Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Moderator: WernerSchell
Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Vorschläge zur Patientenverfügung auf dem Prüfstand
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Siehe in diesem Forum auch unter
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290
Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung neun Sachverständige
Der künftige Rechtsrahmen für Patientenverfügungen ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 4. April 2009. Neun Sachverständige werden sich zu den vier parlamentarischen Initiativen äußern, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Drei Gesetzentwürfe jeweils von franktionsübergreifenden Gruppen von Abgeordneten stehen ebenso zur Diskussion wie ein Antrag der FDP (16/397), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich klarzustellen.
210 Abgeordnete für Stünker-Entwurf
Der älteste Gesetzentwurf stammt von Joachim Stünker (SPD) und weiteren 117 SPD-Abgeordneten, darunter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, sowie von 43 Parlamentariern der FDP, 25 Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und 24 Abgeordneten der Fraktion Die Linke (16/8442).
Sie wollen, dass die Tötung auf Verlangen in einer Patientenverfügung unwirksam ist. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen sollen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen.
98 Abgeordnete für Bosbach-Entwurf
Der zweite Gesetzentwurf (16/11360) stammt vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach und wurde von 74 weiteren Unionsabgeordneten, zwölf Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zehn SPD-Abgeordneten und einem FDP-Abgeordneten unterschrieben.
Danach soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung soll sein, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde.
60 Abgeordnete für Zöller-Entwurf
Schließlich liegt ein dritter Gesetzentwurf (16/11493) vor, dem vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller sowie weiteren 42 Unionsabgeordneten, drei SPD-Abgeordneten, 13 Mitglieder der Linksfraktion und einem FDP-Abgeordneten unterzeichnet wurde. Zu den Unterzeichnern dieses Entwurfs zählt auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU).
Vorgesehen ist, dass als Patientenverfügung sowohl der eindeutige als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille eines Menschen gültig sein sollen. Sowohl der Betreuer als auch der Bevollmächtigte sollen verpflichtet sein, dem Willen des Patienten „Ausdruck und Geltung zu verschaffen“. Bei Uneinigkeit zwischen behandelndem Arzt und Betreuer sollen nahestehende Angehörige herangezogen werden, um Klarheit zu schaffen, letztlich soll das Vormundschaftsgericht angerufen werden.
Zeit: Mittwoch, 4. März 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Medienvertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Gian Domenico Borasion, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin, München
Dr. Hans-Joachim Heßler, Vizepräsident am Oberlandesgericht München
Prof. Dr. Wolfram Höfling M.A., Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln
Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Prof. Dr. Christian Jäger, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Medizinrecht, der Universität Bayreuth
Prof. Dr. Volker Lipp, Universität Göttingen
Dr. Arnd T. May, Institut für Philosophie der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Michael de Ridder, Vivantes-klinikum Am Urban, Chefarzt der Rettungsstelle, Berlin
Privatdozent Dr. Stephan Sahm, Ketteler Krankenhaus, Medizinische Klinik I, Offenbach
Weitere Informationen
Tagesordnung
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Stellungnahmen der Sachverständigen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06 ... index.html
Rechtsausschuss
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/index.html
Bundestagsdrucksachen zum Thema 16/397 - Antrag FDP: Patientenverfügungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfähigen Patienten stärken
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/003/1600397.pdf
16/8442 - Gesetzentwurf: 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle; Mitteilung vom 25.02.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Siehe in diesem Forum auch unter
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290
Zettel von Erna K. (86) - Expertenanhörung am 4.3.
Zettel von Erna K. (86) - Experten am 4. 3. im Rechtsausschuss
Expertenanhörung am 4.3.
Der Bundestag will noch in diesem Halbjahr verbindliche Regeln für Patientenverfügungen festlegen. Der Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung am 4. März neun Sachverständige dazu. Siehe: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Einer davon ist Dr. de Ridder, der im Tagesspiegel von morgen, 1.3. folgenden Geschichte aus seiner Rettungsstelle in einem Berliner Krankenhaus erzählt:
Mit zittriger Hand halben Satz aufgeschrieben
„ .... Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. ‚Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?' Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. ... .
Der Überleitungsbogen des Pflegeheims, das die Einweisung der 86-Jährigen veranlasst hatte, vermerkt diverse Vorerkrankungen: 'Zustand nach Schlaganfall im Januar 2007 mit Halbseitenlähmung rechts, Diabetes mellitus, Morbus Parkinson, Herzinsuffizienz, chronische Bronchitis, Psoriasis, Druckgeschwür der linken Ferse.' Unter ‚Besonderheiten' steht: ‚Patientin kann nicht sprechen. Kontakt sehr erschwert. Spuckt Medikamente oft aus. Blasen- und Darminkontinenz. Kann nicht mehr alleine aufstehen. Ohne Anhang.' ...
Wohl in der weisen Voraussicht, dass Frau K. nicht mehr zurückkehren würde, hatte das Heim ihre persönlichen Habseligkeiten in eine Tasche gepackt und dem Krankentransport mitgegeben. Penibel untersucht Schwester D. deren Inhalt. Aus einer Plastikhülle, vollgestopft mit alten Fotos, kaum mehr lesbaren Quittungen und Zetteln, fördert sie ein Papier zutage: ‚Mein Wille. Keine Schläuche, bitte. 18. April 2007. Erna K.' Mit zittriger Hand diagonal über die Seite geschrieben, sorgfältig gefaltet und mit einer Büroklammer an ihrem Personalausweis befestigt ... ".Vollständig siehe Quelle: http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Dr. de Ridder ist beratender Experte der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD). Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/zu-beachten-1
Wenngleich er sich selbstverständlich für eine ärztliche Beratung bzw. einen Prozess des Dialogs im Umgang mit Patientenverfügungen ausspricht, soll es ihm zufolge keine „Hierarchisierung" geben. D. h. auch eine andere authentische Willensäußerung, wie hier ein „unqualifizierter" handschriftlicher Halbsatz, ist als ebenso verbindlich anzusehen.
--------------------------------------------------------------------------------
Informationsveranstaltung abends
Am gleichen Tag, abends um 19 Uhr wird es im Berliner Lichtburgforum eine Informationsveranstaltung der SPD zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Rechtspolitiker Joachim Stünker (SPD) geben. Daneben wird Gita Neumann vom HVD konkrete Handlungsanleitungen für Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Vorsorgewillige, bevollmächtigte Angehörige und Betreuer vorstellen. In einem Filmbeitrag des Markus Krankenhauses Frankfurt / Main wird exemplarisch eine heute schon bestehende, gute Praxis aufgezeigt. Eintritt frei.
Näheres: http://www.lichtburgforum.de/index
Quelle: Mitteilung vom 28.02.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Expertenanhörung am 4.3.
Der Bundestag will noch in diesem Halbjahr verbindliche Regeln für Patientenverfügungen festlegen. Der Rechtsausschuss befragt in öffentlicher Sitzung am 4. März neun Sachverständige dazu. Siehe: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... w10_recht/
Einer davon ist Dr. de Ridder, der im Tagesspiegel von morgen, 1.3. folgenden Geschichte aus seiner Rettungsstelle in einem Berliner Krankenhaus erzählt:
Mit zittriger Hand halben Satz aufgeschrieben
„ .... Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. ‚Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?' Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. ... .
Der Überleitungsbogen des Pflegeheims, das die Einweisung der 86-Jährigen veranlasst hatte, vermerkt diverse Vorerkrankungen: 'Zustand nach Schlaganfall im Januar 2007 mit Halbseitenlähmung rechts, Diabetes mellitus, Morbus Parkinson, Herzinsuffizienz, chronische Bronchitis, Psoriasis, Druckgeschwür der linken Ferse.' Unter ‚Besonderheiten' steht: ‚Patientin kann nicht sprechen. Kontakt sehr erschwert. Spuckt Medikamente oft aus. Blasen- und Darminkontinenz. Kann nicht mehr alleine aufstehen. Ohne Anhang.' ...
Wohl in der weisen Voraussicht, dass Frau K. nicht mehr zurückkehren würde, hatte das Heim ihre persönlichen Habseligkeiten in eine Tasche gepackt und dem Krankentransport mitgegeben. Penibel untersucht Schwester D. deren Inhalt. Aus einer Plastikhülle, vollgestopft mit alten Fotos, kaum mehr lesbaren Quittungen und Zetteln, fördert sie ein Papier zutage: ‚Mein Wille. Keine Schläuche, bitte. 18. April 2007. Erna K.' Mit zittriger Hand diagonal über die Seite geschrieben, sorgfältig gefaltet und mit einer Büroklammer an ihrem Personalausweis befestigt ... ".Vollständig siehe Quelle: http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Dr. de Ridder ist beratender Experte der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD). Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/zu-beachten-1
Wenngleich er sich selbstverständlich für eine ärztliche Beratung bzw. einen Prozess des Dialogs im Umgang mit Patientenverfügungen ausspricht, soll es ihm zufolge keine „Hierarchisierung" geben. D. h. auch eine andere authentische Willensäußerung, wie hier ein „unqualifizierter" handschriftlicher Halbsatz, ist als ebenso verbindlich anzusehen.
