Dritter Entwurf zur Patientenverfügung noch im November im Bundestag
Berlin – Im jahrelangen Ringen um eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung wird nun ein dritter fraktionsübergreifender Antrag in den Bundestag eingebracht. Wie der CDU-Gesundheitspolitiker Hans Georg Faust am Wochenende sagte, wird eine Abgeordnetengruppe um Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) ihren Gesetzesentwurf am Mittwoch vorstellen. Er soll noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden. Die entscheidende Abstimmung im Parlament ist für Anfang 2009 vorgesehen.Der [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28366
Selbstbestimmung stärken – Patientenwohl schützen
Moderator: WernerSchell
Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Neuer Gesetzentwurf: Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen geht weiter
Leipzig. Im jahrelangen Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen macht jetzt eine Abgeordnetengruppe um Unions- Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und der ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einen neuen Vorschlag. Er sieht nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" vor, dass solche Verfügungen auch ohne Beratung oder notarielle Beglaubigung umfassend gültig sein sollen - unabhängig von der Art und dem Verlauf der Erkrankung. Zudem würden selbst mündliche Festlegungen als ausreichend angesehen, die der Betroffene gegenüber Angehörigen formuliert, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf, der noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden solle. Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag wird am Mittwoch offiziell vorgestellt.
Zum Thema Patientenverfügungen gibt es bereits zwei Vorschläge: Eine Gruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und die grüne Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt legte im Oktober ein Konzept mit einem Schwerpunkt auf ärztlicher und notarieller Beratung vor. Es steht in Konkurrenz zu einem Gruppenantrag von rund 200 Abgeordneten um die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker, der bereits im Juni vom Parlament diskutiert wurde und eine weitergehende Verbindlichkeit der Verfügungen festschreibt (CAREkonkret berichtete).
Quelle: Zeitschrift CARE konkret - Mitteilung vom 10.11.2008
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/
Leipzig. Im jahrelangen Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen macht jetzt eine Abgeordnetengruppe um Unions- Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) und der ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) einen neuen Vorschlag. Er sieht nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" vor, dass solche Verfügungen auch ohne Beratung oder notarielle Beglaubigung umfassend gültig sein sollen - unabhängig von der Art und dem Verlauf der Erkrankung. Zudem würden selbst mündliche Festlegungen als ausreichend angesehen, die der Betroffene gegenüber Angehörigen formuliert, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf, der noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden solle. Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag wird am Mittwoch offiziell vorgestellt.
Zum Thema Patientenverfügungen gibt es bereits zwei Vorschläge: Eine Gruppe um Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und die grüne Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt legte im Oktober ein Konzept mit einem Schwerpunkt auf ärztlicher und notarieller Beratung vor. Es steht in Konkurrenz zu einem Gruppenantrag von rund 200 Abgeordneten um die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker, der bereits im Juni vom Parlament diskutiert wurde und eine weitergehende Verbindlichkeit der Verfügungen festschreibt (CAREkonkret berichtete).
Quelle: Zeitschrift CARE konkret - Mitteilung vom 10.11.2008
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Patientenverfügung - Rechtslage eigentlich klar!
Nun wird es aber allmählich etwas wirr. Wieviele Versuche gibt es eigentlich noch, in ein Rechtsgebiet Klarheit zu bringen, dass eigentlich keiner Klärung bedarf ???
Die BÄK hat bereits vor rd. 10 Jahren erklärt: Patientenverfügungen, mündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Was gibt es da noch groß zu regeln ???
Es gibt offensichtlich kein Erkenntnis-, sondern allein ein Durchsetzungsproblem.
Karl
Die BÄK hat bereits vor rd. 10 Jahren erklärt: Patientenverfügungen, mündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Was gibt es da noch groß zu regeln ???
Es gibt offensichtlich kein Erkenntnis-, sondern allein ein Durchsetzungsproblem.
Karl
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de
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Gesetz ist notwendig!
Sehr geehrter Herr Büser.
