Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation

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Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation

Beitrag von Presse » 26.04.2008, 06:52

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Ärzteschaft begrüßt neuen Vorstoß zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischer Indikation

Die Ärzteschaft hofft auf eine einvernehmliche Lösung zur Behebung gesetzlicher Defizite im Schwangerschaftsabbruchrecht aus medizinischer Indikation. Nach einem gemeinsamen Gespräch von Vertretern der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion scheint eine Lösung in Aussicht, die Forderungen der Ärzteschaft berücksichtigt und zukünftig besser zur Vermeidung von so genannten Spätabbrüchen beiträgt.


Ziel der Gesetzesergänzung sollte es sein, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwägung soll das Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft schützen und gleichermaßen das Bedürfnis der Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung für ihr Leben und ihre Gesundheit berücksichtigen. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn nun endlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz die unbestrittenen Defizite im gegenwärtigen Recht behoben werden könnten. Jetzt gibt es erstmals seit Jahren die Möglichkeit, Einigkeit über eine Gesetzesergänzung zu erzielen, die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung der Reform aus dem Jahre 1995 anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet lässt“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe.


Etwa 120.000 Schwangerschaftsabbrüche werden pro Jahr in Deutschland vorgenommen, davon drei Prozent nach medizinischer Indikation. Während bei der so genannten Fristen­regelung innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft eine obligatorische Beratung und auch eine dreitägige Bedenkzeit zwischen erfolgter Beratung und Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs gesetzlich geregelt ist, sieht dies bisher beim späten Schwanger­schaftsabbruch aus medizinischer Indikation vollkommen anders aus, obwohl hier die Konflikt­lage wesentlich schwieriger ist. „Es kann sich bei pränataldiagnostischen Untersuchungen eine Veränderung des Kindes herausstellen, die die betroffenen Frauen vor schier unlösbare seelische Probleme stellt. Es gibt auch Fälle, in denen sich eine Frau aufgrund ihrer schweren psychiatrischen Erkrankung nicht in der Lage sieht, das Kind auszutragen. In dieser Konflikt­situation konnte bisher eine medizinische Indikation gestellt werden, ohne dass eine ausführliche Beratung stattfinden musste“, kritisierte Prof. Dr. Heribert Kentenich, Chefarzt der Frauenklinik der DRK-Kliniken Berlin-Westend, die gegenwärtige Rechtslage.


„Gerade im späten Stadium einer Schwangerschaft, in der das Kind außerhalb des Mutter­leibes überlebensfähig wäre, bedarf es einer gleichermaßen kompetenten wie einfühlsamen Beratung, in der die Frauen auf vertiefende psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Wie gehe ich mit möglichen Behinderungen des Kindes um? Wer kann mir Hilfe geben? Das sind Fragen, auf die Ärzte in einer solchen Konfliktsituation Antworten geben müssen“, betonte Prof. Dr. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.


Die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hatten bereits im Dezember 2006 einen Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschafts­abbruchrechts aus medizinischer Indikation unterbreitet. Der Vorschlag der Ärzteschaft sieht eine ärztliche Beratung bei Abbruch aus medizinischer Indikation vor. Der Arzt muss die Schwangere auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hinweisen. Nach der Beratung durch den Arzt muss eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingehalten werden. Auch die statistische Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation ist zu verbessern, um bestehende Lücken zu beseitigen. Bisher wurden der Fetozid in der Frühschwangerschaft, z. B. zur „Reduktion“ von Drillingsschwangerschaften auf Zwillings­schwangerschaften, oder das Töten des Ungeborenen mit einer Spritze vor dem Schwanger­schaftsabbruch statistisch nicht eindeutig erfasst.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.4.2008
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .6107.6169

Siehe auch unter
viewtopic.php?p=33975#33975

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Spätabtreibungen

Beitrag von Service » 26.04.2008, 07:00

Neuer Anlauf: CDU/CSU-Spitzenvertreter und Aerzteschaft beraten ueber Spaetabtreibungen

Berlin/Muenchen (ALfA). Am 25. April trafen sich Vertreter der Bundesaerztekammer und der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) mit der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einem gemeinsamen Gespraech zum Thema Spaetabtreibungen. Hier scheint nun eine Loesung in Aussicht, die Forderungen der Aerzteschaft beruecksichtigt und zukuenftig besser zur Vermeidung von so genannten Spaetabbruechen beitraegt. Dies erklaerten die Bundesaerztekammer und die Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe e.V. in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Anschluss an das Treffen.

Ziel der Gesetzesergaenzung sollte es demnach sein, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adaequate Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwaegung soll das Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft schuetzen und gleichermassen das Beduerfnis der Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung fuer ihr Leben und ihre Gesundheit beruecksichtigen. "Wir wuerden es sehr begruessen, wenn nun endlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz die unbestrittenen Defizite im gegenwaertigen Recht behoben werden koennten. Jetzt gibt es erstmals seit Jahren die Moeglichkeit, Einigkeit ueber eine Gesetzesergaenzung zu erzielen, die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung der Reform aus dem Jahre 1995 anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet laesst", sagte Bundesaerztekammer-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe.

Etwa 120.000 Schwangerschaftsabbrueche werden pro Jahr in Deutschland laut den Aerztevertretern vorgenommen, davon drei Prozent nach medizinischer Indikation. Waehrend bei der so genannten Fristenregelung innerhalb der ersten zwoelf Wochen der Schwangerschaft eine obligatorische Beratung und auch eine dreitaegige Bedenkzeit zwischen erfolgter Beratung und Durchfuehrung des Schwangerschaftsabbruchs gesetzlich geregelt ist, sieht dies bisher beim spaeten Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation vollkommen anders aus, obwohl hier die Konfliktlage wesentlich schwieriger sei, kritisierte Prof. Dr. Heribert Kentenich, Chefarzt der Frauenklinik der DRK-Kliniken Berlin-Westend, die gegenwaertige Rechtslage. "Gerade im spaeten Stadium einer Schwangerschaft, in der das Kind ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig waere, bedarf es einer gleichermassen kompetenten wie einfuehlsamen Beratung, in der die Frauen auf vertiefende psychosoziale Beratungsmoeglichkeiten hingewiesen werden. Wie gehe ich mit moeglichen Behinderungen des Kindes um? Wer kann mir Hilfe geben? Das sind Fragen, auf die Aerzte in einer solchen Konfliktsituation Antworten geben muessen", betonte Prof. Dr. Walter Jonat, Praesident derDGGG.

Die Bundesaerztekammer und die DGGG hatten bereits im Dezember 2006 einen Vorschlag zur Ergaenzung der Abtreibungsregelung aus medizinischer Indikation unterbreitet. Dieser sieht u.a. eine aerztliche Beratung bei Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation vor. Weiter soll nach Ansicht der Aerzteschaft der Arzt die Schwangere auf die Hilfen einer psychosozialen Beratung hinweisen muessen und es soll nach der Beratung eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen eingehalten werden. Auch die statistische Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation sei zu verbessern, um bestehende Luecken zu beseitigen, so die Aerztevertreter. Bisher seien der Fetozid in der Fruehschwangerschaft, z. B. zur "Reduktion" von Drillings- auf Zwillingsschwangerschaften, oder das Toeten des Ungeborenen mit einer Spritze vor dem Schwangerschaftsabbruch statistisch nicht eindeutig erfasst worden.

Beim Thema Spaetabtreibung versuchen die Regierungsparteien bislang vergeblich zu einer gemeinsamen Loesung zu kommen. Bisherige Anlaeufe hierzu in den letzten Jahren waren immer wieder wegen Uneinigkeiten gescheitert, da insbesondere von Seiten der SPD befuerchtet wird, der komplette Paragraf 218 solle aufgerollt werden.

