Meldepflicht bei selbstverschuldeten Krankheiten ...?
Moderator: WernerSchell
Ärzte protestieren weiter gegen Telefonüberwachung
Ärzte protestieren weiter gegen Telefonüberwachung
Berlin – Die Proteste gegen die geplante Telekommunikationsüberwachung gehen weiter. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Ärzte kritisiert. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes. Dieser spiegele sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht wider. Beide Organisationen [mehr] ....
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24204
Berlin – Die Proteste gegen die geplante Telekommunikationsüberwachung gehen weiter. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Ärzte kritisiert. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen Vertrauensschutzes. Dieser spiegele sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht wider. Beide Organisationen [mehr] ....
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Vorratsdatenspeicherung beschlossen
Bundestag beschließt trotz Bedenken Gesetz zu Vorratsdaten
Freitag, 9. November 2007
Berlin – Ungeachtet der Bedenken von Datenschützern hat der Bundestag die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für die Neuregelung, die die Speicherung der Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr vorsieht. Auch die Telekommunikationsüberwachung wurde neu geregelt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Neuregelung, die Opposition warnte hingegen vor einer Totalüberwachung der Bürger. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, seine Bedenken seien keineswegs ausgeräumt.
...
Weiter lesen unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30401
Siehe auch unter
viewtopic.php?p=30218#30218
Freitag, 9. November 2007
Berlin – Ungeachtet der Bedenken von Datenschützern hat der Bundestag die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für die Neuregelung, die die Speicherung der Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr vorsieht. Auch die Telekommunikationsüberwachung wurde neu geregelt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Neuregelung, die Opposition warnte hingegen vor einer Totalüberwachung der Bürger. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, seine Bedenken seien keineswegs ausgeräumt.
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Ärzte wollen keine Kassenspitzel sein
Gegen Meldepflicht für "selbstverschuldete" Krankheiten
Ärzte wollen keine Kassenspitzel sein
Ärzte wehren sich gegen die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Meldepflicht gegenüber Krankenkassen. Danach müssten sie Patientinnen und Patienten melden, bei denen es durch selbstverschuldetes Verhalten zu Folgeerkrankungen gekommen ist.
27.11.07 - Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat den Gesetzentwurf entschieden abgelehnt. "Wir sind keine Spitzel der Krankenkassen", sprachen sich die Ärztevertreter vehement gegen die geplante Regelung und die den Ärzten darin zugedachte Funktion aus.
Sie wiesen darauf hin, dass § 52 des SGB V den Krankenkassen ausdrücklich die Pflicht und das Recht einräume, bei "Selbstverschulden" tätig zu werden.
Als "selbstverschuldet" gelten nicht nur Tätowierungen und nicht indizierte, so genannte Schönheitsoperationen. Neben versuchtem Suizid können auch chronischer Alkoholkonsum, Dopingschäden und Drogenmissbrauch zu Folgeerkrankungen führen.
Muss der Patient auch für Risikosportarten gerade stehen?
Der Gesetzgeber müsse sich die Frage gefallen lassen, ob beispielsweise auch jahrelange Ernährungsfehler, Risikosportarten und immer wiederkehrende Sportverletzungen - etwa im Fußballvereinsport - von der geplanten Regelung betroffen sein könnten.
Nach dem Gesetzentwurf wäre bei selbstverschuldeten Verhalten mit Folgeerkrankungen eine Leistungsbeschränkung der Krankenkassen möglich. So heißt es in dem Entwurf des § 294 a Abs. 2 neu Sozialgesetzbuch (SGB) V wörtlich:
"Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren."
jb / Quelle: Landesärztekammer Hessen
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 161467.htm
Ärzte wollen keine Kassenspitzel sein
Ärzte wehren sich gegen die im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehene Meldepflicht gegenüber Krankenkassen. Danach müssten sie Patientinnen und Patienten melden, bei denen es durch selbstverschuldetes Verhalten zu Folgeerkrankungen gekommen ist.
27.11.07 - Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat den Gesetzentwurf entschieden abgelehnt. "Wir sind keine Spitzel der Krankenkassen", sprachen sich die Ärztevertreter vehement gegen die geplante Regelung und die den Ärzten darin zugedachte Funktion aus.
Sie wiesen darauf hin, dass § 52 des SGB V den Krankenkassen ausdrücklich die Pflicht und das Recht einräume, bei "Selbstverschulden" tätig zu werden.
