Ruhen von Leistungen nach § 16 SGB V
Moderator: WernerSchell
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Ruhen von Leistungen nach § 16 SGB V
Es ergab sich die nachfolgende Anfrage wegen des
Ruhens von Leistungen nach § 16 SGB V
Nach § 16 SGB V ruhen die Leistungen, wenn ein Versicherter seine Beitragspflicht nicht erfüllt. Ruhen die Leistungen auch für familienversicherte Kinder ?
Diese sind zwar Versicherte mit eigenständigen Leistungsansprüchen aber ohne Beitragspflicht. Sie können also auch nicht - wie in § 16 SGB V verlangt - in Beitragsrückstand geraten.
Werden sie trotzdem für ihre Eltern in Haftung genommen, obwohl sie auf deren Beitragszahlung keinen Einfluss haben ? Ist das der Wille des Gesetzgebers ?
In Ihrem diesbezüglichen Rundschreiben vom März 2007 (siehe Hinweis - unten) erklären die Spitzenverbände der Krankenkassen, sie wollten möglichst schnell eine Stellungnahme des BMG zu der Frage einholen, ob das Ruhen der Leistungen gem. § 16 SGB V auch für familienversicherte Kinder gilt.
Hat es seit März 2007 eine solche Stellungnahme des Ministeriums gegeben ? Wenn ja - wie wurde die o.g. Frage beantwortet ?
Hilfreiche Rückmeldungen / Meinungsäußerungen sind willkommen!
Hinweis
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-WS vom 09.03.2007
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... istung.pdf
Ruhens von Leistungen nach § 16 SGB V
Nach § 16 SGB V ruhen die Leistungen, wenn ein Versicherter seine Beitragspflicht nicht erfüllt. Ruhen die Leistungen auch für familienversicherte Kinder ?
Diese sind zwar Versicherte mit eigenständigen Leistungsansprüchen aber ohne Beitragspflicht. Sie können also auch nicht - wie in § 16 SGB V verlangt - in Beitragsrückstand geraten.
Werden sie trotzdem für ihre Eltern in Haftung genommen, obwohl sie auf deren Beitragszahlung keinen Einfluss haben ? Ist das der Wille des Gesetzgebers ?
In Ihrem diesbezüglichen Rundschreiben vom März 2007 (siehe Hinweis - unten) erklären die Spitzenverbände der Krankenkassen, sie wollten möglichst schnell eine Stellungnahme des BMG zu der Frage einholen, ob das Ruhen der Leistungen gem. § 16 SGB V auch für familienversicherte Kinder gilt.
Hat es seit März 2007 eine solche Stellungnahme des Ministeriums gegeben ? Wenn ja - wie wurde die o.g. Frage beantwortet ?
Hilfreiche Rückmeldungen / Meinungsäußerungen sind willkommen!
Hinweis
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des GKV-WS vom 09.03.2007
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... istung.pdf
Zuletzt geändert von WernerSchell am 13.12.2008, 08:01, insgesamt 1-mal geändert.
Ruhen von Leistungen nach § 16 SGB V - Klärungsbedarf

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Neuss, den 11.12.2008
An das
Bundesgesundheitsministerium
info@bmg.bund.de
An die
Patientenbeauftragte
info@patientenbeauftragte.de
Frau Annette Widmann-Mauz, MdB
annette.widmann-mauz@bundestag.de
An den
GKV – Spitzenverband
info@gkv-spitzenverband.de
An den Kinderschutzbund
info@dksb.de
An das Aktionskomitee Kind im Krankenhaus - Bundesverband
info@akik.de
Betr.: Ruhen von Leistungen nach § 16 SGB V – auch zu Lasten der familienversicherter Kinder?
Sehr geehrte Damen und Herren,
im hiesigen Forum ist der nachfolgende Text eingestellt worden:
Nach § 16 SGB V ruhen die Leistungen, wenn ein Versicherter seine Beitragspflicht nicht erfüllt. Ruhen die Leistungen auch für familienversicherte Kinder ?
Diese sind zwar Versicherte mit eigenständigen Leistungsansprüchen aber ohne Beitragspflicht. Sie können also auch nicht - wie in § 16 SGB V verlangt - in Beitragsrückstand geraten.
