Patientenverfügung - Gesetz in Vorbereitung
Moderator: WernerSchell
Patientenverfügungen praxistauglich regeln
Deutsche Hospiz Stiftung: Patientenverfügungen praxistauglich regeln - Plenardebatte ist erst der Anfang
Staatliche Fürsorgepflicht darf nicht gegen Autonomie ausgespielt werden
Berlin. „Die heutige Plenardebatte zum Thema Patientenverfügungen hat gezeigt, dass es noch ein weiter Weg bis zu einer praxistauglichen gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen ist“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber endlich die dringend nötige Rechtssicherheit auf einem Gebiet schaffen will, das viele Menschen bewegt. Die derzeit kursierenden Entwürfe und Anträge lassen aber noch viele Fragen offen. „Keinem der vorliegenden Entwürfe gelingt es bisher, Patientenautonomie und staatliche Fürsorgepflicht für das Leben in überzeugender Weise in Einklang zu bringen“, kritisiert Brysch.
Ein künftiges Patientenverfügungsgesetz muss vor allem im Hinblick auf die Ermittlung des mutmaßlichen Willens Klarheit schaffen. Schließlich wird bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Entscheidungen über einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen keine oder keine praxistaugliche Patientenverfügung vorliegen. Die Deutsche Hospiz Stiftung hat daher in ihrem im Juni 2005 veröffentlichten Entwurf für ein Patientenverfügungsgesetz detaillierte Kriterien formuliert, welche Äußerungen des Betroffenen konkret für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens relevant sind und bei wem sie zu erheben sind. „Wir brauchen hier klare Maßstäbe, damit der mutmaßliche Wille nicht zum Einfallstor für Fremdbestimmung am Lebensende wird“, mahnt Brysch.
Eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf bestimmte Krankheitszustände lehnt die Deutsche Hospiz Stiftung ab. „Derartige Reichweitenbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich, medizinisch kaum fassbar und für die Praxis untauglich“ betont Brysch. Selbstbestimmung und staatliche Fürsorgepflicht für das Leben können auf eine andere Art und Weise besser in Einklang gebracht werden als durch eine Reichweitenbeschränkung: Angesichts der erheblichen Folgen eines vorab verfügten Behandlungsverzichts sollte der Gesetzgeber besser die regelmäßige Aktualisierung und eine Beratung durch fachkundige Personen als Voraussetzungen für unmittelbar verbindliche Patientenverfügungen festschreiben. Erst die fachkundige Beratung bringt Licht ins Dunkel. Sie schafft die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung. Nach Aufklärung verfassen die Menschen konkrete und differenzierte Patientenverfügungen, die sehr oft nicht den frühestmöglichen Behandlungsabbruch verlangen. Ein Beratungserfordernis führt damit zu einem effektiveren Schutz vor Missbrauch und Irrtum als dies jede Reichweitenbeschränkung könnte und bringt zugleich eine Stärkung des Patientenwillens.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.3.2007
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Dr. Markus Rothhaar
Tel. 030 / 2 84 44 84 4;
E-Mail: rothhaar@hospize.de
Staatliche Fürsorgepflicht darf nicht gegen Autonomie ausgespielt werden
Berlin. „Die heutige Plenardebatte zum Thema Patientenverfügungen hat gezeigt, dass es noch ein weiter Weg bis zu einer praxistauglichen gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen ist“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber endlich die dringend nötige Rechtssicherheit auf einem Gebiet schaffen will, das viele Menschen bewegt. Die derzeit kursierenden Entwürfe und Anträge lassen aber noch viele Fragen offen. „Keinem der vorliegenden Entwürfe gelingt es bisher, Patientenautonomie und staatliche Fürsorgepflicht für das Leben in überzeugender Weise in Einklang zu bringen“, kritisiert Brysch.
Ein künftiges Patientenverfügungsgesetz muss vor allem im Hinblick auf die Ermittlung des mutmaßlichen Willens Klarheit schaffen. Schließlich wird bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Entscheidungen über einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen keine oder keine praxistaugliche Patientenverfügung vorliegen. Die Deutsche Hospiz Stiftung hat daher in ihrem im Juni 2005 veröffentlichten Entwurf für ein Patientenverfügungsgesetz detaillierte Kriterien formuliert, welche Äußerungen des Betroffenen konkret für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens relevant sind und bei wem sie zu erheben sind. „Wir brauchen hier klare Maßstäbe, damit der mutmaßliche Wille nicht zum Einfallstor für Fremdbestimmung am Lebensende wird“, mahnt Brysch.
