"Ich kann nicht gegen mein Gewissen arbeiten"

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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WernerSchell
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"Ich kann nicht gegen mein Gewissen arbeiten"

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2009, 07:46

"Ich kann nicht gegen mein Gewissen arbeiten"

Whistleblowers nennt man sie in den USA - Menschen, die sich gegen ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Firmenpraktiken wenden. Whistleblowing - wortwörtlich übersetzt heißt dies: Pfeife blasen, sinngemäß bedeutet es: Alarm schlagen, dann, wenn die Allgemeinheit gefährdet oder geschädigt wird. Whistleblowers versuchen in der Regel, erst einmal durch betriebsinterne Kritik Missstände zu beseitigen. Gelingt dies nicht, informieren sie die Öffentlichkeit. Whistleblowers sind in Deutschland ungeschützt – sie verlieren vielfach ihren Job, gefährden ihre Gesundheit und sogar das Wohl ihrer Familie. In den USA dagegen genießen sie gesetzlichen Schutz. Für erlittene Repressalien sind in einzelnen Bundesstaaten hohe Schadenersatzsummen vorgesehen. „Neugier genügt“ stellt mutige Menschen aus Deutschland vor - schildert, mit welchen eklatanten Missständen sie im Arbeitsleben konfrontiert wurden und wie es ihnen ergangen ist, seitdem sie die Öffentlichkeit suchten.

Autor/in: Ingo Zander
Redaktion: Imke Marggraf

Quelle: WDR - http://www.wdr5.de/sendungen/neugier-ge ... ce084e2741

Siehe zum Thema
Whistleblower - Enthüller und Gesetzesdefizite
viewtopic.php?t=9875&highlight=whistleblower
Whistleblower in Altenpflege ... Buchtipp!
viewtopic.php?t=7335&highlight=whistleblower
Kündigungsschutz bei Kritik an Altenpflege-Missständen
viewtopic.php?t=6973&highlight=whistleblower
Zivilcourage - was ist das?
viewtopic.php?t=5317&highlight=whistleblower
"Whistleblower-Preis" an Brigitte Heinisch
viewtopic.php?t=6222&highlight=whistleblower

Siehe auch unter
KDA-Jammerportal - Keine Hilfe für Pflegekräfte!
viewtopic.php?t=5607&highlight=jammerportal

Es gibt - von hier angestoßen - eine Initiative im Deutschen Bundestag, eine die Arbeitnehmer schützende Vorschrift - § 612a BGB - zu schaffen. Die Beschlussfassung wird aber anscheinend von "interessierten Kreisen" behindert.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Brigitte Heinisch kämpft weiter

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2010, 08:15

Frau Brigitte Heinisch kämpft in ihrer Arbeitsrechtssache weiter und hatte jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen ersten Erfolg zu verbuchen. Ihre Beschwerde wurde dort angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nun im Verfahren zur Sache äußern. Man darf über die weitere Behandlung der Streitsache gespannt sein. Wir werden hier weiter informieren.

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Regierung läßt Whistleblower schutzlos

Beitrag von Presse » 07.02.2010, 08:22

»Regierung läßt Whistleblower schutzlos«
Ein spezielles Netzwerk will Informanten den Rücken stärken, die Mißstände aufdecken.
Ein Gespräch mit Guido Strack


Gitta Düperthal

Guido Strack ist Vorsitzender des Whistle­blower-Netzwerks und war als Verwaltungsjurist bis 2004 bei der Europäischen Union tätig
Whistleblower haben Ihren Namen daher, daß sie wie Fußball-Schiedsrichter die Pfeife benutzen, und Regelwidrigkeiten von Verwaltungen oder Unternehmen aufdecken. Können Sie am Beispiel der mit einem falschen Gutachten für verrückt erklärten hessischen Steuerfahnder belegen, warum es ein solches Netzwerk geben muß?
.... (mehr)
http://www.jungewelt.de/2010/02-04/055.php?print=1

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Pflegemängel - bei öffentlichem Interesse informieren

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2011, 17:41

Frau Brigitte Heinisch erhielt heute, 21.07.2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Das EGMR sah das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen als so wichtig an, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt. Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.
Näheres dazu in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=60388#60388
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Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an

Beitrag von Presse » 12.10.2011, 06:35

70.000 Euro
Vivantes bietet entlassener Altenpflegerin Geld an


Dienstag, 11. Oktober 2011 17:28
Der Klinikkonzern Vivantes hat der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch 70.000 Euro angeboten und strebt damit eine außergerichtliche Einigung an. Die Berlinerin, die Missstände in ihrem Betrieb angeprangert hatte, wurde nach ihrer Kritik fristlos gekündigt. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... ld-an.html

Nach Entlassung
Altenpflegerin fordert 350.000 Euro von Vivantes

Dienstag, 11. Oktober 2011 17:42 - Von Ina Brzoska
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte Missstände bei ihrem Arbeitgeber Vivantes angeprangert, war daraufhin entlassen worden und siegte letztlich vor Gericht. Nun bietet ihr der Klinikkonzern Geld an. Allerdings weit weniger als gefordert. ....
http://www.morgenpost.de/politik/inland ... antes.html

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