Werden sie trotzdem für ihre Eltern in Haftung genommen, obwohl sie auf deren Beitragszahlung keinen Einfluss haben ? Ist das der Wille des Gesetzgebers ?
In Ihrem diesbezüglichen Rundschreiben vom März 2007 (siehe Hinweis - unten) erklären die Spitzenverbände der Krankenkassen, sie wollten möglichst schnell eine Stellungnahme des BMG zu der Frage einholen, ob das Ruhen der Leistungen gem. § 16 SGB V auch für familienversicherte Kinder gilt.
Hat es seit März 2007 eine solche Stellungnahme des Ministeriums gegeben ? Wenn ja - wie wurde die o.g. Frage beantwortet ?
Quelle: viewtopic.php?t=10528
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie mir in der Angelegenheit Ihre Auffassung mitteilen könnten. Nach einer ersten Einschätzung der Rechtslage erscheint eine Klarstellung, ggf. durch den Gesetzgeber, dringend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Ausschluß von Kindern aus Krankenkassenschutz
**
Der Spiegel vom 10.01.2009
Zehntausende Kinder ohne Krankenkassenschutz
Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sind besorgt wegen einer Regelungslücke in der Gesundheitsreform. Weil viele Geringverdiener mit ihren Kassenbeiträgen in Rückstand geraten, haben auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall verloren. ... (mehr)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 12,00.html
Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes:
Überzogen und unverantwortlich - massive Kritik am Ausschluß von Kindern aus Krankenkassenschutz
Als völlig überzogen und gesundheits- und armutspolitisch unverantwortlich kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Regelung, wonach bei Beitragsrückständen die Leistungen der Krankenversicherung für die Beitragszahler und deren mitversicherte Angehörigen ruhen sollen. In Reaktion auf ein heute durch das Nachrichtenmagazin SPIEGEL ** bekannt gewordenes Rundschreiben des Gesundheitsministeriums fordert der Verband die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzliche Korrekturen vorzunehmen, um die gesundheitliche Versorgung aller unverschuldet in Not geratener Menschen wieder zu gewährleisten.
"Es ist ignorant und skandalös zugleich, wenn der Gesetzgeber beispielsweise Neugeborenen und Kleinkindern die wichtigen U1-U5-Vorsorgeuntersuchungen verweigern will, nur weil ihre Eltern mit ihren Beiträgen an die Kasse im Rückstand sind", empört sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Daß hier Kinder in Sippenhaft ist offensichtlich um eine ganz bewusste Drangsalierung der Betroffen", so Schneider zu dem bekannt gewordenen Rundschreiben.
Daß lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV als Härtefälle gelten und von dieser Regelung ausgenommen sind, ist nach Ansicht des Verbandes unzureichend. Gleiches müsse auch für überschuldete Menschen mit gepfändetem Einkommen gelten oder für Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Insbesondere Kinder seien jedoch grundsätzlich von den Sanktionen auszunehmen. "Kindern Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarztbesuche zu verweigern, sofern nicht akute Beschwerden da sind, ist nicht nur zutiefst diskriminierend, sondern auch gesundheitspolitisch völlig unverantwortbar", so Schneider. Der ohnehin besorgniserregende Zusammenhang von Einkommensarmut und Gesundheit werde so weiter zementiert. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, diese völlig überzogenen Regelungen unverzüglich zu korrigieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.1.2009
Pressekontakt:
Dr. Ulrich Schneider
0172-6704215
Der Spiegel vom 10.01.2009
Zehntausende Kinder ohne Krankenkassenschutz
Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sind besorgt wegen einer Regelungslücke in der Gesundheitsreform. Weil viele Geringverdiener mit ihren Kassenbeiträgen in Rückstand geraten, haben auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall verloren. ... (mehr)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 12,00.html
Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes:
Überzogen und unverantwortlich - massive Kritik am Ausschluß von Kindern aus Krankenkassenschutz
Als völlig überzogen und gesundheits- und armutspolitisch unverantwortlich kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband die Regelung, wonach bei Beitragsrückständen die Leistungen der Krankenversicherung für die Beitragszahler und deren mitversicherte Angehörigen ruhen sollen. In Reaktion auf ein heute durch das Nachrichtenmagazin SPIEGEL ** bekannt gewordenes Rundschreiben des Gesundheitsministeriums fordert der Verband die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzliche Korrekturen vorzunehmen, um die gesundheitliche Versorgung aller unverschuldet in Not geratener Menschen wieder zu gewährleisten.