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Informationsveranstaltung abends
Am gleichen Tag, abends um 19 Uhr wird es im Berliner Lichtburgforum eine Informationsveranstaltung der SPD zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens mit dem Rechtspolitiker Joachim Stünker (SPD) geben. Daneben wird Gita Neumann vom HVD konkrete Handlungsanleitungen für Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Vorsorgewillige, bevollmächtigte Angehörige und Betreuer vorstellen. In einem Filmbeitrag des Markus Krankenhauses Frankfurt / Main wird exemplarisch eine heute schon bestehende, gute Praxis aufgezeigt. Eintritt frei.
Näheres: http://www.lichtburgforum.de/index
Quelle: Mitteilung vom 28.02.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Wann sind Patientenverfügungen wirksam?
Patientenverfügungen - Des Menschen Wille
Wann sind Patientenverfügungen wirksam? Auch am Ende soll der Betroffene selbst entscheiden.
Von Michael de Ridder
Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. "Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?" Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. Auch leichtes Kneifen in die Arme führt zu keiner Reaktion. Die Patientin ist wach, doch eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Die Verdachtsdiagnose des Arztes ist schnell gestellt: ausgedehnter Schlaganfall. Er legt eine Infusion an und platziert im Mundraum einen Güdel-Tubus, damit die oberen Atemwege frei bleiben.
...
Der "Bosbach-Entwurf" hingegen bedeutet nicht Stärkung der Selbstbestimmung, sondern ihre Beschneidung.
...
http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Wann sind Patientenverfügungen wirksam? Auch am Ende soll der Betroffene selbst entscheiden.
Von Michael de Ridder
Reglos und schwer atmend, mit links hängendem Mundwinkel und schräg nach oben gewandtem Blick liegt Erna K. im Schockraum der Rettungsstelle. "Können Sie mich anschauen, Frau K., oder meine Hand drücken?" Weder ihr Blick noch ihre Hand antworten auf die Frage des Internisten Dr. S. Auch leichtes Kneifen in die Arme führt zu keiner Reaktion. Die Patientin ist wach, doch eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Die Verdachtsdiagnose des Arztes ist schnell gestellt: ausgedehnter Schlaganfall. Er legt eine Infusion an und platziert im Mundraum einen Güdel-Tubus, damit die oberen Atemwege frei bleiben.
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Der "Bosbach-Entwurf" hingegen bedeutet nicht Stärkung der Selbstbestimmung, sondern ihre Beschneidung.
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http://www.tagesspiegel.de/meinung/komm ... 41,2741294
Patientenverfügungen auf der Zielgeraden
Patientenverfügungen auf der Zielgeraden
Entscheidung des Bundestages im April – JuraHealth Congress diskutiert die Neuregelung
Mit der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geht die Reform der Patientenverfügungen am morgigen Mittwoch (4.) in die Schlussphase. Um Ostern wird dann das Parlament die künftige Regelung dieser für Ärzte, Pflegende und Juristen wichtigen Grundsatzfrage entscheiden. Auf dem JuraHealth Congress 2009 in Berlin wird das Ergebnis erstmalig durch Spitzenvertreter aller drei Disziplinen erörtert. Bundesjustizministerin Zypries eröffnet die Tagung.
Noch ist unklar, welchen Kompromiss der Bundestag aus den vorliegenden drei Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Patientenverfügung erarbeiten wird. Die Neuregelung bedarf daher einer umgehenden Auslegung für die praktische Arbeit von Mediziner, Pflegekräften und Juristen. Dazu werden die Erläuterungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit Spannung erwartet, die den JuraHealth Congress 2009 am 14. Mai eröffnen wird. Zwei Tage lang sprechen dann in der Berliner Urania hochkarätige Referenten über den wichtigen Themenkomplex der Patientenautonomie. Neben der Patientenverfügung geht es um Fragen der Sterbebegleitung und der künstlichen Ernährung, die nicht nur aus juristischer und pflegerischer Sicht diskutiert werden.
Auch die ethische Perspektive spielt beim JuraHealth Congress 2009 eine wichtige Rolle. Als Referenten konnten die JHC-Organisatoren dabei den Erzbischof von Utrecht, Dr. Willem Jacobus Eijk gewinnen, der als einer der führenden Würdenträger der katholischen Kirche in den Niederlanden und als Medizinethiker wichtige Einblicke in ethische Grundsätze und die gesetzlichen Regelungen der Sterbebegleitung in seiner Heimat geben kann.
Unter den namhaften Juristen, die beim JuraHealth Congress 2009 grundsätzliche Positionen zur Patientenautonomie erläutern, ist auch Frau Dr. Meo-Micaela Hahne, die als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof zahlreiche wegweisende Urteile zu den komplexen Fragestellungen rund um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verantwortet.
Mit pflegerischen Entscheidungen beispielsweise bei der künstlichen Ernährung befasst sich der Vortrag von Frau Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, der den zweiten Congresstag eröffnet. Den derzeit in der Testungsphase befindlichen neuen Expertenstandard zur Ernährung von Pflegebedürftigen wird sie auch mit MDS-Chef Dr. Peter Pick diskutieren. Der Standard bildet die Grundlage für die Qualitätseinschätzung von Pflegeeinrichtungen und hat daher für die Branche eine große Bedeutung. Auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Helga Kühn-Mengel, ist beim JHC 2009 als Referentin zu hören und wird über die Perspektive der Betroffenen sprechen.
Flankiert wird das hochkarätige Vortragsprogramm durch begleitende Workshops und Diskussionen sowie eine Fachausstellung. Alle Informationen zum JuraHealth Congress 2009 sowie der vollständige Ablauf der beiden Congresstage sind auf der Internetseite http://www.jurahealth-congress.de zu finden.
Weitere Informationen für Teilnehmer und Anmeldung unter 0221 / 95 15 84-0 oder http://www.jurahealth-congress.de
Quelle: Pressemitteilung vom 3.3.2009
_________________________________
Martin v. Berswordt-Wallrabe
- Geschäftsführer -
CareEffects - Informationstransfer für Pflege und Gesundheitswirtschaft
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Telefon 030 / 2025 3573
Telefax 030 / 2025 3333
http://www.careeffects.de
Veröffentlichung frei – Beleg erbeten
Entscheidung des Bundestages im April – JuraHealth Congress diskutiert die Neuregelung
Mit der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geht die Reform der Patientenverfügungen am morgigen Mittwoch (4.) in die Schlussphase. Um Ostern wird dann das Parlament die künftige Regelung dieser für Ärzte, Pflegende und Juristen wichtigen Grundsatzfrage entscheiden. Auf dem JuraHealth Congress 2009 in Berlin wird das Ergebnis erstmalig durch Spitzenvertreter aller drei Disziplinen erörtert. Bundesjustizministerin Zypries eröffnet die Tagung.
Noch ist unklar, welchen Kompromiss der Bundestag aus den vorliegenden drei Gesetzentwürfen zur Neuregelung der Patientenverfügung erarbeiten wird. Die Neuregelung bedarf daher einer umgehenden Auslegung für die praktische Arbeit von Mediziner, Pflegekräften und Juristen. Dazu werden die Erläuterungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit Spannung erwartet, die den JuraHealth Congress 2009 am 14. Mai eröffnen wird. Zwei Tage lang sprechen dann in der Berliner Urania hochkarätige Referenten über den wichtigen Themenkomplex der Patientenautonomie. Neben der Patientenverfügung geht es um Fragen der Sterbebegleitung und der künstlichen Ernährung, die nicht nur aus juristischer und pflegerischer Sicht diskutiert werden.
Auch die ethische Perspektive spielt beim JuraHealth Congress 2009 eine wichtige Rolle. Als Referenten konnten die JHC-Organisatoren dabei den Erzbischof von Utrecht, Dr. Willem Jacobus Eijk gewinnen, der als einer der führenden Würdenträger der katholischen Kirche in den Niederlanden und als Medizinethiker wichtige Einblicke in ethische Grundsätze und die gesetzlichen Regelungen der Sterbebegleitung in seiner Heimat geben kann.
Unter den namhaften Juristen, die beim JuraHealth Congress 2009 grundsätzliche Positionen zur Patientenautonomie erläutern, ist auch Frau Dr. Meo-Micaela Hahne, die als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof zahlreiche wegweisende Urteile zu den komplexen Fragestellungen rund um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verantwortet.
Mit pflegerischen Entscheidungen beispielsweise bei der künstlichen Ernährung befasst sich der Vortrag von Frau Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik, der den zweiten Congresstag eröffnet. Den derzeit in der Testungsphase befindlichen neuen Expertenstandard zur Ernährung von Pflegebedürftigen wird sie auch mit MDS-Chef Dr. Peter Pick diskutieren. Der Standard bildet die Grundlage für die Qualitätseinschätzung von Pflegeeinrichtungen und hat daher für die Branche eine große Bedeutung. Auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Helga Kühn-Mengel, ist beim JHC 2009 als Referentin zu hören und wird über die Perspektive der Betroffenen sprechen.
Flankiert wird das hochkarätige Vortragsprogramm durch begleitende Workshops und Diskussionen sowie eine Fachausstellung. Alle Informationen zum JuraHealth Congress 2009 sowie der vollständige Ablauf der beiden Congresstage sind auf der Internetseite http://www.jurahealth-congress.de zu finden.
