Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
Moderator: WernerSchell
EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen
Ethik
EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen
Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers: Gegen Gesetz ohne Qualitätsstandards.
B e r l i n (idea) – Patientenverfügungen müssen Rechts- und Verhaltenssicherheit bringen. Das hat der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers (Berlin), am 18. Dezember betont.
Es dürfe nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden, so Reimers zu den Beratungen im Bundestag. ... (mehr)
http://www.idea.de/index.php?id=355&tx_ ... 6e60c28b9a
EKD will Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen
Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers: Gegen Gesetz ohne Qualitätsstandards.
B e r l i n (idea) – Patientenverfügungen müssen Rechts- und Verhaltenssicherheit bringen. Das hat der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers (Berlin), am 18. Dezember betont.
Es dürfe nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden, so Reimers zu den Beratungen im Bundestag. ... (mehr)
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Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes
Deutsche Hospiz Stiftung zum Magdeburger "Sterbehilfe"-Prozess: Beleg für die Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes
Berlin/ Magdeburg. "Wenn es noch eines plakativen Beweises bedurft hätte - dieser Fall liefert ihn. Er führt uns einmal mehr vor Augen, dass ein Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich ist", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, den voraussichtlich heute in Magdeburg endenden Prozess gegen zwei Ärzte. "Wie viele dieser so genannten ,Sterbehilfe'-Prozesse müssen wir denn noch miterleben, bis manche Ärztevertreter begreifen, dass die gegenwärtige Rechtslage keineswegs so eindeutig und klar ist, wie sie versuchen glauben zu machen?", fragt er. "Unter der herrschenden Rechtsunsicherheit leiden nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte. Das sollten die Standesvertreter endlich einsehen."
Eindeutige Regeln zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens gefordert
Gleichzeitig stellt Brysch klar: "An dem Magdeburger Prozess wird auch deutlich, dass ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz nicht ohne eindeutige Regeln zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens auskommt." Denn liegt, wie im aktuellen Fall, keine Patientenverfügung vor, muss festgestellt werden, was der Patient mutmaßlich gewollt hätte. "Hier brauchen Ärzte so genannte prozedurale Hilfen", erklärt Brysch. "Es muss genau festgeschrieben werden: Mit wem habe ich zu reden? Wonach muss ich fragen? Hat sich der Betroffene konkret geäußert? Wann ist das Vormundschaftsgericht anzurufen? Nur durch klare Verfahrensregeln können sowohl die Patienten vor Fremdbestimmung geschützt werden als auch die Ärzte die nötige Sicherheit für ihr Handeln erhalten."
Nachbesserungsbedarf bei den bislang vorgelegten Gesetzentwürfen
In diesem Zusammenhang übt Brysch erneut Kritik an den drei bislang von Bundestagsabgeordneten vorgelegten Gesetzesvorschlägen. "Die Passagen zum mutmaßlichen Willen bedürfen bei allen drei Entwürfen einer Überarbeitung", hält Brysch fest. In einem eigenen Gesetzentwurf hat die Deutsche Hospiz Stiftung bereits 2005 detailliert beschrieben, wie der mutmaßliche Wille ermittelt werden kann. Der Entwurf ist im Internet abrufbar unter: http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/gesetz_01.pdf.
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Berlin/ Magdeburg. "Wenn es noch eines plakativen Beweises bedurft hätte - dieser Fall liefert ihn. Er führt uns einmal mehr vor Augen, dass ein Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich ist", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, den voraussichtlich heute in Magdeburg endenden Prozess gegen zwei Ärzte. "Wie viele dieser so genannten ,Sterbehilfe'-Prozesse müssen wir denn noch miterleben, bis manche Ärztevertreter begreifen, dass die gegenwärtige Rechtslage keineswegs so eindeutig und klar ist, wie sie versuchen glauben zu machen?", fragt er. "Unter der herrschenden Rechtsunsicherheit leiden nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte. Das sollten die Standesvertreter endlich einsehen."
Eindeutige Regeln zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens gefordert
Gleichzeitig stellt Brysch klar: "An dem Magdeburger Prozess wird auch deutlich, dass ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz nicht ohne eindeutige Regeln zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens auskommt." Denn liegt, wie im aktuellen Fall, keine Patientenverfügung vor, muss festgestellt werden, was der Patient mutmaßlich gewollt hätte. "Hier brauchen Ärzte so genannte prozedurale Hilfen", erklärt Brysch. "Es muss genau festgeschrieben werden: Mit wem habe ich zu reden? Wonach muss ich fragen? Hat sich der Betroffene konkret geäußert? Wann ist das Vormundschaftsgericht anzurufen? Nur durch klare Verfahrensregeln können sowohl die Patienten vor Fremdbestimmung geschützt werden als auch die Ärzte die nötige Sicherheit für ihr Handeln erhalten."
Nachbesserungsbedarf bei den bislang vorgelegten Gesetzentwürfen
In diesem Zusammenhang übt Brysch erneut Kritik an den drei bislang von Bundestagsabgeordneten vorgelegten Gesetzesvorschlägen. "Die Passagen zum mutmaßlichen Willen bedürfen bei allen drei Entwürfen einer Überarbeitung", hält Brysch fest. In einem eigenen Gesetzentwurf hat die Deutsche Hospiz Stiftung bereits 2005 detailliert beschrieben, wie der mutmaßliche Wille ermittelt werden kann. Der Entwurf ist im Internet abrufbar unter: http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/gesetz_01.pdf.
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
«Zwangsberatung» bei Patientenverfügung?
«Zwangsberatung» bei Patientenverfügung?
(Stuttgart - 17.12.2008) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich gegen «Zwangsberatung» bei Patientenverfügungen ausgesprochen, wie sie in einem Gesetzentwurf von Unions-Abgeordneten enthalten ist. «Ich werbe sehr für eine umfassende Aufklärung, bevor man eine Patientenverfügung verfasst. Aber diese bürokratische Form der Zwangsberatung, wie sie die Union plant, halte ich für den falschen Weg», sagte Zypries den «Stuttgarter Nachrichten». ... (mehr)
http://www.vitanet.de/aktuelles/Politik ... rfuegung-/
(Stuttgart - 17.12.2008) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich gegen «Zwangsberatung» bei Patientenverfügungen ausgesprochen, wie sie in einem Gesetzentwurf von Unions-Abgeordneten enthalten ist. «Ich werbe sehr für eine umfassende Aufklärung, bevor man eine Patientenverfügung verfasst. Aber diese bürokratische Form der Zwangsberatung, wie sie die Union plant, halte ich für den falschen Weg», sagte Zypries den «Stuttgarter Nachrichten». ... (mehr)
http://www.vitanet.de/aktuelles/Politik ... rfuegung-/
Abbruch lebensverlängernde Maßnahmen ...
