Gemeinsame Pressemitteilung
der gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe
und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Vertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Ärzteschaft in
Westfalen-Lippe regelt ambulante Betreuung unheilbar Kranker
Sterben in Würde und im häuslichen Umfeld
Eine umfassende ambulante medizinische Betreuung unheilbar erkrankter Menschen
in der letzten Phase ihres Lebens in ihrer häuslichen Umgebung zu sichern, ihre Lebensqualität
unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern und ihnen
ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen – das sind die Ziele eines Vertrages
zur palliativmedizinischen Versorgung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
und den niedergelassenen Ärzten im Landesteil Westfalen-Lippe. Ab sofort
können alle gesetzlich Krankenversicherten durch das Zusammenwirken von Hausund
Fachärzten, Palliativmedizinern sowie qualifizierten Palliativpflegediensten –
wann immer dies möglich und gewünscht ist – die letzten Tages des Lebens qualifiziert
versorgt zuhause verbringen.
„Den Krankenkassen ist es ein wichtiges Anliegen, die Versorgung am Lebensende
umfassend und unbürokratisch sicher zu stellen. Die Betreuung durch den behandelnden
Hausarzt kann im Bedarfsfall ergänzt werden durch eine spezialisierte Palliativversorgung
auf hohem Qualitätsniveau. Das geschieht Hand in Hand, die kranken
Menschen brauchen keine Anträge zu stellen oder Genehmigungsfristen abzuwarten“,
betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender der AOK Westfalen-Lippe. „Unser
Vertrag geht deshalb über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus, wonach lediglich
eine ‚spezialisierte palliativmedizinische Versorgung’ (§ 37 b SGB V) für schwerstbetroffene
Patienten aufzubauen ist.“ Hierbei würden nur wieder neue Schnittstellen
entstehen, so der AOK-Chef. Jeder Todkranke kann sich an einen Haus- oder Facharzt
seiner Wahl für die unmittelbare Behandlung und die Einbeziehung weiterer
Dienste wenden. Voraussetzung ist lediglich, dass sein Arzt am Vertrag teilnimmt.
„Der neu geschlossene Vertrag stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung und einen
Ausbau der bislang bereits in Westfalen-Lippe von den Ärzten wie von den Krankenkassen
geschaffenen Strukturen dar“, betont Michael Süllwold, stellvertretender Leiter
des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in NRW. „Wichtig waren uns die gute
Vernetzung der Ärzte und Pflegedienste vor Ort, die im Sinne des Sterbenden zielgerichtet
zusammen wirken.“ Die gewonnenen Erkenntnisse in dieser neuen Versorgungsstruktur
sollen ausgewertet werden und der weiteren Entwicklung dienen.
„Unsere Ärzte wollen ihre oft langjährigen Patienten bis zuletzt begleiten“, betont Dr.
Ulrich Thamer, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe,
die den neuen Vertrag im Auftrag der ärztlichen Palliativnetzes im Landesteil verhandelt
hat. „Sie bilden sich entsprechend fort, sie vernetzen sich untereinander und übernehmen
die Koordination aller beteiligten Leistungserbringer.“ Dafür werden sie
nun auch besser honoriert. So gibt es für die direkt betreuenden Haus- und Fachärzte
feste Zuschläge für die erforderlichen Hausbesuche. Der ihnen mit Rat und Tat zur
Seite stehende palliativmedizinische Konsiliardienst, der durch qualifizierte Palliativpflegekräfte
ergänzt wird, erhält ebenfalls eine eigene Vergütungsstruktur. Von den
pro Patienten zur Verfügung gestellten Pauschalen können auch die betreuenden
Haus- und Fachärzte partizipieren.
Politik, Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen hatten sich den schnellen
Aufbau einer flächendeckenden Palliativversorgung zum Ziel gesetzt. Mit dem Abschluss
der entsprechenden Verträge zwischen Ärzten und Krankenkassen in beiden
Landesteilen Nordrhein und Westfalen-Lippe ist dieses Ziel nun erstmals in der Bundesrepublik
erreicht.
Quelle: Pressemitteilung vom 12.5.2009
Pressekontakt:
AOK Westfalen-Lippe Verband der Ersatzkassen in Westfalen-Lippe
Karl-Josef Steden Bärbel Brünger
(02 31) 4 19 31 16 (02 31) 9 17 71 20
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Andreas Daniel
(02 31) 94 32 31 40
Sterben in Würde und im häuslichen Umfeld
Moderator: WernerSchell
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Ersatzkassen: Rahmenvertrag zur „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ steht
Berlin – „Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt."
