Presseerklärung des Caritasverbandes für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V. vom 16.07.2010 zumCaritaszentrum Holt Pflegehotel:
In der Öffentlichkeit sind Behauptungen vorgetragen worden, die das Caritaszentrum Holt Pflegehotel und vor allem die hier arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Im Zusammenhang mit diesen Behauptungen soll eine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung erstattet worden sein. Dazu erklären wir:
1. Dem Vorstand des Caritasverbandes für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V. ist bis heute nicht offiziell bekannt gemacht worden, dass eine solche Strafanzeige vorliegt. Wir sind lediglich indirekt über die Presse informiert worden, dass es eine Anzeige geben soll.
2. Gleichwohl haben wir unverzüglich bereits gestern morgen die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach angeschrieben mit der dringenden Bitte, uns Auskunft zu geben, ob
a. überhaupt eine Strafanzeige gegen die Caritas vorliegt und falls ja,
b. welche Vorwürfe erhoben werden.
3. Weiter haben wir die Staatsanwaltschaft in unserem ureigenen Interesse gebeten, dass sie, falls Ermittlungen aufgenommen werden sollten, dies so rasch wie möglich geschieht.
4. Alle Einrichtungen des Caritasverbandes für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V. – vom Kinderhaus über Schulen und Einrichtungen für Behinderte bis hin zu Pflegewohnheimen für unsere alten Mitbürger – sind für die Menschen da. Grundlage für den Umgang mit Menschen ist das Vertrauen. Die aufgestellten Behauptungen können das Vertrauen zwischen unseren pflegebedürftigen Gästen im Caritaszentrum Holt Pflegehotel und den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beeinträchtigen. Denn hier geht es um die eventuelle strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen. Aus diesem Grund drängen wir auf eine rasche und lückenlose Aufklärung des in der Öffentlichkeit beschriebenen Falles. Deshalb werden wir die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rückhaltlos unterstützen, wenn sie Ermittlungen aufnehmen sollte.
Wir bitten die Öffentlichkeit um Verständnis, wenn wir eventuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten wollen. Zu ermitteln, ob ein Straftatbestand vorliegt, ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Sollte ein Straftatbestand vorliegen, ist es Aufgabe der Justiz zu beurteilen, wie dieser zu bewerten ist. Dem greifen wir nicht vor; wir können aber nicht hinnehmen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorverurteilt werden und öffentlich vorgetragene Behauptungen unwidersprochen im Raum stehen bleiben.
Mit Rücksicht auf datenschutzrechtliche Bestimmungen und vor allem auf die Würde unserer pflegebedürftigen Gäste in Holt möchten wir daher an dieser Stelle zu dem konkreten Fall nur soviel sagen:
1. Nach der fachlichen Auswertung des Arztbriefes und des Pflegeüberleitungsbogens des Krankenhauses sowie der eigenen Dokumentation durch die Pflegedienstleitung kommt der Vorstand des Caritasverbandes für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V. zu dem Schluss, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Pflegefehler in dem konkret geschilderten Fall unterlaufen sind.
2. Deshalb widersprechen wir der Behauptung, der Gast des Pflegehotels sei in unserer Einrichtung in Holt beinahe gestorben, falls damit ausgedrückt werden soll, die Behandlung im Caritaszentrum sei dafür ursächlich gewesen. Wir weisen auf den allgemein schlechten Gesundheitszustand des Gastes hin, der im Ärztebrief und im Pflegeüberleitungsbogen hinreichend dokumentiert ist und von dem sich die Pflegedienstleitung am 23. Juni 2010 selbst überzeugen konnte. Im Aufnahmegespräch mit der Angehörigen wurden die ganz erheblichen Risiken im Rahmen der Pflegeplanung ausführlich erörtert.
3. In der Berichterstattung ist von einer Beeinträchtigung der Gehirnleistung unseres ehemaligen Gastes die Rede. Ausweislich der Dokumentation wurde bei ihm bereits am 25. Mai 2010 ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert, das durch einen Sturz in der häuslichen Wohnung verursacht wurde. Dies wurde zunächst lediglich ambulant behandelt; der 85-jährige Herr wurde wieder nach Hause entlassen. Dort wurde er am darauffolgenden Tag hilflos aufgefunden und ins Krankenhaus eingeliefert.
4. Wie wir den ärztlichen Dokumenten des behandelnden Krankenhauses, aber auch der Berichterstattung entnommen haben, war der Patient im Anschluss an die Behandlung im Krankenhaus – also bevor er für 10 Tage unser Gast wurde – dauerhaft an die Benutzung eines Rollstuhls gebunden. Insofern müssen wir auch der Behauptung widersprechen, er habe erst mit der Abholung aus unserem Hause seine Mobilität völlig verloren.
5. Weiter wird – zu unserem Bedauern leider in der Öffentlichkeit – vorgetragen, er sei nach dem Aufenthalt bei uns kaum noch ansprechbar gewesen. Diese Entwicklung entspricht dem Krankheitsbild und der Therapie mit den ärztlich verordneten Medikamenten. Durch die Berichterstattung wird ein Eindruck geweckt, den wir so nicht stehen lassen können – schon zum Schutze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
6. Es wird zudem von einer Austrocknung unseres ehemaligen Gastes gesprochen. Da ihm in unserem Haus die gleiche durchschnittliche Flüssigkeitsmenge wie schon im Krankenhaus verabreicht wurde, kann auch nicht die behauptete Dehydrierung Ursache für einen Gehirnschaden sein. Die Dokumentation des Krankenhauses und unsere eigenen lückenlosen Dokumentationen weisen vielmehr übereinstimmend nach, dass der Gast durchgängig mit einer vergleichbaren Flüssigkeitsmenge, wie auch zu Hause (Angabe der Angehörigen), versorgt wurde.
7. Über weitere Behandlungen des Patienten nach dem 1. Juli 2010 können wir mangels Informationen nichts sagen. Nur soviel möchten wir hier feststellen: Unser Gast wurde am 30. Juni 2010 in die Obhut der Angehörigen entlassen. Damit hat aus Sicht der Caritas ein ganz normaler Vorgang seinen Abschluss ohne besondere Vorkommnisse, Mängelrügen, Hinweise oder Beschwerden von Angehörigen gefunden. Insbesondere wurden bei der Übergabe der Medikamentenliste, des Pflegeüberleitungsbogens und sonstiger Unterlagen am 30. Juni 2010 an die Angehörige auch auf Nachfrage keinerlei Beschwerden geäußert. Die Pflegeleitung hätte bei Hinweisen auf eine Dehydrierung oder sonstigen Auffälligkeiten unmittelbar noch an Ort und Stelle Hilfsmaßnahmen ergriffen. Alle Sachverhalte wären zudem in einem Beschwerdeprotokoll festgehalten worden.
Quelle: Caritasverband für die Region Mönchengladbach-Rheydt e.V.
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