Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für Werthaltungen!?
Heerscharen von Medizinethikern und ihnen sich im „Geiste“ verbundene Paternalisten aus den verschiedensten Professionen schicken sich an, uns im aktuellen Wertediskurs von den Wertmaßstäben des Hippokratischen Eides zu überzeugen; in der Debatte wird nicht selten dem Eid die Qualität eines „Grundgesetzes ärztlicher Sittlichkeit“ beigemessen und konkurriert so unmittelbar mit den sich aus der Verfassung ergebenden Wertmaßstäben, die nun nicht notwendigerweise mit denen aus dem „Arztethos“ ergebenden Werten deckungsgleich sein müssen.
Das „höchste Gesetz“ dürfte allerdings nach wie vor die Verfassung sein und hieran wird sich auch eine Medizinethik messen lassen müssen, die im Begriff ist, ggf. neue „Prinzipien“ zu gerieren, bei denen ein neuer ethischer Paternalismus die Triebfeder eines intraprofessionellen Selbstbildnisses zu sein scheint, dem aber nun keine normative Bedeutung beizumessen ist.
Freilich ist hiermit nicht zum Ausdruck gebracht, dass es der Ärzteschaft verwehrt ist, gleichsam ihr Selbstverständnis und damit zugleich auch ihre Rolle in unserer Gesellschaft oder in der Arzt-Patienten-Beziehung „neu“ zu bestimmen – dies bleibt ihr selbstverständlich vorbehalten, allerdings in dem Bewusstsein, dass auch die „Medizinethik“ wert- und vor allem interpretationsoffen ist.
Dass sich allerdings die Ärzteschaft mit ihren selbst auferlegten Prinzipien in einer „arztethischen Identitätskrise“ befindet, soll hier ebenso wenig verschwiegen werden wie die Tatsache, dass offensichtlich die ethisch-moralischen Dekrete von den Spitzen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften keine Integrationswirkung mit Blick auf die individuelle Gewissensentscheidung der einzelnen Ärztinnen und Ärzte entfaltet. Umfragen (etwa mit Blick auf die Legalisierung der Sterbehilfe) belegen diesen Befund eindrucksvoll und da nimmt es nicht wunder, dass von den Funktionären fast beschwörend wieder an das Arztethos erinnert wird: es gilt erkennbar, den „Geist des Hippokrates“ zu reanimieren, um sich so einem interprofessionellen Dialog entziehen zu können.
Die Folgen einer solchen Werthaltung – lanciert durch standespolitische Stellungnahmen und Proklamationen ethisch-moralischer Botschaften – sind denn auch gravierend: Der zwingend gebotene Diskurs zwischen einschlägigen Wissenschaften wird mehr oder minder vermieden; mit unglaublicher Arroganz, so könnte man/frau meinen, entziehen sich die Chefdogmatiker von der Lehre des „guten Arztes“ einer rationalen Diskussion, wohl wissend darum, dass das Grundgesetz als das zentrale „Lehrbuch“ dem Missionierungseifer mancher Sendboten bedeutsame Grenzen setzt, die jedenfalls innerhalb der Verfassungsrechtswissenschaft nicht zur Disposition auch nur einer einzelnen Berufsgruppe, die gleichsam einen Vertrauensbonus in der Bevölkerung für einen besonders tugendethisches Verhalten besitzt, gestellt sind.
Umso wichtiger erscheint es mir, darauf hinzuweisen, dass anderenorts ein nachhaltiger Versuch unternommen wird, der gewissermaßen die Debatte zu entmythologisieren in der Lage ist und die Frage, vor wem wir Furcht und Schrecken haben müssen, in einem anderen Licht erscheinen lässt.
Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link
>>> http://www.iqb-info.de/Das_Grundgesetz_ ... h_2009.pdf <<< (pdf.)
Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für Werthaltungen!?
Moderator: WernerSchell
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Das Grundgesetz – ein „Lehrbuch“ für Werthaltungen!?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Ist es nicht eher so, daß "mit unglaublicher Arroganz" bisher bestehende Werte in Frage gestellt werden und durch neue, auf ein imaginäres Recht pochende, ersetzt werden sollen?
