Ärzte dürfen Patientendaten für Honorarabrechnung weitergeben
Berlin – Kassenpatienten müssen künftig damit rechnen, dass ihr Arzt Daten an eine private Abrechnungsstelle weitergibt. Der Bundestag schuf dafür die rechtliche Grundlage, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag bestätigte. Sie sei befristet bis Mitte 2010 und mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt. Die Daten dürften ausschließlich für die Honorarabrechnung der Ärzte verwendet werden.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rgeben.htm
Weitergabe von Patientendaten für Honorarabrechnung
Moderator: WernerSchell
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Abrechnung durch bestimmte Unternehmen
Die Abrechnung durch bestimmte Unternehmen war bisher auch schon üblich. Nur mussten sich die Ärzte eine entsprechende Berechtigung vom Patienten unterschreiben lassen. Das geschah in der Regel ohne Probleme.
MfG Sabrina
MfG Sabrina
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