Herausgabe und Löschen von Daten in Hausarztpraxis?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Hansgram
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Herausgabe und Löschen von Daten in Hausarztpraxis?

Beitrag von Hansgram » 08.03.2010, 17:35

Herausgabe und Löschen von Daten in Hausarztpraxis?

Ich habe meinen Hausarzt gewechselt, weil ich mit ihm grundsätzlich unzufrieden war. Nunmehr möchte ich auch, dass er alle Daten, die er über mich erhoben hat, mir als Kopie bzw. Ausdruck zur Verfügung stellt und anschließend ale Daten löscht bzw. vernichtet, soweit er sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahren muss.
Von dem Thema habe ich keine Ahnung. Bisher habe ich mir lediglich Kopien der Befunde geben lassen.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen und wie sollte ich am besten vorgehen?

Beste Grüsse
Hans

Herbert Kunst
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Krankendokumentation

Beitrag von Herbert Kunst » 08.03.2010, 18:11

Hallo Hans,

es ist grundsätzlich so, dass die Krankendokumentation dem Arzt gehört (§ 810 BGB). Der Patient hat keinen Herausgabeanspruch, sondern nur ein Einsichtsrecht und das Recht, Kopien verlangen zu können.
Ich sehe keinerlei Berechtigung auf Seiten des Patienten, die dokumentierten Angaben löschen zu lassen.
Allgemeine Informationen zur Krankendokumentation gibt es z.B. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... flicht.php
und in diesem Forum (auffindbar mit "Suchen" und Eingabe von Dokumentation, Krankendokumentation, Einsichtsrecht, Herausgabe, Pflegedokumentation ....).

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Presse
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Lückenhafte Dokumentation - Fallstrick für Ärzte ?

Beitrag von Presse » 03.08.2010, 06:57

Lückenhafte Dokumentation kann für Ärzte zum Fallstrick werden
Manche Niedergelassene sind sich immer noch nicht im Klaren darüber, welche Bedeutung die Dokumentation ihrer Behandlungen hat. Sollten sie mit dem Behandlungsfehlervorwurf eines Patienten konfrontiert werden, kann sich das bitter rächen, weiß Ulrich Smentkowski, Leiter der Geschäftsstelle der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein. "Die Dokumentation ist unbedingt notwendig", sagt er. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=614 ... _edv&n=410

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