Die ganze Thematik der "aktiven Sterbehilfe", eigentlich des "gesteuerten Mordens", ziehlt darauf ab. Gehören da nicht auch Sie zu den Verfechtern der Lehre, daß jeder Einzelne ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht besitze? Ein Selbstbestimmungsrecht, daß letztlich jegliche bestehende Rechtsordnung außer Kraft setzt?
Die ganze Thematik der "aktiven Sterbehilfe", eigentlich des "gesteuerten Mordens", ziehlt darauf ab. Gehören da nicht auch Sie zu den Verfechtern der Lehre, daß jeder Einzelne ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht besitze? Ein Selbstbestimmungsrecht, daß letztlich jegliche bestehende Rechtsordnung außer Kraft setzt?
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@Johannes
Dass ich ein Verfechter des Selbstbestimmungsrechts bin, darf nun wirklich nicht verwundern: mit dieser Einstellung wähne ich mich in einer großen Gesellschaft von Verfassungsrechtlern, die eben nicht zur Pseudowissenschaft neigen. Das Selbstbestimmungsrecht setzt nicht (!) die Rechtsordnung außer Kraft, sondern ist ein zentrales Grundrecht innerhalb dieser (!) Rechtsordnung.
Dieser Wert besteht seit Jahrzehnten und es liegt offensichtlich im Interesse mächtiger Gruppen innerhalb unserer Gesellschaft, eben dieses Selbstbestimmungsrecht zu denaturieren.
Insofern müssen wir vielmehr Furcht und Schrecken vor Hobbyphilosophen haben, die im Begriff sind, nicht nur die Grundsätze des säkularen Verfassungsstaats in Frage zu stellen, sondern zugleich auch die vermeintliche Würde des Menschen zu instrumentalisieren.
Und es ist ein Anliegen der Verfassungsrechtswissenschaft, hierauf auf aufmerksam zu machen, mag dies auch zu Irritationen führen. Wir brauchen keine "Ersatzreligion" in Form einer verklärenden Medizin- oder Pflegeethik, die im Diskurs mit einem unsäglichen Anspruch antritt, "Wahrheiten" zu verkünden.
An dieser Stelle sei es mir denn auch gestattet, darauf hinzuweisen, dass mit "Halbwissen" keine ernsthaften Debatten geführt werden kann und nicht wenige im Diskurs mehr durch Unwissenheit, denn durch solide Verfassungsrechtskenntnisse glänzen. Hiervon sind auch einige Professoren nicht ausgenommen und dies zu betonen muss erlaubt sein, bevor sich weitere Rechtsirrtümer in den Köpfen einer willfährigen "Jüngerschaft" dauerhaft einbrennen.
Gruß
Lutz Barth
Dieser Wert besteht seit Jahrzehnten und es liegt offensichtlich im Interesse mächtiger Gruppen innerhalb unserer Gesellschaft, eben dieses Selbstbestimmungsrecht zu denaturieren.
Insofern müssen wir vielmehr Furcht und Schrecken vor Hobbyphilosophen haben, die im Begriff sind, nicht nur die Grundsätze des säkularen Verfassungsstaats in Frage zu stellen, sondern zugleich auch die vermeintliche Würde des Menschen zu instrumentalisieren.
Und es ist ein Anliegen der Verfassungsrechtswissenschaft, hierauf auf aufmerksam zu machen, mag dies auch zu Irritationen führen. Wir brauchen keine "Ersatzreligion" in Form einer verklärenden Medizin- oder Pflegeethik, die im Diskurs mit einem unsäglichen Anspruch antritt, "Wahrheiten" zu verkünden.
An dieser Stelle sei es mir denn auch gestattet, darauf hinzuweisen, dass mit "Halbwissen" keine ernsthaften Debatten geführt werden kann und nicht wenige im Diskurs mehr durch Unwissenheit, denn durch solide Verfassungsrechtskenntnisse glänzen. Hiervon sind auch einige Professoren nicht ausgenommen und dies zu betonen muss erlaubt sein, bevor sich weitere Rechtsirrtümer in den Köpfen einer willfährigen "Jüngerschaft" dauerhaft einbrennen.