Als "selbstverschuldet" gelten nicht nur Tätowierungen und nicht indizierte, so genannte Schönheitsoperationen. Neben versuchtem Suizid können auch chronischer Alkoholkonsum, Dopingschäden und Drogenmissbrauch zu Folgeerkrankungen führen.
Muss der Patient auch für Risikosportarten gerade stehen?
Der Gesetzgeber müsse sich die Frage gefallen lassen, ob beispielsweise auch jahrelange Ernährungsfehler, Risikosportarten und immer wiederkehrende Sportverletzungen - etwa im Fußballvereinsport - von der geplanten Regelung betroffen sein könnten.
Nach dem Gesetzentwurf wäre bei selbstverschuldeten Verhalten mit Folgeerkrankungen eine Leistungsbeschränkung der Krankenkassen möglich. So heißt es in dem Entwurf des § 294 a Abs. 2 neu Sozialgesetzbuch (SGB) V wörtlich:
"Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing, zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen. Die Versicherten sind über den Grund der Meldung nach Satz 1 und die gemeldeten Daten zu informieren."
jb / Quelle: Landesärztekammer Hessen
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 161467.htm
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de
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NAV: Pflegereform macht Ärzte zu Petzen
Neue Meldepflichten gegenüber den Krankenkassen
NAV: Pflegereform macht Ärzte zu Petzen
Die Pflegereform ist heute im Bundestag verabschiedet worden. Der NAV-Virchow-Bund weist darauf hin, dass auch klammheimlich eine Schnüffelpflicht für Ärzte eingeführt wird. Künftig müssen Fälle von missglückten Schönheitsoperationen oder Folgeerkrankungen bei Piercing an die Kassen gemeldet werden.
14.03.08 - Der NAV-Virchow-Bund schreibt, dass gemäß dem neuen § 294a, Abs. 2 SGB V Ärzte zukünftig die gesetzliche Verpflichtung haben sollen, diese Fälle den Krankenkassen zu melden. Besonders pikant findet es der Niedergelassenen-Verband, dass die Gesetzesänderung auf den hinteren Seiten eines Gesetzes versteckt ist, dass sich eigentlich mit der Pflege befasst.
Der neue Paragraf weitet die bereits für Arbeitsunfälle, Körperverletzungen etc. existierende Meldepflicht auf Fälle aus, in denen Ärzte die Folgen missglückter Schönheitsoperationen oder Piercings behandeln. Auch diese Patienten müssen, sollte das Gesetz auch noch den Bundesrat passieren, künftig der Krankenkasse gemeldet werden.
Frontalangriff auf Schweigepflicht
Für den Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Klaus Bittmann, ist die Gesetzesänderung "ein Frontalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht. Damit wird an den Grundfesten des Gesundheitswesens gerüttelt, nämlich am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten."
Müssen demächst Raucher und Dicke verpfiffen werden?
Zudem bedeute der von Ärztevertretern schlicht "Petz-Paragraf" genannte Passus einen Paradigmenwechsel in der gesundheitlichen Versorgung, da damit schleichend die Einführung des Verschuldensprinzips verbunden sei. "Hier wird ein Einfallstor geschaffen für weitere Schnüffel-Aktionen durch Krankenkassen. Wer kann zukünftig ausschließen, dass morgen Raucher, Übergewichtige oder Risiko-Sportler an die Kassen verpfiffen werden sollen?" fragt Bittmann.
NAV befürchtet auch wirtschaftlichen Schaden
Bittmann warnt auch vor den medizinischen und ökonomischen Konsequenzen: "Wenn wir das Arzt-Patienten-Verhältnis durchlöchern wie einen Schweizer Käse und Patienten sich bei einigen Erkrankungen nicht mehr zum Arzt trauen, dann werden wir bald nur noch die irreparablen Spätfolgen von Erkrankungen behandeln." Das sei nicht nur medizinisch und ethisch, sondern auch wirtschaftlich unverantwortlich, sagte Bittmann.
Dass ein derartig gravierendes Vorhaben auf den hinteren Seiten des Gesetzes zur Pflegereform formuliert steht, zeigt seiner Ansicht nach, dass diese gravierende Gesetzesänderung möglichst unerkannt bleiben soll.
