89-Jährige in Nordhorn irrtümlich für tot erklärt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gaby Modig
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89-Jährige in Nordhorn irrtümlich für tot erklärt

Beitrag von Gaby Modig » 20.05.2009, 14:04

89-Jährige in Nordhorn irrtümlich für tot erklärt

Nach zahlreichen Medienberichten ist eine 89 Jahre alte Frau im niedersächsischen Nordhorn irrtümlich für tot erklärt worden. Bei dem Vorfall Ende April hatten Nachbarn die Frau leblos in der Toilette ihres Hauses gefunden. Der herbeigerufene Notarzt hatte sie liegengelassen, da ihr Körper schon kalt gewesen sei, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, am 19.05.2009 mitgeteilt haben soll. Als der Bestatter die leblose Frau einsargen wollte, bemerkte er, dass sie noch atmete. Vier Tage darauf sei die Frau dann aber gestorben.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung.
«Für mich ist entscheidend, ob das Leben der Frau durch das Verhalten des Notarztes verkürzt wurde», sagte Retemeyer. Die Frau habe einen Schlaganfall erlitten und schon mehrere Stunden allein in ihrer Wohnung gelegen. Da bei ihr eine entsprechende Patientenverfügung gefunden wurde, hatten die Ärzte im Krankenhaus keine lebensrettenden Maßnahmen mehr eingeleitet.

Man darf gespannt sein, was die weiteren Ermittlungen ergeben. Es geht hier um eine nicht entschuldbare Berufspflichtverletzung. Diese zeigt aber gleichzeitig auf, die sorglos anscheinend Ärzte mit der Todeseinschätzung umgehen. Siehe in diesem Forum die zahlreichen Beiträge zur Leichenschau.

Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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