Gruß
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Sie haben Recht. Wir brauchen keine Ersatzreligion, die sich Verfassungsrechtswissenschaft nennt, wo doch die Wissenschaft schon längst zu einer Ersatzreligion mutiert ist.
Sie haben auch Recht, wenn Sie von Furcht und Schrecken sprechen, die wir allerdings weniger vor Hobbyphilosophen haben müssen, als vor der sich verselbständigenden Wissenschaftsgläubigkeit.
Mir scheint, daß Sie verkennen, daß Ihr sogenannter säkularer Verfassungsstaat auf christlichen Füßen steht, also christlicher Rechtsordnung. Aus dieser heraus besteht die Würde des Menschen - in seiner Beziehung zu Gott. Streichen Sie doch einmal sämtliche christlichen Elemente aus ihrem "säkularen Verfassungsstaat" und dann sehen wir mal, was davon noch übrig bleibt.
Sie gestatten mir, daß ich das für bewußtseinsgespalten halte, wenn einerseits die christlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates mit Füßen getreten werden, diese andererseits aber doch gelten sollen. Gerade so, wie es gewissen Leuten passt.
Wenn sie von Halbwissen sprechen, dann sollten Sie vielleicht auch nicht vergessen, daß selbst die größten Wissenschaftler nur mit Halb- oder Teilwissen glänzen. Das dann Nichtwissenschaftlern zum Vorwurf zu machen ist schon bedenklich. Sind es nicht gerade Wissenschaftler, die mit dem Anspruch antreten, "Wahrheiten" zu verkünden, die sie binnen kürzester Zeit wieder verwerfen, weil sie sich als Irrtum heraus gestellt haben? Sie sehen, Sie nehmen in Anspruch, volles Wissen zu besitzen, obwohl Ihr Wissen auch nur Stückwerk ist, damit Sie anderen Diskutanten vorwerfen können, mit "Halbwissen" zu debattieren.
Da gilt wohl auch für Sie: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen."
Gruß
Johannes
Sie haben auch Recht, wenn Sie von Furcht und Schrecken sprechen, die wir allerdings weniger vor Hobbyphilosophen haben müssen, als vor der sich verselbständigenden Wissenschaftsgläubigkeit.
Mir scheint, daß Sie verkennen, daß Ihr sogenannter säkularer Verfassungsstaat auf christlichen Füßen steht, also christlicher Rechtsordnung. Aus dieser heraus besteht die Würde des Menschen - in seiner Beziehung zu Gott. Streichen Sie doch einmal sämtliche christlichen Elemente aus ihrem "säkularen Verfassungsstaat" und dann sehen wir mal, was davon noch übrig bleibt.
Sie gestatten mir, daß ich das für bewußtseinsgespalten halte, wenn einerseits die christlichen Grundlagen unseres Rechtsstaates mit Füßen getreten werden, diese andererseits aber doch gelten sollen. Gerade so, wie es gewissen Leuten passt.
Wenn sie von Halbwissen sprechen, dann sollten Sie vielleicht auch nicht vergessen, daß selbst die größten Wissenschaftler nur mit Halb- oder Teilwissen glänzen. Das dann Nichtwissenschaftlern zum Vorwurf zu machen ist schon bedenklich. Sind es nicht gerade Wissenschaftler, die mit dem Anspruch antreten, "Wahrheiten" zu verkünden, die sie binnen kürzester Zeit wieder verwerfen, weil sie sich als Irrtum heraus gestellt haben? Sie sehen, Sie nehmen in Anspruch, volles Wissen zu besitzen, obwohl Ihr Wissen auch nur Stückwerk ist, damit Sie anderen Diskutanten vorwerfen können, mit "Halbwissen" zu debattieren.
Da gilt wohl auch für Sie: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen."
