Kassen müssen Blasen-Katheter-Versorgung bezahlen
Nach Ansicht des Sozialgerichts Lüneburg (Az: S 16 KR 61/07) müssen die Krankenkassen die Kosten für die Versorgung eines Blasen-Katheters übernehmen.
Um die Leistungen der häuslichen Krankenpflege gibt es immer wieder Streit. Dabei versuchen die Krankenkassen, Leistungen der Pflegeversicherung zuzuschieben. In dem nun entschiedenen Fall war ein an mehreren Krankheiten leidender Patient auf einen Katheter zur Blasenentleerung angewiesen. Die Austrittstelle des Schlauchs oberhalb des Schambeins muss regelmäßig versorgt und desinfiziert werden. Obwohl die Richtlinie über die häusliche Krankenpflege dies ausdrücklich als Kassenleistung nennt, folgerte die AOK Niedersachsen aus einem Verweis auf eine andere Leistung, dies gelte nur bei neu gelegtem Katheter oder einer Entzündung. Doch diese Schlussfolgerung der AOK sei falsch, befand das Gericht. Dem Patienten muss die Kasse nun drei ärztlich verordnete Versorgungen pro Woche mit Kosten von jeweils 133 Euro bezahlen.
Quelle: Mitteilung vom 27.03.2009
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Moderator: WernerSchell