1,6 Millionen Euro Schadenersatz für schwerstgeschädigtes Kind nach Hausgeburt. Hebamme übersieht Gelbsucht
Problemlos kommt die kleine Lara am 13.09.2002 in München zur Welt. Die Familie freut sich über ein gesundes Mädchen. Doch kurz darauf bekommt das Kind eine Gelbsucht. Die zuständige Hebamme reagiert hierauf nicht, so dass es letztlich zu massiven Hirnschäden und dauerhafter Schwerstbehinderung kommt. Jetzt wurde L. mit 1,6 Millionen Euro für ihr Schicksal entschädigt.
Der Fall:
L. kam am Freitag, den 13.09.2002 abends in der 38. Schwangerschaftswoche zu Hause gesund zur Welt. Eine Hebamme betreute Mutter und Kind unter der Geburt und in den Folgetagen. Bis zum Montag, den 16.09.2002 zeigte das Kind keine Auffälligkeiten.
Dann bemerkte die Mutter, dass L. schlechter trank als an den vorherigen Tagen und müder wurde. Am Dienstag, den 17.09.2002, wurde L. leicht gelb. Die Hebamme kommentierte dies mit den Worten "Jetzt wird sie langsam etwas gelb." Am Mittwoch, den 18.09.2002 zeigte L. eine starke Gelbfärbung. Deshalb wurde Blut abgenommen und ins Labor geschickt. Dort rief die Hebamme gegen 22:00 Uhr an und fragte den Bilirubinwert ab. Mit 40 mg/dl lag dieser Leberwert um ein Vielfaches über der Norm. Dies hätte zu einer umgehenden Krankenhauseinweisung und sofortigen Behandlung führen müssen, so später ein beauftragter medizinischer Sachverständiger. Schon die Gelbfärbung am 17.09.2002 hätte zu einer umgehenden Behandlung führen müssen.
Die Hebamme veranlasste jedoch erst am Folgetag gegen 15.00 Uhr die Klinikeinweisung. Auf dem Weg dorthin im Auto kam sogar noch ein Anruf des Laborarztes, der fragte, ob das Kind endlich in ein Krankenhaus gebracht würde. Der hohe Blutwert hatte ihn offensichtlich schockiert.
Umgehend wurde im Krankenhaus ein Blutaustausch und eine Phototherapie durchgeführt. Danach fiel der Bilirubinwert auf 16,2 mg/dl ab. Die bereits eingetretene schwerwiegende Hirnschädigung war jedoch nicht mehr rückgängig zu machen. Darunter muss L. lebenslang leiden. Sie ist schwerstbehindert.
Zum medizinischen Hintergrund:
Bei Neugeborenen ist die Leber noch nicht vollständig ausgebildet, zudem kann der Körper noch nicht in vollem Umfang körperliche Abbauprodukte ausscheiden. Rund 60 Prozent der Neugeborenen entwickeln daher aufgrund des Abbaus des Hämoglobins eine Neugeborenengelbsucht. Dabei führt das sog. Bilirubin als gelbes Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin zu einer Gelbfärbung der Haut. Das in der Haut abgelagerte Bilirubin kann jedoch völlig unproblematisch mittels Phototherapie zum wasserlöslichen Lumirubin umgewandelt und so ausgeschieden werden. Bei der Phototherapie werden die Kinder lediglich unter eine Lampe mit kurzwelligem blauen Licht gelegt.
Bleibt die Neugeborenengelbsucht jedoch unbehandelt, so kann es zu schwerwiegenden Hirnschädigungen kommen. Auf Grund der noch nicht vollständig ausgereiften Blut-Hirn-Schranke kann es bei stark erhöhten Bilirubinwerten zu größeren Ablagerungen in den Basalganglien im Großhirn, einem sog. Kernikterus, und dadurch bedingt zu schweren Entwicklungsstörungen kommen, so auch im Fall der kleinen L.