Gruß
Johannes
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@Johannes
Zunächst steht nicht in Abrede, dass auch in einem beschränkten Rahmen unsere Gesellschaft auf christliche Werte zurückblicken kann, ohne dass in diesen allerdings tragende Fundamente zu erblicken sind, mit denen gleichsam die Doagmenlehre der Kirchen notwendig Eingang in die Verfassung gefunden haben, mal ganz abgesehen davon, dass die Kirche es Jahrhunderte lang auch verstanden hat, massive Menschenrechtsverletzungen eben im Namen der Kirche zu begehen. Der säkulare Verfassungsstaat ist eine logische Konsequenz aus dem Bemühen der Aufklärer, dem ungezügelten Herrschafts- und Machtanspruch deutliche Grenzen zu ziehen. Es sollte nicht vergessen werden, dass es Zeiten gab, in denen die Kirche diktatorische Wesenszüge besaß und - dies muss nachdenklich stimmen - auch gegenwärtig nicht gerade zimperlich ist, wenn es um spezifisch christliche Werte (Familie, Ehe, Sexualität) geht. Hier werden Positionen bezogen, die nun wahrlich mehr als abenteuerlich sind, auch wenn diese als "christliche Werte" ausgewiesen werden. Und in der Tat mache ich keinen Hehl daraus: es steht einem säkularen Verfassungsstaat gut zu Gesichte, die Präambel des Grundgesetzes abzuändern und die "besondere Verantwortung vor Gott" ersatzlos zu streichen! Diese Demutsformel trägt nur zu Irritationen bei.
Im Übrigen fröne ich keiner "Wissenschaftsgläubigkeit" so wie auch keiner "Glaubenslehre", in der wir gehalten sind, einer "Heiligkeit des Lebens" und der Verklärung einer Person Rechnung zu tragen, der aus einer transzendenten Welt zu stammen scheint. Die "Würde" des Menschen besteht nicht (!) aus seiner Beziehung zu Gott, sondern ist ein Verfassungsbegriff, der normativ besetzt ist.
Und da vertraue ich denn doch lieber auf die Wissenschaft als auf die Blicke der Oberethiker und Moralisten in "ihre Glaskugel", die verstaubt auf so manchen Schreibtischen zu stehen scheint.
Die christlichen Grundlagen werden insofern nicht mit Füßen getreten; ein Jeder darf nach seiner Facon selig werden und dies wird von unserem GG entsprechend garantiert. Mehr aber auch nicht und schon gar nicht das christliche Menschenbild, das nur eines unter vielen ist.
Gruß Lutz Barth
Im Übrigen fröne ich keiner "Wissenschaftsgläubigkeit" so wie auch keiner "Glaubenslehre", in der wir gehalten sind, einer "Heiligkeit des Lebens" und der Verklärung einer Person Rechnung zu tragen, der aus einer transzendenten Welt zu stammen scheint. Die "Würde" des Menschen besteht nicht (!) aus seiner Beziehung zu Gott, sondern ist ein Verfassungsbegriff, der normativ besetzt ist.
Und da vertraue ich denn doch lieber auf die Wissenschaft als auf die Blicke der Oberethiker und Moralisten in "ihre Glaskugel", die verstaubt auf so manchen Schreibtischen zu stehen scheint.
Die christlichen Grundlagen werden insofern nicht mit Füßen getreten; ein Jeder darf nach seiner Facon selig werden und dies wird von unserem GG entsprechend garantiert. Mehr aber auch nicht und schon gar nicht das christliche Menschenbild, das nur eines unter vielen ist.
Gruß Lutz Barth
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Sehr geehrter Herr Barth,
christliche Werte haben wenig mit der Dogmenlehre der großen Kirchen gemein. Sie sind älter und größer. Sie gehen auf Jesus Christus zurück, der den Menschen gezeigt hat, wie ein positives Miteinander und wie Verantwortung gelingt. Darum halte ich die ständigen Verweise auf die Untaten der Kirchen für Ablenkung und Irreführung.
