Hilflos im Krankenbett - Umfrage: Knapp jeder Fünfte hat Patientenverfügung verfasst
Man liegt im Krankenbett und kann sich nicht rühren. Und nicht mehr selbst über die medizinischen Maßnahmen entscheiden. Vor allem ältere Bundesbürger haben für den Fall der Fälle eine Patientenverfügung verfasst. Viele wollen selbst festlegen, was mit ihnen passiert. Das bestätigen die Ergebnisse einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag des "Senioren Ratgebers". Knapp jeder fünfte Bundesbürger (17,8%) hat eine Patientenverfügung abgefasst. Der Anteil steigt jedoch mit dem Lebensalter an. Von den 60- bis 69-Jährigen erstellten bereits mehr als ein Viertel (28,6%), von den ab 70-Jährigen fast vier von zehn (37,8%) der Befragten über eine solche Verfügung. Die ausschlaggebenden Gründe sind unterschiedlich. Fast jeder Zweite hiervon (45,5%) gibt an, dass er jetzt für den Ernstfall noch frei und konkret entscheiden könne, was zu passieren habe. Mehr als jeder Vierte (28,0%) nennt den Rat des Partners bzw. der Partnerin als Grund. Ähnlich viele (24,6%) haben entsprechende Informationen aus den Medien erhalten. Jeder Fünfte (21,3%) sagt, er habe bei Anderen erlebt, wie sie "Opfer der Apparatemedizin" wurden. Die ab 70-Jährigen geben am häufigsten an (49,9%), dass ihre Kinder ihnen zur Verfügung geraten hätten.
Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apotheken Magazins "Senioren Ratgeber", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 1.973 Bundesbürgern ab 14 Jahren, darunter 351 Personen, die für sich eine Patientenverfügung verfasst haben.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2009
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Knapp jeder Fünfte hat Patientenverfügung verfasst
Moderator: WernerSchell
Klare Regeln für den Ernstfall
Klare Regeln für den Ernstfall
Drei Schriftstücke, die den eigenen Willen am Lebensende stärken
Nun ist sie endlich per Gesetz verbindlich, die Patientenverfügung. Seit dem 1. September müssen Ärzte den schriftlich formulierten Willen eines Schwerkranken über seine Behandlung respektieren. Weit über ein Drittel der über 70-Jährigen besitzt mittlerweile eine solche Verfügung. Zwei weitere Vollmachten für nahestehende Menschen können darüber hinaus wichtige Instrumente sein, im Falle der eingeschränkten Handlungsfähigkeit den eigenen Willen durchzusetzen: eine Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, rät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Vorsorgevollmacht sollte eine Vertrauensperson bekommen, die damit das Recht erhält, im Namen eines anderen zum Beispiel Behördengänge zu erledigen, Verträge zu unterschreiben oder Bankgeschäfte vorzunehmen. Existiert eine solche Vollmacht nicht, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Diesen wiederum kann man selbst durch die "Betreuungsverfügung" bestimmen, in der die gewünschte Person benannt wird, allerdings ist das Gericht nur "angehalten", diesen Wunsch zu berücksichtigen. "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind rechtlich nicht ohne", sagt der Notar Dr. Alexander Michael aus Wiehl bei Köln. Er rät, solche Dokumente immer von mehreren Seiten prüfen zu lassen. Von Verbraucherschützern werden Textbausteine des Bundesjustizministeriums als gute Hilfe beim Abfassen empfohlen.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 10/2009 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.10.2009
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Drei Schriftstücke, die den eigenen Willen am Lebensende stärken
Nun ist sie endlich per Gesetz verbindlich, die Patientenverfügung. Seit dem 1. September müssen Ärzte den schriftlich formulierten Willen eines Schwerkranken über seine Behandlung respektieren. Weit über ein Drittel der über 70-Jährigen besitzt mittlerweile eine solche Verfügung. Zwei weitere Vollmachten für nahestehende Menschen können darüber hinaus wichtige Instrumente sein, im Falle der eingeschränkten Handlungsfähigkeit den eigenen Willen durchzusetzen: eine Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, rät das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Vorsorgevollmacht sollte eine Vertrauensperson bekommen, die damit das Recht erhält, im Namen eines anderen zum Beispiel Behördengänge zu erledigen, Verträge zu unterschreiben oder Bankgeschäfte vorzunehmen. Existiert eine solche Vollmacht nicht, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Diesen wiederum kann man selbst durch die "Betreuungsverfügung" bestimmen, in der die gewünschte Person benannt wird, allerdings ist das Gericht nur "angehalten", diesen Wunsch zu berücksichtigen. "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind rechtlich nicht ohne", sagt der Notar Dr. Alexander Michael aus Wiehl bei Köln. Er rät, solche Dokumente immer von mehreren Seiten prüfen zu lassen. Von Verbraucherschützern werden Textbausteine des Bundesjustizministeriums als gute Hilfe beim Abfassen empfohlen.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 10/2009 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.10.2009
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Klare Regeln für den Ernstfall
Aufgrund konkreter Erfahrungen habe ich die Befürchtung, dass viele Patientenverfügungen unbrauchbar sind, weil die darin getroffenen Verfügungen nicht ausreichend klar sind. Dann bleibt für die Beteiligten nur, den mutmaßlichen Willen zu erforschen. Es bleibt also kompliziert.Presse hat geschrieben: .... Von Verbraucherschützern werden Textbausteine des Bundesjustizministeriums als gute Hilfe beim Abfassen empfohlen. ...
Daher kann ich allen, die bereits eine Verfügung gefertigt haben, nur empfehlen, eine sorgsame Prüfung des Textes vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Ggf. kann notarielle Hilfe sinnvoll sein. Ärzte sind meist überfordert. Sie können im Zweifel nur hinsichtlich der medizinischen Aussagen hilfreich wirken.
Wichtiger ist aber eine gut formulierte Vorsorge-Vollmacht. Sie schließt im Zweifel die Rechtsmacht, über medizinische und pflegerische Fragestellungen zu entscheiden, mit ein.
Der Neusser Pflegetreff am 28.10.2009 wird zum Thema informieren:
viewtopic.php?t=11532
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!