Aktueller Hinweis:
Informationsbroschüre mit Mustertexten des Bayerischen Justizministeriums:
VORSORGE für Unfall, Krankheit und Alter
durch
Vollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Siehe unter (Text kann herunter geladen werden):
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/ ... pt2005.pdf
VORSORGE für Unfall, Krankheit und Alter - Broschüre!
Moderator: WernerSchell
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VORSORGE für Unfall, Krankheit und Alter - Broschüre!
Zuletzt geändert von WernerSchell am 02.01.2008, 08:22, insgesamt 4-mal geändert.
was nützt eine vollmacht oder verfügung?
selbst,wenn ich mir auf die brust,tätoviere,keine reanimation,werde ich reaniemiert,mit welchem recht,erlaubt sich die moderne medizin,ein "leben" zu retten?wollen sich ärzte beweisen und versuche machen? und dann doch in die pflege abschieben,weil aussichtslos?
es reicht,so viel unkompetenz von medi.. und pflegepers..und mißachtung von angehö...,die nur beläch...,werden.
leider sind wir zu wenige,die sich dagegen auflehnen.
hoffentlich,werden viele gelder eingespart mit dem ärztestreik.
lernt endlich,nur ein miteinander,spart kosten und durch aufklärung kann man dem patienten helfen.nicht durch macht von professionalität.
mfg enno
selbst,wenn ich mir auf die brust,tätoviere,keine reanimation,werde ich reaniemiert,mit welchem recht,erlaubt sich die moderne medizin,ein "leben" zu retten?wollen sich ärzte beweisen und versuche machen? und dann doch in die pflege abschieben,weil aussichtslos?
es reicht,so viel unkompetenz von medi.. und pflegepers..und mißachtung von angehö...,die nur beläch...,werden.
leider sind wir zu wenige,die sich dagegen auflehnen.
hoffentlich,werden viele gelder eingespart mit dem ärztestreik.
lernt endlich,nur ein miteinander,spart kosten und durch aufklärung kann man dem patienten helfen.nicht durch macht von professionalität.
mfg enno
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Patientenverfügungen sind verbindlich
Hallo Enno,enno hat geschrieben: .... was nützt eine vollmacht oder verfügung?
selbst,wenn ich mir auf die brust,tätoviere,keine reanimation,werde ich reaniemiert,mit welchem recht,erlaubt sich die moderne medizin,ein "leben" zu retten?...
ich kann diese pessimistische Sicht nicht ganz nachvollziehen. Mittlerweile gibt es ein zunehmendes Bewußtsein innerhalb der Ärzteschaft, dass Vollmachten und Patientenverfügungen zu beachten sind.
Die Bundesärztekammer hat bereits vor Jahren in Handlungsanleitungen bestimmt, dass Patientenverfügungen verbindlich sind.
Siehe dazu die näheren Hinweise in dem Buch von Schell, Werner:
Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements)
Näheres unter
http://www.wernerschell.de/html/page6.htm
Wenn eine Patientenverfügung missachtet wird, muss konsequent "dagegen" gehalten werden. Anwalt einschalten!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Patientenverfügung muss aufgefunden werden!
Damit der Wille des Patienten im Notfall auch gefunden wird
Verbraucherschützer raten zu zentraler Registrierung des Papiers
Eine Horrorvorstellung nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Ans Krankenbett gefesselt und nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern. Die Ärzte werden versuchen, den Patienten mit all ihrer Kunst und Apparaten am Leben zu halten. Wer im Endstadium einer tödlichen Krankheit oder nach irreversiblen Hirnschädigungen keine Dialyse, künstliche Beatmung oder Ernährung wünscht, muss dies in einer sogenannten Patientenverfügung festlegen.
...
Weiter unter
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 7f9133cccc
Verbraucherschützer raten zu zentraler Registrierung des Papiers
Eine Horrorvorstellung nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung: Ans Krankenbett gefesselt und nicht mehr in der Lage zu sein, seinen Willen zu äußern. Die Ärzte werden versuchen, den Patienten mit all ihrer Kunst und Apparaten am Leben zu halten. Wer im Endstadium einer tödlichen Krankheit oder nach irreversiblen Hirnschädigungen keine Dialyse, künstliche Beatmung oder Ernährung wünscht, muss dies in einer sogenannten Patientenverfügung festlegen.
...
Weiter unter
http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 7f9133cccc
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Widersprüchliche Expertenbewertung von Ankreuzformularen
Eine kritische Zuschrift vom 29.7.2007:
Widersprüchliche Expertenbewertung von Ankreuzformularen
Es bestehen in der medizinischen und juristischen Bewertung von sogenannten Ankreuzvarianten nach dem Muster der Bayerischen Patientenverfügung gewisse Widersprüche. So werden Erläuterungen des Palliativmediziner Prof. Dr. Müller-Busch in der Berliner Woche vom 6.6.2007 wie folgt wiedergegeben: Jeder Vorsorgewillige sollte seine individuelle Patientenverfügung „selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen.“ Standardformulare „zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.“ Während wiederum Juristen wie der Fachanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ Wolfgang Putz aus München verschiedentlich davor gewarnt haben, sich selbst eine Patientenverfügung mit eigenen Worten aufzusetzen.