Eine Beschränkung der Reichweite von Patientenverfügungen auf bestimmte Krankheitszustände lehnt die Deutsche Hospiz Stiftung ab. „Derartige Reichweitenbeschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich, medizinisch kaum fassbar und für die Praxis untauglich“ betont Brysch. Selbstbestimmung und staatliche Fürsorgepflicht für das Leben können auf eine andere Art und Weise besser in Einklang gebracht werden als durch eine Reichweitenbeschränkung: Angesichts der erheblichen Folgen eines vorab verfügten Behandlungsverzichts sollte der Gesetzgeber besser die regelmäßige Aktualisierung und eine Beratung durch fachkundige Personen als Voraussetzungen für unmittelbar verbindliche Patientenverfügungen festschreiben. Erst die fachkundige Beratung bringt Licht ins Dunkel. Sie schafft die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung. Nach Aufklärung verfassen die Menschen konkrete und differenzierte Patientenverfügungen, die sehr oft nicht den frühestmöglichen Behandlungsabbruch verlangen. Ein Beratungserfordernis führt damit zu einem effektiveren Schutz vor Missbrauch und Irrtum als dies jede Reichweitenbeschränkung könnte und bringt zugleich eine Stärkung des Patientenwillens.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.3.2007
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Dr. Markus Rothhaar
Tel. 030 / 2 84 44 84 4;
E-Mail: rothhaar@hospize.de
Ringen um Gesetzesregelung zu Patientenverfügungen
Der Bundestag ringt um eine Gesetzesregelung zu Patientenverfügungen
Donnerstag, 29. März 2007
Berlin - Unterschiedliche Einschätzungen zur Reichweite von Patientenverfügungen sind am Donnerstag im Bundestag deutlich geworden. „Wenn jemand sich geäußert hat, muss das respektiert werden, auch wenn er sich aktuell nicht mehr äußern kann“, wandte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich gegen mögliche Einschränkungen der Gültigkeit solcher vorab abgegebenen schriftlichen Erklärungen. „Der aktuelle Wille kann ein anderer sein“, mahnte dagegen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zu mehr Vorsicht.
...
Die Debatte im Bundestag diente zunächst in erster Linie dem offenen Meinungsaustausch. Konkrete Gesetzentwürfe sollen erst bei weiteren Beratungen Ende April oder Anfang Mai eingebracht, ein Gesetz dann aber voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dabei werden vermutlich mehrere Entwürfe fraktionsübergreifend zur Abstimmung stehen.
....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27987
Donnerstag, 29. März 2007
Berlin - Unterschiedliche Einschätzungen zur Reichweite von Patientenverfügungen sind am Donnerstag im Bundestag deutlich geworden. „Wenn jemand sich geäußert hat, muss das respektiert werden, auch wenn er sich aktuell nicht mehr äußern kann“, wandte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich gegen mögliche Einschränkungen der Gültigkeit solcher vorab abgegebenen schriftlichen Erklärungen. „Der aktuelle Wille kann ein anderer sein“, mahnte dagegen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach zu mehr Vorsicht.
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Die Debatte im Bundestag diente zunächst in erster Linie dem offenen Meinungsaustausch. Konkrete Gesetzentwürfe sollen erst bei weiteren Beratungen Ende April oder Anfang Mai eingebracht, ein Gesetz dann aber voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dabei werden vermutlich mehrere Entwürfe fraktionsübergreifend zur Abstimmung stehen.
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Klare Regeln für Patientenverfügungen gefordert
Abgeordnete fordern klare Regeln für Patientenverfügungen
Für eindeutige gesetzliche Regeln haben sich Bundestagsabgeordnete aus Koalition und Opposition bei den Patientenverfügungen ausgesprochen. Eine erste Orientierungsdebatte fand heute im Bundestag statt.
29.03.07 - Die Menschen hätten einen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen Rechtssicherheit gebe, sagte der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker heute in einer ersten "Orientierungsdebatte" zum Thema Patientenverfügungen im Bundestag. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte, bei Fragen über Leben oder Tod dürfe es "keine rechtlichen Grauzonen" geben. Einzelne Redner lehnten ein neues Gesetz ab und warnten vor einer "Verrechtlichung der Situation".