NAV / chy
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 33.htm&n=1
NAV: Pflegereform macht Ärzte zu Petzen
Die Pflegereform ist heute im Bundestag verabschiedet worden. Der NAV-Virchow-Bund weist darauf hin, dass auch klammheimlich eine Schnüffelpflicht für Ärzte eingeführt wird. Künftig müssen Fälle von missglückten Schönheitsoperationen oder Folgeerkrankungen bei Piercing an die Kassen gemeldet werden.
14.03.08 - Der NAV-Virchow-Bund schreibt, dass gemäß dem neuen § 294a, Abs. 2 SGB V Ärzte zukünftig die gesetzliche Verpflichtung haben sollen, diese Fälle den Krankenkassen zu melden. Besonders pikant findet es der Niedergelassenen-Verband, dass die Gesetzesänderung auf den hinteren Seiten eines Gesetzes versteckt ist, dass sich eigentlich mit der Pflege befasst.
Der neue Paragraf weitet die bereits für Arbeitsunfälle, Körperverletzungen etc. existierende Meldepflicht auf Fälle aus, in denen Ärzte die Folgen missglückter Schönheitsoperationen oder Piercings behandeln. Auch diese Patienten müssen, sollte das Gesetz auch noch den Bundesrat passieren, künftig der Krankenkasse gemeldet werden.
Frontalangriff auf Schweigepflicht
Für den Bundesvorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Klaus Bittmann, ist die Gesetzesänderung "ein Frontalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht. Damit wird an den Grundfesten des Gesundheitswesens gerüttelt, nämlich am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten."
Müssen demächst Raucher und Dicke verpfiffen werden?
Zudem bedeute der von Ärztevertretern schlicht "Petz-Paragraf" genannte Passus einen Paradigmenwechsel in der gesundheitlichen Versorgung, da damit schleichend die Einführung des Verschuldensprinzips verbunden sei. "Hier wird ein Einfallstor geschaffen für weitere Schnüffel-Aktionen durch Krankenkassen. Wer kann zukünftig ausschließen, dass morgen Raucher, Übergewichtige oder Risiko-Sportler an die Kassen verpfiffen werden sollen?" fragt Bittmann.
NAV befürchtet auch wirtschaftlichen Schaden
Bittmann warnt auch vor den medizinischen und ökonomischen Konsequenzen: "Wenn wir das Arzt-Patienten-Verhältnis durchlöchern wie einen Schweizer Käse und Patienten sich bei einigen Erkrankungen nicht mehr zum Arzt trauen, dann werden wir bald nur noch die irreparablen Spätfolgen von Erkrankungen behandeln." Das sei nicht nur medizinisch und ethisch, sondern auch wirtschaftlich unverantwortlich, sagte Bittmann.
Dass ein derartig gravierendes Vorhaben auf den hinteren Seiten des Gesetzes zur Pflegereform formuliert steht, zeigt seiner Ansicht nach, dass diese gravierende Gesetzesänderung möglichst unerkannt bleiben soll.
NAV / chy
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http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 33.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
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Mitteilungspflichten können per Gesetz vorgegeben werden
Ärztliche Meldepflichten sind nur dann (rechtlich) problematisch, wenn sie unbefugt erfolgen. Bestimmt der Gesetzgeber (zurecht) eine bestimmte Meldeverpflichtung, erfolgt eine entsprechende Mitteilung erlaubt und geht in Ordnung. Versicherte sehen das in Mehrheit auch so und können die Warnungen aus der Ärzteschaft nicht verstehen. Es geht hier um Kern um Mitteilungen, bei denen die Versichertengemeinschaft mit hohen Folgekosten belastet wird. Das kann aber nicht so einfach hingenommen werden. Daher ist Eingreifen geboten
Sabrina
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Risiken von Tätowierungen und deren Entfernung
Risiken, die unter die Haut gehen
BfR weist auf gesundheitliche Risiken von Tätowierungen und deren Entfernung hin
Tätowierungen können mit unerwünschten Wirkungen wie Infektionen, Narbenbildung oder allergischen Reaktionen verbunden sein. Zudem sind gesundheitliche Langzeitwirkungen der Tätowiermittel, die unter die Haut eingebracht werden, möglich. Aber auch die Entfernung von Tattoos ist nicht ohne Risiko: Seit einiger Zeit werben Anbieter verstärkt mit Verfahren, in denen flüssige Tattoo-Entferner verwendet werden. Dabei handelt es sich um Lösungen, die in der Regel 40-prozentige L(+)-Milchsäure enthalten, und ebenso wie die Tätowiermittel unter die Haut gespritzt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Fälle gemeldet worden, in denen nach der Anwendung flüssiger Tattoo-Entferner unerwünschte Wirkungen aufgetreten sind. In einigen Fällen kam es zu schweren Entzündungsreaktionen der Haut mit Narbenbildung. Eine Alternative zur chemischen Tattoo-Entfernung ist der Einsatz von Lasertechnik. Hierbei ist bislang allerdings ungeklärt, welche chemischen Verbindungen bei der Behandlung entstehen und welche unerwünschten Wirkungen von diesen Verbindungen ausgehen können. „Angesichts der gesundheitlichen Risiken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich sehr gut überlegen, ob sie sich ein Tattoo stechen lassen“, so Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Wer sich für ein Tattoo oder dessen Entfernung entscheidet, sollte sich vorher möglichst umfassend über die eingesetzten Mittel und Verfahren informieren und sich von fachkundigem Personal behandeln lassen.