Einfache "Ankreuzvariante" bzw. "Bayerisches Modell"
Insgesamt wird die so genannte Bayerische Patientenverfügung (Formular des Bayerischen Justizministeriums) von vielen Experten und Praktikern hoch gelobt – allerdings teils von denselben, die sich gegen Ankreuzformulare wenden. Dabei handelt es sich bei der Bayerischen Verfügung (an der u. a. die Bayerische Hospizstiftung und RA Putz mitgewirkt haben) gerade um ein Formular, welches an wenigen Stellen nur durch Ankreuzen zu bestätigen und dann zu unterschreiben ist.
An den dabei unstrittig empfehlenswerten Textvorgaben des Bayerischen Modells orientieren sich die so genannte Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands ( http://www.patientenverfuegung.de ) ebenso wie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums ( http://www.bmj.de ), wobei allerdings von beiden eine individuelle Zusammenstellung empfohlen wird.
In den Erläuterung der Broschüre Standard-Patientenverfügung des HVD heißt es dazu:
<< ... Die direkt nutzbare Ankreuzvariante als einfachste Form einer Standard-Patientenverfügung nach dem „Bayerischen Modelle“ wird hier trotz Vorbehalten mit angeboten. Denn sie kann in dringenden Fällen unverzichtbar sein und ist manchmal die einzige Möglichkeit für Menschen, die einen darüber hinausgehenden Aufwand scheuen ... >> Allerdings sei „die Dokumentenform einer Standard-Patientenverfügung“ vorzuziehen, oder das „noch genauere Instrument einer individuell-konkreten Patientenverfügung“ zu empfehlen, welches sich auf Abwägungen und ggf. bestehende Krankheitsbilder beziehen kann. ...
Warnung vor Formular-Dschungel
Verbraucherschützer warnen bereits seit Jahren vor einfachen "Musterformularen“. Daran zu gelangen sei einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Gesellschaften oder Vereine böten mehr als hundert verschiedene Vordrucke, viele davon kostenlos im Internet, an. Die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muss, ließe sich nicht eindeutig beantworten. Denn der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. "Man darf niemals einfach nur einen Vordruck ausfüllen oder gar ankreuzen", warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede Verfügung sollte individuell und persönlich angepasst sein. ...
Quelle (dort mehr zu Vor- und Nachteilen des Ankreuzformulars der Bayersichen Vorsorgebroschüre):
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=458
Anmerkung:
Die an den bayerischen Texten und Informationen geäußerten Bedenken teile ich ausdrücklich nicht!
Widersprüchliche Expertenbewertung von Ankreuzformularen
Es bestehen in der medizinischen und juristischen Bewertung von sogenannten Ankreuzvarianten nach dem Muster der Bayerischen Patientenverfügung gewisse Widersprüche. So werden Erläuterungen des Palliativmediziner Prof. Dr. Müller-Busch in der Berliner Woche vom 6.6.2007 wie folgt wiedergegeben: Jeder Vorsorgewillige sollte seine individuelle Patientenverfügung „selbst formulieren und einige der wichtigsten Kriterien konkret benennen.“ Standardformulare „zum Ankreuzen empfehlen sich deshalb nicht.“ Während wiederum Juristen wie der Fachanwalt für „Patientenrechte am Lebensende“ Wolfgang Putz aus München verschiedentlich davor gewarnt haben, sich selbst eine Patientenverfügung mit eigenen Worten aufzusetzen.
Einfache "Ankreuzvariante" bzw. "Bayerisches Modell"
Insgesamt wird die so genannte Bayerische Patientenverfügung (Formular des Bayerischen Justizministeriums) von vielen Experten und Praktikern hoch gelobt – allerdings teils von denselben, die sich gegen Ankreuzformulare wenden. Dabei handelt es sich bei der Bayerischen Verfügung (an der u. a. die Bayerische Hospizstiftung und RA Putz mitgewirkt haben) gerade um ein Formular, welches an wenigen Stellen nur durch Ankreuzen zu bestätigen und dann zu unterschreiben ist.
An den dabei unstrittig empfehlenswerten Textvorgaben des Bayerischen Modells orientieren sich die so genannte Standard-Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands ( http://www.patientenverfuegung.de ) ebenso wie die Textbausteine des Bundesjustizministeriums ( http://www.bmj.de ), wobei allerdings von beiden eine individuelle Zusammenstellung empfohlen wird.