Das Lager der Gesetzes-Befürworter ist geteilt
Stünker forderte, im Mittelpunkt müsse das "uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten" stehen. Patientenverfügungen müssten deshalb in jedem Fall verbindlich sein, unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich für eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen aus. Eine Reichweitenbeschränkung wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Bosbach plädierte dagegen dafür, schriftliche Anordnungen zum Behandlungsabbruch nur zu akzeptieren, wenn der Krankheitsverlauf einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Eine solche Reichweitenbeschränkung sei "zum Wohl des Patienten erforderlich", sagte Bosbach. Er warnte vor einer "Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben müssten".
Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können.
dpa / kc
Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 20.htm?n=1
Für eindeutige gesetzliche Regeln haben sich Bundestagsabgeordnete aus Koalition und Opposition bei den Patientenverfügungen ausgesprochen. Eine erste Orientierungsdebatte fand heute im Bundestag statt.
29.03.07 - Die Menschen hätten einen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen Rechtssicherheit gebe, sagte der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker heute in einer ersten "Orientierungsdebatte" zum Thema Patientenverfügungen im Bundestag. Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte, bei Fragen über Leben oder Tod dürfe es "keine rechtlichen Grauzonen" geben. Einzelne Redner lehnten ein neues Gesetz ab und warnten vor einer "Verrechtlichung der Situation".
Das Lager der Gesetzes-Befürworter ist geteilt
Stünker forderte, im Mittelpunkt müsse das "uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten" stehen. Patientenverfügungen müssten deshalb in jedem Fall verbindlich sein, unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich für eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen aus. Eine Reichweitenbeschränkung wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Bosbach plädierte dagegen dafür, schriftliche Anordnungen zum Behandlungsabbruch nur zu akzeptieren, wenn der Krankheitsverlauf einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Eine solche Reichweitenbeschränkung sei "zum Wohl des Patienten erforderlich", sagte Bosbach. Er warnte vor einer "Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben müssten".
Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können.
dpa / kc
Quelle: http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 20.htm?n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de
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Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung
Das vorläufige Protokoll der gestrigen Bundestagsdebatte zur Patientenverfügung finden Sie unter
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
Quelle: Mitteilung vom 30.3.2007
***
Dr. Arnd T. May
Institut für Ethik in der Praxis e.V.
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen
Tel.: 0700 BIOETHIK (24638445)
FAX: +49 2361 17121
E-Mail: May@Medizinethik.de
http://www.medizinethik.de
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
Quelle: Mitteilung vom 30.3.2007
***
Dr. Arnd T. May
Institut für Ethik in der Praxis e.V.
Hohenzollernstr. 76
45659 Recklinghausen
Tel.: 0700 BIOETHIK (24638445)
FAX: +49 2361 17121
E-Mail: May@Medizinethik.de
http://www.medizinethik.de
Bundestag debattiert erstmals über Patientenverfügungen
Bundestag debattiert erstmals über Patientenverfügungen
Donnerstag, 29. März 2007
Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen diskutiert. Bei der sehr ernsthaften und sachlichen Debatte standen zwei unterschiedliche Konzepte zur Diskussion. Es geht im Kern darum, wie weit Ärzte und Angehöre an Verfügungen gebunden sind, die nicht mehr äußerungsfähige Patienten vorab verfasst haben. Die Aussprache im Bundestag diente jedoch zunächst der Orientierung der Abgeordneten in dieser schwierigen ethischen Frage. Voraussichtlich im Mai sollen die Gesetzentwürfe ins Parlament eingebracht werden.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27993
Donnerstag, 29. März 2007
Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen diskutiert. Bei der sehr ernsthaften und sachlichen Debatte standen zwei unterschiedliche Konzepte zur Diskussion. Es geht im Kern darum, wie weit Ärzte und Angehöre an Verfügungen gebunden sind, die nicht mehr äußerungsfähige Patienten vorab verfasst haben. Die Aussprache im Bundestag diente jedoch zunächst der Orientierung der Abgeordneten in dieser schwierigen ethischen Frage. Voraussichtlich im Mai sollen die Gesetzentwürfe ins Parlament eingebracht werden.
