Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt
Moderator: WernerSchell
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Die BÄK setzt ihre "Mission" fort!
Entgegen nahezu allen (rechts-)wissenschaftlichen Sachverstandes setzt das Präsidium der BÄK, namentlich die Herren Hoppe und Montgomery, unbeirrt ihr „Mission“ fort.
Mit einem Brief schaltet sich die BÄK nochmals in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz ein und es ist mehr als bedauerlich, dass bei dem Präsidium der BÄK kein Erkenntniszuwachs zu verzeichnen ist.
Beharrlich wird der Umstand geleugnet, dass der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzverpflichtung zum Handeln verpflichtet ist. Im Gegensatz zu der von der BÄK vertretenen Auffassung wäre es geradezu sträflich, keine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um so nicht nur für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Bürgern, sondern vor allem auch bei den Gerichten Sorge tragen zu können.
Das „Sterben mag für sich genommen als kreatürlicher Vorgang nicht normierbar sein“, während demgegenüber dies aber nicht für eine Regelung der Patientenautonomie in dem vorgesehenen Rahmen gilt. Sollte das Sterben nicht „normierbar“ sein, wie stets von der BÄK Glauben geschenkt werden soll, dann erscheint es auch hohe Zeit, sich von den Richtlinien zur Sterbebegleitung zu verabschieden, die eben in Teilen für sich den Anspruch erheben, eine aus ärztlicher Sicht und damit wohl überwiegend aus der Sicht der Bundesärztekammer für sinnvoll erachtete Sterbebegleitung geregelt und damit ohne Frage normiert zu haben.
„Die Ärztekammer-Chefs versichern, die Mediziner handelten «nach bestem Wissen und Gewissen» im Sinne der Patienten“, so wohl der pathetisch anmutende Hinweis in dem Schreiben der BÄK (vgl. dazu die Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=773 <<<).
Ein solches Bekenntnis ist zwar sehr lobenswert, aber noch sinnvoller wäre es, sich vorbehaltlos zum Selbstbestimmungsrecht in all seiner ganzen Tragweite zu bekennen und da kann es keinen Zweifel geben, dass ein Patientenverfügungsgesetz zwingend notwendig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Politiker diesem unsäglichen Unterfangen der BÄK mit ihren fragwürdigen Botschaften nicht „unterliegt“ und sich am kommenden Donnerstag deutlich für die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger ausspricht.
Vielleicht sieht die BÄK eine Möglichkeit, ihren Brief der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit wir aus „erster Quelle“ an ihrer Botschaft teilhaben können.
Lutz Barth
Mit einem Brief schaltet sich die BÄK nochmals in die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz ein und es ist mehr als bedauerlich, dass bei dem Präsidium der BÄK kein Erkenntniszuwachs zu verzeichnen ist.
Beharrlich wird der Umstand geleugnet, dass der parlamentarische Gesetzgeber aufgrund seiner grundrechtlichen Schutzverpflichtung zum Handeln verpflichtet ist. Im Gegensatz zu der von der BÄK vertretenen Auffassung wäre es geradezu sträflich, keine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, um so nicht nur für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Bürgern, sondern vor allem auch bei den Gerichten Sorge tragen zu können.
Das „Sterben mag für sich genommen als kreatürlicher Vorgang nicht normierbar sein“, während demgegenüber dies aber nicht für eine Regelung der Patientenautonomie in dem vorgesehenen Rahmen gilt. Sollte das Sterben nicht „normierbar“ sein, wie stets von der BÄK Glauben geschenkt werden soll, dann erscheint es auch hohe Zeit, sich von den Richtlinien zur Sterbebegleitung zu verabschieden, die eben in Teilen für sich den Anspruch erheben, eine aus ärztlicher Sicht und damit wohl überwiegend aus der Sicht der Bundesärztekammer für sinnvoll erachtete Sterbebegleitung geregelt und damit ohne Frage normiert zu haben.
„Die Ärztekammer-Chefs versichern, die Mediziner handelten «nach bestem Wissen und Gewissen» im Sinne der Patienten“, so wohl der pathetisch anmutende Hinweis in dem Schreiben der BÄK (vgl. dazu die Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=773 <<<).
