Fixierung nicht sachgerecht - Was ist zu tun?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Barny
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Fixierung nicht sachgerecht - Was ist zu tun?

Beitrag von Barny » 04.03.2008, 11:55

Fixierung nicht sachgerecht - Was ist zu tun?

Liebe Forummitglieder,
habe da ein Problem auf der Arbeit. Ich arbeite in einen kleinen Altenpflegeheim 40 Bewohner-im Nachtdienst als ex. Altenpfleger. Müssen z. ZT. einen Bew. mit Secufix fixieren / Bauchgurt und Fußgurt. Fixierungsmaßnahme ist beim Amtsgericht beantragt. Fixierungsmaßnahme ist vom Krankenhaus übernommen worden. Meine lieben kolleginnen und Kollegen sind nicht in der Lage die Fixierung sachgerecht vorzunehmen. Habe das schon mehrmals bei der Übergabe angesprochen, ja man weigert sich regelrecht eine sachgerechte fixierung vorzunehmen. Gemeint ist hier der Bauchgurt, der so angelegt werden muß, das eine Hand unter den Gurt passen muß um genügend Spiel aufzuweisen. Das wird nicht getan. Ich habe das in einer Besprechung mit der PDL angesprochen, worauf eine EinweisungsDVD angeschaft worden ist und in einer gemeisamen Team Besprechung vorgeführt worden ist. Doch leider ohne Erfolg. Es wird weiterhin nicht sach und fachgerecht fixiert. Habe auch aufmerksam gemacht, das schon Todesfälle (Strangulation) vorgekommen sind bei nicht ordungsgemäß angelegten Fixierungen. Was kann ich noch machen? Ich weiß´mir keinen Rat mehr. Ich ärgere mich über die Ignoranz einiger Kolleginnen

Herbert Kunst
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Fixierung - rechtliche Regelen beachten

Beitrag von Herbert Kunst » 04.03.2008, 12:20

Hallo Barny,

eine Fixierung ist ein schwerwiegender Eingriff, der verfassungsrechtliche Grundsätze berührt (Art. 1, 2 GG). Fixierungen erfordern, von vorübergehenden notfallmäßigen Handlungen abgesehen, immer eine Genehmigung durch Rechtlichen Betreuer und Gericht. Solange diese Genehmigung nicht vorliegt, darf - von Notfällen abgesehen - nicht fixiert werden.
Sofern eine Fixierung rechtlich zulässig ist, muss sie natürlich korrekt erfolgen, jedwede Gefährdungen der betroffenen Person sind auszuschließen. Wer diese Grundsätze nicht beachtet, bewegt sich im Bereich strafrechtlichen Fehlverhaltens. Wer solches Fehlverhalten erkennt, ist gut beraten, den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, zunächst mündlich, wenn es nicht hilft, auch schriftlich.
Aufgrund dieser Prinzipien empfehle, noch einmal mit der PDL zu reden und ggf. den Arbeitgeber in aller Form anzuschreiben und korrektes Handeln aller MitarbeiterInnen einzufordern. Wenn das dann auch nicht klappt, empfehle ich, den Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in Neuss - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - zu informieren.

Gruß
Herber Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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