"Es ist ignorant und skandalös zugleich, wenn der Gesetzgeber beispielsweise Neugeborenen und Kleinkindern die wichtigen U1-U5-Vorsorgeuntersuchungen verweigern will, nur weil ihre Eltern mit ihren Beiträgen an die Kasse im Rückstand sind", empört sich Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. "Daß hier Kinder in Sippenhaft ist offensichtlich um eine ganz bewusste Drangsalierung der Betroffen", so Schneider zu dem bekannt gewordenen Rundschreiben.
Daß lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV als Härtefälle gelten und von dieser Regelung ausgenommen sind, ist nach Ansicht des Verbandes unzureichend. Gleiches müsse auch für überschuldete Menschen mit gepfändetem Einkommen gelten oder für Personen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Insbesondere Kinder seien jedoch grundsätzlich von den Sanktionen auszunehmen. "Kindern Vorsorgeuntersuchungen und Zahnarztbesuche zu verweigern, sofern nicht akute Beschwerden da sind, ist nicht nur zutiefst diskriminierend, sondern auch gesundheitspolitisch völlig unverantwortbar", so Schneider. Der ohnehin besorgniserregende Zusammenhang von Einkommensarmut und Gesundheit werde so weiter zementiert. Der Gesetzgeber sei aufgefordert, diese völlig überzogenen Regelungen unverzüglich zu korrigieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 11.1.2009
Pressekontakt:
Dr. Ulrich Schneider
0172-6704215
Für Zehntausende Kinder nur Teil-Krankenversicherungsschutz
Kassen:
Für Zehntausende Kinder nur Teil-Krankenversicherungsschutz
Zehntausende Kinder haben nach Kassenangaben in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind. Kassenvertreter verlangen nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" deswegen eine Änderung der Gesundheitsreform zu Gunsten der Kinder von Geringverdienern.
... (mehr)
http://www.ftd.de/unternehmen/gesundhei ... 59511.html
Für Zehntausende Kinder nur Teil-Krankenversicherungsschutz
Zehntausende Kinder haben nach Kassenangaben in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind. Kassenvertreter verlangen nach einem Bericht des Magazins "Der Spiegel" deswegen eine Änderung der Gesundheitsreform zu Gunsten der Kinder von Geringverdienern.
... (mehr)
http://www.ftd.de/unternehmen/gesundhei ... 59511.html
Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
„Spiegel“:
Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
Berlin – Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück und erklärte, bei akuten Krankheiten werde weiterhin bezahlt.Hintergrund der Angelegenheit ist laut "Spiegel" eine Neuregelung im [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29068
Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
Berlin – Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück und erklärte, bei akuten Krankheiten werde weiterhin bezahlt.Hintergrund der Angelegenheit ist laut "Spiegel" eine Neuregelung im [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=29068
Viele Kinder ohne Versicherungsschutz
Medienberichte:
Zehntausende Kinder ohne Krankenkassenschutz
Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sind besorgt wegen einer Regelungslücke in der Gesundheitsreform. Weil viele Geringverdiener mit ihren Kassenbeiträgen in Rückstand geraten, haben auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall verloren. ... (mehr)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 12,00.html
Viele Kinder ohne Versicherungsschutz
Berlin. Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. ... (mehr)
http://www.jungewelt.de/2009/01-12/031.php
KOMMENTAR
Kinder gehen vor
Von Karl Birkenseer
Dass die Gesundheitsreform kein Meisterwerk ist, darüber sind sich auch ihre Erfinder im Klaren. Warum sonst kündigen Union und SPD schon heute an, was sie nach dem gewünschten Ende der Großen Koalition wieder ändern wollen? Der neueste Schnitzer, der jetzt aufgedeckt wurde, ist allerdings nicht dazu angetan, zur Tagesordnung überzugehen und auf bessere Zeiten zu warten. Denn wenn es stimmt, dass Zehntausende Kinder nur Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz dritter Klasse haben, dann ist rasches Handeln geboten.... (mehr)
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.p ... ang=&BNR=0