Weitere Informationen:

Vorschlag zur Ergaenzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation
Bundesaerztekammer und Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG)
37 Seiten im PDF-Format (2,2 MB), aktualisiert: 01.11.2007
http://www.dggg.de/_download/unprotecte ... kation.pdf

Quelle: ALfA-Newsletter 16/08 vom 25.04.2008 - übermittelt am 26.4.2008

Marlene Böttinger
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Sog. Spätabtreibungen rechtlich sehr problematisch

Beitrag von Marlene Böttinger » 28.04.2008, 07:11

Hallo,
ähnlich wie Sabrina unter
viewtopic.php?t=5201
sehe ich die sog. Spätabtreibungen als rechtlich sehr problematisch an.
Solche Abtreibungen gehören eigentlich verboten!
MfG
Marlene

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Pränataldiagnostik - Spätabtreibungen

Beitrag von Service » 22.03.2009, 14:39

Bundestags-Expertenanhoerung zu Spaetabtreibungen: Sachverstaendige fordern mehrheitlich verbesserte Beratung nach Praenataldiagnostik

Berlin (ALfA). Zur Verringerung der Zahl der Spaetabtreibungen ist eine verbesserte Beratung von Frauen und Familien nach einer Praenataldiagnostik notwendig. Diese Ansicht vertrat ein Grossteil der zwoelf Sachverstaendigen bei einer oeffentlichen Anhoerung im Bundestags-Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Maerz. Ob eine Aenderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes dafuer notwendig ist, bleibt unter den Experten weiter umstritten, teilte der Deutsche Bundestag nach der Veranstaltung mit. Grundlage der Anhoerung waren drei Gesetzentwuerfe und zwei Antraege, die von Abgeordneten quer durch die Fraktionen verfasst wurden.

Die Geschaeftsfuehrerin des Familienplanungszentrums "Balance" in Berlin, Sybill Schulz, betonte dem Bericht zufolge, eine Aenderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes werde das Leben behinderter Menschen nicht schuetzen. Eine dreitaegige Wartezeit zwischen Beratung und Indikationsstellung, wie es sowohl in den Gesetzentwuerfen (Drucksachen 16/11106 und 16/11347) der Gruppen um Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD) als auch in dem Entwurf (Drucksache 16/11330) der Abgeordneten um Ina Lenke (FDP) angestrebt wird, werde nichts an der Situation aendern, dass sich Frauen fuer eine Spaetabtreibung entschieden, wenn bei ihrem Kind eine Behinderung diagnostiziert werde. Die Vorsitzende von Pro Familia, Gisela Notz, wandte sich "entschieden gegen jede Verschaerfung des Gesetzes". Zur Begruendung fuehrte sie u.a. an, die Weitergabe medizinischer und persoenlicher Daten durch die Aerzte fuer eine ausgeweitete Statistik ueber Spaetabbrueche berge die Gefahr der Verletzung des Datenschutzes. Zudem koennten der Frau dadurch weitere Nachteile im Hinblick auf eine Feststellung der medizinischen Indikation des entstehen. Sie plaedierte jedoch fuer eine ausgedehntere Beratung, auch vor einer Praenataldiagnostik, um Frauen besser ueber die Untersuchungen und moegliche Resultate aufzuklaeren. Christian Albring, Vorsitzender des Berufsverbands der FrauenAerzte sprach laut Bundestag im Zusammenhang mit der Forderung, die Dokumentationspflicht der Aerzte auszuweiten, von einer "zynischen Verschlimmbesserung". Damit werde die aerztliche Schweigepflicht, die Voraussetzung fuer eine vertrauensvolle Beratung, aufgeweicht.

Die stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe fuer Menschen mit geistiger Behinderung, Professor Jeanne Nicklas-Faust, sprach sich dagegen fuer eine dreitaegige Bedenkzeit aus. Denn mittlerweile sei Praenataldiagnostik im Gegensatz zu frueher zum Normalfall geworden. Bei einem Befund, der auf eine Behinderung des Kindes hindeute, "fallen die Eltern meist aus allen Wolken", sagte Nicklas-Faust. Bisher werde eine psychosoziale Beratung jedoch "nur in Einzelfaellen" wahrgenommen. Auch Professor Gunnar Duttge von der Universitaet Goettingen plaedierte dem Bericht zufolge fuer eine gesetzliche Aenderung. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau werde dabei nicht angetastet. Eine Verbesserung der Schwangerschaftsberatung koenne nicht allein durch eine Aenderung der Mutterschaftsrichtlinien beziehungsweise des Mutterpasses erreicht werden. Eine solche Aenderung wird in den Antraegen (Drucksachen 16/11342 und 16/11377) der Gruppen um Christel Humme (SPD) und Kirsten Tackmann (Die Linke) vorgeschlagen. Professor Hermann Hepp von der Deutschen Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe sowie Professor Heribert Kentenich, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Bundesaerztekammer, sprachen sich in ihren Stellungnahmen sowohl fuer die Einfuehrung einer dreitaegigen Bedenkzeit als auch fuer eine gesetzlich geregelte ausfuehrliche Beratung und eine verbesserte Statistik ueber Spaetabtreibungen aus. Kentenich betonte, die Drei-Tages-Frist habe sich schon bei den Konflikten innerhalb der ersten zwoelf Schwangerschaftswochen bewaehrt. Zudem sei eine Beratung der Schwangeren durch psychosoziale Beratungsstellen sinnvoll, denn Aerzte seien nicht "die Halbgoetter in Weiss", so Kentenich.

Am 9. Februar diskutierte bereits die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin im Rahmen einer oeffentlichen Informationsveranstaltung zur Gruppeninitiative "Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" mit Besuchern und Experten ueber die Situation bei Spaetabtreibungen (siehe ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009). Auch hier bestaetigten die Expertinnen und Experten in ihren Statements, dass der Arzt unter Hinzuziehung von spezialisierten Fachaerzten die Schwangere medizinisch und psychosozial beraten sollte, wenn festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert ist. Am 18. Dezember letzten Jahres berieten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in erster Lesung die fuenf Vorschlaege zur Verbesserung der Situation von Spaetabtreibungen. Wann nun eine endgueltige Entscheidung zu diesem Thema getroffen wird, ist noch offen. Eventuell koennte diese aber schon im April fallen.


Weitere Informationen:

Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Oeffentliche Anhoerung zum Thema "Konfliktsituationen waehrend der Schwangerschaft" am 16.03.09
Gesetzentwuerfe und Antraege, Liste der Sachverstaendigen und Stellungnahmen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13 ... index.html

Spaetabbrueche, Selbstbestimmung und Diskriminierung Behinderter
Ziemlich genau vier Jahre ist es her, da fand die letzte Anhoerung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages zu "Konfliktsituationen waehrend der Schwangerschaft", insbesondere zum Problem der Spaetabtreibungen statt.
Von Oliver Tolmein
FAZ.NET Blog Biopolitik 16.03.09
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... erter.aspx

Noch kein Gesetz zur Spaetabtreibung
Von Robin Alexander
Neue Verzoegerung - Stimme von SPD-Chef Muentefering entscheidet
WELT Online 17.03.09
http://www.welt.de/welt_print/article33 ... ibung.html

Bericht zur Unionsfraktions-Anhoerung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz: Experten fordern Aenderung bei Spaetabtreibungen
ALfA-Newsletter 06/09 vom 14.02.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... a000a01c88

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009

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Spätabtreibungen. Beratungspflicht oder bessere Information?

Beitrag von Service » 23.03.2009, 07:09

Diskussion des Monats:
Spätabtreibungen. Beratungspflicht oder bessere Information?