Ein solches Bekenntnis ist zwar sehr lobenswert, aber noch sinnvoller wäre es, sich vorbehaltlos zum Selbstbestimmungsrecht in all seiner ganzen Tragweite zu bekennen und da kann es keinen Zweifel geben, dass ein Patientenverfügungsgesetz zwingend notwendig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Politiker diesem unsäglichen Unterfangen der BÄK mit ihren fragwürdigen Botschaften nicht „unterliegt“ und sich am kommenden Donnerstag deutlich für die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger ausspricht.
Vielleicht sieht die BÄK eine Möglichkeit, ihren Brief der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, damit wir aus „erster Quelle“ an ihrer Botschaft teilhaben können.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands
Heute Vormittag haben wir vom IQB eine Pressemitteilung zu einer Mitteilung auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes verfasst, in der darauf hingewiesen wurde, dass offensichtlich das Präsidium der Bundesärztekammer sich mit einem Brief an den Unions-Fraktionschef Kauder in Sachen Patientenverfügungsgesetz gewandt hat.
Wie geboten, haben wir selbstverständlich zur öffentlich zugänglichen Mitteilung einen entsprechenden Link unter „Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=773 <<<)“ gesetzt.
Leider läuft dieser Link nunmehr ins „Leere“. Folgende Nachricht können wir auf dem Link lesen:
„Nachricht nicht verfügbar
Meldung vom 12.06.2009
Die angeforderte Nachricht ist in der Datenbank nicht mehr verfügbar. Möglicherweise wurde sie in der Zwischenzeit gelöscht.“
Dies ist bedauerlich. In der Sache selbst verbleibt es freilich bei den diesseitigen kritischen Zeilen.
Wir können allerdings nunmehr auf einen Artikel
Ärzte gegen Regeln für Patientenverfügungen
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.06.09 – 11.13 Uhr >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=552663 <<< (html)
verweisen.
Lutz Barth
Wie geboten, haben wir selbstverständlich zur öffentlich zugänglichen Mitteilung einen entsprechenden Link unter „Mitteilung beim GKV-Spitzenverband v. 11.06.09 >>> https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=773 <<<)“ gesetzt.
Leider läuft dieser Link nunmehr ins „Leere“. Folgende Nachricht können wir auf dem Link lesen:
„Nachricht nicht verfügbar
Meldung vom 12.06.2009
Die angeforderte Nachricht ist in der Datenbank nicht mehr verfügbar. Möglicherweise wurde sie in der Zwischenzeit gelöscht.“
Dies ist bedauerlich. In der Sache selbst verbleibt es freilich bei den diesseitigen kritischen Zeilen.
Wir können allerdings nunmehr auf einen Artikel
Ärzte gegen Regeln für Patientenverfügungen
Quelle: Ärzte Zeitung online v. 12.06.09 – 11.13 Uhr >>> http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=552663 <<< (html)
verweisen.
Lutz Barth
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Mein Tod gehört mir: Streit um Patientenverfügung
Siehe TV-Tipp:
Mein Tod gehört mir: Streit um Patientenverfügung" /
Brigitte Zypries und Norbert Geis zu Gast bei "2+Leif" am 15. Juni 2009 /
22.30 - 23.00 Uhr SWR Fernsehen
.... Weiter unter
http://www.presseecho.de/vermischtes/NA3731421727.htm bzw.
http://www.swr.de/2plusleif/-/id=425227 ... index.html
Siehe auch in diesem Forum unter
Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt
viewtopic.php?t=11956
Quelle: viewtopic.php?p=44320#44320
Mein Tod gehört mir: Streit um Patientenverfügung" /
Brigitte Zypries und Norbert Geis zu Gast bei "2+Leif" am 15. Juni 2009 /
22.30 - 23.00 Uhr SWR Fernsehen
.... Weiter unter
http://www.presseecho.de/vermischtes/NA3731421727.htm bzw.
http://www.swr.de/2plusleif/-/id=425227 ... index.html
Siehe auch in diesem Forum unter
Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt
viewtopic.php?t=11956
Quelle: viewtopic.php?p=44320#44320
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Patientenautonomie muss erhalten bleiben
Patientenautonomie muss erhalten bleiben - bitte keine Bevormundung
Wolfgang Bosbach, MdB und stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzende, stellt sich nach aktuellen Medienberichten im Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen gegen die Bundesärztekammer und andere Kritiker. Deren Vorwurf, mit einem Gesetz werde das Sterben verrechtlicht, treffe nicht zu, sagte Bosbach dem Vernehmen nach gegenüber dpa. Niemand werde gezwungen, eine Patientenverfügung abzufassen.