Sie wollen mir ja wohl nicht erzählen, daß es das Privileg der Kirchen ist, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Hier einem "säkularen Verfassungsstaat" das Wort zu reden, ist ja wohl eher ein Hohn. Werden nicht gerade diesem "säkularen Verfassungsstaat" heutzutage Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen?
Daß Sie eine besondere Verantwortung vor Gott ablehnen, macht Ihren Anspruch auch nicht gerade erstrebenswerter. Sicher, wer verantwortungslos handeln will, kann niemand gebrauchen, vor dem er sein Handeln rechtfertigen müßte. Aber mit der Streichung dieser Verantwortung zeigt sich die wahre Gesinnung der Verfechter der säkularen Staatsführung. Dieser Spruch ist so alt wie die Welt:
Wenn ihr Gott aus eurem Leben streicht, seid ihr erst wirklich freie Menschen!
Wie dumm eine solche Denk- und Handlungsweise in Wirklichkeit ist, zeigt sich eindrücklich in der Lebensweise von Menschen ohne Gott - auch Staatsgebilden. Sie sagen, Sie frönen keiner "Wissenschaftsgläubigkeit". Ich bin mir da nicht so sicher.
Sie schreiben: "Die Würde des Menschen besteht nicht (!) aus seiner Beziehung zu Gott, sondern ist ein Verfassungsbegriff, der normativ besetzt ist."
Somit hat der Mensch vor der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland keine Würde besessen? Somit haben die Menschen, die nicht unter dieser Verfassung leben, keine Würde?
Mögen Sie es so sehen, für mich bezieht der Mensch seine Würde aus seinem Verhältnis zu seinem Schöpfer das, zumindest von Seiten des Schöpfers aus betrachtet, ein Liebesverhältnis ist.
Und daß Sie "doch lieber auf die Wissenschaft vertrauen", ist so wohl nicht zutreffend. Sie suchen sich die Wissenschaftler selber raus, denen Sie vertrauen - siehe ihr voriger Beitrag -, dir selektieren selbst dort, wem Sie Ihr Vertrauen zukommen lassen. Eine sehr unsichere Vertrauenslage. Wie oft mußte die Wissenschaft ihre so sicheren Aussagen korrigieren - und ist noch immer dabei? Das kann schon keiner mehr zählen. Da ist mir die eindeutige Botschaft Gottes schon lieber, diese hat sich seit der Schöpfung noch nicht einmal geändert.
Freundliche Grüße
Johannes
christliche Werte haben wenig mit der Dogmenlehre der großen Kirchen gemein. Sie sind älter und größer. Sie gehen auf Jesus Christus zurück, der den Menschen gezeigt hat, wie ein positives Miteinander und wie Verantwortung gelingt. Darum halte ich die ständigen Verweise auf die Untaten der Kirchen für Ablenkung und Irreführung.
Sie wollen mir ja wohl nicht erzählen, daß es das Privileg der Kirchen ist, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Hier einem "säkularen Verfassungsstaat" das Wort zu reden, ist ja wohl eher ein Hohn. Werden nicht gerade diesem "säkularen Verfassungsstaat" heutzutage Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen?
Daß Sie eine besondere Verantwortung vor Gott ablehnen, macht Ihren Anspruch auch nicht gerade erstrebenswerter. Sicher, wer verantwortungslos handeln will, kann niemand gebrauchen, vor dem er sein Handeln rechtfertigen müßte. Aber mit der Streichung dieser Verantwortung zeigt sich die wahre Gesinnung der Verfechter der säkularen Staatsführung. Dieser Spruch ist so alt wie die Welt:
Wenn ihr Gott aus eurem Leben streicht, seid ihr erst wirklich freie Menschen!
Wie dumm eine solche Denk- und Handlungsweise in Wirklichkeit ist, zeigt sich eindrücklich in der Lebensweise von Menschen ohne Gott - auch Staatsgebilden. Sie sagen, Sie frönen keiner "Wissenschaftsgläubigkeit". Ich bin mir da nicht so sicher.
Sie schreiben: "Die Würde des Menschen besteht nicht (!) aus seiner Beziehung zu Gott, sondern ist ein Verfassungsbegriff, der normativ besetzt ist."