Eine Spätabtreibung ist zur Zeit nur aufgrund einer medizinischen Indikation möglich. Im Gegensatz zu anderen straffreien Schwangerschaftsabbrüchen ist dabei allerdings bislang keine vorherige Beratung der Schwangeren erforderlich. Sollte eine solche Beratungspflicht eingeführt werden? Reicht es vielleicht, bessere Beratungsmöglichkeiten anzubieten? Oder wäre nicht grundsätzlich über einen veränderten Umgang mit der Pränataldiagnostik nachzudenken? Diskutieren Sie mit unter:
http://www.1000fragen.de/index.php

Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch vom 22. März 2009

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Spaetabtreibungen: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag

Beitrag von Service » 11.05.2009, 05:54

Debatte um Spaetabtreibungen: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 13. Mai 2009

Berlin / Koeln (ALfA). Die Debatte um eine Verbesserung der Situation bei Spaetabtreibungen geht nach langen Verhandlungen nun in die Schlussphase. Wie der Nachrichtendienst des Deutschen Bundestages berichtete, beendete der Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 6. Mai seine Beratungen ueber vier Gesetzentwuerfe (Drucksachen 16/12664, 16/11347, 16/11330, 16/11106) und zwei Antraege (Drucksachen 16/11342, 16/11377) und verwies die Vorlagen zur Schlussabstimmung an das Bundestagsplenum, jedoch ohne eine inhaltliche Beschlussempfehlung vorzunehmen. Die Endabstimmung soll nun nach einer zweiten und dritten Beratung der vorliegenden Texte am Mittwoch, den 13. Mai, erfolgen. Dabei wird der Fraktionszwang fuer die Abgeordneten bei der Stimmabgabe aufgehoben.

Zwei Positionen zur Abstimmung

Bei der Abstimmung stehen nun zwei Positionen hinsichtlich Beratung und Bedenkzeit vor einer moeglichen Spaetabtreibung gegenueber. Die Unterstuetzer der drei Gesetzentwuerfe der Gruppen um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Goering-Eckardt (Buendnis 90 / Die Gruenen) und Ina Lenke (FDP) brachten einen Aenderungsantrag ein, demzufolge ihre drei bisherigen Entwuerfe zu einem zusammengefasst werden. Demnach soll der Arzt, der einer Schwangeren mitteilt, dass ihr Kind laut Ergebnis vorgeburtlicher Untersuchungen vermutlich behindert sein wird, verpflichtet werden, die Schwangere ueber alle Aspekte der Gesundheitsschaedigung zu beraten. Er soll dabei Aerzte hinzuziehen, die auf die Behinderungen bei geborenen Kindern spezialisiert sind. Der Arzt soll die werdende Mutter dabei auf ihr Recht auf eine vertiefende psychosoziale Beratung informieren. Zwischen Diagnose und der schriftlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen fuer einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sind, haben nach dem Willen der Gruppen mindestens drei Tage zu liegen. Bei Zuwiderhandlungen des Arztes droht ihm ein Bussgeld in Hoehe von 5.000 Euro. Der fraktionsuebergreifende Kompromissantrag wird Medienberichten zufolge von bislang 304 der 612 Bundestagsabgeordneten unterstuetzt.

Des weiteren gibt es einen Gesetzentwurf einer Gruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme, der laut einem Bericht der "Welt" online vom 6. Mai bislang von 141 Abgeordneten aus den Fraktionen von SPD und Gruenen unterstuetzt wird. Auch sie wollen vor allem eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen erreichen, aber dennoch nahezu nichts neu regeln. Der Gesetzentwurf und ein zugehoeriger Aenderungsantrag verzichtet auf substanzielle Aenderungen der Gesetzeslage und sieht lediglich "eine ausreichende Bedenkzeit" vor, die der Arzt einhalten muss, bevor er schriftlich die Voraussetzungen zu einem Schwangerschaftsabbruch feststellt. Zur Begruendung dieser Formulierung heisst es, dass so auch Einzelfaellen geholfen werde koenne, in denen eine schnelle Abtreibung sinnvoll sei und eine Mindestfrist von drei Tagen fuer Betroffene eine besondere Haerte darstellen koenne. Dies gelte beispielsweise, wenn eine Frau aufgrund eines bestimmten Gendefekts, den sie an ihre ungeborenen Kinder weitergebe, zum wiederholten Male eine Abtreibung durchfuehren lassen wolle.

Trotz langwierigen intensiven Verhandlungen bis zuletzt war es den Gruppen um Singhammer und Humme nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Linie in Bezug auf eine Beratungspflicht und die Bedenkzeit vor Spaetabbruechen zu einigen. Ebenfalls nicht einigen konnten sich die Gruppen ueber eine Ausweitung der Statistik ueber Spaetabtreibungen, was vor allem ein Anliegen der Union ist. Daher soll hierueber nun getrennt abgestimmt werden. Allerdings werden vermutlich die Befuerworter einer Gesetzesaenderung von SPD und Gruenen dies ablehnen, da sie eine moegliche Identifikation von Einzelfaellen befuerchten. Als Spaetabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrueche nach der 22. Woche bezeichnet. Laut offiziellen Zahlen waren dies vorletztes Jahr 229 Faelle, wobei Kritikern zufolge die Dunkelziffer wesentlich hoeher liegen duerfte. Grund fuer eine Spaetabtreibung ist meist eine festgestellte Behinderung des ungeborenen Kindes. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstoetungen auch dann noch, wenn das Kind ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig waere.

Wie die Abstimmung am Mittwoch ausgehen wird, ist unklar, es zeichnet sich aber offenbar eine Mehrheit fuer eine Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab. Laut Tagesordnung wird es namentliche Abstimmungen geben. Ob dabei nur teilweise oder ueber alle vorliegenden Dokumente namentlich abgestimmt wird, war bis Redaktionsschluss leider nicht ersichtlich. Eine erste Beratung erfolgte im Deutschen Bundestag bereits am 18. Dezember letzten Jahres (siehe ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008). Zuletzt hatten die Sachverstaendigen bei einer Expertenanhoerung im Bundestags-Ausschuss fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Maerz mehrheitlich eine verbesserte Beratung von Frauen und Familien nach einer Praenataldiagnostik zur Verringerung der Zahl der Spaetabtreibungen angemahnt. Ob eine Aenderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes dafuer notwendig ist, blieb unter den Experten jedoch umstritten (siehe ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009).

Kritik an den Gesetzentwuerfen

Als "unwuerdiges Gezerre" hat die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, die Weigerung von Politikerinnen um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme bezeichnet, eine dreitaetige Bedenkzeit nach einem positiven praenatalen Befund in das Schwangerschaftskonfliktgesetz aufzunehmen. "Es gibt keine Pflicht zur Fortpflanzung. Das ist voellig klar. Aber es gibt auch kein Recht, Kinder, die dann - gewollt oder ungewollt - da sind, nach Gutduenken zu selektieren", erklaerte Kaminski in einer Pressemitteilung vom 8. Mai. Insofern springe auch der von den Abgeordneten Johannes Singhammer, Kerstin Griese, Ina Lenke und Katrin Goering-Eckhardt ausgehandelte Kompromiss aus Sicht der ALfA deutlich zu kurz. "Wir haetten uns da schon sehr viel mehr gewuenscht. Nach Ansicht der ALfA waere zum Beispiel eine verpflichtende Beratung vor Durchfuehrung einer praenatalen Diagnostik sehr viel erfolgversprechender bei dem Bemuehen, das Leben ungeborener Kinder mit Behinderungen zu schuetzen, als das Angebot einer psychosozialen Beratung nach einem positiven Befund", so Kaminski weiter.

Auch dass der Wunsch der Union nach einer besseren statistischen Erfassung von Spaetabtreibungen unter den Familienpolitikern nicht mehrheitsfaehig zu sein scheint, sei "ueberaus bedauerlich", so die Aerztin. "Niemand weiss, wie viele Spaetabtreibungen in Deutschland tatsaechlich durchgefuehrt werden. Aber jede Hebamme, die eine Weile in einem staedtischen Krankenhaus gearbeitet hat, kann bestaetigen, dass die gemeldeten Zahlen unmoeglich stimmen koennen und viel zu gering sind. Offenbar wollen aber nur wenige Politiker genau wissen, wie gross das Problem der Spaetabtreibungen tatsaechlich ist", kritisierte Kaminski. "Unwissenheit mag vor Taetigkeit schuetzen, die Verantwortung fuer ein Nichtwissen-Wollen laesst sich damit jedoch nicht erledigen", betonte sie. Die ALfA-Bundesvorsitzende kuendigte an: "Egal was der Bundestag naechste Woche beschliesst. Ob er sich fuer einen Mini-Schritt hin zu einem Mehr an Lebensschutz oder aber fuer voelligen Stillstand entscheidet. Die ALfA wird sich auch weiterhin unverdrossen fuer einen wirksamen Schutz des Lebens ungeborener Kinder einsetzen. Die Politik ist bedauernswerter Weise derzeit Lichtjahre davon entfernt, Organisationen wie die ALfA ueberfluessig zu machen", erklaerte Kaminski abschliessend.