Rechtliche Beratung für Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen notwendig
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB) Zur sogenannten Patientenverfügung liegt ein zweiter Gesetzentwurf (16/11360) vor. Er wurde von 75 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, 12 Mitgliedern der Grünen-Fraktion, 10 Abgeordneten der SPD-Fraktion und einem Liberalen unterschrieben. Nach dem Willen der Initiatoren solle es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. Die Patientenverfügung dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn eine solche Verfügung ohne diese Bedingung aufgesetzt worden sei, seien Arzt und Betreuer nur daran gebunden, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliege, bei der der Patient das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird. Bei heilbaren Erkrankungen zwinge eine ohne ärztliche Beratung erstellte Patientenverfügung den Arzt also nicht, eine Rettung abzubrechen.
Wenn eine Behandlung zum Lebenserhalt bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten beendet werden solle, sei nach dem Entwurf vom Betreuer und Arzt unter Beteiligung der Pflegepersonen, der nächsten Angehörigen und vom Betroffenen benannten weiteren nahestehenden Personen ein so genanntes "beratendes Konzil" einzuberufen. In diesem sei dann zu klären, ob eine solche Maßnahme tatsächlich dem Willen des Betroffenen entsprechen würde. Wenn nach der Beratung im Konzil zwischen Arzt und Betreuer eine Meinungsverschiedenheit bestehe, entscheide das Vormundschaftsgericht. Wünsche und Entscheidungen in der Patientenverfügung seien nicht verbindlich, wenn sie "erkennbar" in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung abgegeben worden seien, bei deren Kenntnis der Patient vermutlich eine andere Entscheidung getroffenen hätte. Aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen blieben nach dem Entwurf verboten.
Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß damit, in den Fragen von Leben und Tod könne sich die Rechtsordnung nicht zurückhalten. Diese Entscheidung dürfe nicht dem Zufall oder dem "freien Spiel der Kräfte am Sterbebett" überlassen werden. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass im Sterben Klarheit herrsche, was geboten und was verboten ist. In der Praxis bestünden nach wie vor erhebliche Unsicherheiten und Zweifel. Ziel des Entwurfs sei deshalb unter anderem, Sicherheit im Verhalten aller Beteiligter - Ärzte, Pfleger und nahe Angehörige - zu schaffen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen solle auch im Fall eines Verlusts der Einwilligungsfähigkeit respektiert und gestärkt werden. Zugleich müssten Lebensschutz, ärztliche Fürsorge und Patientenwohl gewahrt werden. Einer freiverantwortlichen Entscheidung des Betroffenen über seine medizinische Behandlung sei Geltung zu verschaffen, auch wenn sie gegen lebensverlängernde Maßnahmen gerichtet sei.
Nach jetzigen Planungen soll das Thema Patientenverfügungen am 21. Januar 2009 im Bundestag beraten werden. Bereits am 26. Juni hatte das Parlament einen interfraktionellen Gesetzentwurf (16/8442) zum gleichen Thema beraten.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
Quelle: Mitteilung vom 23.12.2008
Herausgeber: Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 52/01.html
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/BOB) Zur sogenannten Patientenverfügung liegt ein zweiter Gesetzentwurf (16/11360) vor. Er wurde von 75 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, 12 Mitgliedern der Grünen-Fraktion, 10 Abgeordneten der SPD-Fraktion und einem Liberalen unterschrieben. Nach dem Willen der Initiatoren solle es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. Die Patientenverfügung dürfe nicht älter als fünf Jahre sein. Wenn eine solche Verfügung ohne diese Bedingung aufgesetzt worden sei, seien Arzt und Betreuer nur daran gebunden, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" vorliege, bei der der Patient das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird. Bei heilbaren Erkrankungen zwinge eine ohne ärztliche Beratung erstellte Patientenverfügung den Arzt also nicht, eine Rettung abzubrechen.
Wenn eine Behandlung zum Lebenserhalt bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten beendet werden solle, sei nach dem Entwurf vom Betreuer und Arzt unter Beteiligung der Pflegepersonen, der nächsten Angehörigen und vom Betroffenen benannten weiteren nahestehenden Personen ein so genanntes "beratendes Konzil" einzuberufen. In diesem sei dann zu klären, ob eine solche Maßnahme tatsächlich dem Willen des Betroffenen entsprechen würde. Wenn nach der Beratung im Konzil zwischen Arzt und Betreuer eine Meinungsverschiedenheit bestehe, entscheide das Vormundschaftsgericht. Wünsche und Entscheidungen in der Patientenverfügung seien nicht verbindlich, wenn sie "erkennbar" in Unkenntnis der Möglichkeiten medizinischer Behandlung abgegeben worden seien, bei deren Kenntnis der Patient vermutlich eine andere Entscheidung getroffenen hätte. Aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen blieben nach dem Entwurf verboten.
Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß damit, in den Fragen von Leben und Tod könne sich die Rechtsordnung nicht zurückhalten. Diese Entscheidung dürfe nicht dem Zufall oder dem "freien Spiel der Kräfte am Sterbebett" überlassen werden. Der Bürger müsse darauf vertrauen können, dass im Sterben Klarheit herrsche, was geboten und was verboten ist. In der Praxis bestünden nach wie vor erhebliche Unsicherheiten und Zweifel. Ziel des Entwurfs sei deshalb unter anderem, Sicherheit im Verhalten aller Beteiligter - Ärzte, Pfleger und nahe Angehörige - zu schaffen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen solle auch im Fall eines Verlusts der Einwilligungsfähigkeit respektiert und gestärkt werden. Zugleich müssten Lebensschutz, ärztliche Fürsorge und Patientenwohl gewahrt werden. Einer freiverantwortlichen Entscheidung des Betroffenen über seine medizinische Behandlung sei Geltung zu verschaffen, auch wenn sie gegen lebensverlängernde Maßnahmen gerichtet sei.
Nach jetzigen Planungen soll das Thema Patientenverfügungen am 21. Januar 2009 im Bundestag beraten werden. Bereits am 26. Juni hatte das Parlament einen interfraktionellen Gesetzentwurf (16/8442) zum gleichen Thema beraten.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
Quelle: Mitteilung vom 23.12.2008
Herausgeber: Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 52/01.html
Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen
Zypries:
Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen
29. Dezember 2008, 02:32 Uhr Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwartet vom Bundestag, dass er Anfang 2009 eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen erlässt. "Rund acht Millionen Bundesbürger haben eine Patientenverfügung verfasst. Sie wollen sicher sein können, dass ihr schriftlich niedergelegter Wille im Ernstfall auch wirklich beachtet wird", sagte Zypries.
.... (weiter lesen)
http://www.welt.de/welt_print/article29 ... ommen.html
Siehe auch:
Forderung
Zypries: Regelung für Patientenverfügung 2009
http://www.derwesten.de/nachrichten/pol ... etail.html
Justiz: Konzepte zur Patientenverfügung werden diskutiert
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/12/28/2693295.xml
Gesetz zur Patientenverfügung muss 2009 kommen
29. Dezember 2008, 02:32 Uhr Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwartet vom Bundestag, dass er Anfang 2009 eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen erlässt. "Rund acht Millionen Bundesbürger haben eine Patientenverfügung verfasst. Sie wollen sicher sein können, dass ihr schriftlich niedergelegter Wille im Ernstfall auch wirklich beachtet wird", sagte Zypries.
