Rechtsbeugung durch Amtsrichter ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Cicero
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Rechtsbeugung durch Amtsrichter ?

Beitrag von Cicero » 19.10.2008, 14:23

Zum Thema gibt es in diesem Vorwurf mehrere Beiträge:

Fixierung im Pflegeheim ... TV-Tipp 29.09.2008
viewtopic.php?t=9920

Fixierungen ohne ausreichende Anhörungen - Rechtsbeugung
viewtopic.php?t=6594

Fixierung im Pflegeheim - Beugen Richter Recht?
viewtopic.php?t=9959

Gut, dass darüber berichtet wird. Wichtig erscheint mir aber, darauf hinzuweisen, dass das unkorrekte Vorgehen bereits früher beginnt. Wer ordnet denn die Fixierung an und wer ist - möglicherweise rechtswidrig - daran beteiligt? Wenn weitgehend auf Fixierungen verzichtet würde, hätten wir die Amtsrichter überhaupt nicht nötig. Und diejenigen, die dann eventuell eingeschaltet werden müssen, hätten ausreichend Zeit für Anhörung und Entscheidung.

Cicero
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Betreuungsrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt

Beitrag von Presse » 23.07.2009, 15:43

Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen
Rechtsbeugung rechtskräftig


Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, einen Richter am Amtsgericht Nürtingen, am 14. November 2008 wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts genehmigte der Angeklagte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion des Gerichts in Betreuungssachen gemäß § 70c FGG zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sah er bewusst hiervon ab, um sich Arbeit zu ersparen, weil er mehr Zeit für seine Familie und seine Lehraufträge an zwei Fachhochschulen haben wollte. Um seine gesetzeswidrige Arbeitsweise zu vertuschen, fertigte der Angeklagte inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle an, um damit den Anschein zu erwecken, dass er sich vor Genehmigung der Maßnahme einen unmittelbaren Eindruck von den Betroffenen verschafft habe. Diese Vorgehensweise des Angeklagten fiel einer Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auf, die zufällig bemerkte, dass der Angeklagte die Anhörung eines Betroffenen protokolliert hatte, obwohl dieser schon längst verstorben war.

Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. Juni 2009 die auf mehrere Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Maßgeblich war hierfür insbesondere, dass der Angeklagte seine richterliche Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht nur im Einzelfall, etwa aus beruflicher Überlastung, vernachlässigte, sondern systematisch auf Anhörungen verzichtete, um seine Freizeit zu optimieren, und diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll vertuschte. Das Urteil ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig.

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09

Landgericht Stuttgart - 16 KLs 3 Js 109 613/06 – Entscheidung vom 14. November 2008

Quelle: Pressemitteilung vom 23. Juli 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Siehe auch:
Beschluss des 1. Strafsenats vom 24.6.2009 - 1 StR 201/09 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... kument.pdf

Presse
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Richter bleibt wegen Fesselung von Pflegebedürftigen in Haft

Beitrag von Presse » 29.07.2009, 06:57

Richter bleibt wegen Fesselung von Pflegebedürftigen in Haft

Ein Richter, der Menschen in einem Pflegeheim an Betten und Rollstühle fesseln ließ, bleibt in Haft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss, dass der Nürtinger Amtsrichter zu Recht vom Landgericht Stuttgart zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde. Er habe sich der versuchten und tatsächlich begangenen Rechtsbeugung in 54 Fällen schuldig gemacht, so der BGH. (AZ: 1 StR 201/09)

.... (mehr)
http://www.unserekirche.de/gesellschaft ... _3814.html

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