Weitere Informationen:

Spaetabtreibung: Suche nach Kompromiss gescheitert
Von Robin Alexander
Familienausschuss macht heute den Weg fuer Abstimmung im Bundestag frei - Es bleibt bei zwei Entwuerfen
WELT Online 06.05.09
http://www.welt.de/die-welt/article3682 ... itert.html

Tagesordnung der 221. Sitzung im Deutschen Bundestag, Mittwoch, 13.05.2009, 13.00 - ca. 20.25 Uhr
Dort Punkt 3a und 3b mit allen zugehoerigen Dokumenten
http://www.bundestag.de/parlament/plena ... o/221.html

Bundestags-Expertenanhoerung zu Spaetabtreibungen: Sachverstaendige fordern mehrheitlich verbesserte Beratung nach Praenataldiagnostik
ALfA-Newsletter 11/09 vom 21.03.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... bb684dd362

Debatte ueber Spaetabtreibungen: Erste Beratung im Deutschen Bundestag
ALfA-Newsletter 48/08 vom 20.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 6feffd9363

Quelle: Mitteilung vom 10.5.2009
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Schwangerschaftskonfliktgesetz - Beratung & Bedenkzeit

Beitrag von Presse » 11.05.2009, 09:21

Bundesärztekammer:
Beratungspflicht und dreitägige Bedenkzeit im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankern

„Das Recht auf eine umfassende ärztliche Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch darf nicht allein auf die sogenannte Zwölf-Wochen-Frist begrenzt bleiben. Auch und gerade im späten Stadium der Schwangerschaft muss der Arzt die Schwangere über kurzfristige und langfristige, medizinische und psychische Aspekte des Abbruchs oder des Austragens der Schwangerschaft beraten“, fordert Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Bundestages über Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in dieser Woche. Eine Gesetzesänderung müsse der Konfliktlage der Schwangeren und dem Schutz des ungeborenen Lebens gleichermaßen gerecht werden. Der gruppenübergreifende „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Gruppe Singhammer, Griese, Lenke) werde diesem so wichtigen Anliegen gerecht.

Nach Jahren intensiver Diskussion besteht nun endlich die Chance, ein Regelungsdefizit zu beseitigen, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist. Damals ist zwar die sogenannte embryopathische Indikation gestrichen worden, die einen Abbruch bei schwerer Erkrankung bzw. Entwicklungsstörung oder Anlageträgerschaft des Kindes für eine Erkrankung ermöglichte. Sie fand aber indirekt wieder Eingang in das Schwangerschaftsabbruchrecht, indem die medizinische Indikation neu gefasst wurde (§ 218 a Abs. 2 StGB). Zugleich entfielen die bis dahin gültige Grenze für die Tötung des Ungeborenen nach 22 Schwangerschaftswochen, die Pflicht zur Beratung der Schwangeren, die Dreitagesfrist zwischen Beratung und der Vornahme des Abbruchs sowie die differenzierte statistische Erfassung des Abbruchs.

Die Bundesärztekammer unterstützt deshalb nachdrücklich die Wiedereinführung einer verpflichtenden ärztlichen Beratung über die medizinischen und psychischen Aspekte eines Abbruchs im späten Stadium der Schwangerschaft. Ziel dieser Beratung muss es sein, die Schwangere in der schwierigen Belastungssituation nach der Unterrichtung über einen auffälligen Befund so umfassend wie möglich zu beraten und Hilfestellung zu vermitteln. Besonders hervorzuheben ist die enge Verbindung von ärztlicher und ergänzender psychosozialer Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren. Eine Beratung durch psychosoziale Beratungsstellen sollte komplementär zur Beratung des indikationsstellenden Arztes stattfinden; ein Ersatz für die ärztliche Beratung kann sie nicht sein.

Die Bundesärztekammer plädiert auch nachdrücklich für die Einführung einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Schwangere Frauen brauchen diese Bedenkzeit, wenn sie erfahren, dass ihr Kind möglicherweise schwer krank oder behindert ist. Die im Gesetzentwurf der Gruppe um die Abgeordneten Singhammer, Griese und Lenke vorgesehenen Regelungen zur Beratung und zur Bedenkzeit schaffen Rechtssicherheit und dienen dem gemeinsamen Ziel, zu einer gesicherten Indikationsstellung zu kommen.

„Zu unseren Forderungen gehört nach wie vor auch die Verbesserung der statistischen Erfassung von späten Schwangerschaftsabbrüchen. Die bisherigen Erhebungen haben sich als unzulänglich erwiesen und sind in ihrer Vollständigkeit anzuzweifeln. Notwendig ist eine konkretisierende Ergänzung, die nicht nur die Klassifizierung der medizinischen Indikation zum Inhalt hat, sondern auch die Schwangerschaftsdauer und die Anzahl der durchgeführten Fetozide“, sagte Hoppe.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 11.5.2009

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... striktere Regelung bei Spätabtreibungen

Beitrag von Presse » 14.05.2009, 06:52

Bundestag stimmt für striktere Regelung bei Spätabtreibungen

Berlin – Der Bundestag hat am Mittwoch mit klarer Mehrheit für die striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche votiert. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 326 von 560 Abgeordneten für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aus, demzufolge die Bedenkzeit für Schwangere vor einer solchen Abtreibung ohne Ausnahmen auf drei Tage festgelegt und ärztliche Verstöße gegen Beratungspflicht oder Bedenkzeit mit Bußgeldern geahndet werden sollen.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... bungen.htm


Abschlussdebatte zu Spätabtreibungen im Bundestag

Berlin – In der abschließenden Bundestagsdebatte über zwei Gesetzentwürfe zu Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche haben am Mittwoch Vertreter beider Seiten für ihre Positionen geworben. Es gelte, einen „schleichenden Automatismus“ zu beenden, der die diagnostizierte Behinderung eines Ungeborenen „sehr schnell zur Empfehlung für einen Abbruch werden lässt“, sagte die Familienausschuss-Vorsitzende Kerstin Griese (SPD).

... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... destag.htm

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Ärzte begrüßen Entscheidung bei Spätabtreibungen

Beitrag von Presse » 14.05.2009, 18:35

Ärzte begrüßen Entscheidung bei Spätabtreibungen
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) haben die am Mittwoch vom Bundestag verabschiedete Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes begrüßt. „Die Entscheidung für eine [mehr]
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Ethiker: Haftungsrecht für Ärzte lockern
Nürnberg – In der Debatte um Spätabtreibungen fordert der Medizinethiker Giovanni Maio eine Entschärfung des Haftungsrechts für Ärzte. Aus Angst vor Regressforderungen der Eltern neigten manche Ärzte zu drastischen Beschreibungen über Ausmaß und [mehr]
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Anja Jansen
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Kindliche Indikation rechtfertigt keine Abtreibung

Beitrag von Anja Jansen » 16.05.2009, 06:45

Guten Morgen,
bei dem Thema "Spätabtreibungen" vermisse ich eine kritische Diskussion darüber, dass es bei diesen Maßnahmen überwiegend um Lebensbeendigungen geht, die eigentlich unter der Überschrift "kindliche Indikation" eingestuft werden müssten. Und genau solche Abbruchsmaßnahmen sind nicht zulässig. Daher werden die Spätabtreibungen im Einvernehmen aller Beteiligten als Maßnahmen mit "medizinischer Indikation" durchgeführt. Die jetzt eingeführte 3-tägige Überlegensfrist ändert daran nichts. Man hat jetzt lediglich einige formale Veränderungen vorgenommen. Im Kern bleibt es eine sehr problematische Situation.
Dies nicht deutlich zu beschreiben und der Öffentlichkeit vorzustellen, halte ich für eine Art Täuschung. Ich würde mir wünschen, dass irgendwann zu diesem Thema nochmals das Bundesverfassungsgericht beteiligt wird.
MfG
Anja
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Debatte um Spaetabtreibungen

