strassburg / Den Haag (ALfA). In der vergangenen Woche gab es gleich zwei wichtige Ereignisse in Sachen Sterbehilfe.
In einem richtungsweisenden Urteil am 20. Januar hat der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte in Strassburg klargestellt, dass Staaten nicht verpflichtet sind, ihre Buerger bei der Sterbehilfe zu unterstuetzen. Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines 57-jaehrigen Mannes ab, der vergeblich in der Schweiz eine toedliche Medikamenten-Dosis fuer einen seiner Ansicht nach sicheren und schmerzfreien Tod beantragt hatte. In seiner Klage warf der Mann der Schweiz einen Verstoss gegen das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention garantierte Grundrecht auf Schutz des Privat- und Familienlebens vor.
Hintergrund seiner Suizidabsichten ist eine seit Jahren bestehende so genannte bipolare Stoerung, die ihn manisch-depressiv macht. Zunaechst hatte er vergeblich versucht, von Psychiatern eine Verschreibung fuer eine toedliche Dosis an Schlafmitteln zu bekommen. Schliesslich versuchte er vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um auch ohne Rezept das Medikament zu erhalten. Doch auch dies gelang ihm in hoechster Instanz nicht. Daraufhin reichte er Klage vor dem EU-Gerichtshof ein.
Wie die Richter nun in der Pressemitteilung des Gerichtshofes ausfuehrten, bestehen in den 47 Europarats-Staaten unterschiedliche Auffassungen zur aktiven Sterbehilfe und zum Lebensende. Daher haetten diese in der Frage der Sterbehilfe einen grossen Ermessensspielraum. Im konkreten Fall der Schweiz sei die Suizidbeihilfe nur strafbar, wenn der Helfer aus egoistischen Motiven handle. Bei der Verschreibungspflicht des geforderten Medikamentes gehe es darum, Menschen vor voreiligen Entscheidungen zu schuetzen und zugleich Missbraeuche zu vermeiden. Dies sei ein legitimes Ziel, das die Schweiz damit verfolge. Zugleich verwiesen die Richter auf die nicht zu unterschaetzenden Gefahren eines Systems, in dem die Beihilfe zum Suizid erleichtert wuerde. Das in der Europaeischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben bedeute nach Auffassung der kleinen Kammer des hoechsten Gerichtshofes fuer die Staaten auch die Pflicht, Regelungen dafuer zu schaffen, dass die Entscheidung zur Lebensbeendigung wirklich dem freien Willen des Betroffenen entspreche. Dem trage etwa die Verschreibungspflicht Rechnung. Sie bedeute, dass eine gruendliche Befassung des konkreten Einzelfalles mit dem Praeparatserwerb vorausgehen muesse.
Geplante Sterbehilfeklinik in den Niederlanden
Unterdessen gab die "Niederlaendische Vereinigung fuer ein freiwilliges Lebensende" (NVVE) bekannt, dass sie im kommenden Jahr in den Niederlanden eine Sterbehilfeklinik einrichten will. Als Grund fuer den Vorstoss fuehrte die Organisation laut Medienberichten an, dass immer wieder Menschen, die Sterbehilfe wuenschten, Schwierigkeiten haetten, einen Arzt fuer lebensbeendende Massnahmen zu finden. Sollten die Plaene Wirklichkeit werden, sollen nach den Vorstellungen der Vereinigung in der Klinik jaehrlich bis zu 1.000 Menschen Sterbehilfe erhalten. Niederlaendische Aerzteorganisationen geht dieses Vorhaben den Berichten zufolge jedoch eindeutig zu weit. Sie kritisierten in erster Linie die kurze Verweildauer von drei Tagen, die Sterbewillige dort bis zu ihrem Tod verbringen sollen. Zielgruppe fuer die Klinik sollen vor allem Krebspatienten, chronisch psychisch Kranke und alte demente Menschen sein.
Der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, reagierte schockiert auf die Ankuendigung der niederlaendischen Sterbehelfe. "Schwerstkranke brauchen kein Toetungsangebot, sie brauchen psychische, pflegerische und medizinische Hilfe. Jeder, der in Deutschland den assistierten Suizid ermoeglichen moechte, oeffnet solchen Tendenzen ungewollt auch hierzulande Tuer und Tor", warnte Brysch. "Sollte die Toetungsklinik in den Niederlanden staatlich genehmigt werden, dann ist diese Entsolidarisierung mit den Schwaechsten der Gesellschaft auch ein Schlag gegen die europaeische Wertegemeinschaft. Toeten ist kein gesellschaftliches Konzept. Wir brauchen keine Coffeeshops, wo der Tod bei einem schnellen Besuch angeboten wird." Er forderte Aussenminister Westerwelle auf, mit allen diplomatischen Mitteln auf die Regierung des Koenigreiches Niederlande einzuwirken.
Weitere Informationen:
Switzerland cannot be criticised for not having assisted a suicide
This case raised the issue of whether, by virtue of the right to respect for private life, the State should have ensured that a sick man wishing to commit suicide could obtain a lethal substance without a prescription, by way of derogation from the law, so as to be able to end his life without pain and with no risk of failure.
PRESSEMITTEILUNG European Court Of Human Rights 20.01.11
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view. ... 6DEA398649
Sterbepillen, Sterbekliniken und die gute Nachricht
Oliver Tolmein
"Mords was los in Sachen Sterbehilfe" soll man ja wohl nicht schreiben.
FAZ.NET Blog Biopolitik 21.01.11
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... richt.aspx
Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2011
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
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