Wer hilft bei Behandlungsfehlern?
Über 5.000-mal meldeten sich im vergangenen Jahr Versicherte bei der Techniker Krankenkasse (TK), weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten, meist aus den Bereichen Chirurgie oder Orthopädie. "Glücklicherweise bewegt sich die Zahl der tatsächlichen Behandlungsfehler gerechnet auf unsere insgesamt über 6,3 Millionen Versicherten im Promillebereich," so Gudrun Berger, Leiterin des Referates Medizinrechte bei der TK. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen haben medizinische Fehler aber oft schwerwiegende Folgen. Neben dem schweren Schicksal, müssen sie sich meist auch mit Versicherungen, Krankenhäusern und Gutachtern auseinandersetzen. Oftmals wissen die Patienten aber nicht, wo sie Hilfe bekommen können. Die TK bietet jetzt auf ihrer Internetseite www.tk-online.de einen interaktiven Leistungslotsen an, der darüber informiert, was man im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers unternehmen kann und welche Unterstützung die Krankenkasse bietet.
Michael Bödelt, Projektleiter bei der TK über das neue Angebot: "Viele Patienten sind unsicher, ob es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt und wissen nicht, wohin sie sich wenden können. Der Leistungslotse ist ein niedrigschwelliges Angebot, das hilft, die Situation richtig einzuschätzen und sich über mögliche nächste Schritte zu informieren."
Das interaktive Dialogsystem stellt dem Nutzer Fragen zu dem vermuteten Behandlungsfehler und bietet ihm auf sein Antwortverhalten zugeschnittene Informationen, zum Beispiel an wen man sich wenden kann, wie man sich auf ein Gespräch mit dem Arzt vorbereitet oder welche Rechte der Patient hat.
Weitere Leistungslotsen sind nach Angaben der TK vorgesehen. Ein zweites Angebot zum Thema Kinderkrankengeld ist ebenfalls bereits online unter http://www.tk-online.de verfügbar.
Für Rückfragen:
Michaela Speldrich
Tel.: 040 - 6909 - 2223, Fax 040 - 6909 - 1353,
E-Mail: michaela.speldrich@tk-online.de
Quelle: Pressemitteilung vom 6.5.2008
Wer hilft bei Behandlungsfehlern?
Moderator: WernerSchell
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Hilfe der Krankenkasse bei Fehlern!
Alle Krankenkassen haben die Möglichkeit, bei einem Behandlungsfehler - Verdacht Ermittlungen anzustellen und ggf. dem Versicherten (mit Aufklärung durch den MDK) beizustehen. Leider werden solche Hilfe von den Krankenkassen sehr unterschiedlich angegangen. Offensichtlich besteht eine gewisse Neigung, sich eher zurückzuhalten. Nur bei klaren Fällen sind die Kassen schnell zur Hilfe bereit.
Ich denke, dass sich insoweit ein Wandel ergeben muss. Die Krankenkassen sollten bei Verdacht von Fehlern möglichst immer ermitteln. Das liegt ja auch in ihrem eigenen Interesse. Im Zweifel können sie ja auch selbst Geld für die Solidargemeinschaft zurückholen!
Sabrina
Ich denke, dass sich insoweit ein Wandel ergeben muss. Die Krankenkassen sollten bei Verdacht von Fehlern möglichst immer ermitteln. Das liegt ja auch in ihrem eigenen Interesse. Im Zweifel können sie ja auch selbst Geld für die Solidargemeinschaft zurückholen!
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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