Beitrag von Service » 17.05.2009, 19:34

1. Debatte um Spaetabtreibungen vorlaeufig beendet: Deutscher Bundestag beschliesst erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit

Berlin / Koeln (ALfA). Die langjaehrige Debatte um eine Verbesserung der Situation bei Spaetabtreibungen ist vorlaeufig beendet. Nachdem bereits in der letzten Legislaturperiode Einigungsversuche zwischen den Regierungsparteien regelmaessig gescheitert waren, stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 13. Mai nach einer vorangegangenen kontroversen eineinhalbstuendigen Debatte im Plenum abschliessend mehrheitlich fuer eine Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Kuenftig gibt es damit eine erweiterte Beratungspflicht fuer Aerzte und drei Tage Bedenkzeit vor einer Spaetabtreibung. Als Spaetabtreibungen werden Schwangerschaftsabbrueche nach der 22. Woche bezeichnet. Laut offiziellen Zahlen waren dies vergangenes Jahr 231 Faelle, wobei Kritikern zufolge die Dunkelziffer wesentlich hoeher liegen duerfte. Grund fuer eine Spaetabtreibung ist meist eine festgestellte Behinderung des ungeborenen Kindes. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstoetungen auch dann noch, wenn das Kind ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig waere.

Abstimmung ueber erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit

Bei den namentlichen Abstimmungen, fuer die der Fraktionszwang zuvor aufgehoben wurde, standen zwei Positionen hinsichtlich Beratung und Bedenkzeit vor einer moeglichen Spaetabtreibung gegenueber. Dabei setzte sich am Ende ein Gesetzentwurf durch, der aus den drei Vorlagen der Abgeordnetengruppen um die Abgeordneten Johannes Singhammer (CSU), Kerstin Griese (SPD), Katrin Goering-Eckardt (Buendnis 90 / Die Gruenen) und Ina Lenke (FDP) zusammengefasst wurde. Der Gesetzentwurf wurde mit 326 Ja-Stimmen bei 234 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Abwesend waren 52 Abgeordnete. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Arzt, der einer Schwangeren mitteilt, dass ihr Kind laut Ergebnis vorgeburtlicher Untersuchungen vermutlich behindert sein wird, kuenftig verpflichtet ist, die Schwangere ueber alle Aspekte der Gesundheitsschaedigung zu beraten. Er soll dabei Aerzte hinzuziehen, die auf die Behinderungen bei geborenen Kindern spezialisiert sind. Der Arzt soll die werdende Mutter dabei auf ihr Recht auf eine vertiefende psychosoziale Beratung informieren. Zwischen Diagnose und der schriftlichen Feststellung, dass die Voraussetzungen fuer einen Schwangerschaftsabbruch gegeben sind, muessen mindestens drei Tage liegen. Bei Zuwiderhandlungen des Arztes droht ihm ein Bussgeld in Hoehe von 5.000 Euro. Des weiteren hat die Bundeszentrale fuer gesundheitliche Aufklaerung Informationsmaterialien zum Leben mit behinderten Kindern, inklusive Kontaktadressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, zu erstellen, die vom Arzt ausgehaendigt werden muessen. Kerstin Griese betonte in ihrer Rede, mit den Neuregelungen nehme man nicht die Frauen, sondern die Aerzte in die Pflicht. Den Schwangeren wuerden dagegen mehr Rechte gegeben.

Ein Gesetzentwurf einer Gruppe um die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme und Irmingard Schewe-Gerigk (Buendnis 90/Die Gruenen) und anderen Abgeordneten, ueber den als erstes abgestimmt wurde, fand dagegen keine Mehrheit. Dieser Entwurf sah zwar eine bessere Beratung der Frau vor vorgeburtlichen Untersuchungen vor, verzichtete jedoch auf substanzielle Aenderungen der Gesetzeslage.

Abstimmung ueber Ausweitung der Statistik

Trotz langwierigen intensiven Verhandlungen bis zuletzt war es den Gruppen um Singhammer und Humme nicht gelungen, sich auf eine gemeinsame Linie in Bezug auf eine Beratungspflicht und die Bedenkzeit vor Spaetabbruechen zu einigen. Lediglich mit den anderen Gruppen gelang der nun mehrheitlich angenommene Kompromiss. Ein Knackpunkt bei den Verhandlungen war die Forderung der Union nach einer Ausweitung der Bundesstatistik ueber Spaetabtreibungen. Hiergegen hatten vor allem SPD und Gruene sowie Linke aus datenschutzrechtlichen Gruenden erhebliche Bedenken. Daher wurde hierueber, wie vom Familienausschuss empfohlen, schliesslich getrennt abgestimmt. Dabei wurde in zweiter Lesung mit 301 Nein-Stimmen bei 255 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen eine Ausweitung der Statistik mehrheitlich abgelehnt. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Gruppe um die Abgeordnete Kirsten Tackmann von der Linksfraktion, der eine Gesetzesaenderung als ueberfluessig erachtete und lediglich vorsah, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Falle eines Schwangerschaftskonflikts zu staerken. Dieser Antrag wurde erwartungsgemaess klar mit 501 Nein-Stimmen bei 47 Ja-Stimmen und elf Enthaltungen abgelehnt. Zustimmung fand dagegen ein Antrag von Parlamentariern um die SPD-Abgeordnete Humme, in dem sich Abgeordnete der SPD, von Buendnis 90/Die Gruenen und der FDP fuer eine Ueberarbeitung der Mutterschaftsrichtlinien und des Mutterpasses einsetzen, sowie eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diesen Antrag befuerworteten 463 Abgeordnete, 62 lehnten ihn ab, 33 enthielten sich.

Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen nach Fraktionszugehoerigkeit

Interessant ist das Abstimmungsergebnis im Hinblick auf eine Aufteilung nach Fraktionszugehoerigkeit der bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten, auch wenn der Fraktionszwang aufgehoben wurde und sie letztlich nur ihrem Gewissen unterlagen.

Bei der Entscheidung ueber eine Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit vor einer Spaetabtreibung stimmten in der dritten Lesung alle 215 anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion dem Gesetzentwurf zu, nur einer war dagegen, sieben Abgeordnete waren abwesend. Bei der SPD war das Abstimmungsergebnis eher durchmischt. Hier stimmten 146 Abgeordnete dagegen, 54 befuerworteten eine Beratungspflicht und eine Drei-Tages-Frist. Allerdings waren bei der SPD-Fraktion bei der Abstimmung 22 Abgeordnete abwesend. Bei der FDP waren 42 dafuer, 11 dagegen und acht abwesend. Die anwesenden 45 Abgeordneten der Linksfraktion waren ausnahmslos dagegen, acht waren abwesend. Die Linke stimmte allerdings zuvor auch schon geschlossen gegen den Humme-Gesetzentwurf. Mit beiden solle "der Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruchsrecht von 1995 aufgekuendigt werden", sagte die Linke-Abgeordnete Kirsten Tackmann. Auch das urspruengliche Gesetz sehe Beratungen vor, das Problem sei allerdings die Umsetzung. Die erforderlichen Beratungsangebote seien derzeit weder kostenfrei zu erhalten noch flaechendeckend erreichbar. Eine Beratungspflicht mit Strafandrohung gegen die Aerzteschaft zu beschliessen, sei daher "scheinheilig". Auch bei den Gruenen votierten die Abgeordneten mehrheitlich mit 30 zu 15 Stimmen gegen diesen Gesetzentwurf, waehrend sechs Abgeordnete abwesend waren. Ein anwesender fraktionsloser Abgeordneter, der ebenfalls dagegen war, fiel statistisch hier kaum noch ins Gewicht.

