Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht vermischen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht vermischen

Beitrag von Presse » 23.11.2009, 16:41

Palliativmediziner: Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin nicht vermischen

Aachen – Vor einer Vermischung von aktiver Sterbehilfe und Palliativmedizin hat der Präsident der Europäischen Vereinigung für Palliativmedizin (EAPC), Lukas Radbruch, gewarnt. Er verwies am Wochenende beim „Aachener Hospizgespräch“ auf Forderungen einer Gruppe belgischer Ärzte, die aktive Sterbehilfe in die Palliativversorgung sterbenskranker Menschen integrieren wollen. Damit drohe diesem Zweig der Medizin ein großer Glaubwürdigkeitsverlust. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... ischen.htm

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Mehr Palliativmedizin statt aktive Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 05.01.2010, 11:16

Hoppe:
Mehr Palliativmedizin statt aktive Sterbehilfe

„Eine gute und flächendeckende Palliativmedizin wird den Ruf nach aktiver Sterbehilfe sicher verhallen lassen. Deshalb muss die Zahl der Palliativstationen und Hospize in Deutschland dringend weiter erhöht werden“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, der Nachrichtenagentur DAPD. Die Palliativmedizin müsse endlich ein fester Bestandteil der heutigen Medizin werden.

In den vergangenen Jahren habe es in diesem Bereich zwar bereits große Fortschritte gegeben, doch noch immer würden viele der schwerstkranken und sterbenden Menschen von den Angeboten nicht erreicht: "Sie leiden unter Schmerzen und anderen schweren Symptomen und fühlen sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen“, so Hoppe. Die Palliativmedizin könne dazu beitragen, das Vertrauen der Menschen in eine fürsorgliche Medizin am Lebensende zu stärken.

Mit dem Ausbau der Palliativmedizin könne zudem der kommerziellen Sterbehilfe ein Riegel vorgeschoben werden. „Der Patient hat zwar das Recht auf einen würdigen Tod, nicht aber darauf, getötet zu werden“, betonte der Ärztepräsident. Aktive Sterbehilfe und Palliativmedizin würden sich darin unterscheiden, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome seines Leidens beseitigt würden. Ärzte wüssten, dass Menschen, die unheilbar krank seien, aber deren Schmerzen wirksam bekämpft und deren Sorgen ernst genommen würden, auch die letzten Tage ihres Lebens als lebenswert erleben.

Zugleich sprach sich Hoppe für ein grundsätzliches Verbot der Patentierbarkeit von Genen und Teilen des menschlichen Körpers aus. Die Stammzellenforschung sei zwar ein wichtiger Teil der medizinischen Grundlagenforschung, doch sei das genetische Erbe des Menschen „Allgemeingut und keine Handelsware“. Neue Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten seien Entdeckungen, niemals aber Erfindungen. Patente könnten nur auf Erfindungen erteilt werden. Wenn sich Forscher gentechnisch veränderte, menschliche Zellen patentrechtlich schützen ließen, dann sei das eine außerordentlich besorgniserregende Entwicklung, erklärte Hoppe.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 4.1.2010

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 05.01.2010, 16:54

Auch im rechten jungen Jahr wird der folgenschwere Irrtum aufrechterhalten, wonach sich die Palliativmedizin und die aktive Sterbehilfe gleichsam ausschließen.

Diesbezüglich ist nach wie vor Aufklärungsarbeit bei der Ärzteschaft zu leisten, denn es gibt eben auch schwersterkrankte Menschen, die unheilbar krank sind, deren Schmerzen wirksam bekämpft und deren Sorgen ernst genommen werden, aber dennoch die letzten Tage ihres Lebens als nicht lebenswert erleben und demzufolge dem Leben entfliehen wollen.
Der Patient hat nicht nur "Recht" auf einen würdigen Tod, sondern insbesondere auch keine Pflicht zum Leben und sofern er sich aus dem "Leben" verabschieden will, hierzu aber aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, bleibt es dabei, dass in der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein Akt höchster Humanität erblickt werden kann.

Dass dieser Akt der Humanität allerdings am Widerstand der verfassten Ärzteschaft und ihrer Funktionäre scheitert, ist ein Beleg dafür, dass der ethische Paternalismus bei weitem nicht überwunden ist.

Leztlich bleibt nur noch der Sterbetourismus als ein möglicher Ausweg und da muss jede "Fahrt ins Ausland ohne Wiederkehr" als eine stumme Anklage derjenigen Patienten gelten, denen hierzulande ein humanes Sterben versagt bleibt, obgleich sie sich einen "schnellen Tod" wünschen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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