ARTIKEL vom 12.01.2009
Kassen: Zigtausende Kinder ohne Versicherungsschutz
Beitragsrückstände einkommensschwacher Eltern führen angeblich zur Verweigerung medizinischer Behandlungen - Ministerium widerspricht
Berlin. Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach Kassenangaben nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind. .... (mehr)
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.p ... ang=&BNR=0
Zehntausende Kinder ohne Krankenkassenschutz
Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sind besorgt wegen einer Regelungslücke in der Gesundheitsreform. Weil viele Geringverdiener mit ihren Kassenbeiträgen in Rückstand geraten, haben auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall verloren. ... (mehr)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1 ... 12,00.html
Viele Kinder ohne Versicherungsschutz
Berlin. Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. ... (mehr)
http://www.jungewelt.de/2009/01-12/031.php
KOMMENTAR
Kinder gehen vor
Von Karl Birkenseer
Dass die Gesundheitsreform kein Meisterwerk ist, darüber sind sich auch ihre Erfinder im Klaren. Warum sonst kündigen Union und SPD schon heute an, was sie nach dem gewünschten Ende der Großen Koalition wieder ändern wollen? Der neueste Schnitzer, der jetzt aufgedeckt wurde, ist allerdings nicht dazu angetan, zur Tagesordnung überzugehen und auf bessere Zeiten zu warten. Denn wenn es stimmt, dass Zehntausende Kinder nur Anspruch auf einen Krankenversicherungsschutz dritter Klasse haben, dann ist rasches Handeln geboten.... (mehr)
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.p ... ang=&BNR=0
ARTIKEL vom 12.01.2009
Kassen: Zigtausende Kinder ohne Versicherungsschutz
Beitragsrückstände einkommensschwacher Eltern führen angeblich zur Verweigerung medizinischer Behandlungen - Ministerium widerspricht
Berlin. Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach Kassenangaben nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind. .... (mehr)
http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.p ... ang=&BNR=0
Lobby-Verband empört über Leistungsverweigerung für Kinder
Lobby-Verband empört über Leistungsverweigerung für Kinder
AKIK unterstützt CSU-Finanzierungsansatz
Frankfurt am Main/Regensburg, 13. Januar 2009 Laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 10. Januar 2009 sind Zehntausende von Kindern in Deutschland ohne Krankenkassenschutz, wenn deren Familienangehörige mit Beitragszahlungen in Rückstand geraten. Die jüngste Gesundheitsreform enthält eine Regelung für § 16 SGB V, wonach Kassenleistungen auch für Familienmitglieder ruhen, falls Beitragszahler im Rückstand sind. „Angesichts von Banken-Rettungspaket und Milliarden-Förderprogrammen ist es ein unglaubliches Armutszeugnis der Bundesregierung, Kinder derart im Stich zu lassen“, so die AKIK-Bundesvorsitzende Julia von Seiche-Nordenheim. „Daher unterstützen wir den Ansatz des bayerischen Gesundheitsministers Söder, die Gesundheitsversorgung für Kinder über Steuermittel zu finanzieren“.
Entgegen politischen Sonntagsreden und Versprechungen, verzeichnet das Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS seit Jahren einen Abbau der Leistungen bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es begann mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine Fallpauschalen-Regelung. Bis heute erhalten Kinderkliniken und Kinderabteilungen keine angemessene Honorierung für die sehr personalintensive Behandlung kranker Kinder. Ebenfalls keine Beachtung findet der Umstand, dass Kinder viel häufiger ambulant behandelt werden oder sich nur ganz kurz im Krankenhaus aufhalten. Zwar wurde hier schon seit längerem Abhilfe versprochen, aber bisher erfolgte noch immer keine Umsetzung. Kinderärzte kämpfen seit langem um eine leistungsgerechte Honorierung, Eltern kranker Kinder müssen immer häufiger um Heil- und Hilfsmittel kämpfen und da gerade in Flächenregionen die Wege zum nächsten Kinderarzt oder zur nächsten Kinderklinik immer weiter werden, landen Kinder viel zu häufig in Erwachsenenbetten. Dort aber kann nicht auf ihre differenzierten Bedürfnisse eingegangen werden. Somit entstehen langfristig Schäden, die sich erst viel später massiv auswirken.
