Medikamente stellen & kontrollieren - Verantwortung ?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Chrilue
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Medikamente stellen & kontrollieren - Verantwortung ?

Beitrag von Chrilue » 13.04.2009, 20:11

Medikamente stellen & kontrollieren - Verantwortung ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal gibts bei uns Unstimmigkeiten über die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das Richten, Kontrollieren und Verteilen von Medikamenten.

Leider konnte ich auch nach ausgiebiger Suche keinen entsprechenden Artikel im Forum finden und stelle aus diesem Grund das Thema ins Forum.

Zur Zeit werden bei uns die Tabletten durch den Nachtdienst für den übernächsten Tag gestellt und am Folgetag durch den Frühdienst kontrolliert.
Eine Kontrolle unmittelbar vor dem Verteilen findet nicht mehr statt.
Sowohl das Stellen, Kontrollieren und auch Verteilen erfolgt ausschließlich durch Krankenschwestern und -pfleger, dokumentiert wird mit Handzeichen im entsprechenden Tagesfeld.

Aus diesem Grund ergeben sich in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

1. Wer hat hier schlussendlich die größte Verantwortung?
2. Welche Qualifikation ist für die genannten Aufgabenbereiche (Richten, Kontrollieren, Verteilen) erforderlich?
3. Die Medikamente für Mittwochs werden in der Nacht von Montag auf Dienstag gestellt, am Dienstag kontrolliert und am Mittwoch an die Patienten ausgegeben. In welchem Tagesfeld hat die Dokumentation in der Akte zu erfolgen?

Ich hoffe, dass diese Fragen bisher noch nicht gestellt wurden, würde mich über eine Beantwortung bzw. Hinweise auf Fundstellen zur Beantwortung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lützenkirchen

WernerSchell
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Medikamente stellen & kontrollieren - Verantwortung ?

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2009, 07:27

Sehr geehrter Herr Lützenkirchen,

das Richten der Arzneimittel durch die Nachtwache ist offensichtlich weit verbreitet. Ob damit den Sicherheitsanforderungen immer ausreichend entsprochen werden kann, wird sich nur anhand der örtlichen Verhältnisse sagen lassen. Das korrekte Stellen, Überprüfen bzw. Weitergeben der Medikamente wirft immer wieder zahlreiche Fragen auf. Es muss letztlich gewährleistet werden, dass immer dem Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) entsprechend gehandelt werden kann. Fehler zu Lasten der Patienten müssen ausgeschlossen werden.

Es erscheint daher sinnvoll anzuraten, die Medikationspraxis auf der Führungsebene zu problematisieren und einer „Arbeitgeberentscheidung“ zuzuführen. Mit Rücksicht auf die notwendigen Abklärungen für die beteiligten MitarbeiterInnen wäre eine Dienstanweisung, die das Medikationsverfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar und rechtlich korrekt regelt, sinnvoll. Dabei müssen jegliche Fehlermöglichkeiten, so auch anhand der aufgeworfenen Fragen, ausgeschlossen werden. Nur so können die rechtlichen Aspekte mit Blick auf mögliche Haftungserfordernisse sauber abgeklärt werden.

Verantwortung trägt immer derjenige, der handelt. Werden aber in die Handlungsabläufe mehrere Personen einbezogen, sind korrekte Abgrenzungen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten notwendig. Dazu wäre eine Dienstanweisung sinnvoll. Darin kann dann auch festgelegt werden, wer, wann und für welche Aufgabenbereiche die Dokumentationseinträge vornimmt.

Siehe auch im Forum unter
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=medikation
Medikamentenausgabe
viewtopic.php?t=7220&highlight=medikation
Medikation und Verabreichungsform - Abklärung geboten!
viewtopic.php?t=7601&highlight=medikation
Medikation – Entscheidungskompetenz
viewtopic.php?t=165&highlight=medikation
Blister-Dienstleistung für Apotheken und Heime
viewtopic.php?t=8231&highlight=medikation
Medikamentenabgabe durch Pflegehelfer/innen
viewtopic.php?t=572&highlight=medikation
Medikationsfehler haben ernsthafte Folgen
viewtopic.php?t=4974&highlight=medikation
Medikation – Stellen usw. - Verantwortlichkeiten?
viewtopic.php?t=4416&highlight=medikation

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Chrilue
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Links

Beitrag von Chrilue » 14.04.2009, 09:50

Sehr geehrter Herr Schell,
herzlichen Dank für Ihre zügige Antwort auf meinen Beitrag im Forum.
Leider kann ich viele der angegebenen Linkis, insbesondere in den Antworten mit weiteren Verweisen, nicht öffnen, es erscheint immer die Meldung "Seite kann nicht angezeigt werden".
Leider kann ich dadurch nicht auf die entpsrechenden Informationen zugreifen.
Sind die Linkis teils nicht mehr auf dem Server vorhanden oder woran liegts?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Christoph Lützenkirchen

WernerSchell
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Medikation - Stellen und verteilen - Verantwortung

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2009, 11:46

Sehr geehrter Herr Lützenkirchen,

ich denke, dass die benannten Texte, auch ohne auf weitere Links zuzurückzugreifen, informativ sind und weiter helfen. In der Tat funktionieren einige Verweisungen, die in einzelnen Textpassagen genannt sind, nicht mehr. *) Es hat offensichtlich damit zu tun, dass in zurückliegender Zeit eine Programmarbeitung zu Textlöschungen geführt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

*) Diese Verweisungen wurden weitgehend aus dem Text entfernt! Damit können Irritationen vermieden werden.
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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