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _steht.htm
Berlin – „Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine medizinisch-pflegerische Betreuung zu Hause im Kreise ihrer Angehörigen ermöglichen. Deshalb haben wir einen Mustervertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) entwickelt."
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... _steht.htm
Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht
Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt
Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress
In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.
"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."
SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."
Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress
In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.
"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."
SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."
Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht
Palliativversorgung: Ziele noch nicht erreicht, weiterer Reformbedarf benannt
Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress
In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.
"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."
SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."
Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Bundesgeschäftsstelle:
Friedrichstraße 148
10117 Berlin
Telefon: (030) 30 87 88 - 60
Telefax: (030) 30 87 88 - 89
E-Mail: bund@bpa.de
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Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
Berlin (ots) - Große Einigkeit der Experten beim Hauptstadtkongress
In der Palliativversorgung klafft weiterhin eine große Lücke zwischen gesetzlichem Auftrag und Wirklichkeit: Auch wenn bereits einige Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) geschlossen wurden, gibt es derzeit noch keine flächendeckende Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Dieses Ziel der Gesundheitsreform 2007 ist noch nicht erreicht. Darin waren sich die Experten einig, die am heutigen Donnerstag beim Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit miteinander diskutierten. Organisiert wurde die Veranstaltung zum Thema SAPV vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und der B. Braun Melsungen AG, beide Programmpartner des Hauptstadtkongresses. In drei Vorträgen wurde aus Sicht der Pflege, der Wissenschaft und der Kostenträger der weitere Reformbedarf bei der SAPV benannt.
"Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Hospiz- und Palliativversorgung ambulant und stationär umzusetzen, in der ein Miteinander von allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung möglich wird", sagte Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor der Abteilung Palliativmedizin im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen. Seiner Meinung nach müsse bei der Regelung der Finanzierung der SAPV nach § 132d Abs.1 SGB V mit den Kostenträgern gemeinsam definiert werden, was unter "allgemeiner" und "spezialisierter" Palliativversorgung zu verstehen sei. Unbedingt sei zu verhindern, dass Missverständnisse die ambulante Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen eher erschweren als verbessern. Der gesetzliche Auftrag könne aber nur umgesetzt werden, so Nauck, "wenn es gelingt, Palliative Care Teams mit hoher Qualifikation zu etablieren, die ausreichend finanziert sind, um eine 24-Stunden Bereitschaft durch gut weitergebildete Ärzte und Pflegende für eine Region zur Verfügung zu stellen". Diese müssten neben der erforderlichen Vernetzung der bestehenden Anbieter akut beratend und unterstützend tätig sein, um nicht nur die medizinischen und pflegerischen Probleme, sondern in besonderer Weise die immer drängenderen ethischen Fragestellungen gemeinsam beantworten zu können. Ziel sei es, häufiger als bisher ein Leben bis zuletzt im häuslichen Bereich zu ermöglichen.
Bettina Tews-Harms, Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes in Niedersachsen und erste Vorsitzende des Gifhorner Palliativ- und Hospiz-Netzes, zeigte anhand ihrer zweijährigen Vertragserfahrung mit SAPV auf, dass diese Leistungen bereits erfolgreich erbracht werden können. Dabei habe man an bereits vorhandene Strukturen der Palliativversorgung angeknüpft: "Sterbende Menschen möchten soweit wie möglich von Pflegediensten und Ärzten versorgt werden, die ihnen vertraut sind. Deswegen müssen diese Leistungserbringer eingebunden werden und diese sich entsprechend qualifizieren. Nur so kann eine wohnortnahe und patientengerechte Leistung flächendeckend erbracht werden."
SAPV müsse schnell, unbürokratisch und qualitativ hochwert sein, sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg, und stellte den bestehenden SAPV-Vertrag ihrer Kasse vor. "Wichtig ist, dass die Patienten einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu den Leistungen bekommen, die ihnen zustehen. Insgesamt muss dem Wunsch des schwerstkranken Menschen entsprochen werden, in Würde im engen Kontakt zu seinen Angehörigen und im vertrauten häuslichen Umfeld zu sterben."
Einig waren sich alle Experten, dass die palliativmedizinische Betreuung auf der hohen Fachkompetenz sowie auf inter- und multidisziplinärer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen wie Ärzten, Pflegenden, Seelsorgern, Psychologen, Trauerbegleitern, Physiotherapeuten, Sozialarbeitern und ehrenamtlichen Mitarbeitern basiert.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.5.2009
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
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