Die Erklärungen der BÄK und ihrer Funktionäre sind - mit Verlaub - ohne Belang. Entscheidend ist vielmehr, dass der parlamentarische Gesetzgeber gehalten ist, seinen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen. Dies gilt auch in Kenntnis dessen, dass sich der BGH gelegentlich mit den Rechtsfragen zu beschäftigen hatte und sich in Teilbereichen eine Divergenz zwischen den Straf- und Zivilsenaten beim BGH abgezeichnet hat.
Überdies könnte ein Patientenverfügungsgesetz im Übrigen bewirken, dass die Hobbyphilosophen mit ihrer Alltagsphilosophie in die bedeutsamen verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen werden und insofern von ihrem Missionsauftrag entbunden werden. Ein Blick in die Literatur der letzten Monate zu diesem Thema zeigt überdeutlich, dass nichts Neues zutage gefördert wird. Eher das Gegenteil steht zu befürchten an, wonach der Diskurs mit laienhaften Vorstellungen von der Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts überfrachtet wird und so m.E. ein nicht unerheblicher Beitrag dazu geleistet wird, dass die ohne Frage notwendige Hospizbewegung fundamentalistische Züge anzunehmen droht.
Ein Patientenverfügungsgesetz könnte hier eine sinnvolle Orientierung bieten.
Mfg.
Lutz Barth
Die Erklärungen der BÄK und ihrer Funktionäre sind - mit Verlaub - ohne Belang. Entscheidend ist vielmehr, dass der parlamentarische Gesetzgeber gehalten ist, seinen grundrechtlichen Schutzauftrag wahrzunehmen. Dies gilt auch in Kenntnis dessen, dass sich der BGH gelegentlich mit den Rechtsfragen zu beschäftigen hatte und sich in Teilbereichen eine Divergenz zwischen den Straf- und Zivilsenaten beim BGH abgezeichnet hat.
Überdies könnte ein Patientenverfügungsgesetz im Übrigen bewirken, dass die Hobbyphilosophen mit ihrer Alltagsphilosophie in die bedeutsamen verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen werden und insofern von ihrem Missionsauftrag entbunden werden. Ein Blick in die Literatur der letzten Monate zu diesem Thema zeigt überdeutlich, dass nichts Neues zutage gefördert wird. Eher das Gegenteil steht zu befürchten an, wonach der Diskurs mit laienhaften Vorstellungen von der Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts überfrachtet wird und so m.E. ein nicht unerheblicher Beitrag dazu geleistet wird, dass die ohne Frage notwendige Hospizbewegung fundamentalistische Züge anzunehmen droht.
Ein Patientenverfügungsgesetz könnte hier eine sinnvolle Orientierung bieten.
Mfg.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Die Politik soll sich aus dem Sterben heraushalten
Ich las soeben:
Gastbeitrag
Die Politik soll sich aus dem Sterben heraushalten
Von Frank Ulrich Montgomery
Wir brauchen keine weitere gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen!
Jeder Eingriff am Menschen, jede Behandlung eines Arztes stellt eine Körperverletzung dar. Sie geschieht jedoch mit Einwilligung des Patienten - und bleibt daher straffrei. Im Umkehrschluss gilt: Wenn der Patient in eine Diagnose oder Behandlung nicht einwilligt, wird kein vernünftiger Arzt ihn dennoch behandeln - das wäre strafbar. .....
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... alten.html
Politik soll sich in der Tat raushalten, wenn sie darauf bedacht ist, dem Patienten-Selbstbestimmungsrecht unnötige Schranken aufzuerlegen.
MfG Gaby M.
Gastbeitrag
Die Politik soll sich aus dem Sterben heraushalten
Von Frank Ulrich Montgomery
Wir brauchen keine weitere gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen!
Jeder Eingriff am Menschen, jede Behandlung eines Arztes stellt eine Körperverletzung dar. Sie geschieht jedoch mit Einwilligung des Patienten - und bleibt daher straffrei. Im Umkehrschluss gilt: Wenn der Patient in eine Diagnose oder Behandlung nicht einwilligt, wird kein vernünftiger Arzt ihn dennoch behandeln - das wäre strafbar. .....