Weitere Informationen für Teilnehmer und Anmeldung unter 0221 / 95 15 84-0 oder http://www.jurahealth-congress.de
Quelle: Pressemitteilung vom 3.3.2009
_________________________________
Martin v. Berswordt-Wallrabe
- Geschäftsführer -
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Friedrichstraße 90
10117 Berlin
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Telefax 030 / 2025 3333
http://www.careeffects.de
Veröffentlichung frei – Beleg erbeten
Patientenautonomie und ärztliche Fürsorge in der Psychiatrie
Presse-Information / Dienstag, 3. März 2009
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Für Patientenautonomie und ärztliche Fürsorge in der Psychiatrie
DGPPN: Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag über Patientenrechte und Patientenverfügungen
Die Selbstbestimmung ist auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Grundrecht. Psychische Störungen und Erkrankungen sind keineswegs gleichzusetzen mit Einwilligungsunfähigkeit oder einer generell eingeschränkten Willensfreiheit der Betroffenen. Aber psychisch Kranke, insbesondere mit chronischen Erkrankungen, können im Zustand der Willensfähigkeit mit einer Patientenverfügung Vorsorge zum Beispiel bezüglich ihrer Behandlungspräferenzen treffen für den Fall eines Krankheitsrezidivs mit eingeschränkter Willensfähigkeit. Diese Konstellation betrifft nur einen bestimmten Teil der Patienten mit psychischen Erkrankungen. Die rechtliche Bedeutung solcher Verfügungen wurde in der Debatte über Gesetzentwürfe zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bisher nur unzureichend thematisiert. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) im Vorfeld der geplanten öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutsc hen Bundestages zum Thema Patientenrechte und Patientenverfügung hin, die am Mittwoch, den 4. März 2009, stattfinden soll. Für die DGPPN ist es ferner bedauerlich, dass in das Gremium der Experten kein Fachvertreter für Psychiatrie und Psychotherapie berufen wurde.
Patientenverfügungen haben grundsätzlich Gültigkeit, wobei für die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGPPN, in der inzwischen 5.000 Mitglieder organisiert sind, kein Unterschied zwischen somatischen und psychischen Erkrankungen besteht. Vor dem Hintergrund des Primats eines Selbstbestimmungsrechts des Menschen, wie dies im Grundgesetz definiert ist, gehen alle Gesetzesentwürfe zum Zeitpunkt der Verfügung von der Fähigkeit des Einzelnen zum freien Willen aus. Bei einer psychischen Störung, und vor allem bei einer akuten Erkrankung, kann allerdings in einzelnen Fällen zweifelhaft sein, ob zum Zeitpunkt der Verfügung eine freie Willensbestimmung möglich war. Für die DGPPN sind die bisher dem Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfe ergänzungswürdig, da sie alle auf das Lebensende fokussiert sind. Eine gesetzliche Reichweitenbegrenzung zum Beispiel nur auf bestimmte, etwa zum Tode führende Krankheiten, kann die Wirksamkeit einer Patientenverfügung für diese Patientengruppe in Frage stellen. Gerade Mens chen mit chronischen psychischen Erkrankungen wollen und sollen aber über ihre Behandlung im Falle einer erneuten Erkrankung eine verbindliche Festlegung treffen können. Umso bedauerlicher ist, dass der Rechtsausschuss des Bundestages weder Experten des Gebietes Psychiatrie und Psychotherapie noch Vertreter der Selbsthilfeorganisationen psychisch kranker Menschen oder der Angehörigen zur Anhörung eingeladen hat.
Behandlungsvereinbarung als optimale Form einer Patientenverfügung für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Nach Auffassung von DGPPN stellt eine zwischen einem Menschen mit psychischer Erkrankung sowie einem Arzt - gegebenfalls auch unter Einbezug der Angehörigen - gemeinsam ausgearbeitete Behandlungsvereinbarung eine sinnvolle Form einer Patientenverfügung dar. Auf diesem Wege ist es möglich, sowohl die Ablehnung bestimmter Behandlungsverfahren zu bestimmen als auch die Wahl bevorzugter Therapiealternativen nachhaltig zu dokumentieren. Als vorbildlich für ein solches Verfahren hat sich das "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (PsychKG) im Bundesland Nordrhein-Westfalen herausgestellt. In diesem Gesetz ist die Bindung an Vorausverfügungen bereits heute ausdrücklich geregelt.
Im Falle von Vorausverfügungen ist allerdings darauf zu achten, dass diese nicht jegliche therapeutischen Maßnahmen ausschließen. Psychisch kranke Menschen haben das Recht auf eine adäquate und der Schwere ihrer Krankheit angemessene Behandlung. Bei einer unmittelbaren, erheblichen Gefährdung der eigenen Person oder einer Fremdgefährdung Dritter muss eine angemessene Behandlung immer möglich bleiben. Dies sehen die einschlägigen Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs) bzw. die Unterbringungsgesetze der Länder vor. Selbst wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht akut gegeben ist, bestehen aus Sicht der Angehörigen wegen den oftmals existierenden Problemen an den Schnittstellen zwischen ambulantem, stationärem und rehabilitativem Versorgungsbereich, oftmals Schwierigkeiten, die medizinisch gebotene Behandlung bei dem Betroffenen tatsächlich umzusetzen. Umso mehr ist eine gute partizipative Arzt-Patienten-Beziehung, am besten unter Beteiligung der Angehörigen, unbedingt notwendig, um Hilfe dort geben zu kön nen, wenn diese am meisten gebraucht wird.
Vorschläge der DGPPN zur Anhörung im Deutschen Bundestag
Die Berücksichtigung der besonderen Belange und der Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei Patientenverfügungen sollte unbedingt in den Gesetzesentwürfen ergänzt werden. In Anbetracht dessen sollten auf Empfehlung der DGPPN folgende Fragen in der Anhörung mit den Sachverständigen diskutiert werden:
Inwieweit ist die besondere Situation einer Patientenverfügung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in den vorliegenden Gesetzesentwürfen berücksichtigt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie, Festlegungen für die Gültigkeit von Patientenverfügungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu treffen?
Müssen hinsichtlich der medizinischen Einschätzung des aktuellen Willens Menschen mit psychischen Erkrankungen spezielle Regelungen geschaffen werden?
Welche Lösung sehen Sie für den rechtlichen Schutz von Willensbekundungen z.B. von Demenzkranken?
Kontakt:
Geschäftsstelle DGPPN
Dr. Thomas Nesseler
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin-Mitte
Tel. 030/2809-6602
Fax 030/2809-3816
Mobil: 0170/9119750
E-Mail: t.nesseler@dgppn.de
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Diese Pressemitteilung steht für Sie auch zum Download unter:
ttp://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/presseinfo/2009/dgppn-pm09-03-patientenautonomie.pdf zur Verfügung.
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)
Für Patientenautonomie und ärztliche Fürsorge in der Psychiatrie
DGPPN: Stellungnahme zur Anhörung im Deutschen Bundestag über Patientenrechte und Patientenverfügungen
Die Selbstbestimmung ist auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Grundrecht. Psychische Störungen und Erkrankungen sind keineswegs gleichzusetzen mit Einwilligungsunfähigkeit oder einer generell eingeschränkten Willensfreiheit der Betroffenen. Aber psychisch Kranke, insbesondere mit chronischen Erkrankungen, können im Zustand der Willensfähigkeit mit einer Patientenverfügung Vorsorge zum Beispiel bezüglich ihrer Behandlungspräferenzen treffen für den Fall eines Krankheitsrezidivs mit eingeschränkter Willensfähigkeit. Diese Konstellation betrifft nur einen bestimmten Teil der Patienten mit psychischen Erkrankungen. Die rechtliche Bedeutung solcher Verfügungen wurde in der Debatte über Gesetzentwürfe zur Frage der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bisher nur unzureichend thematisiert. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) im Vorfeld der geplanten öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutsc hen Bundestages zum Thema Patientenrechte und Patientenverfügung hin, die am Mittwoch, den 4. März 2009, stattfinden soll. Für die DGPPN ist es ferner bedauerlich, dass in das Gremium der Experten kein Fachvertreter für Psychiatrie und Psychotherapie berufen wurde.
Patientenverfügungen haben grundsätzlich Gültigkeit, wobei für die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGPPN, in der inzwischen 5.000 Mitglieder organisiert sind, kein Unterschied zwischen somatischen und psychischen Erkrankungen besteht. Vor dem Hintergrund des Primats eines Selbstbestimmungsrechts des Menschen, wie dies im Grundgesetz definiert ist, gehen alle Gesetzesentwürfe zum Zeitpunkt der Verfügung von der Fähigkeit des Einzelnen zum freien Willen aus. Bei einer psychischen Störung, und vor allem bei einer akuten Erkrankung, kann allerdings in einzelnen Fällen zweifelhaft sein, ob zum Zeitpunkt der Verfügung eine freie Willensbestimmung möglich war. Für die DGPPN sind die bisher dem Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfe ergänzungswürdig, da sie alle auf das Lebensende fokussiert sind. Eine gesetzliche Reichweitenbegrenzung zum Beispiel nur auf bestimmte, etwa zum Tode führende Krankheiten, kann die Wirksamkeit einer Patientenverfügung für diese Patientengruppe in Frage stellen. Gerade Mens chen mit chronischen psychischen Erkrankungen wollen und sollen aber über ihre Behandlung im Falle einer erneuten Erkrankung eine verbindliche Festlegung treffen können. Umso bedauerlicher ist, dass der Rechtsausschuss des Bundestages weder Experten des Gebietes Psychiatrie und Psychotherapie noch Vertreter der Selbsthilfeorganisationen psychisch kranker Menschen oder der Angehörigen zur Anhörung eingeladen hat.
