Freies Heim-Wahlrecht von Sozialhilfeberechtigten eingeschränkt
bpa NRW fordert die Stadt Duisburg auf, die geplanten Maßnahmen zu stoppen!
Nicht mehr die betroffenen pflegebedürftigen alten Menschen sollen künftig die Wahl unter den zugelassenen Pflegeheimen haben, sondern der Sozialhilfeträger soll diese Entscheidung treffen. Um im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes weitere 284.000 Euro einzusparen, haben die Verantwortlichen in Duisburg beschlossen, das bisher freie Wahlrecht der Sozialhilfeberechtigten einzuschränken. Einrichtungen, die aus Sicht der Verwaltung teurer sind, sollen von Sozialhilfeempfängern nicht mehr gewählt werden dürfen.
Der Landesvorsitzende des bpa NRW protestiert. „Die zugelassenen Pflegeheime haben alle gültige Verträge und Pflegesätze, an welchen auch der Sozialhilfeträger direkt beteiligt war. Es ist eindeutig geregelt, dass die pflegebedürftigen Menschen in der Wahl des Pflegeheimes frei sind!“, so Christof Beckmann. „Pflegebedürftig zu sein, ist an sich bereits eine schwierige und belastende Situation. Insofern ist es unverständlich, wenn nun auch noch das Wahlrecht eingeschränkt werden soll. Für die betroffenen Menschen ist es wichtig, dass sie genau die Einrichtung auswählen können, in der sie sich wohl fühlen, in der die Qualität stimmt, der sie sich verbunden fühlen und die letztlich auch für die Angehörigen gut zu erreichen ist.“
Sowohl die Pflegesätze als auch die genaue Mitarbeiterzahl sind geregelt in einer Vereinbarung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern und damit verbindlich für die Pflegeheime. Wenn der Sozialhilfeträger sich nun von dem durch ihn selber bestimmten Sozialhilfestandard distanziert, besteht Grund zur Sorge. Es ist unverantwortlich, die betroffenen pflegebedürftigen Menschen zu verunsichern.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.05.2010
bpa - Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V.
http://www.bpa.de/upload/public/doc/201 ... ung_ma.pdf
Heimauswahl durch Sozialhilfeträger
Moderator: WernerSchell
Wahlrecht zwischen Pflegeeinrichtungen ....
Wahlrecht zwischen Pflegeeinrichtungen auch für sozialhilfebedürftige Pflegebedürftige
Von Rechtsanwalt Marc Melzer
Angesichts leerer Kassen müssen Bund, Länder, Städte und Kommunen sparen. Der Rotstift wird daher vermehrt bei Sozialleistungen angesetzt. Wohin das führen kann, zeigt ein Blick nach Duisburg. ..... (mehr)
http://www.123recht.net/article.asp?a=67127&ccheck=1
Von Rechtsanwalt Marc Melzer
Angesichts leerer Kassen müssen Bund, Länder, Städte und Kommunen sparen. Der Rotstift wird daher vermehrt bei Sozialleistungen angesetzt. Wohin das führen kann, zeigt ein Blick nach Duisburg. ..... (mehr)
http://www.123recht.net/article.asp?a=67127&ccheck=1
-
- phpBB God
- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Sparzwang im Pflegeheim
So informiert heute die Rheinische Post, Düsseldorf:
Erste Stadt spart bei Pflege armer Senioren
VON EVA QUADBECK UND GERHARD VOOGT Rheinische Post | 23.11.2010
Düsseldorf Die Stadt Duisburg will durch eine Neuregelung bei der Finanzierung der Kosten stationärer Pflege pro Jahr 284 000 Euro einsparen. Das sieht eine Maßnahme vor, die der Rat im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen hat. Danach werden die Pflegekosten, die eine Durchschnittsgrenze überschreiten, nicht mehr übernommen. Zehn von 53 Pflegeeinrichtungen kommen seit dem 1. Oktober nicht mehr für die Belegung durch Sozialhilfeempfänger in Betracht.