Herr Bosbach will aber die gesetzlichen Regelungen so gestaltet wissen, dass einige Vorgaben Beachtung finden müssen, die letztlich die Patientenautonomie beeinträchtigen. Er greift damit in die Gestaltungsfreiheit von Menschen ein. Dies kommt einer Bevormundung sehr nahe!
Man darf nun gespannt sein, ob es dem Bundestag am 18.06.2009 gelingt, ein Gesetz zu beschließen, das eventuell sinnvoll erscheinende Festlegungen trifft, aber andererseits die Patientenautonomie unangetastet lässt.
Gaby Modig
Wolfgang Bosbach, MdB und stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzende, stellt sich nach aktuellen Medienberichten im Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen gegen die Bundesärztekammer und andere Kritiker. Deren Vorwurf, mit einem Gesetz werde das Sterben verrechtlicht, treffe nicht zu, sagte Bosbach dem Vernehmen nach gegenüber dpa. Niemand werde gezwungen, eine Patientenverfügung abzufassen.
Herr Bosbach will aber die gesetzlichen Regelungen so gestaltet wissen, dass einige Vorgaben Beachtung finden müssen, die letztlich die Patientenautonomie beeinträchtigen. Er greift damit in die Gestaltungsfreiheit von Menschen ein. Dies kommt einer Bevormundung sehr nahe!
Man darf nun gespannt sein, ob es dem Bundestag am 18.06.2009 gelingt, ein Gesetz zu beschließen, das eventuell sinnvoll erscheinende Festlegungen trifft, aber andererseits die Patientenautonomie unangetastet lässt.
Gaby Modig
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Einmal kann man sich doch irren!
ANGEMERKT!
"Einmal kann man sich doch irren!"
Niels Birbaumer
Fast alle Patientenverfügungen basieren auf mangelhaften Informationen und inkompetenter Beratung. Im Extremfall führen sie sogar zum ungewollten vorzeitigen Tod der Betroffenen, urteilt der Tübinger Neuromediziner Niels Birbaumer.
.... (mehr)
http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/996023
"Einmal kann man sich doch irren!"
Niels Birbaumer
Fast alle Patientenverfügungen basieren auf mangelhaften Informationen und inkompetenter Beratung. Im Extremfall führen sie sogar zum ungewollten vorzeitigen Tod der Betroffenen, urteilt der Tübinger Neuromediziner Niels Birbaumer.
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http://www.gehirn-und-geist.de/artikel/996023
Verzicht auf Gesetz zu Patientenverfügung «interessant»
Merkel:
Verzicht auf Gesetz zu Patientenverfügung «interessant»
Erfurt (KNA) Im Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Forderung der Bundesärztekammer, auf eine Neuregelung zu verzichten, als «interessant» bezeichnet. In der mehrjährigen Debatte zu diesem Thema habe sie sehr viel hinzugelernt, sagte die Politikerin am Freitag bei der Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) in Erfurt. Der Bundestag will am Donnerstag über das Thema entscheiden. Merkel gehört bisher zu den Unterzeichnern von einem der drei konkurrierenden Entwürfe.
«Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können», mahnte die Kanzlerin. Die menschliche Tendenz, alles vorhersagen zu wollen, versage am Lebensende.
.... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4001/1/
Verzicht auf Gesetz zu Patientenverfügung «interessant»
Erfurt (KNA) Im Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Forderung der Bundesärztekammer, auf eine Neuregelung zu verzichten, als «interessant» bezeichnet. In der mehrjährigen Debatte zu diesem Thema habe sie sehr viel hinzugelernt, sagte die Politikerin am Freitag bei der Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) in Erfurt. Der Bundestag will am Donnerstag über das Thema entscheiden. Merkel gehört bisher zu den Unterzeichnern von einem der drei konkurrierenden Entwürfe.
«Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können», mahnte die Kanzlerin. Die menschliche Tendenz, alles vorhersagen zu wollen, versage am Lebensende.
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http://www.hwelt.de/c/content/view/4001/1/
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Lernerfolge
Das die Bundeskanzlerin einen Lernerfolg erzielt hat, ist für sich genommen begrüßenswert. Hoffentlich ist die Kanzlerin auch zur Einsicht gelangt, dass ein Gesetz unumgänglich ist.