Behandlungsvereinbarung als optimale Form einer Patientenverfügung für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Nach Auffassung von DGPPN stellt eine zwischen einem Menschen mit psychischer Erkrankung sowie einem Arzt - gegebenfalls auch unter Einbezug der Angehörigen - gemeinsam ausgearbeitete Behandlungsvereinbarung eine sinnvolle Form einer Patientenverfügung dar. Auf diesem Wege ist es möglich, sowohl die Ablehnung bestimmter Behandlungsverfahren zu bestimmen als auch die Wahl bevorzugter Therapiealternativen nachhaltig zu dokumentieren. Als vorbildlich für ein solches Verfahren hat sich das "Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten" (PsychKG) im Bundesland Nordrhein-Westfalen herausgestellt. In diesem Gesetz ist die Bindung an Vorausverfügungen bereits heute ausdrücklich geregelt.
Im Falle von Vorausverfügungen ist allerdings darauf zu achten, dass diese nicht jegliche therapeutischen Maßnahmen ausschließen. Psychisch kranke Menschen haben das Recht auf eine adäquate und der Schwere ihrer Krankheit angemessene Behandlung. Bei einer unmittelbaren, erheblichen Gefährdung der eigenen Person oder einer Fremdgefährdung Dritter muss eine angemessene Behandlung immer möglich bleiben. Dies sehen die einschlägigen Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKGs) bzw. die Unterbringungsgesetze der Länder vor. Selbst wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht akut gegeben ist, bestehen aus Sicht der Angehörigen wegen den oftmals existierenden Problemen an den Schnittstellen zwischen ambulantem, stationärem und rehabilitativem Versorgungsbereich, oftmals Schwierigkeiten, die medizinisch gebotene Behandlung bei dem Betroffenen tatsächlich umzusetzen. Umso mehr ist eine gute partizipative Arzt-Patienten-Beziehung, am besten unter Beteiligung der Angehörigen, unbedingt notwendig, um Hilfe dort geben zu kön nen, wenn diese am meisten gebraucht wird.
Vorschläge der DGPPN zur Anhörung im Deutschen Bundestag
Die Berücksichtigung der besonderen Belange und der Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei Patientenverfügungen sollte unbedingt in den Gesetzesentwürfen ergänzt werden. In Anbetracht dessen sollten auf Empfehlung der DGPPN folgende Fragen in der Anhörung mit den Sachverständigen diskutiert werden:
Inwieweit ist die besondere Situation einer Patientenverfügung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen in den vorliegenden Gesetzesentwürfen berücksichtigt?
Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie, Festlegungen für die Gültigkeit von Patientenverfügungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu treffen?
Müssen hinsichtlich der medizinischen Einschätzung des aktuellen Willens Menschen mit psychischen Erkrankungen spezielle Regelungen geschaffen werden?
Welche Lösung sehen Sie für den rechtlichen Schutz von Willensbekundungen z.B. von Demenzkranken?
Kontakt:
Geschäftsstelle DGPPN
Dr. Thomas Nesseler
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin-Mitte
Tel. 030/2809-6602
Fax 030/2809-3816
Mobil: 0170/9119750
E-Mail: t.nesseler@dgppn.de
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Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übersenden wir:
Gemeinsame Erklärung zur aktuellen Diskussion im Bundestag um die
gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen der Deutschen Gesellschaft
für Gerontologie und Geriatrie, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und des
Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.
1. Es gehört zu den zentralen Anliegen der drei Gesellschaften, Menschen in der
letzten Lebensphase ein würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen. Eine
gute ärztliche medizinische (palliative) Begleitung gehört ebenso dazu, wie eine gute
pflegerische Versorgung, sowie die Sicherung sozialer Teilhabe - sei es zu Hause,
im Heim oder im Krankenhaus. Ein Leben in Verbundenheit und fachlich profund
begleitet: Dass betroffene und vor allem auch ältere Menschen und ihre Familien
darauf rechnen können, dafür setzen sich die drei Gesellschaften ein. Sie suchen
hierfür die Zusammenarbeit über die Berufsgrenzen hinweg.
Diesem Ziel dienen vielfältige Aktivitäten in der Versorgung und in der Forschung.
2. Die Befürchtung, am Ende des Lebens einem würdelosen Dahinsiechen
ausgeliefert zu sein, anderen zur Last zu fallen und in einer Weise behandelt zu
werden, die nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, teilen viele Menschen. Sie
wird in der Öffentlichkeit breit kommuniziert und durch Hinweise auf Missstände in
Krankenhäusern und Pflegeheimen genährt. Ihnen durch vielfältige politische,
fachliche und gesellschaftliche Maßnahmen entgegenzutreten, gehört zu den
zentralen Aufträgen unserer Zeit.
3. Die seit langem geführte Diskussion um Patientenverfügungen setzt sich mit der
Frage auseinander, wie dem für unsere Kultur anthropologisch maßgeblichen
Selbstbestimmungsrecht am Lebensende Rechnung getragen werden kann oder
muss. Sie hat zu einer intensiven medizinethischen Debatte geführt, für
Patientenrechte sensibilisiert, in Krankenhäusern und Heimen eine veränderte
Entscheidungsfindung unterstützt und darüber hinaus in Teilen der Bevölkerung eine
Auseinandersetzung mit Fragen des Lebensendes angestoßen. Die Bedeutung von
Patientenverfügungen im klinischen Alltag, in der Praxis der ambulanten und
stationären Versorgung ist gestiegen, die Rechtsunsicherheit in schwierigen
Situationen geblieben. An letzterem Umstand kann und wird auch eine gesetzliche
Regelung nichts grundlegend ändern.
4. Patientenverfügungen werden häufig verfasst, um Befürchtungen vor würdelosen
Bedingungen des Sterbens in Heimen und Krankenhäusern entgegenzutreten. Diese
Befürchtung kann häufig durch Patientenverfügungen auch nicht ausgeräumt
werden. Der Inhalt der Patientenverfügungen bleibt allerdings in den meisten
Situationen in hohem Maße auslegungsoffen, da die konkreten Entscheidungssituationen
nicht in ihrer Spezifität vorweggenommen werden können. Gleichwohl
sind vorhandene Patientenverfügungen ein wichtiger Hinweis über die mutmaßlichen
Absichten eines Patienten und insofern bedeutsam für Art und Umfang künftiger
medizinischer Behandlungen. Diese empirischen Befunde verlangen nach einer
differenzierten Diskussion über Hintergründe, Funktionen von und den Umgang mit
Patientenverfügungen. Diese Diskussion befindet sich erst am Anfang.
5. Die im Bundestag geführte Debatte um die Verbindlichkeit und Reichweite von
Patientenverfügungen kennt keinen tragfähigen Ausgang. Keiner der drei zur
Abstimmung stehenden Vorschläge ist in der Lage, die Dilemmata der praktischen
und ethischen Entscheidungsfindung für Ärzte, Angehörige und rechtliche
Vertreter zu lösen. Auch leisten Patientenverfügungen, wie auch immer rechtlich
geregelt, wesentlichen Beitrag für die Herausforderungen, menschenwürdige
Bedingungen für auf Pflege und gute ärztliche Behandlung angewiesene Menschen
zu schaffen.
6. Die drei Gesellschaften machen auf die Probleme aufmerksam, die eine
gesetzliche Regelung zur Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen
haben könnten. Von höchster Bedeutung ist eine angemessene
ärztliche, klinische sowie organisationsethisch und rechtlich reflektierte Praxis in
Krankenhäusern, Heimen und der häuslichen Versorgung.
Die drei Gesellschaften weisen auf die offenen Fragen und Dilemmata hin, die mit
einer gesetzlichen Regelung zu Verbindlichkeit und Reichweite von
Patientenverfügungen verbunden sind. Sie sind der Auffassung, dass es für die
Sicherung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen, die eine Patientenverfügung
verfasst haben von höchster Bedeutung ist, dass sich eine angemessene
ärztliche, klinische sowie auch ethische und rechtlich reflektierte Praxis in
Krankenhäusern, Heimen und der häuslichen Versorgung etabliert. Gesetzliche
Regelungen, wie sie sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Diskussion befinden,
verkennen die ihnen innewohnenden Limitationen.
7. Die Möglichkeit der freiwilligen Beratung, der Dokumentation einer solchen und die
Niederlegung ihren Willens in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt
den Menschen schon heute eine hinreichende Möglichkeit ihre Wünsche in einer
terminalen Phase den Behandelnden verbindlich kundzutun. Indem die politische
Weichenstellung dahingehend erfolgt, dass die Gesellschaft entsprechende
sachliche und personelle Ressourcen für die Terminalphase bereitstellt und ein
gesellschaftlicher Diskurs über eine anzustrebende Sterbekultur erfolgt, werden
die Sorgen und Ängste der Menschen vor dem Thema Tod angemessener
aufgegriffen.
8. Die drei Gesellschaften sehen die Gefahr, dass durch eine gesetzliche Regelung
über Patientenverfügungen eine Verrechtlichung des Sterbens gefördert wird und
eine sozialethisch problematische Aufmerksamkeitsverlagerung erfolgen kann:
Weg von den Angst auslösenden Bedingungen würdelosen Sterbens, die der
politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit bedürfen, hin zu einer von
entsprechenden Befürchtungen geprägten individuellen rechtlichen Vorsorge.