.... (weiter lesen)
http://www.welt.de/welt_print/article29 ... ommen.html
Siehe auch:
Forderung
Zypries: Regelung für Patientenverfügung 2009
http://www.derwesten.de/nachrichten/pol ... etail.html
Justiz: Konzepte zur Patientenverfügung werden diskutiert
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/12/28/2693295.xml
Merkel für pragmatische Patientenverfügung
Merkel für pragmatische Patientenverfügung
VON EVA QUADBECK
Berlin. Noch im Wahljahr 2009 will die große Koalition ein Gesetz zur Patientenverfügung unter Dach und Fach bringen. In einer solchen Verfügung können Bürger festhalten, ob und welche Behandlung sie wünschen, wenn sie schwer erkrankt sind. Kanzlerin Angela Merkel hat nun einen Gesetzentwurf des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller unterschrieben. Demnach darf eine Patientenverfügung formlos mündlich oder schriftlich verfasst werden.
...
http://nachrichten.rp-online.de/article ... gung/25796
VON EVA QUADBECK
Berlin. Noch im Wahljahr 2009 will die große Koalition ein Gesetz zur Patientenverfügung unter Dach und Fach bringen. In einer solchen Verfügung können Bürger festhalten, ob und welche Behandlung sie wünschen, wenn sie schwer erkrankt sind. Kanzlerin Angela Merkel hat nun einen Gesetzentwurf des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller unterschrieben. Demnach darf eine Patientenverfügung formlos mündlich oder schriftlich verfasst werden.
...
http://nachrichten.rp-online.de/article ... gung/25796
Leben ja, aber nicht um jeden Preis
Leben ja, aber nicht um jeden Preis
Von Rainer Lahmann-Lammert
Osnabrück.
„So wie Oma an den Schläuchen angeschlossen war, so möchte ich aber nicht enden!“ Dieser Satz, einmal vor Zeugen gesprochen, geht im Zweifel als Patientenverfügung durch. Manchmal müssen Richter den Letzten Willen eines Patienten erforschen. Der Bundestag will jetzt die rechtlichen Voraussetzungen regeln. An den Gesetzentwürfen scheiden sich jedoch die Geister. ...
http://www.neue-oz.de/information/noz_p ... 77755.html
Selbstbestimmung nur noch für Reiche?
rll Osnabrück.
Eine Osnabrücker Ärztin befürchtet, dass nur noch Reiche das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen können, wenn der Bundestag ein Gesetz zur Patientenverfügung beschließt. Dreh- und An gelpunkt ist dabei die notarielle Beurkundung.
...
Notar Graf hält übrigens nichts von einem Gesetz, das zwingend vorschreibt, die Patientenverfügung alle fünf Jahre zu erneuern. Aus seiner Sicht besteht nicht einmal ein Anlass, ein Gesetz zu beschließen. Die derzeitige Regelung reiche völlig aus, meint Graf und macht als Standesvertreter eine kleine Einschränkung: Eine Patientenverfügung solle notariell beurkundet werden, dann komme es nicht zu Missverständnissen.
...
http://www.neue-oz.de/information/noz_p ... 12550.html
Von Rainer Lahmann-Lammert
Osnabrück.
„So wie Oma an den Schläuchen angeschlossen war, so möchte ich aber nicht enden!“ Dieser Satz, einmal vor Zeugen gesprochen, geht im Zweifel als Patientenverfügung durch. Manchmal müssen Richter den Letzten Willen eines Patienten erforschen. Der Bundestag will jetzt die rechtlichen Voraussetzungen regeln. An den Gesetzentwürfen scheiden sich jedoch die Geister. ...
http://www.neue-oz.de/information/noz_p ... 77755.html
Selbstbestimmung nur noch für Reiche?
rll Osnabrück.
Eine Osnabrücker Ärztin befürchtet, dass nur noch Reiche das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch nehmen können, wenn der Bundestag ein Gesetz zur Patientenverfügung beschließt. Dreh- und An gelpunkt ist dabei die notarielle Beurkundung.
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Notar Graf hält übrigens nichts von einem Gesetz, das zwingend vorschreibt, die Patientenverfügung alle fünf Jahre zu erneuern. Aus seiner Sicht besteht nicht einmal ein Anlass, ein Gesetz zu beschließen. Die derzeitige Regelung reiche völlig aus, meint Graf und macht als Standesvertreter eine kleine Einschränkung: Eine Patientenverfügung solle notariell beurkundet werden, dann komme es nicht zu Missverständnissen.
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http://www.neue-oz.de/information/noz_p ... 12550.html
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- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Patientenverfügung heute schon verbindlich
Dem Herrn Notar kann man nur zustimmen. Ich denke, er kennt sich aus. Wenn er allerdings meint, eine Patientenverfügung solle noteriell beurkundet werden, muss man dies zurechtrücken: Dieser Ratschlag ist klar berufspolitisch zuzuordnen. Eine gut formulierte Patientenverfügung bedarf keiner Beurkundung beim Notar!Presse hat geschrieben: ... Notar Graf hält übrigens nichts von einem Gesetz, das zwingend vorschreibt, die Patientenverfügung alle fünf Jahre zu erneuern. Aus seiner Sicht besteht nicht einmal ein Anlass, ein Gesetz zu beschließen. Die derzeitige Regelung reiche völlig aus, meint Graf und macht als Standesvertreter eine kleine Einschränkung: Eine Patientenverfügung solle notariell beurkundet werden, dann komme es nicht zu Missverständnissen. ...
Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
Das eigene Sterben regeln
Bernard Bode
Das eigene Sterben regeln
PATIENTENVERFÜGUNG
Zwei weitere Gesetzentwürfe liegen vor. Erneute Diskussion des Themas voraussichtlich am 21. Januar 2009
Druckversion . Zur sogenannten Patientenverfügung liegen dem Bundestag zwei weitere interfraktionelle Gesetzentwürfe (16/11360, 16/11493) vor. Nach dem Willen des einen soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. .... (weiter lesen unter)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 23132.html
Das eigene Sterben regeln
PATIENTENVERFÜGUNG
Zwei weitere Gesetzentwürfe liegen vor. Erneute Diskussion des Themas voraussichtlich am 21. Januar 2009
Druckversion . Zur sogenannten Patientenverfügung liegen dem Bundestag zwei weitere interfraktionelle Gesetzentwürfe (16/11360, 16/11493) vor. Nach dem Willen des einen soll es ausreichen, wenn in einer Patientenverfügung der Abbruch einer lebensverlängernden Behandlung verbindlich angeordnet wird. Voraussetzung sei, dass der oder die Betroffene eine umfassende ärztliche und rechtliche Beratung in Anspruch genommen hat und die Patientenverfügung vom Notar beurkundet wurde. .... (weiter lesen unter)
http://www.bundestag.de/dasparlament/20 ... 23132.html
Erste Lesung: Patientenverfügung
Erste Lesung: Patientenverfügung
Am Mittwochnachmittag befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfen, die Patientenverfügungen künftig verbindlich machen wollen. Nach dem von einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf (16/11360 -http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf ) soll der Patientenwille künftig aber nur dann rechtlich bindend sein, wenn der Patient sich beraten und seine Verfügung notariell beglaubigen lässt.