Somit hat der Mensch vor der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland keine Würde besessen? Somit haben die Menschen, die nicht unter dieser Verfassung leben, keine Würde?
Mögen Sie es so sehen, für mich bezieht der Mensch seine Würde aus seinem Verhältnis zu seinem Schöpfer das, zumindest von Seiten des Schöpfers aus betrachtet, ein Liebesverhältnis ist.
Und daß Sie "doch lieber auf die Wissenschaft vertrauen", ist so wohl nicht zutreffend. Sie suchen sich die Wissenschaftler selber raus, denen Sie vertrauen - siehe ihr voriger Beitrag -, dir selektieren selbst dort, wem Sie Ihr Vertrauen zukommen lassen. Eine sehr unsichere Vertrauenslage. Wie oft mußte die Wissenschaft ihre so sicheren Aussagen korrigieren - und ist noch immer dabei? Das kann schon keiner mehr zählen. Da ist mir die eindeutige Botschaft Gottes schon lieber, diese hat sich seit der Schöpfung noch nicht einmal geändert.
Freundliche Grüße
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@Johannes
Wir werden in dieser Frage keinen Konsens finden, da ich prinzipiell das Verfassungsrecht von der "Religion" abgekoppelt wissen möchte und "nur" insofern dem "Glauben" eine Bedeutung beimesse, wie er letztlich auch vom Grundgesetz her verbürgt ist (Art. 4 GG und freilich auch die Artikel über die verfasste Amtskirche mit ihren Privilegien).
Nur weil ich der Präambel im Grundgesetz mit seiner Demutsformel vor Gott nicht die Qualität beimesse, die ihr gerne von den Apologeten der "Wahrheit" angedichtet wird, bin ich keineswegs "verantwortungslos", noch würde ich mich scheuen, vor einem "höheren Wesen" - wenn es ihn dann geben sollte - "Verantwortung" ablegen zu müssen. Derjenige, der da meint, den gesamten Erdenrund missionieren zu wollen und den Menschen aufgibt, nach seinen "Gesetzen" zu leben, dürfte radikaler sein, als allgemeinhin angenommen. Ein solches gilt auch für Jesus Christus, der - ohne zu fragen - für uns sein "Blut" gegeben hat, damit unsere Sünden vergeben werden können. Dieses heroische Opfer war nicht gefordert und sofern hieraus die Stellvertreter Gottes hier auf Erden Konsequenzen mit Blick auf ihre Lehre ziehen, dienen diese Lehren schlicht zur Instrumentalisierung des Einzelnen. Überdies habe ich nicht die These vertreten, dass es im säkularen Verfassungsstaat keine Menschenrechtsverletzungen gibt, wenngleich eben diese Verletzungen auch im Namen der Kirche begangen wurden. Manche Päpste werden sich dann wundern, welche Strafe ihnen zuteil wird (freilich unter Annahme, dass über uns zu Gericht gesessen wird).
Weitaus interessanter ist allerdings Ihr Hinweis darauf, dass ich mir die "Wissenschaftler" aussuche, denen ich "vertraue". Prinzipiell gilt, dass ich in aller Regel nur mir selbst im Rahmen meiner Exegese vertraue und hier allerdings die Maxime gilt, dass im rationalen Diskurs die Qualität der Argumente entscheiden sollte. Sofern also Klaus Feldmann sich der "Sterbehilfe" - bei ihm ganz allgemein die Thanatologie - aus der Soziologie nähert, finde ich die von ihm vorgenommene Argumentationsführung durchaus interessant, wenngleich ich mit verfassungsrechtlichen Maßstäben hier zwar keine wesentlichen Korrekturen, so doch besondere Akzente setzen würde. Dies gilt gerade in Kenntnis des Umstandes, dass unsere Verfassung politische Verhältnisse organisieren will und zugleich uns als Grundrechtsadressaten mit Freiheiten ausgestattet hat, die uns u.a. dazu dienen sollen, uns gegenüber Eingriffe des Staates zu erwehren. Nur in Parenthese sei angemerkt: dies ist nach dem Willen der Kirchen so nicht vorgesehen, da wir unseren Wandel hier auf Erden nach dem Willen eines imaginären Schöpfers auszurichten haben, der in wesentlichen Fragen keinen Widerspruch duldet.