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Streitthema „Patientenverfügung“
Bundestagsdebatte
Streit um Reichweite der Patientenverfügung
Viele Abgeordnete sprechen sich für eine gesetzliche Regelung zu den Verfügungen aus. Umstritten ist aber, wann ein Patient tatsächlich das Recht haben soll, weitere ärztliche Behandlung abzulehnen. Die Evangelische Kirche warnt vor einer Grenzüberschreitung.
...
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http://www.welt.de/politik/article78299 ... egung.html
Streitthema „Patientenverfügung“
Der Bundestag traue seinen Bürgern!Von Christian Schwägerl
Heute Vormittag läuft alles nach den Sitten des Bundestags, und doch herrscht Ausnahmezustand: Die Abgeordneten mischen sich in das Sterben der Bürger ein. Das ist nicht nur für die vielen Neuparlamentarier ungewohnt, sondern auch für alte Hasen, denn so tief dringt der Bundestag nur im Abstand von vielen Jahren ins Existentielle vor. Die Nervosität wird allenfalls dadurch begrenzt, dass es um einen kleinen Ausschnitt des großen Themas „Sterben im Zeitalter der Hochleistungsmedizin“ geht, also nicht um das weite Feld der Sterbehilfe, sondern ausschließlich um die Patientenverfügung.
...
Weiter unter
http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6496 ... ntent.html
Kauch: Patientenverfügung ist Baustein für eine Politik des menschenwürdigen Lebens
Am Donnerstag war die Patientenverfügung Thema in einer so genannten „Orientierungsdebatte“ im Bundestag. Michael Kauch, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", begrüßte eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Sie sei ein „Baustein für eine Politik des menschenwürdigen Lebens“, so Kauch. Er forderte „ein Menschenbild, das der Selbstbestimmung Vorrang vor anderen Überlegungen Dritter“ gebe.
...
Weiter unter
http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_ ... p-1/i.html
Streit um Reichweite der Patientenverfügung
Viele Abgeordnete sprechen sich für eine gesetzliche Regelung zu den Verfügungen aus. Umstritten ist aber, wann ein Patient tatsächlich das Recht haben soll, weitere ärztliche Behandlung abzulehnen. Die Evangelische Kirche warnt vor einer Grenzüberschreitung.
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http://www.welt.de/politik/article78299 ... egung.html
Streitthema „Patientenverfügung“
Der Bundestag traue seinen Bürgern!Von Christian Schwägerl
Heute Vormittag läuft alles nach den Sitten des Bundestags, und doch herrscht Ausnahmezustand: Die Abgeordneten mischen sich in das Sterben der Bürger ein. Das ist nicht nur für die vielen Neuparlamentarier ungewohnt, sondern auch für alte Hasen, denn so tief dringt der Bundestag nur im Abstand von vielen Jahren ins Existentielle vor. Die Nervosität wird allenfalls dadurch begrenzt, dass es um einen kleinen Ausschnitt des großen Themas „Sterben im Zeitalter der Hochleistungsmedizin“ geht, also nicht um das weite Feld der Sterbehilfe, sondern ausschließlich um die Patientenverfügung.
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Kauch: Patientenverfügung ist Baustein für eine Politik des menschenwürdigen Lebens
Am Donnerstag war die Patientenverfügung Thema in einer so genannten „Orientierungsdebatte“ im Bundestag. Michael Kauch, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", begrüßte eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Sie sei ein „Baustein für eine Politik des menschenwürdigen Lebens“, so Kauch. Er forderte „ein Menschenbild, das der Selbstbestimmung Vorrang vor anderen Überlegungen Dritter“ gebe.
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Gesetz über Patientenverfügung nicht nötig
"Wir brauchen keine Neuregelung"
Vorsitzender des Marburger Bundes lehnt Gesetz über Patientenverfügung ab
Moderation: Christiane Kaess
Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung ausgesprochen. Der Bundestag sollte vielmehr darüber debattieren, wie man mehr Menschen zu einer freiwilligen Verfügung motivieren könnte. Mit einer konkret formulierten Verfügung werde den Ärzten mehr geholfen als mit einem überflüssigen Gesetz.