In den Erläuterung der Broschüre Standard-Patientenverfügung des HVD heißt es dazu:
<< ... Die direkt nutzbare Ankreuzvariante als einfachste Form einer Standard-Patientenverfügung nach dem „Bayerischen Modelle“ wird hier trotz Vorbehalten mit angeboten. Denn sie kann in dringenden Fällen unverzichtbar sein und ist manchmal die einzige Möglichkeit für Menschen, die einen darüber hinausgehenden Aufwand scheuen ... >> Allerdings sei „die Dokumentenform einer Standard-Patientenverfügung“ vorzuziehen, oder das „noch genauere Instrument einer individuell-konkreten Patientenverfügung“ zu empfehlen, welches sich auf Abwägungen und ggf. bestehende Krankheitsbilder beziehen kann. ...
Warnung vor Formular-Dschungel
Verbraucherschützer warnen bereits seit Jahren vor einfachen "Musterformularen“. Daran zu gelangen sei einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Gesellschaften oder Vereine böten mehr als hundert verschiedene Vordrucke, viele davon kostenlos im Internet, an. Die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muss, ließe sich nicht eindeutig beantworten. Denn der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. "Man darf niemals einfach nur einen Vordruck ausfüllen oder gar ankreuzen", warnt Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Jede Verfügung sollte individuell und persönlich angepasst sein. ...
Quelle (dort mehr zu Vor- und Nachteilen des Ankreuzformulars der Bayersichen Vorsorgebroschüre):
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=458
Anmerkung:
Die an den bayerischen Texten und Informationen geäußerten Bedenken teile ich ausdrücklich nicht!
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- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Vorsorgeanleitungen aus Bayern
Hallo Herr Schell und MitleserInnen,WernerSchell hat geschrieben: ... Die an den bayerischen Texten und Informationen geäußerten Bedenken teile ich ausdrücklich nicht!...
aufgrund gemachter Erfahrungen kann ich ihre Anmerkung nur bekräftigen. Der bayerische, vielfach empfohlen, ist eindrucksvoll gut.
MfG
Rauel Kombüchen
Vorsorgebroschüre - Unfall, Krankheit und Alter
München · Unfall, Krankheit und Alter
Justizministerin stellt Bürgern Vorsorgebroschüre vor
München · Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, dem weist das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer zu – oftmals auch familienfremde Personen. Dabei kann jeder durch einfache Vorsorge selbst festlegen, wer für ihn im Ernstfall die wichtigen Entscheidungen treffen soll.
...(weiter lesen unter)
http://www.wochenanzeiger.de/article/76547.html
Siehe auch:
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Neu!
Broschüre, A4, 57 Seiten
Herausgeber: Staatsministerium der Justiz
Verlag: C. H. Beck
Stand: Februar 2008
Preis: 3,90 €
Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.
Zusatzinformationen:
Diese Broschüre ist im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 3-406-54052-X erhältlich. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 € pro Stück.
Bitte wenden Sie sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den
Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München,
Tel.: 089/38189750,
Fax: 089/38189-358 oder -135,
E-Mail: bestellung@beck.de.
Sie können die Broschüre weiterhin kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken:http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1 ... dAlter.pdf
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Adresse lautet: bit@bbsb.org.
Quelle: http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtl ... /index.htm
Justizministerin stellt Bürgern Vorsorgebroschüre vor
München · Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, dem weist das Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer zu – oftmals auch familienfremde Personen. Dabei kann jeder durch einfache Vorsorge selbst festlegen, wer für ihn im Ernstfall die wichtigen Entscheidungen treffen soll.
...(weiter lesen unter)
http://www.wochenanzeiger.de/article/76547.html
Siehe auch:
Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Neu!
Broschüre, A4, 57 Seiten
Herausgeber: Staatsministerium der Justiz
Verlag: C. H. Beck
Stand: Februar 2008
Preis: 3,90 €
Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich – so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Die Broschüre will dazu beitragen, im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt.
Zusatzinformationen:
Diese Broschüre ist im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 3-406-54052-X erhältlich. Bei Abnahme von mindestens 50 Exemplaren beträgt der Kaufpreis 3,70 € pro Stück.
Bitte wenden Sie sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den
Verlag C. H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München,
Tel.: 089/38189750,
Fax: 089/38189-358 oder -135,
E-Mail: bestellung@beck.de.
Sie können die Broschüre weiterhin kostenlos als pdf-Dokument herunterladen und für den privaten Gebrauch ausdrucken:http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1 ... dAlter.pdf
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. gibt die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" für Sehbehinderte und Blinde auf Kassette, in Punktschrift, MAXI-Druck und auf Diskette heraus. Die E-Mail-Adresse lautet: bit@bbsb.org.
Quelle: http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtl ... /index.htm