Kontakt: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 - 0, E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de
Empfehlungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Umgang mit Patientenverfügungen bei Demenz:
http://www.deutsche-alzheimer.de/index. ... 18&uid=224
Quelle: Mitteilung vom 4.3.2009
Gemeinsame Erklärung zur aktuellen Diskussion im Bundestag um die
gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen der Deutschen Gesellschaft
für Gerontologie und Geriatrie, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und des
Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.
1. Es gehört zu den zentralen Anliegen der drei Gesellschaften, Menschen in der
letzten Lebensphase ein würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen. Eine
gute ärztliche medizinische (palliative) Begleitung gehört ebenso dazu, wie eine gute
pflegerische Versorgung, sowie die Sicherung sozialer Teilhabe - sei es zu Hause,
im Heim oder im Krankenhaus. Ein Leben in Verbundenheit und fachlich profund
begleitet: Dass betroffene und vor allem auch ältere Menschen und ihre Familien
darauf rechnen können, dafür setzen sich die drei Gesellschaften ein. Sie suchen
hierfür die Zusammenarbeit über die Berufsgrenzen hinweg.
Diesem Ziel dienen vielfältige Aktivitäten in der Versorgung und in der Forschung.
2. Die Befürchtung, am Ende des Lebens einem würdelosen Dahinsiechen
ausgeliefert zu sein, anderen zur Last zu fallen und in einer Weise behandelt zu
werden, die nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, teilen viele Menschen. Sie
wird in der Öffentlichkeit breit kommuniziert und durch Hinweise auf Missstände in
Krankenhäusern und Pflegeheimen genährt. Ihnen durch vielfältige politische,
fachliche und gesellschaftliche Maßnahmen entgegenzutreten, gehört zu den
zentralen Aufträgen unserer Zeit.
3. Die seit langem geführte Diskussion um Patientenverfügungen setzt sich mit der
Frage auseinander, wie dem für unsere Kultur anthropologisch maßgeblichen
Selbstbestimmungsrecht am Lebensende Rechnung getragen werden kann oder
muss. Sie hat zu einer intensiven medizinethischen Debatte geführt, für
Patientenrechte sensibilisiert, in Krankenhäusern und Heimen eine veränderte
Entscheidungsfindung unterstützt und darüber hinaus in Teilen der Bevölkerung eine
Auseinandersetzung mit Fragen des Lebensendes angestoßen. Die Bedeutung von
Patientenverfügungen im klinischen Alltag, in der Praxis der ambulanten und
stationären Versorgung ist gestiegen, die Rechtsunsicherheit in schwierigen
Situationen geblieben. An letzterem Umstand kann und wird auch eine gesetzliche
Regelung nichts grundlegend ändern.
4. Patientenverfügungen werden häufig verfasst, um Befürchtungen vor würdelosen
Bedingungen des Sterbens in Heimen und Krankenhäusern entgegenzutreten. Diese
Befürchtung kann häufig durch Patientenverfügungen auch nicht ausgeräumt
werden. Der Inhalt der Patientenverfügungen bleibt allerdings in den meisten
Situationen in hohem Maße auslegungsoffen, da die konkreten Entscheidungssituationen
nicht in ihrer Spezifität vorweggenommen werden können. Gleichwohl
sind vorhandene Patientenverfügungen ein wichtiger Hinweis über die mutmaßlichen
Absichten eines Patienten und insofern bedeutsam für Art und Umfang künftiger
medizinischer Behandlungen. Diese empirischen Befunde verlangen nach einer
differenzierten Diskussion über Hintergründe, Funktionen von und den Umgang mit
Patientenverfügungen. Diese Diskussion befindet sich erst am Anfang.
5. Die im Bundestag geführte Debatte um die Verbindlichkeit und Reichweite von
Patientenverfügungen kennt keinen tragfähigen Ausgang. Keiner der drei zur
Abstimmung stehenden Vorschläge ist in der Lage, die Dilemmata der praktischen
und ethischen Entscheidungsfindung für Ärzte, Angehörige und rechtliche
Vertreter zu lösen. Auch leisten Patientenverfügungen, wie auch immer rechtlich
geregelt, wesentlichen Beitrag für die Herausforderungen, menschenwürdige
Bedingungen für auf Pflege und gute ärztliche Behandlung angewiesene Menschen
zu schaffen.
6. Die drei Gesellschaften machen auf die Probleme aufmerksam, die eine
gesetzliche Regelung zur Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen
haben könnten. Von höchster Bedeutung ist eine angemessene
ärztliche, klinische sowie organisationsethisch und rechtlich reflektierte Praxis in
Krankenhäusern, Heimen und der häuslichen Versorgung.
Die drei Gesellschaften weisen auf die offenen Fragen und Dilemmata hin, die mit
einer gesetzlichen Regelung zu Verbindlichkeit und Reichweite von
Patientenverfügungen verbunden sind. Sie sind der Auffassung, dass es für die
Sicherung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen, die eine Patientenverfügung
verfasst haben von höchster Bedeutung ist, dass sich eine angemessene
ärztliche, klinische sowie auch ethische und rechtlich reflektierte Praxis in
Krankenhäusern, Heimen und der häuslichen Versorgung etabliert. Gesetzliche
Regelungen, wie sie sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Diskussion befinden,
verkennen die ihnen innewohnenden Limitationen.
7. Die Möglichkeit der freiwilligen Beratung, der Dokumentation einer solchen und die
Niederlegung ihren Willens in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung gibt
den Menschen schon heute eine hinreichende Möglichkeit ihre Wünsche in einer
terminalen Phase den Behandelnden verbindlich kundzutun. Indem die politische
Weichenstellung dahingehend erfolgt, dass die Gesellschaft entsprechende
sachliche und personelle Ressourcen für die Terminalphase bereitstellt und ein
gesellschaftlicher Diskurs über eine anzustrebende Sterbekultur erfolgt, werden
die Sorgen und Ängste der Menschen vor dem Thema Tod angemessener
aufgegriffen.
8. Die drei Gesellschaften sehen die Gefahr, dass durch eine gesetzliche Regelung
über Patientenverfügungen eine Verrechtlichung des Sterbens gefördert wird und
eine sozialethisch problematische Aufmerksamkeitsverlagerung erfolgen kann:
Weg von den Angst auslösenden Bedingungen würdelosen Sterbens, die der
politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit bedürfen, hin zu einer von
entsprechenden Befürchtungen geprägten individuellen rechtlichen Vorsorge.
Kontakt: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 - 0, E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de
Empfehlungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum Umgang mit Patientenverfügungen bei Demenz:
http://www.deutsche-alzheimer.de/index. ... 18&uid=224
Quelle: Mitteilung vom 4.3.2009
-
- phpBB God
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- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Zur vorstehenden Gemeinsamen Erklärung!
Die vorstehende Gemeinsame Erklärung der Gesellschaften lässt erahnen, weshalb wir dringend ein Patientenverfügungsgesetz benötigen.
Entgegen der in der Erklärung zum Ausdruck kommenden Auffassung steht die Debatte auch nicht aufgrund irgendwelcher empirischer Erkenntnisse "erst am Anfang", sondern darf durchaus als beendet bezeichnet werden.
Der Gesetzgeber und die überwiegende Anzahl der Sachverständigen hat erkannt, dass das Selbstbestimmungsrecht in seiner Funktion als individuelles Freiheitsrecht keinen empirischen oder sonstigen moralischen Ansprüchen genügen muss, damit der künftige Patient - und damit freilich auch der Demenzpatient - selbstbestimmt sterben darf!
Die "Moral" unserer Gesellschaft ist in dieser Frage höchst heterogen und es bedarf nicht der ethischen und moralischen Unterweisung des künftigen Patienten. Insbesondere ist der mit allen Freiheitsrechten ausgestattete Patient durchaus berechtigt, für sich entscheiden zu können, "anderen nicht zur Last fallen zu wollen".
Eine ethische und moralische Inpflichtnahme des Patienten zugunsten vermeintlich höhere sittlicher Werte lässt auf ein zweifelhaftes Verfassungs- und Grundrechtsverständnis schließen. Der künftige Patient darf mit Blick auf sein "Sterben" entgegen mancher Auffassungen durchaus egoistisch sein!
Wir haben bei Abfassen unserer Patientenverfügung nicht die "in ihr inne wohnenden Limitationen" zu berücksichtigen. Genug der Rhetorik - mit derartigen Hinweisen offenbart sich ein Sendungsbewusstsein, dass in einer säkularen Gesellschaft mehr als nachdenklich stimmen muss!
Wir sollten darauf achten, dass der künftige Patient nicht für irgendwelche abstrusen und höchst fragwürdigen Zwecke instrumentalisiert wird!
Lutz Barth
Entgegen der in der Erklärung zum Ausdruck kommenden Auffassung steht die Debatte auch nicht aufgrund irgendwelcher empirischer Erkenntnisse "erst am Anfang", sondern darf durchaus als beendet bezeichnet werden.
Der Gesetzgeber und die überwiegende Anzahl der Sachverständigen hat erkannt, dass das Selbstbestimmungsrecht in seiner Funktion als individuelles Freiheitsrecht keinen empirischen oder sonstigen moralischen Ansprüchen genügen muss, damit der künftige Patient - und damit freilich auch der Demenzpatient - selbstbestimmt sterben darf!
