Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige bei Rückkehr aus Urlaub
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für eine pflegende Angehörige bei der Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern auf dem Rückweg aus deren Urlaub Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen kann.
Die Klägerin hatte ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Spanienurlaub gepflegt und auch auf dem Heimflug begleitet. Die Klägerin war nach dem Rückflug noch auf dem Flughafen Düsseldorf gestürzt und hatte sich einen komplizierten Schenkelhalsbruch zugezogen. Die Klägerin klagte auf Anerkennung als Wegeunfall, der für sie Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung begründet.
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat der Klage stattgegeben.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts hatte die als Pflegeperson anerkannte Klägerin während des Spanienurlaubs durch die nicht erwerbsmäßigen Pflege ihrer (nach Pflegestufe I respektive II) pflegebedürftigen Eltern eine (nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII) versicherte Tätigkeit verrichtet. Im Vordergrund habe ihre Motivation gestanden, die vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasste Pflegetätigkeit zu erbringen. Der Wunsch, selbst in Spanien Urlaub zu verbringen, sei demgegenüber zweitrangig gewesen. Die Begleitung der Eltern auf dem Weg von der Zweitwohnung in Spanien zur Erstwohnung in Deutschland habe zwar nicht mehr zur versicherten Pflegetätigkeit gehört. Die Klägerin habe sich jedoch zum Unfallzeitpunkt auf dem Nachhauseweg vom Ort der versicherten Tätigkeit zu ihrer Wohnung befunden, den der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit umfasst.
Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unfallversicherungsschutz bei Wegeunfällen nach einer versicherten, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit gibt. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2010 - L 4 U 57/09 -
Vorinstanz: SG Düsseldorf - S 16 U 188/05
Siehe auch Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 08.10.2010:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... _haben.htm
Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige
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WernerSchell
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