Der Hinweis darauf, dass die Forderung der Bundesärztekammer "interessant" sei, auf ein Gesetz zu verzichten, muss allerdings ein wenig verwundern, mal ganz abgesehen davon, dass dies seit Jahren die Auffassung jedenfalls der BÄK zu sein scheint. "Interessante Ansichten" der BÄK sind nun aber nicht ausschlaggebend, sondern in erster Linie die sachverständigen Expertisen, die an der Notwenigkeit einer gesetzlichen Regelung keinen Zweifel aufkommen lassen!
Dieser "Lernerfolg" wäre allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wünschen.
Der Hinweis darauf, dass die Forderung der Bundesärztekammer "interessant" sei, auf ein Gesetz zu verzichten, muss allerdings ein wenig verwundern, mal ganz abgesehen davon, dass dies seit Jahren die Auffassung jedenfalls der BÄK zu sein scheint. "Interessante Ansichten" der BÄK sind nun aber nicht ausschlaggebend, sondern in erster Linie die sachverständigen Expertisen, die an der Notwenigkeit einer gesetzlichen Regelung keinen Zweifel aufkommen lassen!
Dieser "Lernerfolg" wäre allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wünschen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Patientenschicksale und Aerztefunktionaere
Patientenschicksale und Ärztefunktionäre
„Das will die Politik künftig ändern", mit dieser Überschrift hat eine neue „BILD-Serie" für die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung gestartet. Die Bundeszentralstelle Patientenverfügung http://www.patientenverfuegung.de/ des Humanistischen Verbandes Deutschlands hat daran mitgewirkt, zum Auftakt im Ratgeberteil http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... chten.html
und maßgeblich mit Fallgeschichten. Heute, Dienstag, wird Monika M. über den Tod ihres Mannes sprechen. http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... erben.html
BILD: „Die Ärzte ließen ihn trotz Patientenverfügung nicht sterben. Der Kampf am Sterbebett dauerte Wochen, die juristischen Auseinandersetzungen mit dem Arzt Jahre".
Und am Mittwoch geht es in Bild noch einmal um Fallgeschichten, wie vom Humanistischen Verband Deutschlands Patientenverfügungen umgesetzt und notfalls juristisch durchsetzt werden.
Am kommenden Donnerstag wird der Bundestag zunächst darüber entscheiden, ob überhaupt ein Gesetz geschaffen werden soll. Wenn ja, liegen drei verschiedene Gesetzentwürfe vor.
Politik gegen Ärztefunktionäre
Die Funktionäre der Bundesärztekammer (nicht: Die Ärzte!) wollen ein Patiatientenverfügungsgesetz um jeden Preis verhindern.
"Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt", heißt es in einem Schreiben von Professor Hoppe und Dr. Montgomery an alle Bundestagsabgeordneten. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) unterstützt diese Position ausdrücklich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Forderung, auf eine Neuregelung zu verzichten, als „interessant" bezeichnet. Weiter sagte sie am Freitag beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU in Erfurt: „Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können". Quelle http://www.hwelt.de/c/content/view/4001/1/
Die neue Konfliktlinie zwischen Ärztekammerfunktionären und Patientenvertretern beherrscht die Schlagzeilen an den letzten Tagen vor der Abstimmung. Politik gegen Ärzte titelt auch die Ärztezeitung. http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=552800 Darin warnt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor einer Blockierung eines Patientenverfügungsgesetzes durch Teile der Union.
Quelle: Mitteilung vom 16.06.2009
http://www.patientenverfuegung.de
„Das will die Politik künftig ändern", mit dieser Überschrift hat eine neue „BILD-Serie" für die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung gestartet. Die Bundeszentralstelle Patientenverfügung http://www.patientenverfuegung.de/ des Humanistischen Verbandes Deutschlands hat daran mitgewirkt, zum Auftakt im Ratgeberteil http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... chten.html
und maßgeblich mit Fallgeschichten. Heute, Dienstag, wird Monika M. über den Tod ihres Mannes sprechen. http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... erben.html
BILD: „Die Ärzte ließen ihn trotz Patientenverfügung nicht sterben. Der Kampf am Sterbebett dauerte Wochen, die juristischen Auseinandersetzungen mit dem Arzt Jahre".
Und am Mittwoch geht es in Bild noch einmal um Fallgeschichten, wie vom Humanistischen Verband Deutschlands Patientenverfügungen umgesetzt und notfalls juristisch durchsetzt werden.