Bei der Entscheidung ueber eine Ausweitung der statistischen Erfassung stimmten 212 der anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion dafuer, nur zwei waren dagegen. Bei der SPD war dies genau umgekehrt. 192 der anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten dagegen, neun befuerworteten eine Ausweitung der Statistik. Bei der FDP waren 28 dafuer und 22 dagegen, zwei enthielten sich. Die 46 anwesenden Abgeordneten der Linksfraktion waren auch hier ausnahmslos dagegen. Auch bei den Gruenen votierten die anwesenden Abgeordneten mehrheitlich mit 38 zu sechs Stimmen gegen mehr statistische Informationen. Ein anwesender fraktionsloser Abgeordneter war ebenfalls dagegen.

Ausfuehrliche Informationen zur Bundestagsdebatte mit allen zugehoerigen Dokumenten und eigenen Listen zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten gibt es auf der Webseite des Bundestages. Dort kann mittlerweile auch ein Audio-Mitschnitt der Plenardebatte abgerufen werden, nachdem die direkte Live-Uebertragung im Internet zeitweise ohne Ton und nur mit Bild war. Eine sehr interessante interaktive Aufbereitung von namentlichen Abstimmungsergebnissen im Deutschen Bundestag hierzu und auch zu vorangegangenen Debatten, z.B. ueber die Liberalisierung des Stammzellengesetzes vergangenes Jahr, bietet das ZDF in seinem preisgekroenten "ZDF-Parlameter". Hier koennen Abstimmungsergebnisse nicht nur nach Bundeslaendern gefiltert und ausgewertet werden sondern auch nach Geschlecht, Familienstand, Anzahl der Kinder, Alter und Nebentaetigkeit. Dies ist durchaus lohnenswert im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im September.

Weitere Informationen:

Plenarprotokoll der 221. Sitzung von Mittwoch, dem 13. Mai 2009 im Deutschen Bundestag imPDF-Format
Dort Tagesordnungspunkt 3 a und 3b sowie die zugehoerigen Anhaenge
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... /16221.pdf

Ausfuehrliche Informationen beim Deutschen Bundestag zur Debatte ueber Spaetabtreibungen
Mit allen zugehoerigen Dokumenten und Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bei den namentlichen Abstimmungen
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... index.html

ZDF-Parlameter mit interaktiver Darstellung aller namentlichen Bundestagsabstimmungen und umfangreichen Filterfunktionen
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/ ... Popup=true

Debatte um Spaetabtreibungen: Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag am 13. Mai
ALfA-Newsletter 18/09 vom 09.05.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/archiv- ... 93ac350b6f


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2. Nach Bundestagsbeschluss zu Spaetabtreibungen: Lob und Kritik an der Gesetzesaenderung

Berlin (ALfA). Von Vertreterinnen und Vertretern kirchlicher Gruppen, von Aerzten, Behindertenverbaenden und Lebensrechtsgruppen wurde der Bundestagsbeschluss vom 13. Mai zur Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sehr unterschiedlich aufgenommen. Waehrend Aerzte-, Kirchen- und Behindertenverbandsvertreter die Neuregelung positiv aufnahmen, kam von Seiten der Lebensrechtsgruppen scharfe Kritik.

Kritik von Lebensrechtsgruppen

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, kritisierte in einer Pressemitteilung vom 14. Mai, die vom Parlament beschlossenen Aenderungen koennen nicht darueber hinwegtaeuschen, dass der Schutz des Lebens wehrloser Kinder im Mutterleib weiterhin keine Lobby im Deutschen Bundestag hat. Sie machte darauf aufmerksam, dass die Drei-Tages-Frist, die zwischen der Diagnose einer moeglichen Behinderung des ungeborenen Kindes und seiner Toetung liegen sollen, leicht zu umgehen sei. "Wie die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrer Rede im Bundestag betonte, entfaellt die Drei-Tages-Frist nicht nur in den wenigen Einzelfaellen, in denen das Leben der Mutter durch die Fortfuehrung der Schwangerschaft existentiell bedroht ist (medizinische Indikation), sondern auch bei vermuteter oder behaupteter "psychischer Gefahr" fuer die Gesundheit der Schwangeren. Mit der Unzumutbarkeit einer Schwangerschaft fuer die psychische Gesundheit schwangerer Frauen wird schon heute der Grossteil der Abtreibungen von Kindern, die bereits ausserhalb des Mutterleibes ueberlebensfaehig sind, gerechtfertigt", erklaerte Kaminski.

Dass die Abgeordnete Griese in ihrer Rede ausdruecklich betonte, "dass es nicht darum geht, quantitativ die Zahl der Spaetabbrueche zu senken", mache ebenfalls deutlich, dass der Bundestag keine wirkliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder wuenscht, so die ALfA-Bundesvorsitzende. Wer dies wollte, muesse wie von der ALfA und anderen Lebensschutzorganisationen in den letzten Jahren wiederholt gefordert die psycho-soziale Indikation ganz abschaffen, die bei der Reform des § 218 im Jahr 1995 in der medizinischen Indikation aufging, und die medizinische Indikation auf die ganz wenigen Faelle beschraenken, in denen tatsaechlich das Leben der Mutter gegen das Leben des Kindes steht. "Dass der Bundestag mehrheitlich gegen eine bessere statistische Erfassung sogenannter Spaetabtreibungen votierte, macht aus Sicht der ALfA deutlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten weder mehr Informationen ueber die tatsaechliche Situation von vorgeburtlichen Kindstoetungen nach der 12. Schwangerschaftswoche wuenscht, noch wissen will, ob die jetzt beschlossenen Aenderungen der gesetzlichen Regelung zu positiven Aenderungen der skandaloesen Lage beitragen", so Kaminski. Die Verpflichtung fuer Aerzte, Frauen nach einem positiven praenatalen Befund umfassender als bisher zu beraten, sei aus Sicht der ALfA zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aendere aber nichts daran, dass entgegen Art. 2. Abs. 2 GG ("Jeder hat Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit. ") und Art. 3 Abs. 2 ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") der Schutz des Lebens ungeborener Kinder in Deutschland nach wie vor - bis einschliesslich kurz vor der Geburt - nur auf dem Papier existiert, gab Kaminski zu bedenken.

Auch die Bundesvorsitzende der Christdemokraten fuer das Leben (CDL), Mechthild Loehr, uebte scharfe Kritik an der Neuregelung. "Der Gesetzgeber hat ein fatales Signal gesetzt, denn Spaetabtreibungen bleiben toedliches Unrecht und fuehren zu wachsender Diskriminierung von Behinderten", erklaerte Loehr in einer Presseaussendung. Auch sie kritisierte das Fehlen einer genauen Statistik, bei welchen Krankheitsbildern abgetrieben wird und wie oft Fehldiagnosen getroffen wurden. Damit stelle der Staat das legitime Lebensrecht von Behinderten bis zur Geburt weiterhin unkontrolliert zur Disposition. "Auch nach der Entscheidung des Bundestages zur Spaetabtreibung bleibt es dabei: Ungeborene Kinder, bei denen bis kurz vor der Geburt eine moegliche Behinderung diagnostiziert wird, koennen weiter straffrei in Deutschland abgetrieben werden. Die Menschen in der vorchristlichen Antike setzten neugeborene Behinderte nach der Geburt aus, heute setzen Aerzte die stille Kaliumchloridspritze direkt in die Nabelschnur", so die CDL-Vorsitzende.