AKIK fordert daher eine komplette Umstellung der Finanzierung von Prävention und medizinischer Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Steuermittel. „Es kann nicht angehen, dass Eltern durch die Krankheit ihres Kindes in finanzielle Schwierigkeiten oder gar existentielle Not geraten. Wir brauchen jetzt einen „Familien-Soli“, so Julia von Seiche-Nordenheim.
*** laßt die Kinder nicht alleine ***
http://www.akik.de/blog
Quelle: Pressemitteilung vom 13.1.2009
AKIK Bundesverband e.V.
Theobald-Christ-Strasse 10-16
D-60318 Frankfurt/Main
http://www.akik.de
Tel: 01805 - 25 45 28 (gebpfl.).
Fax: 01805 – 25 45 39 (gebpfl.)
Textübermittlung:
Julia von Seiche-Nordenheim
Bundesvorsitzende/Presse-Sprecherin AKIK
Vorsitzende Sternschnuppe® e.V.
Harzstrasse 34 A
D-93057 Regensburg
Tel: ++49-(0)941-6 27 67
Fax: ++49-(0)941-6 72 06
mobil: 0172 - 862 19 66
j.vonseiche@akik.de
http://www.akik.de
http://www.sternschnuppe-ev.de
AKIK unterstützt CSU-Finanzierungsansatz
Frankfurt am Main/Regensburg, 13. Januar 2009 Laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ vom 10. Januar 2009 sind Zehntausende von Kindern in Deutschland ohne Krankenkassenschutz, wenn deren Familienangehörige mit Beitragszahlungen in Rückstand geraten. Die jüngste Gesundheitsreform enthält eine Regelung für § 16 SGB V, wonach Kassenleistungen auch für Familienmitglieder ruhen, falls Beitragszahler im Rückstand sind. „Angesichts von Banken-Rettungspaket und Milliarden-Förderprogrammen ist es ein unglaubliches Armutszeugnis der Bundesregierung, Kinder derart im Stich zu lassen“, so die AKIK-Bundesvorsitzende Julia von Seiche-Nordenheim. „Daher unterstützen wir den Ansatz des bayerischen Gesundheitsministers Söder, die Gesundheitsversorgung für Kinder über Steuermittel zu finanzieren“.
Entgegen politischen Sonntagsreden und Versprechungen, verzeichnet das Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS seit Jahren einen Abbau der Leistungen bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es begann mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine Fallpauschalen-Regelung. Bis heute erhalten Kinderkliniken und Kinderabteilungen keine angemessene Honorierung für die sehr personalintensive Behandlung kranker Kinder. Ebenfalls keine Beachtung findet der Umstand, dass Kinder viel häufiger ambulant behandelt werden oder sich nur ganz kurz im Krankenhaus aufhalten. Zwar wurde hier schon seit längerem Abhilfe versprochen, aber bisher erfolgte noch immer keine Umsetzung. Kinderärzte kämpfen seit langem um eine leistungsgerechte Honorierung, Eltern kranker Kinder müssen immer häufiger um Heil- und Hilfsmittel kämpfen und da gerade in Flächenregionen die Wege zum nächsten Kinderarzt oder zur nächsten Kinderklinik immer weiter werden, landen Kinder viel zu häufig in Erwachsenenbetten. Dort aber kann nicht auf ihre differenzierten Bedürfnisse eingegangen werden. Somit entstehen langfristig Schäden, die sich erst viel später massiv auswirken.
AKIK fordert daher eine komplette Umstellung der Finanzierung von Prävention und medizinischer Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Steuermittel. „Es kann nicht angehen, dass Eltern durch die Krankheit ihres Kindes in finanzielle Schwierigkeiten oder gar existentielle Not geraten. Wir brauchen jetzt einen „Familien-Soli“, so Julia von Seiche-Nordenheim.
*** laßt die Kinder nicht alleine ***
http://www.akik.de/blog
Quelle: Pressemitteilung vom 13.1.2009
AKIK Bundesverband e.V.
Theobald-Christ-Strasse 10-16
D-60318 Frankfurt/Main
http://www.akik.de
Tel: 01805 - 25 45 28 (gebpfl.).
Fax: 01805 – 25 45 39 (gebpfl.)
Textübermittlung:
Julia von Seiche-Nordenheim
Bundesvorsitzende/Presse-Sprecherin AKIK
Vorsitzende Sternschnuppe® e.V.
