Dopingschutz von Kindern steht über ärztlicher Schweigepflicht
Berlin – Doping bei Kindern und Jugendlichen sollte durch den behandelnden Arzt ungeachtet seiner Schweigepflicht angezeigt werden. Diese Empfehlung sprach die Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer am Donnerstag in einer Stellungnahme zum Thema „Doping und ärztliche Ethik“ aus.Im Falle von Doping bei Kindern und Jugendlichen sei deren Schutz als höherwertiges Rechtsgut zu betrachten. „Auch wenn der Jugendliche wissentlich oder freiwillig Dopingmittel nutzt, steht die [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29553
Dopingschutz von Kindern - vor Schweigepflicht
Moderator: WernerSchell