Die "Moral" unserer Gesellschaft ist in dieser Frage höchst heterogen und es bedarf nicht der ethischen und moralischen Unterweisung des künftigen Patienten. Insbesondere ist der mit allen Freiheitsrechten ausgestattete Patient durchaus berechtigt, für sich entscheiden zu können, "anderen nicht zur Last fallen zu wollen".
Eine ethische und moralische Inpflichtnahme des Patienten zugunsten vermeintlich höhere sittlicher Werte lässt auf ein zweifelhaftes Verfassungs- und Grundrechtsverständnis schließen. Der künftige Patient darf mit Blick auf sein "Sterben" entgegen mancher Auffassungen durchaus egoistisch sein!
Wir haben bei Abfassen unserer Patientenverfügung nicht die "in ihr inne wohnenden Limitationen" zu berücksichtigen. Genug der Rhetorik - mit derartigen Hinweisen offenbart sich ein Sendungsbewusstsein, dass in einer säkularen Gesellschaft mehr als nachdenklich stimmen muss!
Wir sollten darauf achten, dass der künftige Patient nicht für irgendwelche abstrusen und höchst fragwürdigen Zwecke instrumentalisiert wird!
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Hallo,
die Rechtslage bezüglich der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist eigentlich klar. Daher bedarf es keines Gesetzes.
Allerdings spricht auch nichts gegen ein Gesetz, zur Klarstellung, wenn die Patientenselbstbestimmung gewahrt bleibt.
So auch das Statement vom 26.1.2009:
viewtopic.php?t=10904
Dem stimme ich ausdrücklich zu!
Die vorliegenden Entwürfe bringen zum großen Teil keine Klarheit, sondern eher weitere Verwirrung. Der Bosbach-Entwurf ist völlig unmöglich. Ansonsten viel Beratung und Verwaltungsaufwand. Da kann man nur sagen: bitte nicht!
Zu befürchten ist, dass es sogar einen Mischmasch aus allen Entwürfen gibt, nur, um eine Mehrheit zu erlangen. Das wäre eine Katastrophe!
Es grüßt
Rob Hüser
die Rechtslage bezüglich der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist eigentlich klar. Daher bedarf es keines Gesetzes.
Allerdings spricht auch nichts gegen ein Gesetz, zur Klarstellung, wenn die Patientenselbstbestimmung gewahrt bleibt.
So auch das Statement vom 26.1.2009:
viewtopic.php?t=10904
Dem stimme ich ausdrücklich zu!
Die vorliegenden Entwürfe bringen zum großen Teil keine Klarheit, sondern eher weitere Verwirrung. Der Bosbach-Entwurf ist völlig unmöglich. Ansonsten viel Beratung und Verwaltungsaufwand. Da kann man nur sagen: bitte nicht!
Zu befürchten ist, dass es sogar einen Mischmasch aus allen Entwürfen gibt, nur, um eine Mehrheit zu erlangen. Das wäre eine Katastrophe!
Es grüßt
Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Rechtslage klar?
Guten Tag, Herr Hüser.
Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung ist die Rechtslage eben nicht klar - dies dürfte mittlerweile unbestritten sein.
Ungeachtet dessen ist der Gesetzgeber verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen! Dies gebietet schlicht und einfach der Vorbehalt des Gesetzes, so dass im Übrigen auf Dauer auch nicht der Rechtsprechung die Befugnis zukommt, hier "gesetzesvertretend" tätig zu werden.
Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, "handwerklich" sauber zu arbeiten und im Zweifel den Zöller-Entwurf als Richtschnur für ein zwingend gebotenes Gesetz zu nehmen. An Formulierungsalternativen ermangelt es nun wirklich nicht, wie sich unschwer aus der mittlerweile kaum noch überschaubaren Literatur zum Problemkreis ergibt.
Wir sollten nicht den zweifelhaften Botschaften der "Hoppyphilosophen" erliegen, wonach es wohl besser sei, "dass lieber mit dem Patientenverfügungsgesetz sein zu lassen".
Hier offenbart sich eine Geisteshaltung, die mit einem freiheitlichen Verfassungsverständnis schwer verträglich ist und unmittelbar auf die Generierung höher sittlicher Werte hinausläuft.
Genug der Debatten! Das Gesetz muss her, damit ein selbstbestimmtes Sterben gewährleistet ist und den Interpretationsversuchen eines ethischen Konsils nach unserem vermeintlichen Willen deutliche Grenzen gesetzt werden. Nicht das "Lächeln" in einem Moment der kognitiven Beeinträchtigung ist die gebotene Richtschnur, sondern der verbindliche Wille des Patienten, dokumentiert in einer Patientenverfügung resp. mündlichen Äußerung. Hieran kann und darf es keinen Zweifel geben, so dass ein Gesetz zwingender denn je hierauf gesondert hinzuweisen hat!
Gruß
L. Barth
Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung ist die Rechtslage eben nicht klar - dies dürfte mittlerweile unbestritten sein.
Ungeachtet dessen ist der Gesetzgeber verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen! Dies gebietet schlicht und einfach der Vorbehalt des Gesetzes, so dass im Übrigen auf Dauer auch nicht der Rechtsprechung die Befugnis zukommt, hier "gesetzesvertretend" tätig zu werden.
Der Gesetzgeber ist nunmehr aufgefordert, "handwerklich" sauber zu arbeiten und im Zweifel den Zöller-Entwurf als Richtschnur für ein zwingend gebotenes Gesetz zu nehmen. An Formulierungsalternativen ermangelt es nun wirklich nicht, wie sich unschwer aus der mittlerweile kaum noch überschaubaren Literatur zum Problemkreis ergibt.
Wir sollten nicht den zweifelhaften Botschaften der "Hoppyphilosophen" erliegen, wonach es wohl besser sei, "dass lieber mit dem Patientenverfügungsgesetz sein zu lassen".
Hier offenbart sich eine Geisteshaltung, die mit einem freiheitlichen Verfassungsverständnis schwer verträglich ist und unmittelbar auf die Generierung höher sittlicher Werte hinausläuft.
Genug der Debatten! Das Gesetz muss her, damit ein selbstbestimmtes Sterben gewährleistet ist und den Interpretationsversuchen eines ethischen Konsils nach unserem vermeintlichen Willen deutliche Grenzen gesetzt werden. Nicht das "Lächeln" in einem Moment der kognitiven Beeinträchtigung ist die gebotene Richtschnur, sondern der verbindliche Wille des Patienten, dokumentiert in einer Patientenverfügung resp. mündlichen Äußerung. Hieran kann und darf es keinen Zweifel geben, so dass ein Gesetz zwingender denn je hierauf gesondert hinzuweisen hat!
Gruß
L. Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
... für ein Patientenverfügungsgesetz
Deutsche Hospiz Stiftung:
Wir brauchen den politischen Willen für ein Patientenverfügungsgesetz
Berlin. "Die Anhörung im Rechtsauschuss zeigt, dass alle Argumente auf dem Tisch liegen. Es gibt beim Thema Patientenverfügungsgesetz kein Erkenntnisproblem. Nun müssen Entscheidungen fallen. Wir brauchen jetzt den politischen Gestaltungswillen, um die positiven Ansätze der verschiedenen Entwürfe im Sinne eines praxistauglichen und guten Patientenverfügungsgesetzes zusammenzuführen", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, anlässlich der heutigen Expertenanhörung vor dem Rechtsausschuss. "Kein Entwurf verfügt bislang über die nötige Mehrheit. Um zu einem Gesetz zu kommen, muss eine Brücke gebaut werden zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Integritätsschutz. Denn klar ist: Die augenblickliche Rechtslage ist undurchschaubar und widersprüchlich. Sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter befinden sich zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand. Wir brauchen dringend ein Patientenverfügungsgesetz, das die strittigen Fragen klärt."
Aufklärung ist Voraussetzung für Selbstbestimmung
Ein wesentliches Element des Integritätsschutzes hat die Gruppe um Wolfgang Bosbach in ihrem Entwurf berücksichtigt. "Sie hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist", stellt Brysch klar. "Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ,Überversorgung und medizinischen Apparaten' haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und wirklich selbstbestimmt zu entscheiden. Patientenverfügungen, die ohne Beratung entstehen, sind hingegen meist von Angst geprägt. In ihnen verfügen Menschen Dinge, die ihrem Willen schlimmstenfalls sogar zuwiderlaufen, weil sie die Konsequenzen ihrer Verfügung nicht überblicken. Davor müssen die Menschen geschützt werden."
Überbürokratisierung vermeiden
Eine entscheidende Schwäche des Bosbach-Entwurfs ist allerdings seine Überbürokratisierung. "Der Vorschlag der Gruppe um Joachim Stünker vermeidet dies und verzichtet auf die von Bosbach vorgesehene notarielle Beurkundungspflicht", hält Brysch fest. "Gelingt es nun, die guten Ansätze der jeweiligen Entwürfe zu vereinen und wird darüber hinaus noch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachgearbeitet, ist ein in jeder Hinsicht praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz zu erwarten. Um die nötige Brücke bauen zu können, müssen die Abgeordneten allerdings eine wesentliche Unterscheidung treffen können: nämlich die zwischen dem Recht auf Leben, dem Recht auf Sterben und dem Verbot zur Tötung."