Harzstrasse 34 A
D-93057 Regensburg
Tel: ++49-(0)941-6 27 67
Fax: ++49-(0)941-6 72 06
mobil: 0172 - 862 19 66
j.vonseiche@akik.de
http://www.akik.de
http://www.sternschnuppe-ev.de
„Spiegel“: Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
Deutsche Ärzteblatt, 12.01.2009:
„Spiegel“: Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
Berlin – Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. .....
(weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35001
„Spiegel“: Viele Kinder ohne vollen Krankenkassenschutz
Berlin – Zehntausende Kinder in Deutschland haben nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ keinen vollen Krankenversicherungsschutz. Weil viele Geringverdiener mit Kassenbeiträgen in Rückstand sind, verlieren demnach auch deren Familienangehörige ihren Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfall. .....
(weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35001
Tausende Kinder nicht richtig krankenversichert
Medienberichte (kleine Auswahl):
CDU unterstützt Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am Ausschluss von Kindern aus Krankenversicherungsschutz
Mecklenburg-Vorpommern | 12.01.2009 - 13:43:53
Schwerin/MVticker. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am Ausschluss von Kindern aus dem Krankenversicherungsschutz unterstützt und eine Korrektur durch das Bundesgesundheitsministeriums gefordert.
.... (weiter lesen)
http://www.mvticker.de/mv/news_id3892_c ... chutz.html
Tausende Kinder nicht richtig krankenversichert
Hamburg. In Deutschland sind offenbar Zehntausende Kinder ohne umfassenden Krankenversicherungsschutz. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung. Grund dafür sei eine Regelungslücke in der Gesundheitsreform.
... (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/article ... hert/26434
CDU unterstützt Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am Ausschluss von Kindern aus Krankenversicherungsschutz
Mecklenburg-Vorpommern | 12.01.2009 - 13:43:53
Schwerin/MVticker. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, hat die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am Ausschluss von Kindern aus dem Krankenversicherungsschutz unterstützt und eine Korrektur durch das Bundesgesundheitsministeriums gefordert.
.... (weiter lesen)
http://www.mvticker.de/mv/news_id3892_c ... chutz.html
Tausende Kinder nicht richtig krankenversichert
Hamburg. In Deutschland sind offenbar Zehntausende Kinder ohne umfassenden Krankenversicherungsschutz. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Spitzenvertreter der gesetzlichen Krankenversicherung. Grund dafür sei eine Regelungslücke in der Gesundheitsreform.
... (weiter lesen)
http://nachrichten.rp-online.de/article ... hert/26434
Dr. Harald Terpe
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drogen- und suchtpolitischer Sprecher
Obmann im Gesundheitsausschuss
Pressemitteilung vom 29.1.2009
Bundesregierung korrigiert sich: Voller Krankenkassenschutz für
Kinder auch bei Beitragsrückstand der Eltern
Zehntausende Kinder haben bislang im Falle des Beitragsrückstands der Eltern ihren vollen
Krankenversicherungsschutz verloren. Auf eine schriftliche Nachfrage des grünen Bundestagsabgeordneten
und Obmanns im Gesundheitsausschuss des Bundestages Harald Terpe
hat die Bundesregierung nun eingeräumt, dass diese Praxis der Gesetzlichen Krankenkassen
rechtswidrig ist. Kinder und andere familienversicherte Angehörige hätten einen vollständigen
Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, teilte die
Bundesregierung mit. Sie habe dies den Krankenkassen in einem Rundschreiben inzwischen
mitgeteilt.
„Die Gesundheit der Kinder ist ein hohes Gut. Kinder dürfen nicht für ihre Eltern haften. Ich
bin froh, dass die Bundesregierung das auch so sieht und ihre Auffassung korrigiert hat“,
sagte Harald Terpe.
Die Bundesregierung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass auch familienmitversicherte
Angehörige von einem Beitragsverzug des Hauptversicherten betroffen seien und ebenso
wie dieser nur Anspruch auf eine Minimalversorgung wie Akut- und Schmerzbehandlungen
sowie Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern hätten.