Christiane Kaess: Der Bundestag debattiert über die so genannten Patientenverfügungen, eine schriftliche Erklärung also, die festlegen soll, ob man zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls oder bei einer Krankheit auf lebensverlängernde Apparatemedizin verzichtet: vorsorglich, falls man sich dazu dann nicht mehr äußern kann. Seit Jahren wird darüber diskutiert. Die Politik sieht Regelungsbedarf.
Am Telefon ist jetzt Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der sich auch mit ethischen Fragen der modernen Hochleistungsmedizin befasst hat. Guten Tag Herr Montgomery.
Frank Ulrich Montgomery: Guten Tag Frau Kaess.
Kaess: Herr Montgomery, auf welcher Basis entscheiden Ärzte denn momentan, ob sie eine lebenserhaltende Behandlung abbrechen oder nicht?
Montgomery: Wenn es eine Patientenverfügung gibt oder wenn auf andere Art und Weise der Wille des Patienten klar erkennbar ist, dass er die Behandlung ablehnen würde in dem Moment, dann werden Ärzte diese Behandlung nicht durchführen, denn wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Nur, Frau Kaess, unser Problem ist nicht der Patient, bei dem es eine Patientenverfügung gibt, und auch nicht der Patient, bei dem wir den Willen klar erkennen. Unser Problem sind die vielen Menschen, bei denen es keine oder nur eine sehr unklare Patientenverfügung gibt und wir gemeinsam mit dem Pflegeteam, gemeinsam mit Angehörigen, gemeinsam mit Seelsorgern den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln müssen.
Kaess: Wie kann man das denn in der Praxis machen?
Montgomery: In der Praxis ist das so, dass man mit Angehörigen spricht, mit Verwandten, dass man versucht, auch aus der ethisch-religiösen Bindung des Patienten Dinge abzuleiten, dass man den Seelsorger hinzuzieht und dass man dann gemeinsam im Pflegeteam eine Entscheidung trifft, was der Wille des Patienten ist. Wenn man den Willen des Patienten kennt, dann muss man ihn befolgen.
Kaess: Was ist in der Praxis die gängigere Entscheidung, der Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung oder nicht?
Montgomery: Man muss das mal in Zahlendimensionen sehen. Es gibt in der Bundesrepublik jedes Jahr 800.000 Menschen, die eines völlig natürlichen Todes sterben. In weniger als zehn Fällen werden Probleme um die Patientenverfügung oder um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gerichtsnotorisch. Es geht also um ein ganz, ganz winzig kleines Problem und deswegen kann ich Ihnen auch nicht eine Faustformel sagen, wofür man sich häufiger entscheidet. Es muss nur einfach Klarheit darüber herrschen, was der selbstbestimmte Wille des Patienten in der Situation, in der er jetzt ist, wäre.
Kaess: Brauchen wir also eine Neuregelung?
Montgomery: Nein. Wir brauchen keine Neuregelung. Interessanterweise sagen ja auch Bosbach und Röspel in dem Begründungstext ihres Antrages selber, es sei heute alles rechtlich einwandfrei gelöst, nur noch nicht in einem Gesetz fixiert. Ich glaube Politik lenkt hier von den wirklichen Problemen in unserem Gesundheitssystem in unserem Land ab, indem wir wieder ein Gesetz mehr machen, indem sich die Politik in die Lebensbedingungen der Menschen einmischt, statt ihnen so schwierige Dinge wie die Fragen am Ende des Lebens selber zu überlassen.
Kaess: Ein Knackpunkt bei den Gesetzesvorschlägen, die jetzt diskutiert werden, ist ja, ob die Krankheit irreversibel tödlich verläuft oder nicht. Wie eindeutig ist denn diese Unterscheidung in der Praxis überhaupt zu ziehen?
Montgomery: Die ist doch bei sehr, sehr vielen Erkrankungen relativ eindeutig zu ziehen. Das kann man ja übrigens auch bei sehr vielen dieser Erkrankungen noch zu einem Zeitpunkt, wo ein Patient voll ansprechbar ist, in Ruhe mit einem Patienten besprechen. Dann kann man mit ihm auch über die schriftliche Niederlegung einer Patientenverfügung reden. Diese Extremfälle, wo so etwas völlig unverhofft und plötzlich auftritt, sind ja nicht so oft, wie immer wieder antizipiert wird. Deswegen sage ich mal: Das Problem besteht gar nicht.