Eine ausführliche Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung ist im Internet abrufbar: http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_01_09.pdf.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Wir brauchen den politischen Willen für ein Patientenverfügungsgesetz
Berlin. "Die Anhörung im Rechtsauschuss zeigt, dass alle Argumente auf dem Tisch liegen. Es gibt beim Thema Patientenverfügungsgesetz kein Erkenntnisproblem. Nun müssen Entscheidungen fallen. Wir brauchen jetzt den politischen Gestaltungswillen, um die positiven Ansätze der verschiedenen Entwürfe im Sinne eines praxistauglichen und guten Patientenverfügungsgesetzes zusammenzuführen", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, anlässlich der heutigen Expertenanhörung vor dem Rechtsausschuss. "Kein Entwurf verfügt bislang über die nötige Mehrheit. Um zu einem Gesetz zu kommen, muss eine Brücke gebaut werden zwischen den Grundrechten auf Selbstbestimmung und Integritätsschutz. Denn klar ist: Die augenblickliche Rechtslage ist undurchschaubar und widersprüchlich. Sowohl Patienten als auch Ärzte und Richter befinden sich zurzeit im ethischen und juristischen Treibsand. Wir brauchen dringend ein Patientenverfügungsgesetz, das die strittigen Fragen klärt."
Aufklärung ist Voraussetzung für Selbstbestimmung
Ein wesentliches Element des Integritätsschutzes hat die Gruppe um Wolfgang Bosbach in ihrem Entwurf berücksichtigt. "Sie hat erkannt, dass Selbstbestimmung ohne Aufklärung kaum möglich ist", stellt Brysch klar. "Wir wissen aus der Praxis, dass viele Menschen eine diffuse Angst vor ,Überversorgung und medizinischen Apparaten' haben und dass sie hospizliche und palliativmedizinische Angebote häufig gar nicht kennen. Erst nach gründlicher Aufklärung sind sie in der Lage, einen differenzierten Willen zu bilden und wirklich selbstbestimmt zu entscheiden. Patientenverfügungen, die ohne Beratung entstehen, sind hingegen meist von Angst geprägt. In ihnen verfügen Menschen Dinge, die ihrem Willen schlimmstenfalls sogar zuwiderlaufen, weil sie die Konsequenzen ihrer Verfügung nicht überblicken. Davor müssen die Menschen geschützt werden."
Überbürokratisierung vermeiden
Eine entscheidende Schwäche des Bosbach-Entwurfs ist allerdings seine Überbürokratisierung. "Der Vorschlag der Gruppe um Joachim Stünker vermeidet dies und verzichtet auf die von Bosbach vorgesehene notarielle Beurkundungspflicht", hält Brysch fest. "Gelingt es nun, die guten Ansätze der jeweiligen Entwürfe zu vereinen und wird darüber hinaus noch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens nachgearbeitet, ist ein in jeder Hinsicht praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz zu erwarten. Um die nötige Brücke bauen zu können, müssen die Abgeordneten allerdings eine wesentliche Unterscheidung treffen können: nämlich die zwischen dem Recht auf Leben, dem Recht auf Sterben und dem Verbot zur Tötung."
Eine ausführliche Stellungnahme der Deutschen Hospiz Stiftung ist im Internet abrufbar: http://www.hospize.de/docs/hib/Sonder_HIB_01_09.pdf.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
keine Einigung bei Patientenverfügungen ?
Bundesjustizministerin glaubt kaum an Einigung bei Patientenverfügungen
Rund 250 Abgeordnete scheinbar noch unentschieden
Das Recht, selbst über Leben und Tod bei schwerer Krankheit zu entscheiden, ist heute erneut Thema in Berlin. Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich mit drei fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen, die sich in der sogenannten Reichweitenbegrenzung voneinander unterscheiden. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sind die Differenzen in der Frage des Selbstbestimmungsrechts zu groß für eine Einigung.
... (weiter lesen)
http://www.dradio.de/aktuell/928740/
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/928728/
Punischer Krieg um Patientenverfügungen im Bundestag
04. März 2009, 09:11 Uhr
Anhörung im Rechtausschuss des Deutschen Bundestages - für den Blogger von Welt heißt das gegebenenfalls sich einen Stapel PDF herunterzuladen. Wer kommt schon nach Berlin? Wer hat schon die Muße live dabei zu sein, wenn neun Experten für drei Stunden kommen, um sich von den Parlamentariern Fragen stellen zu lassen... (weiter lesen)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... estag.aspx
Auf zu enge Regelung für Patientenverfügungen verzichten
Dienstag, 03 März 2009
Berlin (KNA) Vor der Bundestagsanhörung zu Patientenverfügungen hat die Bundesärztekammer ihre Bedenken gegen alle vorliegenden Gesetzentwürfe bekräftigt. Präsident Jörg-Dietrich Hoppe rief die Abgeordneten am Dienstag in Berlin auf, von einem detaillierten Gesetz abzusehen. Die katholische Kirche in Deutschland warnte davor, im Falle einer gesetzlichen Regelung den aktuellen Willen des Patienten mit der vorausverfügten Erklärung automatisch gleichzusetzen. .... (weiter lesen)
http://www.hwelt.de/c/content/view/3425/1/
Rund 250 Abgeordnete scheinbar noch unentschieden
Das Recht, selbst über Leben und Tod bei schwerer Krankheit zu entscheiden, ist heute erneut Thema in Berlin. Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich mit drei fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen, die sich in der sogenannten Reichweitenbegrenzung voneinander unterscheiden. Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sind die Differenzen in der Frage des Selbstbestimmungsrechts zu groß für eine Einigung.
... (weiter lesen)
http://www.dradio.de/aktuell/928740/
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/inte ... lf/928728/
Punischer Krieg um Patientenverfügungen im Bundestag
04. März 2009, 09:11 Uhr
Anhörung im Rechtausschuss des Deutschen Bundestages - für den Blogger von Welt heißt das gegebenenfalls sich einen Stapel PDF herunterzuladen. Wer kommt schon nach Berlin? Wer hat schon die Muße live dabei zu sein, wenn neun Experten für drei Stunden kommen, um sich von den Parlamentariern Fragen stellen zu lassen... (weiter lesen)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... estag.aspx
Auf zu enge Regelung für Patientenverfügungen verzichten
Dienstag, 03 März 2009
Berlin (KNA) Vor der Bundestagsanhörung zu Patientenverfügungen hat die Bundesärztekammer ihre Bedenken gegen alle vorliegenden Gesetzentwürfe bekräftigt. Präsident Jörg-Dietrich Hoppe rief die Abgeordneten am Dienstag in Berlin auf, von einem detaillierten Gesetz abzusehen. Die katholische Kirche in Deutschland warnte davor, im Falle einer gesetzlichen Regelung den aktuellen Willen des Patienten mit der vorausverfügten Erklärung automatisch gleichzusetzen. .... (weiter lesen)
http://www.hwelt.de/c/content/view/3425/1/
Kompromiss zur Patientenverfügung möglich
KAUCH:
Kompromiss zur Patientenverfügung noch in dieser Wahlperiode möglich
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin und Mitinitiator des
Stünker/Kauch-Entwurfs, MICHAEL KAUCH:
Ein Kompromiss zur Patientenverfügung ist noch in dieser Wahlperiode des
Bundestages möglich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, die
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust zusammenzuführen. Die Bürgerinnen
und Bürger haben auch ein Recht darauf, dass endlich eine Entscheidung
herbeigeführt wird.
Es ist daher unverständlich, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
heute darüber spekuliert hat, dass es möglicherweise zu keiner Abstimmung
mehr kommen könnte.
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Bosbach-Entwurf auf
verfassungsrechtliche und medizinische Bedenken trifft. Dagegen unterstützte
eine Vielzahl der Sachverständigen eine Kombination der Regelungen der
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust. Beide setzen im Zweifel auf die
Selbstbestimmung des Patienten.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
--
Büro Michael Kauch MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535
Kompromiss zur Patientenverfügung noch in dieser Wahlperiode möglich
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages erklärt der Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin und Mitinitiator des
Stünker/Kauch-Entwurfs, MICHAEL KAUCH:
Ein Kompromiss zur Patientenverfügung ist noch in dieser Wahlperiode des
Bundestages möglich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, die
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust zusammenzuführen. Die Bürgerinnen
und Bürger haben auch ein Recht darauf, dass endlich eine Entscheidung
herbeigeführt wird.
Es ist daher unverständlich, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
heute darüber spekuliert hat, dass es möglicherweise zu keiner Abstimmung
mehr kommen könnte.
Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Bosbach-Entwurf auf
verfassungsrechtliche und medizinische Bedenken trifft. Dagegen unterstützte
eine Vielzahl der Sachverständigen eine Kombination der Regelungen der
Entwürfe Stünker/Kauch und Zöller/Faust. Beide setzen im Zweifel auf die
Selbstbestimmung des Patienten.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.3.2009
--
Büro Michael Kauch MdB
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel. 030/227-70535
Fax 030/227-76535
Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern
Omega e.V. - Mit dem Sterben Leben
BioSkop e.V. - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften
Herne/Essen, 3. März 2009
P R E S S E MI T T E I L U N G
Appell an den Bundestag
"Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern!"
"Wir bitten Sie, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen." Diesen Appell, unterstützt von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft, richten die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop erneut an den Deutschen Bundestag. Anlass ist die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch (4. März) zu drei Gesetzentwürfen, die Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen wollen. Die Auswahl der Sachverständigen ist beschränkt: Keiner der geladenen Experten lehnt eine gesetzliche Regelung prinzipiell ab – obwohl alle Gesetzentwürfe tödliche Unterlassungen zulassen wollen bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen.