Lob von Aerztevertretern, Lebenshilfe und kirchlichen Gruppen

Die Bundesaerztekammer (BAEK) und die Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe (DGGG) begruessten dagegen in einer gemeinsamen Pressemitteilung die vom Bundestag verabschiedete Aenderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachdruecklich. "Den Abgeordneten gebuehrt Dank und allerhoechster Respekt dafuer, wie sie mit diesem Thema umgegangen sind. Die Entscheidung fuer eine aerztliche Beratungspflicht auch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft und eine dreitaegige Bedenkzeit nach Stellung der Diagnose bis zur etwaigen Durchfuehrung eines Schwangerschaftsabbruchs entspricht langjaehrigen Forderungen der Aerzteschaft", erklaerte BAEK-Praesident Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe. "Damit ist ein Regelungsdefizit, das durch die Reform des Schwangerschaftsabbruchrechts 1995 entstanden ist, endlich beseitigt", so Hoppe. Der Praesident der DGGG, Prof. Dr. Rolf Kreienberg, erklaerte, der Deutsche Bundestag habe "in einer vorbildlichen Weise" die Argumente fuer die einzelnen Vorschlaege bewertet und sei zu einem Ergebnis gelangt, das der schwierigen Konfliktlage der Schwangeren ebenso gerecht wird wie dem Schutz des Ungeborenen." Die Bundesaerztekammer und die Deutsche Gesellschaft fuer Gynaekologie und Geburtshilfe hatten bereits im Dezember 2006 den Abgeordneten einen detaillierten Vorschlag zur Ergaenzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation unterbreitet. Damit sei jetzt die Selbstverpflichtung der Aerzte, die zuerst 1998 in gemeinsamen Papieren der BAEK mit der DGGG festgehalten wurde, politisch akzeptiert und gesetzlich verankert worden.

Mit grosser Erleichterung hat auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe fuer Menschen mit geistiger Behinderung das Votum des Bundestags zu Spaetabtreibungen aufgenommen. "Das ist eine wirkliche Hilfe fuer schwangere Frauen, die ja meist voellig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass sie ein behindertes Kind erwarten", erklaerte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. Es habe sich gelohnt, dass die Lebenshilfe immer wieder eine Aenderung des Gesetzes verlangt hat. Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen waehrend der Schwangerschaft aufmerksam, die zu schwer wiegenden Konflikten fuer die werdenden Eltern fuehren kann. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, ueber die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren, damit die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie spaeter nicht bereuen muessen.

Auch der Praesident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ZdK, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, begruesste den Bundestagsbeschluss. "Dieser Beschluss wird dem Schutz des Lebens und dem Beistand der Eltern in ihrer Notsituation dienen", erklaerte Meyer in einer Pressemitteilung. Insbesondere die Einfuehrung der dreitaegigen Bedenkzeit und die Hinweispflicht auf eine psycho-soziale Beratung seien geeignet, den Skandal der sogenannten Spaetabbrueche endlich einzudaemmen. Jetzt komme es auf eine praezise Umsetzung des Beschlusses an. Begruesst wurde die Gesetzesaenderung zu Spaetabtreibungen auch vom Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (KDFB). "Es ist gut, dass nun die jahrelangen Debatten konstruktiv beendet wurden und verbindliche Regelungen getroffen wurden", erklaerte Ingrid Fischbach, Praesidentin des Frauenbundes. Der KDFB hatte in den letzten Jahren immer wieder eine Verbesserung der Praxis bei Spaetabbruechen in der Schwangerschaft gefordert und dabei besonders auf eine verbesserte Beratung sowie eine Mindestbedenkzeit der Eltern gedraengt. Fuer den Verband gehe die Gesetzesaenderung mit einer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung einher. "Wir muessen gemeinsam mit Kirchen und Wohlfahrtsverbaenden langfristige Ansaetze suchen, die es Familien erleichtern, ein Kind anzunehmen und zwar unabhaengig davon, ob es schwer behindert ist oder nicht. Die Unterstuetzungsangebote muessen dringend weiter ausgebaut werden", mahnte Fischbach.

Geteiltes Echo in den Medien

In den Medien sorgte der Bundestagsbeschluss in den Kommentaren und Berichten ueberwiegend fuer positive Resonanz aber auch fuer Kritik. Unzaehlige Artikel und Kommentare zur Debatte und zum Beschluss finden sich im Online-Pressespiegel unten.

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 16.05.2009

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Beratungspflicht und Bedenkzeit bei Spätabtreibungen

Beitrag von Presse » 18.05.2009, 06:06

Ärzte für Beratungspflicht und Bedenkzeit bei Spätabtreibungen

Vor der Bundestagsentscheidung zu Spätabtreibungen fordert die Bundesärztekammer (BÄK) konkrete Gesetzesänderungen. Die ärztliche Beratungspflicht und eine mindestens dreitägige Bedenkzeit der betroffenen Frauen zwischen Diagnose und etwaiger Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs müssten im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, erklärte die BÄK in Berlin.
Mehr zum Thema:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... hp?did=930

Quelle: Mitteilung der Aktion Mensch, 17. Mai 2009

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Kostenfaktor praenatale Diagnostik .....

Beitrag von Service » 25.05.2009, 05:52

Debatte um Rationierung und Priorisierung im Gesundheitswesen:
ALfA fordert Streichung versicherungsfremder Leistungen aus Kassenkatalog


Mainz / Koeln (ALfA). Bei der Eroeffnung des 112. Deutschen Aerztetages am 19. Mai in Mainz hat Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, Praesident der Bundesaerztekammer (BAEK), auf die zunehmende Mittelknappheit und die Mangelversorgung im Gesundheitswesen hingewiesen und eine politische und gesellschaftliche Debatte hierueber angemahnt. Wuerden kuenftig nicht ausreichende finanzielle Mittel in die Versorgung der Patienten fliessen, muesse die Gesellschaft offen und ehrlich ueber gerechte Verteilungsmechanismen wie beispielsweise eine Priorisierung medizinischer Leistungen diskutieren, erklaerte Hoppe. "Im Prinzip bedeutet Priorisierung, dass aerztliches Handeln in Diagnostik und Therapie im Rahmen der zur Verfuegung stehenden Leistungsmoeglichkeiten eine Auswahl trifft, welche Therapiemoeglichkeiten fuer welche Patienten in Zukunft zur Verfuegung stehen und worauf unter Umstaenden verzichtet werden muss", so Hoppe. Priorisierung koenne dazu beitragen, die knappen Mittel nach gesellschaftlich konsentrierten Kriterien moeglichst gerecht zu verteilen. Beim 112. Deutschen Aerztetages diskutierten bis 22. Mai ca. 250 Delegierte ueber gesundheits- und berufspolitische Themen und fassten diverse Beschluesse.

Mit seinen Vorschlaegen stiess BAEK-Praesident Hoppe auf harsche Kritik und vehemente Ablehnung. Regierung, Gewerkschaften, Arbeitgeber und sogar Mitglieder des eigenen Berufsstands zeigten sich empoert, Krankenkassenvertreter sprachen von Geldgier. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) nannte Hoppes Rationierungsforderung gar "menschenverachtend". Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, erklaerte in einer Pressemitteilung vom 20. Mai zu der Debatte um die Subventionierung des Gesundheitssystems durch Steuern versus Rationierungen, die jetzige Debatte fuehre auf Abwege. Die Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) fordert stattdessen, saemtliche versicherungsfremden Leistungen aus den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. "Weder die vorgeburtliche Kindstoetung, noch die so genannte Kinderwunschbehandlung sind Heilbehandlungen. Das gilt auch fuer die allermeisten, medizinisch nicht indizierten Sterilisationen sowie fuer die praenatale Fahndung nach Erkrankungen, fuer die es keine Therapie gibt. Im Extremfall koennten Versicherten heute der Solidargemeinschaft zunaechst die Kosten fuer eine praenatale Diagnostik ohne Therapie und eine anschliessende Abtreibung, dann fuer eine Sterilisation und schliesslich fuer eine kuenstliche Befruchtung aufbuerden", erklaerte die Aerztin. Alle diese Massnahmen haetten ueberhaupt nichts mit der Wiederherstellung der Gesundheit zu tun, sondern seien einem individuellen Lebensstil geschuldet. "Wie auch immer man diesen ethisch bewerten mag, die mit ihm verbundenen Kosten der Solidargemeinschaft der Beitragszahler oder jener der Steuerzahler aufzubuerden, ist einfach ungerecht und sogar asozial", kritisierte Kaminski.