Und im Übrigen nehme ich im Diskurs selbstverständlich auch die Auffassungen und Meinungen anderer Wissenschaftler zur Kenntnis, ohne allerdings hierbei in Ehrfurcht zu erstarren. Insofern - ohne mich hier selbst loben zu wollen - war es konsequent, auf Feldmann hinzuweisen, da ich bereits seit Jahren vor ihm im "Sterbehilfe-Diskurs" die Auffassung vertreten und entsprechend publiziert habe, dass die Auffassung der Herren Dörner, Student, Klie, Montgomery, Bauer und einige andere mehr den Charakter von Botschaften annehmen, die einem nicht nachvollziehbaren Sendungsbewusstsein entsprungen sind. Hieran halte ich freilich unverändert fest und ich bin mir fast "sicher", dass dies auch künftig so von der Verfassungsrechtswissenschaft mehrheitlich so gesehen wird. Wir laufen Gefahr, im Interesse eines besonderen Gattungsethik instrumentalisiert zu werden, bei dem das Selbstbestimmungsrecht der Individuen ganz maßgeblich beschnitten werden soll. Dies halte ich persönlich für einen höchst problematischen Vorgang und er nimmt so die Qualität einer Gesinnungsethik ein, die ich für geradezu gefährlich erachte.
Sofern Sie dann die entsprechenden Beiträge der "Damen und Herren" von der Fraktion der Missionare genauer lesen, finden Sie unter`m Strich lediglich den Hinweis auf Kant und ggf. noch auf Hippokrates, deren Thesen und Theorien allerdings nicht (!) sakrosant sind und sofern dann auch noch Grenzbereiche der Gerontopsychiatrie angesprochen werden, verschlägt es einem nicht selten die Sprache. Wir sind nicht verpflichtet, in gesunden Tagen für unser spätere Demenzerkrankung dergestalt Verantwortung zu tragen, dass wir keine patientenautonomen Verfügungen erlassen dürfen, weil wir insoweit zu einer anderen Person geworden sind.
Uns steht die Bewertung zu, "lieber tot als dement" zu sein. Bei manchen Beiträgen könnte der Eindruck entstehen, als sei es geradezu erstrebenswert, an Demenz zu erkranken und spätestens hier trennt sich denn endgültig die Spreu vom Weizen, mal ganz abgesehen davon, dass die Vertreter dieser "Leermeinung" schlicht, aber in erster Linie ergreifend keine Ahnung vom Verfassungsrecht haben.
Gruß
Lutz Barth
Nur weil ich der Präambel im Grundgesetz mit seiner Demutsformel vor Gott nicht die Qualität beimesse, die ihr gerne von den Apologeten der "Wahrheit" angedichtet wird, bin ich keineswegs "verantwortungslos", noch würde ich mich scheuen, vor einem "höheren Wesen" - wenn es ihn dann geben sollte - "Verantwortung" ablegen zu müssen. Derjenige, der da meint, den gesamten Erdenrund missionieren zu wollen und den Menschen aufgibt, nach seinen "Gesetzen" zu leben, dürfte radikaler sein, als allgemeinhin angenommen. Ein solches gilt auch für Jesus Christus, der - ohne zu fragen - für uns sein "Blut" gegeben hat, damit unsere Sünden vergeben werden können. Dieses heroische Opfer war nicht gefordert und sofern hieraus die Stellvertreter Gottes hier auf Erden Konsequenzen mit Blick auf ihre Lehre ziehen, dienen diese Lehren schlicht zur Instrumentalisierung des Einzelnen. Überdies habe ich nicht die These vertreten, dass es im säkularen Verfassungsstaat keine Menschenrechtsverletzungen gibt, wenngleich eben diese Verletzungen auch im Namen der Kirche begangen wurden. Manche Päpste werden sich dann wundern, welche Strafe ihnen zuteil wird (freilich unter Annahme, dass über uns zu Gericht gesessen wird).