Rund 10 Prozent der Deutschen sind tätowiert, in der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen liegt der Anteil sogar bei fast 25 Prozent. Tätowiermittel werden ebenso wie Permanent-Make-up-Farben unter die Haut eingebracht. Für Schmucktätowierungen werden meistens Mittel eingesetzt, die organische Pigmente enthalten, für Permanent-Make-Up werden oft Eisenoxide und Ruße verwendet. Unerwünschte Nebenwirkungen einer Tätowierung oder eines Permanent-Make-Ups können Infektionen, Entzündungen, Narbenbildung oder allergische Reaktionen sein. Zudem sind Langzeitwirkungen möglich, über die bislang kaum Erkenntnisse vorliegen. Diskutiert werden die Spaltung von Farbmitteln unter der Haut sowie der Transport von Pigmenten und deren Spaltprodukten in andere Organe. So wurden beispielsweise bei tätowierten Personen Farbpigmente in den Lymphknoten nachgewiesen.
Auch die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden: Flüssige Tattoo-Entferner werden ebenso wie die Tätowiermittel unter die Haut gespritzt. Sie können als Wirkstoff 40-prozentige Milchsäure enthalten. Milchsäure ist haut- und schleimhautreizend, die Reizwirkung kann bereits bei einer Konzentration von 20 Prozent in Formulierungen auftreten. Dem BfR sind Fälle gemeldet worden, in denen nach der Anwendung von Milchsäure zur Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up teilweise starke unerwünschte Wirkungen auftraten. In den schlimmsten Fällen kam es zu schweren Entzündungen der Haut und zu Narbenbildungen. Die Entzündungsreaktionen werden auf die Verwendung der Milchsäure zurückgeführt. Zudem ist es möglich, dass bei den Behandlungen nicht unter sterilen Bedingungen gearbeitet wurde und Keime unter die Haut gelangen konnten.
In der Medizin setzt man derzeit auf Verfahren zur Tattoo-Entfernung, die auf der Lasertechnik basieren. Kurz gepulste Laserstrahlung, die in ihrer Wellenlänge dem jeweiligen Farbpigment angepasst ist, spaltet die Pigmente unter der Haut auf. Aber auch bei diesen Verfahren sind Nebenwirkungen möglich. Bislang ist ungeklärt, welche chemischen Verbindungen bei der Laserbehandlung entstehen und welche gesundheitlichen Risiken von ihnen ausgehen.
