Behindertes Kind als Nachbar - Polizist klagt vor Gericht

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Behindertes Kind als Nachbar - Polizist klagt vor Gericht

Beitrag von Presse » 27.02.2009, 12:55

Behindertes Kind als Nachbar: Polizeibeamter zieht vor Gericht

Münster/Raesfeld - Weil er sich von den „Geräuschen und Schreiattacken“ eines zehn Jahre alten behinderten Jungen in seiner Ruhe gestört fühlt, ist ein 55 Jahre alter Polizeibeamter aus Raesfeld vor Gericht gezogen.
....
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http://www.westfaelische-nachrichten.de ... richt.html

WernerSchell
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... schikanöses Verhalten eines Nachbarn ...

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2009, 14:37

Es ging bei einer Entscheidung aus 2004 nicht um einen behinderten Menschen. Im Streit war das "schikanöse Verhalten eines Nachbarn, das jedes sozialübliche und im nachbarschaftlichen Miteinander zu tolerierende Maß übersteigt." Auslöser für das Verfahren war die mangelhafte Aufklärung eines Immobilienverkäufers.
Thema:
Immobilienverkäufer muss über schikanösen Nachbarn aufklären
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Oktober 2004, - 4 U 84/0
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=40193
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Helmut60
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Menschenwürdiger Umgang

Beitrag von Helmut60 » 27.02.2009, 16:02

Hallo Herr Schell,

das, besonders hier im Kreis Borken ein sehr interesantes und trauriges Geschehen. Dennoch habe ich aus verschiedenen Gesichtspunkten Verständnis für das Verhalten des Polizeibemten.

Einerseits ... mache ich hier seit Jahren die Erfahrung, dass die Polizei hier eher dafür bezahlt wird, Behinderte als "irgendwelche Untermenschen" zu behandeln, auf deren Sicherheit die Polizei nicht zu achten braucht, als dass sie gleichwertig zu behandeln sind. Wie ich darauf komme ? Wenn hier im Kreis Borken ein Betrunkener vor einer Frau die Hose runter läßt, und sie zur Polizei geht, erscheint mitunter schon Minuten später eine Pressemeldung: Exhibitionist belästig Frau .. Betroffene werden gebeten sich zu melden. Genau so geht die Polizei vor, wenn Rentner sich von "reisende Teppichhändlern" bedrängt fühlen ... Dann warnt sie per Pressemeldung die Bevölkerung vor "der Gefahr". Es gibt viele ähnliche Fälle.
Ganz anders reagiert die Polizei jedoch, wenn Beförderungsunternehmen die Sicherheit von rollstuhlgebundenen Personen z.B. bei der Schulbeförderung vernachlässigen. Obwohl das Verletzungsrisiko für betroffene Rollstuhlfahrer dann wesentlich größer ist, als das in den genannten Fällen, gibt die Polizei darüber keinerlei Pressemeldung heraus, warnt nicht vor den Gefahren, sondern schikaniert eher Eltern von Behinderten, die solche Sicherheitsmängel melden. So kann es ganz gut sein das, das wofür die Polizei hier bezahlt wird... "auf Behinderte keine Rücksicht zu nehmen"... auf das Privatleben abgefärbt hat. In meiner Hauptschulzeit wollte ich Polizist werden, seit "diesen Erfahrungen" bin ich froh, es nicht geworden zu sein, denn für "solches Verhalten" bezahlt zu werden, das wäre nix für mich.

Andererseits... ist meine schwerbehinderte 24 J. alte Tochter u.a. gehörlos, und schreit mitunter vor Freude überraschend derart, das sie Schreie aus Gruselfilmen weit in den Schatten stellt. Es kam schon mehrfach vor, dass sich draußen, wenn wir unterwegs sind, ältere Herrschaften derart darüber erschrocken haben, das sie ihre Einkaufstaschen fallen ließen, und einiges zu Bruch ging. Zum Glück schreit sie bis jetzt Zuhause nicht so, in der WfB ist sie damit jedoch schon aufgefallen. Wenn sie zuhause anfangen sollte "öfter" so zu schreien, bekommen "wir" Problem, das sich mit Hilfe von Gerichten nicht lösen lassen wird.

:-) Helmut

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