…. (weiter lesen)
http://lokale-wirtschaft.rp-online.de/n ... 1036186394
http://nachrichten.rp-online.de/titelse ... n-1.137557
Sparzwang im Pflegeheim
VON GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 23.11.2010
Die Stadt Duisburg muss ihren Haushalt konsolidieren. Auch bei den Pflegekosten soll gespart werden. Sozialhilfeempfängern wird jetzt nur die Unterbringung in günstigen Heimen voll bezahlt. Was bedeutet das für die Qualität der Pflege? Ortstermin beim Evangelischen Christophoruswerk.
…. (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/regiona ... m-1.137556
Siehe Forum:
viewtopic.php?p=56119#56119
Erste Stadt spart bei Pflege armer Senioren
VON EVA QUADBECK UND GERHARD VOOGT Rheinische Post | 23.11.2010
Düsseldorf Die Stadt Duisburg will durch eine Neuregelung bei der Finanzierung der Kosten stationärer Pflege pro Jahr 284 000 Euro einsparen. Das sieht eine Maßnahme vor, die der Rat im Zuge des Haushaltssicherungskonzepts beschlossen hat. Danach werden die Pflegekosten, die eine Durchschnittsgrenze überschreiten, nicht mehr übernommen. Zehn von 53 Pflegeeinrichtungen kommen seit dem 1. Oktober nicht mehr für die Belegung durch Sozialhilfeempfänger in Betracht.
…. (weiter lesen)
http://lokale-wirtschaft.rp-online.de/n ... 1036186394
http://nachrichten.rp-online.de/titelse ... n-1.137557
Sparzwang im Pflegeheim
VON GERHARD VOOGT - zuletzt aktualisiert: 23.11.2010
Die Stadt Duisburg muss ihren Haushalt konsolidieren. Auch bei den Pflegekosten soll gespart werden. Sozialhilfeempfängern wird jetzt nur die Unterbringung in günstigen Heimen voll bezahlt. Was bedeutet das für die Qualität der Pflege? Ortstermin beim Evangelischen Christophoruswerk.
…. (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/regiona ... m-1.137556
Siehe Forum:
viewtopic.php?p=56119#56119
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Sozialleistungsempfänger Pflegebedürftige 2. Klasse ?
aus Forum
viewtopic.php?p=56142#56142
Sind Sozialleistungsempfänger zukünftig Pflegebedürftige zweiter Klasse
(23.11.10) Der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK NRW, Karl-Heinz Fries, hat kein Verständnis für den Beschluss des Duisburger Rates, Sozialhilfeempfänger zukünftig nur noch in kostengünstigen Pflegeeinrichtungen unterzubringen:
"Wir müssen uns wirklich fragen, ob wir zukünftig in einer Gesellschaft mit Menschen erster und zweiter Klasse leben wollen? Mittlerweile hängen in unserem Sozialstaat offenbar nicht nur Gesundheit und Bildung vom Geldbeutel ab, sondern auch die selbstbestimmte Pflege im Alter."
"Wir dürfen es nicht zulassen", so Fries, "dass das Duisburger Vorhaben umgesetzt wird, sonst werden sich andere Kommunen wegen ihrer finanziellen Lage schnell anschließen. Dem muss die Landesregierung dringend Einhalt gebieten. Man darf den Menschen nicht das Recht auf Selbstbestimmung nehmen, nur weil sie staatliche Transferleistungen beziehen. Das verstößt nicht nur gegen die Würde des Menschen, sondern auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW."