Bei allen deutlich ikterischen Neugeborenen ist deshalb unverzüglich eine Bilirubinbestimmung vorzunehmen. Am fünften Lebenstag darf der Normwert des Bilirubin bei maximal ca. 18 mg/dl liegen.
Hätte die Hebamme die zwingend erforderliche Behandlung frühzeitiger veranlasst, wäre L. heute völlig gesund!
L. ist schwerst geschädigt:
Die heute siebenjährige L. leidet aufgrund der zu spät eingeleiteten Therapie unter einer schweren zentralen Koordinationsstörung mit Bewegungsstörungen aller Extremitäten. L. kann weder stehen noch gehen. Sie kann auch nicht krabbeln oder robben. L. kann lediglich mit Hilfen (Sitzhose, Seitenpolster und Kopfstütze) in einem Stuhl oder Wagen sitzen. Sie kann nur in Rücken- oder Bauchlage liegen. Unter größter Anstrengung schafft sie es, sich im Liegen zu drehen, dazu benötigt sie ca. 15 Minuten und ist anschließend durch die Anstrengung völlig erschöpft und nass geschwitzt. L. kann nicht sprechen. Eine Kommunikation ist ausschließlich mit der Mutter über Augenkontakt und minimalste, für außen stehende Personen kaum wahrnehmbare, Gesten möglich.
Sie hat in den ersten Lebensjahren fast ununterbrochen Tag und Nacht geschrieen.
Da L. kauen und schlucken kann, wird sie von ihrer Mutter mit einem Löffel liebevoll und geduldig gefüttert, allerdings ist dies nur mit weichen Speisen in geringen Mengen möglich.
Mit intensiver Zuwendung und großem Aufwand der Familie, durch Physiotherapie und Sprachtherapie in der Vergangenheit und in der Zukunft wird versucht, kleinste Verbesserungen zu erzielen. Die Familie freut sich über jeden kleinsten Erfolg.
An ihrem eigentlichen Zustand wird sich auch in Zukunft nichts ändern. L. wird weder gehen noch stehen noch sprechen können. L. wird sich auch in ihrem zukünftigen Leben motorisch auf dem Stand eines sechsmonatigen Säuglings befinden. Sie wird für immer an den Rollstuhl gefesselt sein und ihr Leben lang bei allen, auch den einfachsten Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen sein.
L. hat im vergangenen Jahr einen Step-by-Step-Talker erhalten, um sprachlichen Kontakt mit ihrer Umwelt aufzunehmen. Im vergangenen Sommer wurden mentale Tests vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die intellektuelle Entwicklung normal ist, soweit dies wegen der sprachlichen und motorischen Behinderungen messbar war.
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Nach langwierigen und harten Verhandlungen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung der Hebamme, die sogar in der Konzernzentrale in Köln geführt wurden, konnte die Kanzlei Putz & Steldinger ein Einlenken der Haftpflichtversicherung erreichen und hat eine Schadenersatzsumme von 1,6 Millionen Euro erkämpft. So ist zumindest L’s Zukunft finanziell vernünftig abgesichert und die Familie kann Anschaffungen tätigen, um das Leben von L. so gut wie möglich zu erleichtern.
Dieser Fall zeigt sehr deutlich, dass ein krasser Fehler, der ganz einfach zu verhindern gewesen wäre, zu einer Schwerstbehinderung geführt hat.
Wenigstens konnte durch die engagierte und qualifizierte Behandlung des Falles durch unsere Kanzlei den Eltern ein jahrelanger zermürbender Prozess erspart bleiben.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.01.2010
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PUTZ & STELDINGER
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Hinweis für die Presse:
Für weitere Erläuterungen steht allen Journalisten die Sachbearbeiterin, Fachanwältin für Medizinrecht Beate Steldinger zur Verfügung, die sich unter anderem auf Geburtsschäden spezialisiert hat.
1,6 Mio Euro Schadenersatz für schwerstgeschädigtes Kind
Moderator: WernerSchell