Mitglied des Deutschen Bundestages
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drogen- und suchtpolitischer Sprecher
Obmann im Gesundheitsausschuss
Pressemitteilung vom 29.1.2009
Bundesregierung korrigiert sich: Voller Krankenkassenschutz für
Kinder auch bei Beitragsrückstand der Eltern
Zehntausende Kinder haben bislang im Falle des Beitragsrückstands der Eltern ihren vollen
Krankenversicherungsschutz verloren. Auf eine schriftliche Nachfrage des grünen Bundestagsabgeordneten
und Obmanns im Gesundheitsausschuss des Bundestages Harald Terpe
hat die Bundesregierung nun eingeräumt, dass diese Praxis der Gesetzlichen Krankenkassen
rechtswidrig ist. Kinder und andere familienversicherte Angehörige hätten einen vollständigen
Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, teilte die
Bundesregierung mit. Sie habe dies den Krankenkassen in einem Rundschreiben inzwischen
mitgeteilt.
„Die Gesundheit der Kinder ist ein hohes Gut. Kinder dürfen nicht für ihre Eltern haften. Ich
bin froh, dass die Bundesregierung das auch so sieht und ihre Auffassung korrigiert hat“,
sagte Harald Terpe.
Die Bundesregierung hatte bislang die Auffassung vertreten, dass auch familienmitversicherte
Angehörige von einem Beitragsverzug des Hauptversicherten betroffen seien und ebenso
wie dieser nur Anspruch auf eine Minimalversorgung wie Akut- und Schmerzbehandlungen
sowie Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern hätten.
Volle Leistung für Kinder
Krankenkassen:
Volle Leistung für Kinder – auch wenn Eltern nicht zahlen
Kinder und mitversicherte Ehepartner haben auch dann Anspruch auf volle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Hauptversicherte mit den Beiträgen an die Krankenkasse im Rückstand ist.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35301
Volle Leistung für Kinder – auch wenn Eltern nicht zahlen
Kinder und mitversicherte Ehepartner haben auch dann Anspruch auf volle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Hauptversicherte mit den Beiträgen an die Krankenkasse im Rückstand ist.
... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35301
Hat sie doch ein Herz für Kinder?
Ulla Schmidt
Hat sie doch ein Herz für Kinder?
Auch das sind die Folgen der Gesundheitsreform: Kinder, deren Eltern die Kassenbeiträge schuldig bleiben, dürfen derzeit nur in Notfällen zum Arzt. Pünktlich zum Wahljahr soll dieser Missstand nun beseitigt werden.
... (mehr)
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 67112.html
Hat sie doch ein Herz für Kinder?
Auch das sind die Folgen der Gesundheitsreform: Kinder, deren Eltern die Kassenbeiträge schuldig bleiben, dürfen derzeit nur in Notfällen zum Arzt. Pünktlich zum Wahljahr soll dieser Missstand nun beseitigt werden.
... (mehr)
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 67112.html
volle Kassenleistung für Kinder säumiger Beitragszahler
Wieder volle Kassenleistung für Kinder säumiger Beitragszahler
Die Kinder säumiger Beitragszahler sollen wieder den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. „Mitversicherte Kinder sind von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen“, stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen fest. „Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden“, so Schmidt. Zehntausende Kinder hatten nach Angaben von Krankenkassen in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind (bibliomed.de berichtete).
Quelle: Mitteilung vom 4.3.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Die Kinder säumiger Beitragszahler sollen wieder den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. „Mitversicherte Kinder sind von einem Ruhen des Leistungsanspruchs nicht betroffen“, stellte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in einem Brief an die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen fest. „Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden“, so Schmidt. Zehntausende Kinder hatten nach Angaben von Krankenkassen in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind (bibliomed.de berichtete).
Quelle: Mitteilung vom 4.3.2009
Bibliomed - Medizinische Verlagsgesellschaft mbH
Stadtwaldpark 10
D-34212 Melsungen
Website: http://www.bibliomed.de
E-Mail: info@bibliomed.de
Krankenkassen-Sippenhaft von Kindern hat ein Ende
Ärzte Zeitung, 04.02.2009
Krankenkassen-Sippenhaft von Kindern hat ein Ende
Schmidt: Beitragsrückstand der Eltern rechtfertigt keine Leistungsminderungen der Kassen bei Kindern´
BERLIN (ble). Eltern haften für ihre Kinder - in der gesetzlichen Krankenversicherung galt dieser Baustellenspruch bislang auch in umgekehrter Richtung.