Am kommenden Donnerstag wird der Bundestag zunächst darüber entscheiden, ob überhaupt ein Gesetz geschaffen werden soll. Wenn ja, liegen drei verschiedene Gesetzentwürfe vor.
Politik gegen Ärztefunktionäre
Die Funktionäre der Bundesärztekammer (nicht: Die Ärzte!) wollen ein Patiatientenverfügungsgesetz um jeden Preis verhindern.
"Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt", heißt es in einem Schreiben von Professor Hoppe und Dr. Montgomery an alle Bundestagsabgeordneten. Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) unterstützt diese Position ausdrücklich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Forderung, auf eine Neuregelung zu verzichten, als „interessant" bezeichnet. Weiter sagte sie am Freitag beim Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU in Erfurt: „Für mich bleibt: Dass wir nicht davon ausgehen können, einen Prozess des Krankseins und des nicht mehr eigenen Handelns in vollendeter Form gesetzlich regeln zu können". Quelle http://www.hwelt.de/c/content/view/4001/1/
Die neue Konfliktlinie zwischen Ärztekammerfunktionären und Patientenvertretern beherrscht die Schlagzeilen an den letzten Tagen vor der Abstimmung. Politik gegen Ärzte titelt auch die Ärztezeitung. http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=552800 Darin warnt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor einer Blockierung eines Patientenverfügungsgesetzes durch Teile der Union.
Quelle: Mitteilung vom 16.06.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Patientenverfügung bald Gesetz?
Patientenverfügung bald Gesetz? Zahlen, Wahlen, Qualen - Eine Bestandsaufnahme
16. Juni 2009
Die Vorbereitungen für die abschließende Parlamentsdebatte über die Patientenverfügungs-Gesetzentwürfe laufen auf Hochtouren - und das heißt derzeit vor allem: Die Geschäftsordnungsfüchse sind unterwegs.
.... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nahme.aspx
DDP-Meldung vom 16.06.2009
Goll fordert Kompromiss zur Patientenverfügung
Stuttgart (ddp-bwb). Im Streit um eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung dringt der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode
... (mehr)
http://www.dernewsticker.de/news.php?id=119358&i=spcaaq
Gesetz zur Patientenverfügung droht zu scheitern Justizministerin Zypries wirft in "2+Leif" der Union Blockadehaltung vor
Mainz (ots) - Das Gesetz zur Patientenverfügung droht zu scheitern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht davon aus, dass die Union bei der Abstimmung im Bundestag am kommenden Donnerstag ein solches Gesetz verhindern will.
... (mehr)
http://www.presseportal.de/pm/7169/1423 ... strundfunk
Patientenverfügung Was soll ich tun, wenn der Arzt sie ignoriert?
In BILD erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Putz (59) aus München, wie Sie sich wehren, wenn Ärzte oder Pfleger eine Patientenverfügung nicht umsetzen. Er hat bereits mehr als 250 Patientenverfügungs-Fälle behandelt.
.... (mehr)
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... riert.html
Bernard Bode
Nicht um jeden Preis
PATIENTENVERFÜGUNG
Von gesetzlicher Regelung abgeraten
In dieser Woche will der Bundestag erneut darüber beraten, welchen gesetzlichen Rahmen eine Patientenverfügung haben soll. Dabei ist mittlerweile die Zahl derer größer geworden, die keine Änderung der derzeit geltenden Regelung für nötig erachten. Solche Stimmen kommen nicht nur von der Bundesärztekammer und einigen Kirchen, nunmehr gibt es auch eine Initiative aus dem Bundestag:
.... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 93834.html
16. Juni 2009
Die Vorbereitungen für die abschließende Parlamentsdebatte über die Patientenverfügungs-Gesetzentwürfe laufen auf Hochtouren - und das heißt derzeit vor allem: Die Geschäftsordnungsfüchse sind unterwegs.
.... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... nahme.aspx
DDP-Meldung vom 16.06.2009
Goll fordert Kompromiss zur Patientenverfügung
Stuttgart (ddp-bwb). Im Streit um eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung dringt der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) auf eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode
... (mehr)
http://www.dernewsticker.de/news.php?id=119358&i=spcaaq
Gesetz zur Patientenverfügung droht zu scheitern Justizministerin Zypries wirft in "2+Leif" der Union Blockadehaltung vor
Mainz (ots) - Das Gesetz zur Patientenverfügung droht zu scheitern. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht davon aus, dass die Union bei der Abstimmung im Bundestag am kommenden Donnerstag ein solches Gesetz verhindern will.