Wolfgang Zöller (CSU) und andere Abgeordnete hingegen plädieren in ihrem Antrag (16/11493 - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf ) dafür, dass der Patientenwille selbst dann verbindlich ist, wenn er mündlich geäußert wird – unabhängig von Art und Verlauf der Krankheit.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2009 (Auszug)
Deutscher Bundestag
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Am Mittwochnachmittag befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit zwei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfen, die Patientenverfügungen künftig verbindlich machen wollen. Nach dem von einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) vorgelegten Entwurf (16/11360 -http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf ) soll der Patientenwille künftig aber nur dann rechtlich bindend sein, wenn der Patient sich beraten und seine Verfügung notariell beglaubigen lässt.
Wolfgang Zöller (CSU) und andere Abgeordnete hingegen plädieren in ihrem Antrag (16/11493 - http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf ) dafür, dass der Patientenwille selbst dann verbindlich ist, wenn er mündlich geäußert wird – unabhängig von Art und Verlauf der Krankheit.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.1.2009 (Auszug)
Deutscher Bundestag
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Bundestag debattiert über Patientenverfügungen
Bundestag debattiert über Patientenverfügungen
Mehr Rechtssicherheit für Betroffene, Ärzte und Betreuer
Millionen Bundesbürger haben sie unterschrieben: eine Patientenverfügung. Sie legen darin vorab fest, wie sie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Bislang jedoch müssen sich Ärzte nicht in jedem Fall an eine solche Willenserklärung halten. Der Bundestag plant nun, das zu ändern und die Patientenverfügung mit mehr Rechtssicherheit auszustatten. Am Mittwoch, dem 21. Januar, beraten die Abgeordneten dazu zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.
Es ist die Angst vor einem entwürdigenden Sterben, die immer mehr Menschen veranlasst, eine Patientenverfügung zu verfassen. Oft formulieren sie dabei den Wunsch, dass unter bestimmten Umständen lebenserhaltende Maßnahmen wie Wiederbelebung oder künstliche Ernährung abgebrochen werden sollen – etwa wenn sie im Koma liegen oder an schwerer Demenz erkrankt sind.
Ärzte agieren in rechtlicher Grauzone
Umstritten ist aber, unter welchen Umständen Ärzte und Betreuer an diesen vorab formulierten Patientenwillen gebunden sind. Problematisch könnte beispielsweise sein, ob die aktuell eingetretene Situation mit der übereinstimmt, die der Betroffene bei seiner (eventuell sogar vor Jahren oder gar Jahrzehnten) geschriebenen Erklärung vor Augen hatte.
Bis heute gilt die Richtschnur: Der Patientenwille ist zu beachten, aber nicht in jedem Fall verbindlich. Der Bundesgerichtshof hat hier in der Vergangenheit zwar Maßstäbe entwickelt, wann die Patientenverfügung gilt, doch die Rechtsprechung selbst war nicht immer deutlich. So agieren Ärzte streng genommen bis heute in einer rechtlichen Grauzone.
Parlament berät drei alternative Gesetzentwürfe
Doch künftig soll es mehr Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Betreuer geben: Dem Bundestag liegen derzeit drei verschiedene, fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Am Mittwoch, dem 21. Januar 2009, debattiert das Parlament in erster Lesung einen Entwurf, der von einer Gruppe von Abgeordneten um Wolfgang Bosbach (CDU) und Karin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht wurde.
Ebenfalls zur Debatte steht ein zweiter Antrag, der vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller vorgelegt wurde. Ein dritter Gesetzentwurf, der von Joachim Stünker (SPD) eingereicht wurde, ist bereits am 26. Juni 2008 in erster Lesung beraten worden.
Stünker-Entwurf: Vorrang des schriftlich verfügten Patientenwillens
Wichtigste Voraussetzung für die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist nach dem von Stünker und anderen Parlamentariern vorgelegten Gesetzentwurf (16/8442) ihre schriftliche Form. Liegt sie vor, ist der Patientenwille verbindlich – und zwar völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Fehlt die Verfügung, muss wie bislang der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Willigt der Betreuer in lebenserhaltende Maßnahmen nicht ein und können Arzt und Betreuer in dieser Entscheidung nicht einig werden, entscheidet ein Vormundschaftsgericht.
Bosbach-Entwurf: Vorrang des Lebensschutzes
Der von Bosbach und anderen eingereichte Entwurf (16/11360) differenziert je nach Erkrankung und Krankheitsphase, ob die Patientenverfügung voll verbindlich sein soll. Auch wenn die Willenserklärung schriftlich verfasst ist, kann eine lebenserhaltenden Maßnahme nur dann abgebrochen werden, wenn eine "unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" diagnostiziert wurde – oder der Patient auf Dauer bewusstlos ist.
Bei nicht tödlichen Erkrankungen soll zudem Folgendes gelten: Ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist nur möglich, wenn sich der Patient medizinisch beraten ließ, die Patientenverfügung notariell beglaubigt und nicht älter als fünf Jahre ist. Außerdem ist in jedem Fall zu einem Behandlungsabbruch die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts notwendig.
Zöller-Entwurf: Vorrang des mutmaßlichen Willens
Die Initiative rund um den CSU-Abgeordneten Zöller hingegen will Betreuer und Ärzte verpflichten, Patientenverfügungen voll anzuerkennen. Beschränkungen auf Erkrankung oder Behandlungssituation macht dieser Gesetzentwurf (16/11493) nicht. Patientenverfügungen sollen sogar in mündlicher Form anerkannt werden.
In der jeweils konkreten Situation muss jedoch zudem der aktuelle mutmaßliche Wille durch Ärzte, Betreuer oder Angehörige ermittelt werden. Ein Vormundschaftsgericht wird nur dann eingeschaltet, wenn zwischen Arzt und Betreuer Uneinigkeit über den mutmaßlichen Patientenwillen herrscht.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
16/8442 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 20.1.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... patienten/
Mehr Rechtssicherheit für Betroffene, Ärzte und Betreuer
Millionen Bundesbürger haben sie unterschrieben: eine Patientenverfügung. Sie legen darin vorab fest, wie sie bei einer schweren Krankheit medizinisch behandelt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Bislang jedoch müssen sich Ärzte nicht in jedem Fall an eine solche Willenserklärung halten. Der Bundestag plant nun, das zu ändern und die Patientenverfügung mit mehr Rechtssicherheit auszustatten. Am Mittwoch, dem 21. Januar, beraten die Abgeordneten dazu zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.