Hintergrund ist eine Regelung in Paragraf 16 des Fünften Sozialgesetzbuches: Dieser bestimmt, dass ein GKV-Versicherter seinen Anspruch auf Behandlungen im Umfang des vollen Leistungskatalogs verliert, wenn er mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist und auch auf Mahnungen nicht reagiert.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=531322
Krankenkassen-Sippenhaft von Kindern hat ein Ende
Schmidt: Beitragsrückstand der Eltern rechtfertigt keine Leistungsminderungen der Kassen bei Kindern´
BERLIN (ble). Eltern haften für ihre Kinder - in der gesetzlichen Krankenversicherung galt dieser Baustellenspruch bislang auch in umgekehrter Richtung.
Hintergrund ist eine Regelung in Paragraf 16 des Fünften Sozialgesetzbuches: Dieser bestimmt, dass ein GKV-Versicherter seinen Anspruch auf Behandlungen im Umfang des vollen Leistungskatalogs verliert, wenn er mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist und auch auf Mahnungen nicht reagiert.
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=531322
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Medizinische Versorgung von Kindern - Klarstellung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Ansprechpartner: Werner Schell
Harffer Straße 59 – 41469 Neuss. - Tel.: 02131/150779
Fax: 02131/167289 - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pressemitteilung vom 05.02.2009
Die Bundesregierung hat mit einer Stellungnahme vom 28.01.2009 eine Klarstellung zu § 16 SGB V vorgenommen. Danach gilt:
Mitversicherte Kinder haben auch dann einen vollen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn das Mitglied, von dem der Leistungsanspruch abgeleitet wird, in Beitragsrückstand geraten ist.
„Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ hat sich - neben anderen Initiativen – wegen der gebotenen korrekten Handhabung der Ruhensregelung in § 16 SGB V an die Bundesregierung gewandt. Mit Schreiben vom 11.12.2008 wurde auf die Kinder benachteiligende Anwendung des § 16 SGB V aus-aufmerksam gemacht und eine Klarstellung gefordert. Der Text dieses Briefes ist im Internet abrufbar:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... tungen.htm
Die vorgenannten Initiativen sind im Bundestag, u.a. von Bündnis 90/Die Grünen“, aufgegriffen worden mit der Folge, dass sich die Bundesregie-rung am 28.01.2009 veranlasst sah, die gewünschte Klarstellung zu § 16 SGB V abzugeben. Der Text der Stellungnahme ist im Internet nachlesbar unter:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 012009.pdf
Wir sind erfreut darüber, dass „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ mithelfen konnte, die medizinische Versorgung aller Kinder auf der Grundlage des SGB V zu sichern.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
http://www.wernerschell.de
Der vorstehende Text ist zur Veröffentlichung freigegeben!
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Ansprechpartner: Werner Schell
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Fax: 02131/167289 - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Pressemitteilung vom 05.02.2009
Die Bundesregierung hat mit einer Stellungnahme vom 28.01.2009 eine Klarstellung zu § 16 SGB V vorgenommen. Danach gilt:
Mitversicherte Kinder haben auch dann einen vollen Leistungsanspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn das Mitglied, von dem der Leistungsanspruch abgeleitet wird, in Beitragsrückstand geraten ist.
„Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ hat sich - neben anderen Initiativen – wegen der gebotenen korrekten Handhabung der Ruhensregelung in § 16 SGB V an die Bundesregierung gewandt. Mit Schreiben vom 11.12.2008 wurde auf die Kinder benachteiligende Anwendung des § 16 SGB V aus-aufmerksam gemacht und eine Klarstellung gefordert. Der Text dieses Briefes ist im Internet abrufbar:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... tungen.htm
Die vorgenannten Initiativen sind im Bundestag, u.a. von Bündnis 90/Die Grünen“, aufgegriffen worden mit der Folge, dass sich die Bundesregie-rung am 28.01.2009 veranlasst sah, die gewünschte Klarstellung zu § 16 SGB V abzugeben. Der Text der Stellungnahme ist im Internet nachlesbar unter:
http://www.wernerschell.de/Medizin-Info ... 012009.pdf
Wir sind erfreut darüber, dass „Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk“ mithelfen konnte, die medizinische Versorgung aller Kinder auf der Grundlage des SGB V zu sichern.
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
http://www.wernerschell.de
Der vorstehende Text ist zur Veröffentlichung freigegeben!