... (mehr)
http://www.presseportal.de/pm/7169/1423 ... strundfunk
Patientenverfügung Was soll ich tun, wenn der Arzt sie ignoriert?
In BILD erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Putz (59) aus München, wie Sie sich wehren, wenn Ärzte oder Pfleger eine Patientenverfügung nicht umsetzen. Er hat bereits mehr als 250 Patientenverfügungs-Fälle behandelt.
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http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gesund ... riert.html
Bernard Bode
Nicht um jeden Preis
PATIENTENVERFÜGUNG
Von gesetzlicher Regelung abgeraten
In dieser Woche will der Bundestag erneut darüber beraten, welchen gesetzlichen Rahmen eine Patientenverfügung haben soll. Dabei ist mittlerweile die Zahl derer größer geworden, die keine Änderung der derzeit geltenden Regelung für nötig erachten. Solche Stimmen kommen nicht nur von der Bundesärztekammer und einigen Kirchen, nunmehr gibt es auch eine Initiative aus dem Bundestag:
.... (mehr)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 93834.html
Mehr Rechtssicherheit für Kranke und Sterbende
Mehr Rechtssicherheit für Kranke und Sterbende
BERLIN. (hpd/HU) Die Humanistische Union fordert die gesetzliche Anerkennung von Patientenverfügungen und wendet sich in einem Offenen Brief an die Abgeordneten: Zeit ist reif für mehr Rechtssicherheit für Kranke und Sterbende.
.... (mehr)
http://hpd.de/node/7227
Kein Reglungsbedarf bei Patientenverfügungen
Mittwoch, 17 Juni 2009
Berlin (KNA) Der Göttinger Palliativ-Mediziner Friedemann Nauck hat sich gegen eine gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Der Gesetzgeber solle vielmehr dafür sorgen, dass Gerichte bei strittigen Fragen zur Versorgung am Lebensende in der Lage seien, zügig zu entscheiden, sagte Nauck am Mittwoch im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Der Direktor der Palliativ-Abteilung des Göttinger Universitätsklinikums untersucht derzeit, inwieweit Patientenverfügungen tatsächlich den Willen des Verfassers dokumentieren; dabei würden viele Unterschiede sichtbar.
.... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4023/1/
BERLIN. (hpd/HU) Die Humanistische Union fordert die gesetzliche Anerkennung von Patientenverfügungen und wendet sich in einem Offenen Brief an die Abgeordneten: Zeit ist reif für mehr Rechtssicherheit für Kranke und Sterbende.
.... (mehr)
http://hpd.de/node/7227
Kein Reglungsbedarf bei Patientenverfügungen
Mittwoch, 17 Juni 2009
Berlin (KNA) Der Göttinger Palliativ-Mediziner Friedemann Nauck hat sich gegen eine gesetzliche Neuregelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Der Gesetzgeber solle vielmehr dafür sorgen, dass Gerichte bei strittigen Fragen zur Versorgung am Lebensende in der Lage seien, zügig zu entscheiden, sagte Nauck am Mittwoch im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Der Direktor der Palliativ-Abteilung des Göttinger Universitätsklinikums untersucht derzeit, inwieweit Patientenverfügungen tatsächlich den Willen des Verfassers dokumentieren; dabei würden viele Unterschiede sichtbar.
.... (mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4023/1/
Ist ein PV-Gesetz vielleicht doch eine bessere Lösung?
Wer die Diskussion am 15.06.2009 "Streit um die Patientenverfügung" gesehen hat:
viewtopic.php?t=12150
muss, auch wenn er bisher gegen eine solche Regelung votiert hat, für heute eine die Patientenautonimie wahrende Beschlussfassung durch den Bundestag erhoffen / begrüßen.
Herr Geis, CSU, hat in der o.a. Sendung einen Standpunkt vertreten, der an dem Ur-Bosbach-Entwurf ausgerichtet war und haarsträubende rechtliche Aussagen enthielt. So kann man ernstlich das Thema nicht angehen.
Cicero
viewtopic.php?t=12150
muss, auch wenn er bisher gegen eine solche Regelung votiert hat, für heute eine die Patientenautonimie wahrende Beschlussfassung durch den Bundestag erhoffen / begrüßen.