Der Sozialverband VdK NRW befürchtet weiterhin, dass die Pflegeeinrichtungen zu einem Preiswettbewerb gezwungen werden und damit Qualität einbüßen. Dabei müsse allen Menschen gleichermaßen eine qualitativ hochwertige Pflege zugänglich sein, fordert der VdK NRW. Eine Gesellschaft müsse sich auch daran messen lassen, wie sie mit ihren pflegebedürftigen älteren Menschen umgeht, denn diese seien neben den Kindern die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft. "Trotz bestehender Sparzwänge sollte damit nicht bei den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft begonnen werden", so der Landesvorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung von Manuela Anacker
vom 23.11.2010
Sozialverband VdK - Landesverband NRW
Fürstenwall 132, 40217 Düsseldorf
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=nw ... cTol37oy8K
viewtopic.php?p=56142#56142
Sind Sozialleistungsempfänger zukünftig Pflegebedürftige zweiter Klasse
(23.11.10) Der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK NRW, Karl-Heinz Fries, hat kein Verständnis für den Beschluss des Duisburger Rates, Sozialhilfeempfänger zukünftig nur noch in kostengünstigen Pflegeeinrichtungen unterzubringen:
"Wir müssen uns wirklich fragen, ob wir zukünftig in einer Gesellschaft mit Menschen erster und zweiter Klasse leben wollen? Mittlerweile hängen in unserem Sozialstaat offenbar nicht nur Gesundheit und Bildung vom Geldbeutel ab, sondern auch die selbstbestimmte Pflege im Alter."
"Wir dürfen es nicht zulassen", so Fries, "dass das Duisburger Vorhaben umgesetzt wird, sonst werden sich andere Kommunen wegen ihrer finanziellen Lage schnell anschließen. Dem muss die Landesregierung dringend Einhalt gebieten. Man darf den Menschen nicht das Recht auf Selbstbestimmung nehmen, nur weil sie staatliche Transferleistungen beziehen. Das verstößt nicht nur gegen die Würde des Menschen, sondern auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW."
Der Sozialverband VdK NRW befürchtet weiterhin, dass die Pflegeeinrichtungen zu einem Preiswettbewerb gezwungen werden und damit Qualität einbüßen. Dabei müsse allen Menschen gleichermaßen eine qualitativ hochwertige Pflege zugänglich sein, fordert der VdK NRW. Eine Gesellschaft müsse sich auch daran messen lassen, wie sie mit ihren pflegebedürftigen älteren Menschen umgeht, denn diese seien neben den Kindern die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft. "Trotz bestehender Sparzwänge sollte damit nicht bei den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft begonnen werden", so der Landesvorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung von Manuela Anacker
vom 23.11.2010
Sozialverband VdK - Landesverband NRW
Fürstenwall 132, 40217 Düsseldorf
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=nw ... cTol37oy8K
-
- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Pflegepflegebedürftigkeit & klamme Kommunen
Die Kommunen hängen mittlerweile am Tropf des Staates, bekommen gleichwohl immer neue Aufgaben aufgedrückt. Die Erfordernisse, nach Sparmöglichkeiten zu suchen, sind gewaltig. In fast allen Kommunen geht der Rotstift um, auch in den Bereichen Kinder, Jugend und Soziales. Folgerichtig, dass auch die Seniorenversorgung ins Blickfeld gerät. Dass man preiswerte Heime aussucht, ist noch nicht verkehrt. Entscheidend muss im Zweifel sein, ob die Versorgung stimmt, akzeptiert werden kann.
Ungeachtet der Diskussion über die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Heimen muss globaler diskutiert werden. Eine Pflegereform muss her, vielfältige Probleme sind zu lösen. Dann müssen auch die Verzahnungen mit anderen Ausgabentöpfen gesehen werden. Allein jetzt über die Duisburger Unterbringungsentscheidungen zu lamentieren, bringt uns nicht weiter.
Rauel Kombüchen
Ungeachtet der Diskussion über die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in Heimen muss globaler diskutiert werden. Eine Pflegereform muss her, vielfältige Probleme sind zu lösen. Dann müssen auch die Verzahnungen mit anderen Ausgabentöpfen gesehen werden. Allein jetzt über die Duisburger Unterbringungsentscheidungen zu lamentieren, bringt uns nicht weiter.
Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!