Es ist die Angst vor einem entwürdigenden Sterben, die immer mehr Menschen veranlasst, eine Patientenverfügung zu verfassen. Oft formulieren sie dabei den Wunsch, dass unter bestimmten Umständen lebenserhaltende Maßnahmen wie Wiederbelebung oder künstliche Ernährung abgebrochen werden sollen – etwa wenn sie im Koma liegen oder an schwerer Demenz erkrankt sind.
Ärzte agieren in rechtlicher Grauzone
Umstritten ist aber, unter welchen Umständen Ärzte und Betreuer an diesen vorab formulierten Patientenwillen gebunden sind. Problematisch könnte beispielsweise sein, ob die aktuell eingetretene Situation mit der übereinstimmt, die der Betroffene bei seiner (eventuell sogar vor Jahren oder gar Jahrzehnten) geschriebenen Erklärung vor Augen hatte.
Bis heute gilt die Richtschnur: Der Patientenwille ist zu beachten, aber nicht in jedem Fall verbindlich. Der Bundesgerichtshof hat hier in der Vergangenheit zwar Maßstäbe entwickelt, wann die Patientenverfügung gilt, doch die Rechtsprechung selbst war nicht immer deutlich. So agieren Ärzte streng genommen bis heute in einer rechtlichen Grauzone.
Parlament berät drei alternative Gesetzentwürfe
Doch künftig soll es mehr Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Betreuer geben: Dem Bundestag liegen derzeit drei verschiedene, fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Am Mittwoch, dem 21. Januar 2009, debattiert das Parlament in erster Lesung einen Entwurf, der von einer Gruppe von Abgeordneten um Wolfgang Bosbach (CDU) und Karin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht wurde.
Ebenfalls zur Debatte steht ein zweiter Antrag, der vom CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller vorgelegt wurde. Ein dritter Gesetzentwurf, der von Joachim Stünker (SPD) eingereicht wurde, ist bereits am 26. Juni 2008 in erster Lesung beraten worden.
Stünker-Entwurf: Vorrang des schriftlich verfügten Patientenwillens
Wichtigste Voraussetzung für die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist nach dem von Stünker und anderen Parlamentariern vorgelegten Gesetzentwurf (16/8442) ihre schriftliche Form. Liegt sie vor, ist der Patientenwille verbindlich – und zwar völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
Fehlt die Verfügung, muss wie bislang der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Willigt der Betreuer in lebenserhaltende Maßnahmen nicht ein und können Arzt und Betreuer in dieser Entscheidung nicht einig werden, entscheidet ein Vormundschaftsgericht.
Bosbach-Entwurf: Vorrang des Lebensschutzes
Der von Bosbach und anderen eingereichte Entwurf (16/11360) differenziert je nach Erkrankung und Krankheitsphase, ob die Patientenverfügung voll verbindlich sein soll. Auch wenn die Willenserklärung schriftlich verfasst ist, kann eine lebenserhaltenden Maßnahme nur dann abgebrochen werden, wenn eine "unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit" diagnostiziert wurde – oder der Patient auf Dauer bewusstlos ist.
Bei nicht tödlichen Erkrankungen soll zudem Folgendes gelten: Ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen ist nur möglich, wenn sich der Patient medizinisch beraten ließ, die Patientenverfügung notariell beglaubigt und nicht älter als fünf Jahre ist. Außerdem ist in jedem Fall zu einem Behandlungsabbruch die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts notwendig.
Zöller-Entwurf: Vorrang des mutmaßlichen Willens
Die Initiative rund um den CSU-Abgeordneten Zöller hingegen will Betreuer und Ärzte verpflichten, Patientenverfügungen voll anzuerkennen. Beschränkungen auf Erkrankung oder Behandlungssituation macht dieser Gesetzentwurf (16/11493) nicht. Patientenverfügungen sollen sogar in mündlicher Form anerkannt werden.
In der jeweils konkreten Situation muss jedoch zudem der aktuelle mutmaßliche Wille durch Ärzte, Betreuer oder Angehörige ermittelt werden. Ein Vormundschaftsgericht wird nur dann eingeschaltet, wenn zwischen Arzt und Betreuer Uneinigkeit über den mutmaßlichen Patientenwillen herrscht.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
16/8442 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Änderung des Betreuungsrechts
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf
16/11360 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/113/1611360.pdf
16/11493 - Gesetzentwurf mehrerer Abgeordneter: Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/114/1611493.pdf
Quelle: Pressemitteilung vom 20.1.2009
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... patienten/
Bundestag debattiert morgen erneut PV-Gesetz
Bundestag debattiert morgen erneut PV-Gesetz / ARD Morgenmagazin 8 Uhr
Morgen, 21.1. im Bundestag: 1. Lesung der beiden noch ausstehenden Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung (PV) von Bosbach u.a. und Zöller/Faust u.a.
Im ARD-Morgenmagazin (ca 8 Uhr) wird zu diesem Thema als Studiogast Gita Neumann von der Bundeszentralstelle PV des Humanistischen Verbandes eingeladen. In einem Filmbeitrag vorgestellt wird u. a. die Ignoranz, auf die - allerdings nur in Ausnahmefällen - die Patientenautonomie immer noch bei einigen Ärzten treffen können. Zwar erhalten Angehörige, die sich dagegen zur Wehr setzen, am Ende Recht und der Verstoß gegen eine eindeutige PV wird als vorsätzliche Körperverletzung qualifiziert. Im Fall der im Filmbeitrag gezeigte Frau Marquardt hat dies jedoch ganze 8 unzumutbare ahre gedauert! Besonders häufig treten, weiß Neumann, Probleme mit einer Patientenverfügung nach wie vor auf, wenn dieser gemäß eine künstliche Beatmung abgestellt werden und dabei eine Sedierung erfolgen soll.
Wenn Sie humanistische Botchaften haben ...
So schrieb der Berliner Klinikdirektor , Prof. Dr. Han-Detlef Stober, noch im Oktober 2006 den Humanistischen Verband:
"Das Herunerdrehen eines Beatmungsgerätes führt nicht zur Ermüdung sondern zum Ersticken und ist Totschlag im Sinne des StGB der BRD ... Deutsche Universitäten bilden auch keine Mörder, sonder Ärzte aus, d.h. das sicherer und unspektakuläre Töten wird nicht gelehrt. Wenn Sie humanistische Botschaften haben, fordern Sie Ihre Klienten auf, zu Hause zu bleiben und kein Krankenhaus aufzuschen. ... Im Übrigen lösen wir medizinische Probleme gerne unter uns, ohne fachfremde Hinweise ..." Das Problem: Dr. Stober war (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) in der ärztliche Fortbildung der Berliner Ärztekammer gelistet für den Bereich Anästhesie und Schmerztherapie.