Kostenfaktor praenatale Diagnostik, Abtreibung, kuenstliche Befruchtung

So unterziehe mittlerweile jede zehnte Frau ihr Kind einer vorgeburtlichen Diagnostik, obwohl ueberhaupt nur 2 bis 3 Prozent der Schwangeren ein familiaeres Risiko besitzen, ein Kind mit Behinderungen zu gebaeren. "Hatten 1977 weniger als 2.700 schwangere Frauen von der Moeglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung Gebrauch gemacht, so sind es heute rund 70.000. Dabei erhoeht die Durchfuehrung einer invasiven Diagnostik das Risiko, ein Kind mit Behinderungen zu gebaeren, um 8 Prozent. In bis zu zehn Prozent der Faelle wird selbst bei kerngesunden Kindern ein positiver Befund diagnostiziert, der nicht selten zur Abtreibung fuehrt", erklaerte Kaminski. Selbst beim Down-Syndrom (Trisomie 21), nach dem seit Jahren ganz gezielt gefahndet wird, liege die Erkennungsrate nur bei 72 Prozent.

Weiters verwies Kaminski darauf, dass allein die Durchfuehrung von "rechtswidrigen" aber "straffreien" Abtreibungen - das sind etwa 90 Prozent der dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemeldeten Abtreibungen - die Solidargemeinschaft jaehrlich mit mehr als 40 Millionen Euro belasten. "Weiss man, dass zudem ein Grossteil der Abtreibungen nicht gemeldet bzw. als "Fehlgeburt" oder "Ausschabung" abgerechnet werden, dann kommt man hier bereits auf einen nennenswerten Betrag. Bedenkt man ferner, dass Studien, z.B. Fergusson et al.: Journal of Child Psychology and Psychiatry, 2006, 47: 1,16-24, mittlerweile nachweisen, dass fast jede zweite Frau nach einer Abtreibung psychisch erkrankt und diese Erkrankungen oft eine lebenslange Behandlung erforderlich machen, dann weiss man auch, dass hier der Solidargemeinschaft Folgekosten in Milliardenhoehe entstehen", erklaerte die ALfA-Bundesvorsitzende. "Der alltaegliche Wahnsinn, den jedes Jahr hunderttausende Kinder und zukuenftige Beitragszahler mit ihrem Leben bezahlen, kostet auch die Solidargemeinschaft wahnsinnig viel Geld", gab sie zu bedenken.

Aehnlich sehe dies beim Beispiel der kuenstlichen Befruchtung aus. Urspruenglich als Hilfe fuer Paare, die auf natuerlichem Wege nicht schwanger werden koennen, gedacht, werde die kuenstliche Befruchtung heute ueberwiegend von Paaren genutzt, welche die Verwirklichung eines Kinderwunsches zugunsten eines selbst gewaehlten Lebensstils so lange zurueckgestellt haben, dass eine natuerliche Schwangerschaft schon als "Wunder" betrachtet werden koenne. "Abgesehen davon, dass die Reproduktionsmedizin in den allermeisten Faelle nicht in der Lage ist, weder eine angeborene noch eine erworbene Unfruchtfruchtbarkeit zu beheben, weshalb von einer Heilbehandlung keine Rede sein kann, ist es ungerecht, die Kosten hierfuer der Solidargemeinschaft in Rechnung zu stellen. Im Extremfall werden hier Familien, die sich rechtzeitig fuer Kinder und gegen ein zweites Einkommen entscheiden, gezwungen, die Kinderwunschbehandlung von Paaren, die sich jahrlang alle moeglichen Annehmlichkeiten gegoennt haben, mitzufinanzieren", so Kaminski abschliessend.

Weitere Informationen:

112. Deutscher Aerztetag: Hoppe verlangt Mut zur Wahrheit
Rabbata, Samir; Meissner, Marc
Mit seiner Forderung, offen ueber Leistungseinschraenkungen im Gesundheitswesen zu sprechen, hat Bundesaerztekammerpraesident Joerg-Dietrich Hoppe fuer viel Wirbel gesorgt.
Deutsches Aerzteblatt 2009; 106(21) 22.05.09
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... t&id=64734

Ausfuehrliche Informationen zum 112. Deutscher Aerztetag in Mainz (19.- 22.05.2009)
http://www.baek.de/page.asp?his=0.2.6499

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 23/24.05.2009
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Neuregelung zu Spätabtreibungen

Beitrag von Presse » 15.06.2009, 06:35

Neuregelung zu Spaetabtreibungen: Bundesrat laesst Gesetz passieren

Berlin (ALfA). Der Bundesrat hat am 12. Juni den Weg fuer die Neuregelung von Spaetabtreibungen frei gemacht, in dem er auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Er folgte damit den Empfehlungen des federfuehrenden Ausschusses fuer Frauen und Jugend und des Gesundheitsausschuss. Wie das Politmagazin Cicero in seiner Juniausgabe Nr. 06/2009 berichtete, hatte das Land Berlin offenbar kurz zuvor versucht, das am 13. Mai vom Bundestag nach jahrelangen Debatten muehsam als Kompromiss ausgehandelte und beschlossene Gesetz (siehe ALfA-Newsletter 19/09 vom 16.05.2009) doch noch zu kippen. Nachdem dies jedoch definitiv gescheitert ist, duerfte das neue Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespraesident Horst Koehler wie geplant zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Kuenftig gelten mit Aenderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes fuer Abtreibungen nach der zwoelften Schwangerschaftswoche hoehere Huerden. Die bestehende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch nach so genannter "medizinischer Indikation" ist nicht fristgebunden und erlaubt vorgeburtliche Kindstoetungen auch dann noch, wenn das Kind ausserhalb des Mutterleibes lebensfaehig waere. Konkret sieht das Aenderungsgesetz eine allgemeinverstaendliche und ergebnisoffene aerztliche Beratungspflicht vor, wenn eine Behinderung des Ungeborenen vorliegt und/oder bei der Frau aus psychischen Gruenden ein Schwangerschaftsabbruch vorgesehen ist. Zudem ist der Arzt verpflichtet, bei der Beratung weitere Aerzte hinzuzuziehen, die auf die Gesundheitsschaedigung des Kindes spezialisiert sind. Des weiteren muss der Arzt kuenftig die Schwangere auf eine Beratung durch psychosoziale Beratungsstellen hinweisen und sie - mit ihrem Einverstaendnis - dorthin vermitteln. Sofern die Frau keine Beratung wuenscht, muss sie ihren Verzicht schriftlich bestaetigen. Ausserdem ist der Arzt zur Einhaltung einer dreitaegigen Mindestbedenkzeit zwischen Diagnose und der schriftlichen Ausstellung der Indikation verpflichtet, es sei denn, es liegt eine erhebliche Gefahr fuer Leib oder Leben der Schwangeren vor. Kommt er seiner Beratungs- und Informationspflicht nicht nach oder stellt er vor Ablauf der Frist eine Indikationsfeststellung aus, kann er mit einem Bussgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Weitere Informationen:

Gesetz zur AEnderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Bundesrat Drucksache 447/09, 22.05.09 (2 Seiten)
http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedD ... 447-09.pdf

"Ich bin entsetzt"
Nachdem der Bundestag neue Regelungen zu Spaetabtreibungen beschlossen hat, wurde vom Land Berlin versucht, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Martina Fietz, parlamentarische Korrespondentin von Cicero, sprach mit dem Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU)
CICERO Nr. 06/2009, Juni 09
http://www.cicero.de/259.php?kol_id=10895

Debatte um Spaetabtreibungen vorlaeufig beendet: Deutscher Bundestag beschliesst erweiterte Beratungspflicht und drei Tage Bedenkzeit
ALfA-Newsletter 19/09 vom 16.05.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 012e6e0e3b

Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - Mitteilung vom 14.6.2009
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Der Ludwig lacht

Beitrag von Presse » 28.06.2009, 14:02

Der Ludwig lacht
Von Beate Lakotta
Weil Aerzte eine Spaetabtreibung ablehnten, lebt eine Familie in Muenchen mit einem Kind, das sie so nicht haben wollte. Heute ist Ludwig zwei Jahre alt und geistig und koerperlich schwer behindert.
SPIEGEL Online 22.06.09
Anm.: Dieser Artikel kann im dortigen Forum diskutiert werden.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,631869,00.html

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