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ ... alten.html
Politik soll sich in der Tat raushalten, wenn sie darauf bedacht ist, dem Patienten-Selbstbestimmungsrecht unnötige Schranken aufzuerlegen.
MfG Gaby M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
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Keine Probleme?
„Machen wir uns klar: In Deutschland sterben etwa 800 000 Menschen jedes Jahr. Und nur in einer Handvoll Fällen werden gleichzeitig Konflikte um Patientenverfügungen, Behandlungsabbruch oder Behandlungsverweigerung rechtsanhängig. Wo also ist das Problem?“, so der Vizepräsident der BÄK, Montgomery in seinem Gastbeitrag „Die Politik soll sich aus dem Sterben heraushalten“.
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Weil es der Vorbehalt des Gesetzes gebietet und auf Dauer die Gerichte nicht dazu berufen sind, anstelle des Gesetzgebers offensichtlich vorhandene Lücken im Rechtsgüterschutz der Patienten zu schützen!
Noch Fragen, Herr Montgomery!?
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Weil es der Vorbehalt des Gesetzes gebietet und auf Dauer die Gerichte nicht dazu berufen sind, anstelle des Gesetzgebers offensichtlich vorhandene Lücken im Rechtsgüterschutz der Patienten zu schützen!
Noch Fragen, Herr Montgomery!?
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Weiter Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
Röttgen:
Weiter Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
Dienstag, 11. November 2008
Berlin – Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), schließt ein Scheitern der Gesetzesinitiativen für Patientenverfügungen nicht aus. „Die Bedenken bestehen“ nach wie vor, sagte er am Dienstag vor Journalisten in Berlin.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34338
Links zum Thema
» Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
» Gesetzentwurf Stünker
http://cms.spdnds.de/imperia/md/content ... _sep07.pdf
» Mehr News zum Thema Patientenverfügung
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/treff ... erf%FCgung
Weiter Zweifel an Gesetz zu Patientenverfügungen
Dienstag, 11. November 2008
Berlin – Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), schließt ein Scheitern der Gesetzesinitiativen für Patientenverfügungen nicht aus. „Die Bedenken bestehen“ nach wie vor, sagte er am Dienstag vor Journalisten in Berlin.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34338
Links zum Thema
» Gesetzentwurf Bosbach, Göhring-Eckardt und Röspel
http://www.baek.de/specialdownloads/PatVerfG.pdf
» Gesetzentwurf Stünker
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„Viele Abgeordnete seien für sich noch nicht zu einem Ergebnis gekommen“, so wohl die Einschätzung von Röttgen.
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wenn dem tatsächlich so sein sollte, haben unsere Parlamentarier die Debatte wohl „verschlafen“!
Sofern die Parlamentarier die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Gesetzgebers ernst nehmen, kann kein Zweifel darüber bestehen, dass nunmehr zügig ein Gesetz zu verabschieden ist. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass hier das „Gewissen“ des einzelnen Abgeordneten strikt zwischen dem zu differenzieren hat, was er für sich persönlich meint, regeln zu müssen und dem, was mit der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages verbunden ist. Es geht um eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Selbstbestimmungsrechts und da spielt die individuelle Einstellung des Abgeordneten zum „eigenen“ Sterben eine untergeordnete Rolle.
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Wenn dem tatsächlich so sein sollte, haben unsere Parlamentarier die Debatte wohl „verschlafen“!
Sofern die Parlamentarier die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Gesetzgebers ernst nehmen, kann kein Zweifel darüber bestehen, dass nunmehr zügig ein Gesetz zu verabschieden ist. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass hier das „Gewissen“ des einzelnen Abgeordneten strikt zwischen dem zu differenzieren hat, was er für sich persönlich meint, regeln zu müssen und dem, was mit der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages verbunden ist. Es geht um eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Selbstbestimmungsrechts und da spielt die individuelle Einstellung des Abgeordneten zum „eigenen“ Sterben eine untergeordnete Rolle.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!