Angesichts der gesundheitlichen Risiken, die sowohl mit Tätowierungen als auch mit deren Entfernung verbunden sind, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich das Stechen einer Tätowierung sehr gut überlegen. Wer sich für ein Tattoo oder Permanent-Make-Up entscheidet, sollte sich vorher möglichst umfassend über die verwendeten Mittel informieren und darauf achten, dass die Behandlung von fachkundigem Personal durchgeführt wird. So sollte unter anderem die Berücksichtigung von Hygienestandards sichergestellt sein. Das Gleiche gilt für den Fall der Tattoo-Eentfernung: Auch hier sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Eingriff detailliert über die Entfernungsmethode, mögliche Nebenwirkungen und die Expertise des Anbieters informieren.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Quelle: Pressemitteilung 26/2011, 01.08.2011
--------------------------------------------------------------------------------
Bundesinstitut für Risikobewertung
Thielallee 88-92
D-14195 Berlin
Presserechtlich verantwortlich:
Dr. Suzan Fiack
Tel.: 030 1 8412-4300
Fax.: 030 1 8412-4970
E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de
URL: http://www.bfr.bund.de
BfR weist auf gesundheitliche Risiken von Tätowierungen und deren Entfernung hin
Tätowierungen können mit unerwünschten Wirkungen wie Infektionen, Narbenbildung oder allergischen Reaktionen verbunden sein. Zudem sind gesundheitliche Langzeitwirkungen der Tätowiermittel, die unter die Haut eingebracht werden, möglich. Aber auch die Entfernung von Tattoos ist nicht ohne Risiko: Seit einiger Zeit werben Anbieter verstärkt mit Verfahren, in denen flüssige Tattoo-Entferner verwendet werden. Dabei handelt es sich um Lösungen, die in der Regel 40-prozentige L(+)-Milchsäure enthalten, und ebenso wie die Tätowiermittel unter die Haut gespritzt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind Fälle gemeldet worden, in denen nach der Anwendung flüssiger Tattoo-Entferner unerwünschte Wirkungen aufgetreten sind. In einigen Fällen kam es zu schweren Entzündungsreaktionen der Haut mit Narbenbildung. Eine Alternative zur chemischen Tattoo-Entfernung ist der Einsatz von Lasertechnik. Hierbei ist bislang allerdings ungeklärt, welche chemischen Verbindungen bei der Behandlung entstehen und welche unerwünschten Wirkungen von diesen Verbindungen ausgehen können. „Angesichts der gesundheitlichen Risiken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich sehr gut überlegen, ob sie sich ein Tattoo stechen lassen“, so Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Wer sich für ein Tattoo oder dessen Entfernung entscheidet, sollte sich vorher möglichst umfassend über die eingesetzten Mittel und Verfahren informieren und sich von fachkundigem Personal behandeln lassen.
Rund 10 Prozent der Deutschen sind tätowiert, in der Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen liegt der Anteil sogar bei fast 25 Prozent. Tätowiermittel werden ebenso wie Permanent-Make-up-Farben unter die Haut eingebracht. Für Schmucktätowierungen werden meistens Mittel eingesetzt, die organische Pigmente enthalten, für Permanent-Make-Up werden oft Eisenoxide und Ruße verwendet. Unerwünschte Nebenwirkungen einer Tätowierung oder eines Permanent-Make-Ups können Infektionen, Entzündungen, Narbenbildung oder allergische Reaktionen sein. Zudem sind Langzeitwirkungen möglich, über die bislang kaum Erkenntnisse vorliegen. Diskutiert werden die Spaltung von Farbmitteln unter der Haut sowie der Transport von Pigmenten und deren Spaltprodukten in andere Organe. So wurden beispielsweise bei tätowierten Personen Farbpigmente in den Lymphknoten nachgewiesen.
Auch die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden: Flüssige Tattoo-Entferner werden ebenso wie die Tätowiermittel unter die Haut gespritzt. Sie können als Wirkstoff 40-prozentige Milchsäure enthalten. Milchsäure ist haut- und schleimhautreizend, die Reizwirkung kann bereits bei einer Konzentration von 20 Prozent in Formulierungen auftreten. Dem BfR sind Fälle gemeldet worden, in denen nach der Anwendung von Milchsäure zur Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up teilweise starke unerwünschte Wirkungen auftraten. In den schlimmsten Fällen kam es zu schweren Entzündungen der Haut und zu Narbenbildungen. Die Entzündungsreaktionen werden auf die Verwendung der Milchsäure zurückgeführt. Zudem ist es möglich, dass bei den Behandlungen nicht unter sterilen Bedingungen gearbeitet wurde und Keime unter die Haut gelangen konnten.
In der Medizin setzt man derzeit auf Verfahren zur Tattoo-Entfernung, die auf der Lasertechnik basieren. Kurz gepulste Laserstrahlung, die in ihrer Wellenlänge dem jeweiligen Farbpigment angepasst ist, spaltet die Pigmente unter der Haut auf. Aber auch bei diesen Verfahren sind Nebenwirkungen möglich. Bislang ist ungeklärt, welche chemischen Verbindungen bei der Laserbehandlung entstehen und welche gesundheitlichen Risiken von ihnen ausgehen.
