Sturz eines Heimbewohners - Haftung des Heimträgers

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sturz eines Heimbewohners - Haftung des Heimträgers

Beitrag von WernerSchell » 05.03.2008, 05:34

Sturz eines Heimbewohners - Haftung des Heimträgers

Allein der Umstand, dass ein Heimbewohner im Bereich des Pflegeheims gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, indiziert nicht eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Kommt es jedoch – wie hier – im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zum Sturz eines Heimbewohners, so hat der Betreiber des Pflegeheims darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Heimbewohners betrauten Personals beruht.

Urteil des Kammergerichts Berlin vom 11.1.2007 - 12 U 63/06 -

Grundsätze des Haftungsrechts und Vorstellung von rd. 300 Gerichtsentscheidungen unter http://www.pflegerechtportal.de
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