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Berlin. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert die Politik nachdrücklich auf, nach fast 5 jähriger öffentlich ausgetragener Debatte endlich die schon bestehende Rechtlage in Gesetzesform zu normieren. Dies sei nach Auffassung des HVD am besten durch den bereits im Bundestag eingebrachten Entwurf von Stünker u. a. gewährleistet. Von diesem lasse weiche der Entwurf von Zöller/Faust lediglich in Akzenten ab. Entschieden abzulehnen sei hingegen der Reglementierungsversuche von Bosbach, Röspel und Karin Göhring-Eckardt. Es stünden sich demzufolge nicht drei Entwürfe gegenüber, sondern zwei unvereinbare Grundkonzepte im Umgang mit der Patientenautonomie.
Gita Neumann vom HVD erläutert ihre Praxiserfahrungen und Einschätzungen:
"Die immer wieder neu vorgetragenn Bedenken gegen die Patientenverfügung von der Gruppe um Bosbach haben dazu geführt, dass Ratsuchende, die sich zunehmend an die Bundeszenteralstelle Patienenverfügung des HVD wenden, massiv verunsichert worden sind," beklagt Neumann. "Der Entwurf von Bosbach u,a. zu der leider auch die Grünen Politikerin Künast zählt, ist zurückzuweisen. Es ist ein völlig unpraktikables Unding, dass diese Gruppe sich ein Procedere für eine uneingseschränkt gültige Patientenverfügung ausgedacht hat, welches niemand genau einzuhalten vermag: Den Arzt aufsuchen, sich beraten lassen, dann mit irgendeiner ärztlichen Dokumentation darüber zum Notar gehen, sich dort einen beliebigen Text der Patientenverfügung aufsetzen lassen, der mit der früheren ärztlichen Dokumentation nicht abgestimmt sein muss. Das Ganze soll dann, wenn eine Entscheidungssituation eingetreten ist, in jedem Fall der Überprüfung durch einen Vormundschaftsrichter unterworfen sein.
Unterm Strich: Ein unnötig teures und hindernisreiches Verfahren, um die Verbindlichkeit eines vorsorglich erklärten Behandlungsverzichtes fast zu verunmöglichen - im Namen des Lebensschutzes. Dabei kein einziger Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung".
Siehe zum bereits im Oktober vorgelegten Bosbach-Gesetzentwurf auch die Stellungnahme des Präsidenten des HVD, Dr. Horst Groschopp: http://hpd.de/node/5560
Quelle: Mitteilung vom 20.1.2009
http://www.patientenverfuegung.de.
Morgen, 21.1. im Bundestag: 1. Lesung der beiden noch ausstehenden Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung (PV) von Bosbach u.a. und Zöller/Faust u.a.
Im ARD-Morgenmagazin (ca 8 Uhr) wird zu diesem Thema als Studiogast Gita Neumann von der Bundeszentralstelle PV des Humanistischen Verbandes eingeladen. In einem Filmbeitrag vorgestellt wird u. a. die Ignoranz, auf die - allerdings nur in Ausnahmefällen - die Patientenautonomie immer noch bei einigen Ärzten treffen können. Zwar erhalten Angehörige, die sich dagegen zur Wehr setzen, am Ende Recht und der Verstoß gegen eine eindeutige PV wird als vorsätzliche Körperverletzung qualifiziert. Im Fall der im Filmbeitrag gezeigte Frau Marquardt hat dies jedoch ganze 8 unzumutbare ahre gedauert! Besonders häufig treten, weiß Neumann, Probleme mit einer Patientenverfügung nach wie vor auf, wenn dieser gemäß eine künstliche Beatmung abgestellt werden und dabei eine Sedierung erfolgen soll.
Wenn Sie humanistische Botchaften haben ...
So schrieb der Berliner Klinikdirektor , Prof. Dr. Han-Detlef Stober, noch im Oktober 2006 den Humanistischen Verband:
"Das Herunerdrehen eines Beatmungsgerätes führt nicht zur Ermüdung sondern zum Ersticken und ist Totschlag im Sinne des StGB der BRD ... Deutsche Universitäten bilden auch keine Mörder, sonder Ärzte aus, d.h. das sicherer und unspektakuläre Töten wird nicht gelehrt. Wenn Sie humanistische Botschaften haben, fordern Sie Ihre Klienten auf, zu Hause zu bleiben und kein Krankenhaus aufzuschen. ... Im Übrigen lösen wir medizinische Probleme gerne unter uns, ohne fachfremde Hinweise ..." Das Problem: Dr. Stober war (zumindest zum damaligen Zeitpunkt) in der ärztliche Fortbildung der Berliner Ärztekammer gelistet für den Bereich Anästhesie und Schmerztherapie.
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Berlin. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert die Politik nachdrücklich auf, nach fast 5 jähriger öffentlich ausgetragener Debatte endlich die schon bestehende Rechtlage in Gesetzesform zu normieren. Dies sei nach Auffassung des HVD am besten durch den bereits im Bundestag eingebrachten Entwurf von Stünker u. a. gewährleistet. Von diesem lasse weiche der Entwurf von Zöller/Faust lediglich in Akzenten ab. Entschieden abzulehnen sei hingegen der Reglementierungsversuche von Bosbach, Röspel und Karin Göhring-Eckardt. Es stünden sich demzufolge nicht drei Entwürfe gegenüber, sondern zwei unvereinbare Grundkonzepte im Umgang mit der Patientenautonomie.
Gita Neumann vom HVD erläutert ihre Praxiserfahrungen und Einschätzungen:
"Die immer wieder neu vorgetragenn Bedenken gegen die Patientenverfügung von der Gruppe um Bosbach haben dazu geführt, dass Ratsuchende, die sich zunehmend an die Bundeszenteralstelle Patienenverfügung des HVD wenden, massiv verunsichert worden sind," beklagt Neumann. "Der Entwurf von Bosbach u,a. zu der leider auch die Grünen Politikerin Künast zählt, ist zurückzuweisen. Es ist ein völlig unpraktikables Unding, dass diese Gruppe sich ein Procedere für eine uneingseschränkt gültige Patientenverfügung ausgedacht hat, welches niemand genau einzuhalten vermag: Den Arzt aufsuchen, sich beraten lassen, dann mit irgendeiner ärztlichen Dokumentation darüber zum Notar gehen, sich dort einen beliebigen Text der Patientenverfügung aufsetzen lassen, der mit der früheren ärztlichen Dokumentation nicht abgestimmt sein muss. Das Ganze soll dann, wenn eine Entscheidungssituation eingetreten ist, in jedem Fall der Überprüfung durch einen Vormundschaftsrichter unterworfen sein.
Unterm Strich: Ein unnötig teures und hindernisreiches Verfahren, um die Verbindlichkeit eines vorsorglich erklärten Behandlungsverzichtes fast zu verunmöglichen - im Namen des Lebensschutzes. Dabei kein einziger Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung".
Siehe zum bereits im Oktober vorgelegten Bosbach-Gesetzentwurf auch die Stellungnahme des Präsidenten des HVD, Dr. Horst Groschopp: http://hpd.de/node/5560
Quelle: Mitteilung vom 20.1.2009
http://www.patientenverfuegung.de.