In dem Schreiben, das den Bundestagsabgeordneten seit Oktober vorliegt, heißt es: "Wichtiger als eine gesetzlich ermöglichte Wahl zwischen 'Pflege oder Tod' sind Versorgungsalternativen, die eine individuell gemäße Betreuung für alle Kranken ermöglichen – gerade auch für diejenigen, die von solchen Wahlmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen und Kliniken mangels Geld derzeit noch ausgeschlossen sind." Alle drei diskutierten Gesetzentwürfe um deren Mentoren Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) unterscheiden sich im Kern nicht: Übereinstimmend legitimieren sie, das Leben einwilligungsunfähiger PatientInnen bei vorausverfügtem oder vermutetem Einverständnis zu beenden – nicht per Giftspritze, sondern durch gezieltes Unterlassen von Therapien und Ernährung.
"Es muss weiterhin selbstverständlich sein, schwerstpflegebedürftige Menschen, die nicht im Sterben liegen, umfassend zu versorgen", sagt BioSkop-Geschäftsführerin Erika Feyerabend. "Wir erleben, dass Menschen, die im Angesicht ihres baldigen Todes mit uns sprechen können, lindernde – und auch ihr Leben aufrecht erhaltende – Therapien wünschen", erläutert OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz.
BefürworterInnen von Patientenverfügungen werben mit einprägsamen Schlagworten wie "Selbstbestimmung". OMEGA und BioSkop warnen: "Die öffentlichen Signale, die eine gesetzliche Regelung aussendet, sind gefahrvoll: Nicht individuelle Wünsche werden gewürdigt, sondern der Wille von Patienten in bestimmten Krankheitsstadien vereinheitlicht – als Wille zum tödlichen
Behandlungsabbruch. Die individuelle Verantwortung der Betreuenden wird geschwächt. Ihr Handeln wird zunehmend danach beurteilt, ob formale Verfahren eingehalten und Verfügungen umgesetzt wurden."
Eine gesetzliche Legitimierung von Patientenverfügungen würde auch diejenigen unter Zugzwang setzen, die sie ablehnen. Das gilt nicht nur für Kranke, sondern auch für ÄrztInnen und Pflegekräfte, die einen vorausverfügten Abbruch lebensnotwendiger Therapien anordnen und ausführen müssten. "Auf längere Sicht", so OMEGA und BioSkop, "werden sich Menschen rechtfertigen müssen, wenn sie in pflegebedürftiger Lage versorgt werden wollen, wenn sie als Pflegende oder Mediziner/in Begleiterkrankungen versorgen oder Ernährung sicher stellen."
Einige Abgeordnete schlagen vor, die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Bedingungen zu beschränken – etwa auf bestimmte Krankheitsstadien, eine kaum definierbare "Todesnähe" oder interpretationsoffene "infauste Prognosen". Auch diese Kompromissregelung ist gefahrvoll und leisten der Aushöhlung des Tötungsverbotes Vorschub. Inge Kunz: "Auch Patientenverfügungen mit Reichweitenbegrenzung stellen Versorgung und Leben von Pflegebedürftigen zur Disposition, die gar nicht im Sterben liegen."
Unterstützt wird der Brief an den Deutschen Bundestag u.a. von den Professoren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger.
Den Wortlaut des Briefes und weitere Informationen können Sie bei BioSkop und OMEGA anfordern. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Inge Kunz, OMEGA e.V.
Fon: (02871) 2394815 und (02871) 30413 oder 0171-6258517
E-Mail: mailto:info@omega-ev.de,
Internet: www.omega-ev.de
Erika Feyerabend, BioSkop e.V.
Fon: (0201) 5366706
E-Mail: mailto:info@bioskop-forum.de
Internet: http://www.bioskop-forum.de
BioSkop e.V. - Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften
Herne/Essen, 3. März 2009
P R E S S E MI T T E I L U N G
Appell an den Bundestag
"Patientenverfügungen nicht gesetzlich absichern!"
"Wir bitten Sie, sich gegen eine gesetzliche Absicherung von Patientenverfügungen auszusprechen." Diesen Appell, unterstützt von Persönlichkeiten aus Medizin und Wissenschaft, richten die Hospizvereinigung OMEGA und der bürgerschaftlich engagierte Verein BioSkop erneut an den Deutschen Bundestag. Anlass ist die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch (4. März) zu drei Gesetzentwürfen, die Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen wollen. Die Auswahl der Sachverständigen ist beschränkt: Keiner der geladenen Experten lehnt eine gesetzliche Regelung prinzipiell ab – obwohl alle Gesetzentwürfe tödliche Unterlassungen zulassen wollen bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen.
In dem Schreiben, das den Bundestagsabgeordneten seit Oktober vorliegt, heißt es: "Wichtiger als eine gesetzlich ermöglichte Wahl zwischen 'Pflege oder Tod' sind Versorgungsalternativen, die eine individuell gemäße Betreuung für alle Kranken ermöglichen – gerade auch für diejenigen, die von solchen Wahlmöglichkeiten in Pflegeeinrichtungen und Kliniken mangels Geld derzeit noch ausgeschlossen sind." Alle drei diskutierten Gesetzentwürfe um deren Mentoren Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) unterscheiden sich im Kern nicht: Übereinstimmend legitimieren sie, das Leben einwilligungsunfähiger PatientInnen bei vorausverfügtem oder vermutetem Einverständnis zu beenden – nicht per Giftspritze, sondern durch gezieltes Unterlassen von Therapien und Ernährung.
"Es muss weiterhin selbstverständlich sein, schwerstpflegebedürftige Menschen, die nicht im Sterben liegen, umfassend zu versorgen", sagt BioSkop-Geschäftsführerin Erika Feyerabend. "Wir erleben, dass Menschen, die im Angesicht ihres baldigen Todes mit uns sprechen können, lindernde – und auch ihr Leben aufrecht erhaltende – Therapien wünschen", erläutert OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz.
BefürworterInnen von Patientenverfügungen werben mit einprägsamen Schlagworten wie "Selbstbestimmung". OMEGA und BioSkop warnen: "Die öffentlichen Signale, die eine gesetzliche Regelung aussendet, sind gefahrvoll: Nicht individuelle Wünsche werden gewürdigt, sondern der Wille von Patienten in bestimmten Krankheitsstadien vereinheitlicht – als Wille zum tödlichen
Behandlungsabbruch. Die individuelle Verantwortung der Betreuenden wird geschwächt. Ihr Handeln wird zunehmend danach beurteilt, ob formale Verfahren eingehalten und Verfügungen umgesetzt wurden."
Eine gesetzliche Legitimierung von Patientenverfügungen würde auch diejenigen unter Zugzwang setzen, die sie ablehnen. Das gilt nicht nur für Kranke, sondern auch für ÄrztInnen und Pflegekräfte, die einen vorausverfügten Abbruch lebensnotwendiger Therapien anordnen und ausführen müssten. "Auf längere Sicht", so OMEGA und BioSkop, "werden sich Menschen rechtfertigen müssen, wenn sie in pflegebedürftiger Lage versorgt werden wollen, wenn sie als Pflegende oder Mediziner/in Begleiterkrankungen versorgen oder Ernährung sicher stellen."
Einige Abgeordnete schlagen vor, die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen auf bestimmte Bedingungen zu beschränken – etwa auf bestimmte Krankheitsstadien, eine kaum definierbare "Todesnähe" oder interpretationsoffene "infauste Prognosen". Auch diese Kompromissregelung ist gefahrvoll und leisten der Aushöhlung des Tötungsverbotes Vorschub. Inge Kunz: "Auch Patientenverfügungen mit Reichweitenbegrenzung stellen Versorgung und Leben von Pflegebedürftigen zur Disposition, die gar nicht im Sterben liegen."
Unterstützt wird der Brief an den Deutschen Bundestag u.a. von den Professoren Klaus Dörner, Reimer Gronemeyer, Thomas Klie, Franco Rest, Dietmar Seidel, Christoph Student und Andreas Zieger.
Den Wortlaut des Briefes und weitere Informationen können Sie bei BioSkop und OMEGA anfordern. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Inge Kunz, OMEGA e.V.
Fon: (02871) 2394815 und (02871) 30413 oder 0171-6258517
E-Mail: mailto:info@omega-ev.de,
Internet: www.omega-ev.de
Erika Feyerabend, BioSkop e.V.
Fon: (0201) 5366706
E-Mail: mailto:info@bioskop-forum.de
Internet: http://www.bioskop-forum.de
Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen
Der Streit um ein Gesetz für Patientenverfügungen dauert an
Berlin – Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber „dringend geboten“, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling am Mittwoch in Berlin. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin.
Vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35652
Berlin – Wie Patientenverfügungen rechtlich geregelt werden können, bleibt auch nach einer Experten-Anhörung des Bundestages umstritten. Ein Gesetz sei aber „dringend geboten“, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling am Mittwoch in Berlin. Ähnlich äußerten sich weitere Sachverständige in ihren schriftlichen Voten. Mediziner forderten zudem die Stärkung von Palliativmedizin.
Vor der Anhörung schloss Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht aus, dass diese Legislaturperiode ohne eine Regelung für Patientenverfügungen enden könne.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35652