Weitaus interessanter ist allerdings Ihr Hinweis darauf, dass ich mir die "Wissenschaftler" aussuche, denen ich "vertraue". Prinzipiell gilt, dass ich in aller Regel nur mir selbst im Rahmen meiner Exegese vertraue und hier allerdings die Maxime gilt, dass im rationalen Diskurs die Qualität der Argumente entscheiden sollte. Sofern also Klaus Feldmann sich der "Sterbehilfe" - bei ihm ganz allgemein die Thanatologie - aus der Soziologie nähert, finde ich die von ihm vorgenommene Argumentationsführung durchaus interessant, wenngleich ich mit verfassungsrechtlichen Maßstäben hier zwar keine wesentlichen Korrekturen, so doch besondere Akzente setzen würde. Dies gilt gerade in Kenntnis des Umstandes, dass unsere Verfassung politische Verhältnisse organisieren will und zugleich uns als Grundrechtsadressaten mit Freiheiten ausgestattet hat, die uns u.a. dazu dienen sollen, uns gegenüber Eingriffe des Staates zu erwehren. Nur in Parenthese sei angemerkt: dies ist nach dem Willen der Kirchen so nicht vorgesehen, da wir unseren Wandel hier auf Erden nach dem Willen eines imaginären Schöpfers auszurichten haben, der in wesentlichen Fragen keinen Widerspruch duldet.
Und im Übrigen nehme ich im Diskurs selbstverständlich auch die Auffassungen und Meinungen anderer Wissenschaftler zur Kenntnis, ohne allerdings hierbei in Ehrfurcht zu erstarren. Insofern - ohne mich hier selbst loben zu wollen - war es konsequent, auf Feldmann hinzuweisen, da ich bereits seit Jahren vor ihm im "Sterbehilfe-Diskurs" die Auffassung vertreten und entsprechend publiziert habe, dass die Auffassung der Herren Dörner, Student, Klie, Montgomery, Bauer und einige andere mehr den Charakter von Botschaften annehmen, die einem nicht nachvollziehbaren Sendungsbewusstsein entsprungen sind. Hieran halte ich freilich unverändert fest und ich bin mir fast "sicher", dass dies auch künftig so von der Verfassungsrechtswissenschaft mehrheitlich so gesehen wird. Wir laufen Gefahr, im Interesse eines besonderen Gattungsethik instrumentalisiert zu werden, bei dem das Selbstbestimmungsrecht der Individuen ganz maßgeblich beschnitten werden soll. Dies halte ich persönlich für einen höchst problematischen Vorgang und er nimmt so die Qualität einer Gesinnungsethik ein, die ich für geradezu gefährlich erachte.
Sofern Sie dann die entsprechenden Beiträge der "Damen und Herren" von der Fraktion der Missionare genauer lesen, finden Sie unter`m Strich lediglich den Hinweis auf Kant und ggf. noch auf Hippokrates, deren Thesen und Theorien allerdings nicht (!) sakrosant sind und sofern dann auch noch Grenzbereiche der Gerontopsychiatrie angesprochen werden, verschlägt es einem nicht selten die Sprache. Wir sind nicht verpflichtet, in gesunden Tagen für unser spätere Demenzerkrankung dergestalt Verantwortung zu tragen, dass wir keine patientenautonomen Verfügungen erlassen dürfen, weil wir insoweit zu einer anderen Person geworden sind.
Uns steht die Bewertung zu, "lieber tot als dement" zu sein. Bei manchen Beiträgen könnte der Eindruck entstehen, als sei es geradezu erstrebenswert, an Demenz zu erkranken und spätestens hier trennt sich denn endgültig die Spreu vom Weizen, mal ganz abgesehen davon, dass die Vertreter dieser "Leermeinung" schlicht, aber in erster Linie ergreifend keine Ahnung vom Verfassungsrecht haben.
Gruß
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!