Röntgenuntersuchungen und Angst

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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larumo
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Röntgenuntersuchungen und Angst

Beitrag von larumo » 27.12.2010, 20:23

Hallo! Zuerst mal ein großes Lob für dieses Forum! Es ist sicher eine gute Hilfe und Anlaufstelle.

Ich habe allerdings ein Problem, das die Pflege nicht betrifft, sondern mich persönlich. Ich habe mich im Rahmen eines Krankenaufenthaltes 2x einer Computertomographie unterziehen lassen. Allerdings erkenne ich im Nachhinein keine Sinn darin. Insbesondere die Strahlenbelastung durch die Thorax CT macht mir Angst! Ich habe gelesen, daß die weibliche Brust sowie die Lunge besonders strahlensensibel sind! Das macht mir wahnsinnige ANGST! Ich wusste davon nichts und bin auch nie darüber aufgeklärt worden. Ein Gespräch über die Untersuchung fand nicht statt.
Mein Leben hat sich dadurch verändert! Ich denke praktisch ständig an die enorme Strahlenbelastung und und habe regelrechte Angstattacken, seit dem ich mich über die Strahlenbelastung informiert habe.
Ich kann nichtg verstehen, warum ich ohne hinreichende Aufklärung dieser Strahlenbelastung ausgesetzt wurde. Ich fühle mich als Medizingeschädigter und weiß nicht, was ich weiter tun soll. Ich fürchte eine Krebserkrankung in Folge der Tomographie.
Sollte ich mich in eine Psychotherapie gegeben, um meine Angst zu überwinden? Gibt es weitere Betroffene, die ein CT hatten ohne im Vorfeld über die Risiken aufgeklärt worden zu sein?
Ich habe gelesen, daß ein CT eine 100fache höhere Strahlenbelastung als eine normale Röntgenaufnahme hat. Und bei Frauen sollen die Lunge und Brust besonders empfindlich sein, insbesondere bei jüngeren Frauen.
Ich habe einfach nur Angst. Mein Leben hat sich seitdem verändert, wirklich! Ich war mir der Risiken nicht bewusst. Man hätte mich aufklären müssen, aber das fand nicht statt. Bin ich hysterisch oder ist meine Angst begründet?

Herbert Kunst
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Strahlenbelastung ohne Aufklärung - rechtswidrig

Beitrag von Herbert Kunst » 29.12.2010, 08:20

Guten Morgen,

unzureichende Aufklärung ist ein Problem der medizinischen Versorgung. Rechtlich ist klar, dass eine Therapie ohne ausreichende Aufklärung rechtswidrig ist und strafrechtliche bzw. zivilrechtliche Konsequenzen haben kann. Siehe z.B. die jüngste Entscheidung des BGH - Hinweise unten angefügt.
Die Frage ist allerdings immer, ob man die mangelnde Aufklärung auch beweisen kann und ob es einen konkreten belegbaren Schaden gibt. Hinsichtlich der fehlenden Aufklärung tritt möglicherweise eine Umkehr der Beweislast ein. D.h. der Therapeut muss beweisen, dass aufgeklärft worden ist.
Insoweit wäre möglicherweise die Beratung durch einen Anwalt mit Medizinschadenskenntnissen sinnvoll. In einem solchen Gespräch müssten alle Fakten auf den Tisch und rechtlich beleuchtet werden.
Ob und inwieweit eine außergewöhnliche gesundheitliche Belastung durch die Strahlen entstanden sein kann, müsste medizinisch bewertet werden. Vielleicht kann der Hausarzt insoweit Hinweise geben?
Möglicherweise kann die Krankenkasse helfen. Sie ist nämlich nach dem SGB V in der Lage, bei ärztlichen Fehlern Unterstützung zu gewähren. Sie kann ggf. den MDK zur Beurteilung entschalten. Vielleicht ist das der Weg, um ohne großen Kostenaufwand Klarheit zu schaffen.
Wenn es an finanziellen Möglichkeiten scheitert, den Zivilrechtsweg zu beschreiten, kann man natürlich auch vorweg Strafanzeige erstatten. Das kostet nichts. Ob es allerdings hilfreich ist, strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen, müsste bedacht werden. Vielleicht gibt es auch den Weg, mit Anwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Gruß Herbert Kunst

Forum
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Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Herbert Kunst
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Röntgenuntersuchung kann eine Körperverletzung sein

Beitrag von Herbert Kunst » 30.12.2010, 08:09

Guten Morgen,

ich möchte mein Statement mit folgendem Hinweis kurz ergänzen:

Eine unnötige Röntgenuntersuchung kann eine Körperverletzung darstellen und strafrechtlich geahndet werden:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... uchung.php

Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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