Herr Geis, CSU, hat in der o.a. Sendung einen Standpunkt vertreten, der an dem Ur-Bosbach-Entwurf ausgerichtet war und haarsträubende rechtliche Aussagen enthielt. So kann man ernstlich das Thema nicht angehen.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Ein bunter Teppich an Regelungen
Ein bunter Teppich an Regelungen
Mittwoch, 17 Juni 2009
Bonn (KNA) Seit rund sechs Jahren debattiert der Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Ob es am Donnerstag zu einer Entscheidung kommt, ist weiter ungewiss. Unterdessen haben manche Nachbarn wie Österreich konkrete Regelungen getroffen; in anderen Ländern allerdings gibt es eine ähnliche Rechtsunsicherheit wie in Deutschland. Die Katholische Nachrichten-Agentur gibt einen Überblick über die Rechtslage; er beruht teilweise auf Informationen der Deutschen Hospiz Stiftung. ....
(mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4022/1/
Mittwoch, 17 Juni 2009
Bonn (KNA) Seit rund sechs Jahren debattiert der Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Ob es am Donnerstag zu einer Entscheidung kommt, ist weiter ungewiss. Unterdessen haben manche Nachbarn wie Österreich konkrete Regelungen getroffen; in anderen Ländern allerdings gibt es eine ähnliche Rechtsunsicherheit wie in Deutschland. Die Katholische Nachrichten-Agentur gibt einen Überblick über die Rechtslage; er beruht teilweise auf Informationen der Deutschen Hospiz Stiftung. ....
(mehr)
http://www.hwelt.de/c/content/view/4022/1/
Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung
Hoppe:
„Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“
„Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“, sagte Bundesärztekammer-Präsident, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe im Deutschlandfunk (18.06.2009) zur heutigen Abstimmung des Bundestages über verschiedene Entwürfe einer gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Die vielen verschiedenen Situationen von Schwerstkranken seien gesetzlich nicht regelbar. Diese könnten nur in jedem individuellen Fall am Krankenbett besprochen und gelöst werden – zwischen Patient und Arzt und auch in den Teams.
„Wir befürworten die Patientenverfügung und haben auch selbst Vorschläge dafür erarbeitet“, erklärte der Ärztepräsident mit Verweis auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen von 2007. „Was wir nicht wollen, ist ein Gesetz, das für alle Fälle gelten soll.“ Die vielen Millionen Fälle seien juristisch nicht fassbar. Hoppe empfahl deshalb, dieses Thema in der neuen Legislaturperiode noch einmal grundlegend aufzuarbeiten.
„Das Sterben ist nicht normierbar. Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Es würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, wo längst Rechtsklarheit besteht“, mahnten Prof. Hoppe und Dr. Frank Ulrich Montgomery bereits am 4. Juni in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich. Der Versuch, das geltende, von höchsten Gerichten formulierte Recht in komplizierte Gesetzesformulierungen zu kleiden, sei höchst fragwürdig.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
„Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“
„Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“, sagte Bundesärztekammer-Präsident, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe im Deutschlandfunk (18.06.2009) zur heutigen Abstimmung des Bundestages über verschiedene Entwürfe einer gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Die vielen verschiedenen Situationen von Schwerstkranken seien gesetzlich nicht regelbar. Diese könnten nur in jedem individuellen Fall am Krankenbett besprochen und gelöst werden – zwischen Patient und Arzt und auch in den Teams.
„Wir befürworten die Patientenverfügung und haben auch selbst Vorschläge dafür erarbeitet“, erklärte der Ärztepräsident mit Verweis auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung aus dem Jahr 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen von 2007. „Was wir nicht wollen, ist ein Gesetz, das für alle Fälle gelten soll.“ Die vielen Millionen Fälle seien juristisch nicht fassbar. Hoppe empfahl deshalb, dieses Thema in der neuen Legislaturperiode noch einmal grundlegend aufzuarbeiten.