Selbstbestimmung und Lebensschutz sind kein Widerspruch
Deutsche Hospiz Stiftung zur heutigen Patientenverfügungsdebatte:
Selbstbestimmung und Lebensschutz sind kein Widerspruch
Berlin. Fast 50 Millionen Menschen würden gerne mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen. Tatsächlich eine verfasst haben aber nur rund neun Millionen. Die Gründe für dieses Missverhältnis sind klar: Laut einer von der Deutschen Hospiz Stiftung in Auftrag gegebenen TNS Infratest-Studie bekunden 88 Prozent, dass Hilfe beim Verfassen von Patientenverfügungen notwendig ist. Für jeweils etwa die Hälfte der Befragten sind Form bzw. Inhalt von Patientenverfügungen unklar. Große Unsicherheit besteht zudem in Hinblick auf die rechtliche Lage. 35 Prozent vermuten, die Ärzte würden sich ohnehin nicht an ihre Verfügung halten. "Dies führt uns eines klar vor Augen", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, anlässlich der am heutigen Nachmittag stattfindenden Parlamentsdebatte über ein Patientenverfügungsgesetz. "Wir brauchen dringend ein praxistaugliches Gesetz, damit die Menschen nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Allerdings wartet da auf die Abgeordneten noch jede Menge Arbeit. Denn alle drei in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschläge weisen teils erhebliche Schwächen auf. Das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung wird von keinem der Entwürfe ausreichend geachtet. Insbesondere der Vorschlag der Abgeordneten um Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust ist eine große Enttäuschung", betont Brysch. Selbst elementarste Sicherungen gegen Missbrauch fehlen in dem Entwurf, der auch mündliche Äußerungen als gültige Patientenverfügung auffasst und Ärzten unnötigen Interpretationsspielraum einräumt. "Das ist ein Einfallstor für Fremdbestimmung am Lebensende", mahnt Brysch.
Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus
Ebenso wie der Stünker-Entwurf, der bereits im vergangenen Juni in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, ignoriert der Entwurf von Zöller und Faust die Voraussetzung für Selbstbestimmung: nämlich eine gründliche Beratung. "Ausführliche Beratungsgespräche sind unabdingbar. Eine Patientenverfügung kann nur dann Ausdruck echter Selbstbestimmung sein, wenn der Verfügende umfassend informiert ist. Wer aus Angst entscheidet, ist nicht selbstbestimmt. Die Menschen müssen über Chancen und Risiken aufgeklärt sein", stellt Brysch klar. "Ist das nicht der Fall, kommen Patientenverfügungen heraus, die dem Willen des Verfügenden schlimmstenfalls sogar zuwiderlaufen. Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass die Menschen ohne Hilfe oft überfordert sind."
Nicht dem Selbstbestimmungsrecht misstrauen
Wenigstens der Entwurf der Abgeordneten um Wolfgang Bosbach, Katrin Göring-Eckardt und René Röspel versucht, das Selbstbestimmungsrecht ernst zu nehmen und erkennt die Bedeutung von Beratungsgesprächen an. "Allerdings ist in dem Entwurf die Rolle der Vormundschaftsgerichte und der Notare vollkommen überbewertet", kritisiert Brysch. Selbst wenn eine Patientenverfügung nach ausführlicher Beratung verfasst wurde und sich Betreuer und Arzt einig über den Willen des Patienten sind, muss etwa in Fällen von schwerster Demenz immer ein Gericht hinzugezogen werden, bevor lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden können. "Lebensschutz und Selbstbestimmung scheinen für die Verfasser ein Gegensatz zu sein. Das ist ein schwerwiegender Irrtum. Selbstbestimmung ist nicht lebensfeindlich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man den elementaren Unterschied zwischen dem Recht auf Sterben und dem Verbot zu Töten versteht."
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 21.1.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Selbstbestimmung und Lebensschutz sind kein Widerspruch
Berlin. Fast 50 Millionen Menschen würden gerne mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen. Tatsächlich eine verfasst haben aber nur rund neun Millionen. Die Gründe für dieses Missverhältnis sind klar: Laut einer von der Deutschen Hospiz Stiftung in Auftrag gegebenen TNS Infratest-Studie bekunden 88 Prozent, dass Hilfe beim Verfassen von Patientenverfügungen notwendig ist. Für jeweils etwa die Hälfte der Befragten sind Form bzw. Inhalt von Patientenverfügungen unklar. Große Unsicherheit besteht zudem in Hinblick auf die rechtliche Lage. 35 Prozent vermuten, die Ärzte würden sich ohnehin nicht an ihre Verfügung halten. "Dies führt uns eines klar vor Augen", kommentiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, anlässlich der am heutigen Nachmittag stattfindenden Parlamentsdebatte über ein Patientenverfügungsgesetz. "Wir brauchen dringend ein praxistaugliches Gesetz, damit die Menschen nicht länger im Regen stehen gelassen werden. Allerdings wartet da auf die Abgeordneten noch jede Menge Arbeit. Denn alle drei in den Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschläge weisen teils erhebliche Schwächen auf. Das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung wird von keinem der Entwürfe ausreichend geachtet. Insbesondere der Vorschlag der Abgeordneten um Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust ist eine große Enttäuschung", betont Brysch. Selbst elementarste Sicherungen gegen Missbrauch fehlen in dem Entwurf, der auch mündliche Äußerungen als gültige Patientenverfügung auffasst und Ärzten unnötigen Interpretationsspielraum einräumt. "Das ist ein Einfallstor für Fremdbestimmung am Lebensende", mahnt Brysch.
Selbstbestimmung setzt Aufklärung voraus
Ebenso wie der Stünker-Entwurf, der bereits im vergangenen Juni in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, ignoriert der Entwurf von Zöller und Faust die Voraussetzung für Selbstbestimmung: nämlich eine gründliche Beratung. "Ausführliche Beratungsgespräche sind unabdingbar. Eine Patientenverfügung kann nur dann Ausdruck echter Selbstbestimmung sein, wenn der Verfügende umfassend informiert ist. Wer aus Angst entscheidet, ist nicht selbstbestimmt. Die Menschen müssen über Chancen und Risiken aufgeklärt sein", stellt Brysch klar. "Ist das nicht der Fall, kommen Patientenverfügungen heraus, die dem Willen des Verfügenden schlimmstenfalls sogar zuwiderlaufen. Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass die Menschen ohne Hilfe oft überfordert sind."