Angesichts der gesundheitlichen Risiken, die sowohl mit Tätowierungen als auch mit deren Entfernung verbunden sind, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich das Stechen einer Tätowierung sehr gut überlegen. Wer sich für ein Tattoo oder Permanent-Make-Up entscheidet, sollte sich vorher möglichst umfassend über die verwendeten Mittel informieren und darauf achten, dass die Behandlung von fachkundigem Personal durchgeführt wird. So sollte unter anderem die Berücksichtigung von Hygienestandards sichergestellt sein. Das Gleiche gilt für den Fall der Tattoo-Eentfernung: Auch hier sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Eingriff detailliert über die Entfernungsmethode, mögliche Nebenwirkungen und die Expertise des Anbieters informieren.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Quelle: Pressemitteilung 26/2011, 01.08.2011
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Bundesinstitut für Risikobewertung
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D-14195 Berlin
Presserechtlich verantwortlich:
Dr. Suzan Fiack
Tel.: 030 1 8412-4300
Fax.: 030 1 8412-4970
E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de
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Pfusch bei Piercing & Co.: Wer zahlt?
Pfusch bei Piercing & Co.: Wer zahlt?
Wenn es nach einem Piercing oder einem Tattoo zu Komplikationen kommt, sind Ärzte gefragt. Doch wer bezahlt dann? Laut Gesetz sollen die Patienten in "angemessener Weise" an den Folgekosten beteiligt werden. Umstritten ist, was das bedeutet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=662 ... ung&n=1384
Wenn es nach einem Piercing oder einem Tattoo zu Komplikationen kommt, sind Ärzte gefragt. Doch wer bezahlt dann? Laut Gesetz sollen die Patienten in "angemessener Weise" an den Folgekosten beteiligt werden. Umstritten ist, was das bedeutet. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=662 ... ung&n=1384
Gesundheitskosten infolge von Piercings
Im Bundestag notiert:
Gesundheitskosten infolge von Piercings
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke sieht ihre Kleine Anfrage (17/8832 http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708832.pdf ) zum Umgang mit Gesundheitskosten infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen in der Antwort der Bundesregierung (17/9213 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709286.pdf ) für nicht ausreichend beantwortet. Sie hat daher eine weitere Kleine Anfrage (17/9286) vorgelegt, in der sie von der Bundesregierung Antworten zum Thema Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Selbstverschulden im Fünften Sozialgesetzbuch verlangt.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Gesundheitskosten infolge von Piercings
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke sieht ihre Kleine Anfrage (17/8832 http://dip.bundestag.de/btd/17/088/1708832.pdf ) zum Umgang mit Gesundheitskosten infolge von Piercings und anderen Eingriffen aus ästhetischen Gründen in der Antwort der Bundesregierung (17/9213 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709286.pdf ) für nicht ausreichend beantwortet. Sie hat daher eine weitere Kleine Anfrage (17/9286) vorgelegt, in der sie von der Bundesregierung Antworten zum Thema Verfassungswidrigkeit der Regelung zum Selbstverschulden im Fünften Sozialgesetzbuch verlangt.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Gesundheit und Verantwortung
Jeder ist für seine Gesundheit mit verantwortlich. Siehe insoweit auch § 1 SGB V. Diese Vorschrift muss m.E. angesichts der immens steigenden Ausgaben intensiverService hat geschrieben: Gesundheitskosten infolge von Piercings ....
zur Geltung gebracht. Wir werden sonst die Kosten der älter werdenden Gesellschaft demnächst nicht mehr stämmen können.
Freiheit bedeutet auch Verantwortung übernehmen!
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
Eigenverantwortung stärker betonen
Jeder ist für seine Gesundheit mit verantwortlich. Siehe insoweit auch § 1 SGB V. Diese Vorschrift muss m.E. angesichts der immens steigenden Ausgaben intensiver zur Geltung gebracht. Wir werden sonst die Kosten der älter werdenden Gesellschaft demnächst nicht mehr stämmen können. Freiheit bedeutet auch Verantwortung übernehmen! ....Rauel Kombüchen hat geschrieben: Gesundheitskosten infolge von Piercings ....
Hallo RK!
Ich stimme Dir gerne zu. Die Eigenverantwortung muss m.E. in dieser Gesellschaft stärkere Betonung erfahren.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Kostenbeteiligung bei Schönheitsoperationen
Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
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