„Das Sterben ist nicht normierbar. Wir Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass eine detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen mehr Schaden anrichtet als Nutzen bringt. Es würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, wo längst Rechtsklarheit besteht“, mahnten Prof. Hoppe und Dr. Frank Ulrich Montgomery bereits am 4. Juni in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich. Der Versuch, das geltende, von höchsten Gerichten formulierte Recht in komplizierte Gesetzesformulierungen zu kleiden, sei höchst fragwürdig.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2009
Patientenverfügungen - Rechtslage und Anträge
Patientenverfügungen - Rechtslage und Anträge
Ein Mensch ohne Bewusstsein zwischen piepsenden Maschinen, Monitoren mit flimmernden Kurven, angeschlossen an Schläuche und Kabel - dieses Schicksal wollen viele für den Fall von tödlichen Erkrankungen für sich ausschließen. Jeder kann einen Beschluss über die Art der Weiterbehandlung oder des Behandlungsabbruchs den behandelnden Ärzten per Patientenverfügung mitteilen - aber gesetzlich geregelt ist dies bislang nicht. Der Bundestag setzt heute mit der Entscheidung über ein Gesetz einen vorläufigen Schlusspunkt hinter eine jahrelange, zuletzt hitzig geführte ethische Debatte. Ein Überblick:
.... (mehr)
http://www.n-tv.de/politik/dossier/Rech ... 71646.html
Ein Mensch ohne Bewusstsein zwischen piepsenden Maschinen, Monitoren mit flimmernden Kurven, angeschlossen an Schläuche und Kabel - dieses Schicksal wollen viele für den Fall von tödlichen Erkrankungen für sich ausschließen. Jeder kann einen Beschluss über die Art der Weiterbehandlung oder des Behandlungsabbruchs den behandelnden Ärzten per Patientenverfügung mitteilen - aber gesetzlich geregelt ist dies bislang nicht. Der Bundestag setzt heute mit der Entscheidung über ein Gesetz einen vorläufigen Schlusspunkt hinter eine jahrelange, zuletzt hitzig geführte ethische Debatte. Ein Überblick:
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http://www.n-tv.de/politik/dossier/Rech ... 71646.html
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Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung
„Gesetz zur Patientenverfügung ist eine Pseudoregelung“ .... - siehe oben -
so lautet die Überschrift einer Mitteilung der BÄK (Quelle: BÄK, Mitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7531.7557 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.06.09):
Mit Verlaub: Herr Hoppe möge sich auf das konzentrieren, wozu er sich berufen fühlt. Allerdings die unhaltbare These zu verbreiten, das Gesetz zur Patientenverfügung sei eine Pseudoregelung, ist schlicht unverschämt. Allein die gebetsmühlenartig vorgetragenen Statements der Funktionäre der BÄK sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, warum zwingend ein Gesetz erforderlich ist. Hier versucht eine Ständeorganisation aus nicht nachvollziehbaren Gründen Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen, in dem öffentlichkeitswirksamer Druck aufgebaut wird und im Übrigen Ängste bei den Patienten geschürt werden.
Der Präsident und sein Stellvertreter der BÄK sind im Begriff, den Diskurs überzustrapazieren, zumal hier „Sonntagsreden“ nicht weiterhelfen. Es hat erkennbar keinen Zweck, hier auf Lernerfolge zu setzen. Insbesondere die beiden Herren Hoppe und Montgomery setzen unbeirrt ihren Weg fort und allein dies muss zur Nachdenklichkeit anregen.
so lautet die Überschrift einer Mitteilung der BÄK (Quelle: BÄK, Mitteilung v. 18.06.09 >>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7531.7557 <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 18.06.09):
Mit Verlaub: Herr Hoppe möge sich auf das konzentrieren, wozu er sich berufen fühlt. Allerdings die unhaltbare These zu verbreiten, das Gesetz zur Patientenverfügung sei eine Pseudoregelung, ist schlicht unverschämt. Allein die gebetsmühlenartig vorgetragenen Statements der Funktionäre der BÄK sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, warum zwingend ein Gesetz erforderlich ist. Hier versucht eine Ständeorganisation aus nicht nachvollziehbaren Gründen Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen, in dem öffentlichkeitswirksamer Druck aufgebaut wird und im Übrigen Ängste bei den Patienten geschürt werden.
Der Präsident und sein Stellvertreter der BÄK sind im Begriff, den Diskurs überzustrapazieren, zumal hier „Sonntagsreden“ nicht weiterhelfen. Es hat erkennbar keinen Zweck, hier auf Lernerfolge zu setzen. Insbesondere die beiden Herren Hoppe und Montgomery setzen unbeirrt ihren Weg fort und allein dies muss zur Nachdenklichkeit anregen.
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