Nicht dem Selbstbestimmungsrecht misstrauen
Wenigstens der Entwurf der Abgeordneten um Wolfgang Bosbach, Katrin Göring-Eckardt und René Röspel versucht, das Selbstbestimmungsrecht ernst zu nehmen und erkennt die Bedeutung von Beratungsgesprächen an. "Allerdings ist in dem Entwurf die Rolle der Vormundschaftsgerichte und der Notare vollkommen überbewertet", kritisiert Brysch. Selbst wenn eine Patientenverfügung nach ausführlicher Beratung verfasst wurde und sich Betreuer und Arzt einig über den Willen des Patienten sind, muss etwa in Fällen von schwerster Demenz immer ein Gericht hinzugezogen werden, bevor lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden können. "Lebensschutz und Selbstbestimmung scheinen für die Verfasser ein Gegensatz zu sein. Das ist ein schwerwiegender Irrtum. Selbstbestimmung ist nicht lebensfeindlich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man den elementaren Unterschied zwischen dem Recht auf Sterben und dem Verbot zu Töten versteht."
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Hospiz Stiftung vom 21.1.2009
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de
Patientenverfügung: "Wir brauchen kein Gesetz"
Rheinische Post:
Ärztepräsident Hoppe zur Patientenverfügung: "Wir brauchen kein Gesetz"
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat sich gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung ausgesprochen. "Wir brauchen kein Gesetz. Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung und die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wir verfasst haben, reichen aus", sagte Hoppe der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Hoppe verwies darauf, dass eine Patientenverfügung schon heute bindend sei, "wenn die entsprechende Situation eingetreten ist, so wie sie auch in der Verfügung gemeint war." Der Bundestag berät heute über zwei Gesetzesanträge zur Patientenverfügung.
Pressekontakt: Rheinische Post
Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
Quelle: Pressemitteilung vom 21.1.2009
Ärztepräsident Hoppe zur Patientenverfügung: "Wir brauchen kein Gesetz"
Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat sich gegen ein Gesetz zur Patientenverfügung ausgesprochen. "Wir brauchen kein Gesetz. Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung und die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die wir verfasst haben, reichen aus", sagte Hoppe der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Hoppe verwies darauf, dass eine Patientenverfügung schon heute bindend sei, "wenn die entsprechende Situation eingetreten ist, so wie sie auch in der Verfügung gemeint war." Der Bundestag berät heute über zwei Gesetzesanträge zur Patientenverfügung.
Pressekontakt: Rheinische Post
Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
Quelle: Pressemitteilung vom 21.1.2009
Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat höchste Priorität
SoVD:
Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat höchste Priorität
Zur Debatte um Patientenverfügungen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten höchste Priorität. Der Wille des Patienten, bestimmte ärztliche Behandlungen abzulehnen, ist immer zu beachten. Dieser Grundsatz muss auch dann gelten, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen zu äußern. Eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ist dringend erforderlich, um für die Patienten aber auch für die Ärzte mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Patienten müssen die Gewissheit haben, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung auch umgesetzt wird.
Eine gesetzliche Regelung darf nicht hinter die geltende Rechtssprechung zurückfallen, die dem Patientenwillen einen hohen Rang einräumt - auch dann, wenn der Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Nach Auffassung des SoVD muss ein Patient auch dann das Recht haben, in einer Patientenverfügung eine (lebenserhaltende) Behandlung abzulehnen, wenn die Krankheit nicht unumkehrbar tödlich verläuft. Die Einschränkung, dass eine Patientenverfügung bei einer nicht unumkehrbar tödlichen Krankheit nur umgesetzt werden kann, wenn die Verfügung notariell beurkundet ist, fällt hinter die geltende Rechtsprechung zurück. Eine notarielle Beglaubigung, wie sie der Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach vorsieht, ist ohnehin eine zu hohe bürokratische Hürde, auf die verzichtet werden sollte. Der SoVD hält eine Beratung vor dem Verfassen einer Patientenverfügung für sinnvoll und wünschenswert. Ob eine Beratung in Anspruch genommen wird, sollte aber jedem selbst überlassen bleiben. Unverzichtbar ist für den SoVD, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt.
Von den drei Entwürfen, die dem Bundestag vorliegen, entspricht der Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker im Wesentlichen der SoVD-Position. Der Stünker-Entwurf orientiert sich stark an der aktuellen Rechtsprechung, die das Selbstbestimmungsrecht der Patienten betont. Bedenken, dass die Umsetzung des Patientenwillens nach dem Stünker-Entwurf zu einem "Automatismus" führt, teilt der SoVD nicht. Denn vor einer Entscheidung müssen Arzt und Betreuer die konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Patienten prüfen und feststellen, ob der in der Patientenverfügung geäußerte Wille auf die konkrete Situation auch zutrifft. Der Schutz der Patienten ist damit gewährleistet.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.1.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de
Selbstbestimmungsrecht des Patienten hat höchste Priorität
Zur Debatte um Patientenverfügungen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten höchste Priorität. Der Wille des Patienten, bestimmte ärztliche Behandlungen abzulehnen, ist immer zu beachten. Dieser Grundsatz muss auch dann gelten, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, diesen Willen zu äußern. Eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen ist dringend erforderlich, um für die Patienten aber auch für die Ärzte mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Patienten müssen die Gewissheit haben, dass ihre sorgfältig verfasste Patientenverfügung auch umgesetzt wird.
Eine gesetzliche Regelung darf nicht hinter die geltende Rechtssprechung zurückfallen, die dem Patientenwillen einen hohen Rang einräumt - auch dann, wenn der Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Nach Auffassung des SoVD muss ein Patient auch dann das Recht haben, in einer Patientenverfügung eine (lebenserhaltende) Behandlung abzulehnen, wenn die Krankheit nicht unumkehrbar tödlich verläuft. Die Einschränkung, dass eine Patientenverfügung bei einer nicht unumkehrbar tödlichen Krankheit nur umgesetzt werden kann, wenn die Verfügung notariell beurkundet ist, fällt hinter die geltende Rechtsprechung zurück. Eine notarielle Beglaubigung, wie sie der Entwurf um den Abgeordneten Wolfgang Bosbach vorsieht, ist ohnehin eine zu hohe bürokratische Hürde, auf die verzichtet werden sollte. Der SoVD hält eine Beratung vor dem Verfassen einer Patientenverfügung für sinnvoll und wünschenswert. Ob eine Beratung in Anspruch genommen wird, sollte aber jedem selbst überlassen bleiben. Unverzichtbar ist für den SoVD, dass eine Patientenverfügung schriftlich vorliegt.
Von den drei Entwürfen, die dem Bundestag vorliegen, entspricht der Entwurf des Abgeordneten Joachim Stünker im Wesentlichen der SoVD-Position. Der Stünker-Entwurf orientiert sich stark an der aktuellen Rechtsprechung, die das Selbstbestimmungsrecht der Patienten betont. Bedenken, dass die Umsetzung des Patientenwillens nach dem Stünker-Entwurf zu einem "Automatismus" führt, teilt der SoVD nicht. Denn vor einer Entscheidung müssen Arzt und Betreuer die konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Patienten prüfen und feststellen, ob der in der Patientenverfügung geäußerte Wille auf die konkrete Situation auch zutrifft. Der Schutz der Patienten ist damit gewährleistet.
Quelle: Pressemitteilung vom 21.1.2009
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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