Medizinische Fußpflege - Verordnung durch Hausarzt?
Hallo Forum!
Ein Hausarzt lehnt für eine bekannte ältere Dame die Verordnung von medizinischer Fußpflege ab,
obwohl insoweit Fachpflege wegen Diabetes und Verletzungsgefahren geboten sind.
Ist die Verordnung in das Belieben des Arztes gestellt oder muss er per Verordnung handeln?
Danke für Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hansi
Medizinische Fußpflege - Verordnung durch Hausarzt?
Moderator: WernerSchell
-
Herbert Kunst
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Medizinische Fußpflege verordnungsfähig !
Hallo Hansi,
medizinische Fußpflege ist, wie einige andere Heilmittel, unter näher bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der GKV oder PKV verordnungsfähig. Eine solche Verordnungsfähigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn es aus medizinisch/pflegerischen Erwägungen geboten ist, mit entsprechender Sachkunde tätig zu werden. Z.B. bei Diabetes und Verletzungsgefahren.
Dazu gibt es in diesem Forum zahlreiche interessante Beiträge / Diskussionen:
viewtopic.php?t=13159&highlight=fu%DFpflege
viewtopic.php?t=13198&highlight=fu%DFpflege
viewtopic.php?t=13208&highlight=fu%DFpflege
viewtopic.php?t=10057&highlight=fu%DFpflege
Da die Verordnung von Heilmitteln grundsätzlich einer Budgetierung unterliegt, kann es sein, dass Ärzte die Verordnung solcher Maßnahmen zurückhaltend vornehmen. Dann muss ggf. von Patientenseite Druck gemacht werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass finanzielle Fragen Vorrang eingeräumt werden und letztlich notwendige Maßnahmen durch geeignetes Fachpersonal unterbleiben.
Gruß
Herbert Kunst
medizinische Fußpflege ist, wie einige andere Heilmittel, unter näher bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der GKV oder PKV verordnungsfähig. Eine solche Verordnungsfähigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn es aus medizinisch/pflegerischen Erwägungen geboten ist, mit entsprechender Sachkunde tätig zu werden. Z.B. bei Diabetes und Verletzungsgefahren.
Dazu gibt es in diesem Forum zahlreiche interessante Beiträge / Diskussionen:
viewtopic.php?t=13159&highlight=fu%DFpflege
viewtopic.php?t=13198&highlight=fu%DFpflege
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viewtopic.php?t=10057&highlight=fu%DFpflege
Da die Verordnung von Heilmitteln grundsätzlich einer Budgetierung unterliegt, kann es sein, dass Ärzte die Verordnung solcher Maßnahmen zurückhaltend vornehmen. Dann muss ggf. von Patientenseite Druck gemacht werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass finanzielle Fragen Vorrang eingeräumt werden und letztlich notwendige Maßnahmen durch geeignetes Fachpersonal unterbleiben.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
-
Hansi
Medizinische Fußpflege
Hallo Herbert,
ich danke sehr für die Informationen. Wieder einmal zeigt sich, wie schwach die Patientenposition ist. Er soll sich gegen den Arzt stark machen, damit dieser die Budgetierung außer Acht lässt.
MfG Hansi
ich danke sehr für die Informationen. Wieder einmal zeigt sich, wie schwach die Patientenposition ist. Er soll sich gegen den Arzt stark machen, damit dieser die Budgetierung außer Acht lässt.
MfG Hansi