Kaess: Eine große Diskussion gibt es ja in diesem Zusammenhang immer um die Fälle von Komapatienten. Worunter würden die fallen?
Montgomery: Wachkomapatienten sind Lebende. Das muss man sich völlig klar vor Augen führen. Bei denen hat der Sterbeprozess nicht eingesetzt. Das Problem mit Wachkomapatienten ist ja, dass das sehr oft sehr junge Menschen sind, die durch einen Unfall in diesen Zustand gekommen sind. Diese haben in der Regel nie eine Patientenverfügung. Da nutzt uns also dieses ganze Instrument überhaupt nicht weiter. Im Umkehrschluss muss sich daraus ableiten: Es wäre sehr schön, wenn mehr Menschen Patientenverfügungen hätten, und ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag darüber diskutieren würde, wie man die Bevölkerung dazu motivieren könnte, freiwillig Patientenverfügungen in großer Zahl abzugeben, damit wir Ärzte leichter wissen woran wir uns halten müssen und wollen.
Kaess: Noch einmal zurück zu den konkreten Fällen. Sie haben von den jungen Leuten gesprochen. Es geht aber in der jetzigen Diskussion auch um Demenzkranke, also alte Menschen.
Montgomery: Ja. Es geht um Menschen, die dement werden, aber man wird dement; man ist nicht von Anfang an dement. Auch hier gilt: der demente Mensch ist ja vorher zu einem Zeitpunkt nicht dement gewesen, wenn es sich um Altersdemenz handelt, und dann kann man doch zu einem vernünftigen Zeitpunkt, so wie wir beide das jetzt miteinander besprechen, ein Gespräch über drohende Erkrankungen führen und dann eine vernünftige Patientenverfügung abfassen. Das geht heute schon. Die ist heute auch schon verbindlich. Und wenn dem Arzt klar ist, dass der Patient gewusst hat was er da unterschreibt, dann wird er sich auch daran halten.
Kaess: Jetzt warnen Kritiker aber auch davor, dass eine Vorausverfügung mit dem aktuellen Willen dann eventuell nicht mehr gleichzusetzen ist, also zum Beispiel eine Verfügung, die vor zwei Jahren verfasst wurde, nicht mehr den aktuellen Willen des Patienten wiedergeben würde.
Montgomery: Das Risiko besteht. Wenn Patientenverfügungen unklar formuliert sind, dann wird der Arzt auch darauf kommen. Das ist aber das Risiko, was in einer Patientenverfügung steckt, weswegen ich auch gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Patientenverfügung bin, dass man seine Meinung ändert. Das ist ja unser schwieriger Umgang damit. Nur das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht des Patienten nimmt ihm nicht das Risiko seines Selbstbestimmungsrechtes ab. Ich muss mich als Arzt an das Grundrecht des Patienten halten, es sei denn ich habe wirklich ganz schwerwiegende Gründe, dass er seine Meinung geändert haben könnte. In der Regel gilt aber für mich: Wenn er etwas nachvollziehbar Vernünftiges niedergelegt hat, dann gilt das auch für mich.
Kaess: Wie müsste diese Patientenverfügung verfasst sein und was müsste drinstehen?
Montgomery: Eine Patientenverfügung ist umso besser, je konkreter sie ist. So ein Zettel, auf dem steht, wenn es mir richtig schlecht geht, dann lasst mich sterben, der nutzt uns Ärzten überhaupt nichts. Am besten sind Patientenverfügungen, die wenn schon eine Krankheit bekannt ist, also im Angesicht dessen, was dem Patienten jetzt bevorsteht, dieses beschreibt und dann klare Festlegungen enthält. Wenn man so etwas dann regelmäßig auch noch erneuert, indem man es wieder unterschreibt, wenn man sich professionell beraten lässt zum Beispiel von Ärzten oder Krankenpflegern, und wenn man vor allem einen Bevollmächtigten ernennt, der eine Vollmacht hat, für einen zu entscheiden, wenn es dann so weit ist, ob diese Patientenverfügung nun gezogen werden soll oder nicht, dann ist uns Ärzten sehr geholfen, viel mehr als mit einem überflüssigen Gesetz.
Kaess: Frank Ulrich Montgomery war das, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, zur Diskussion um die Patientenverfügung. Vielen Dank!
Montgomery: Ich danke Ihnen.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.3.2007
http://www.dradio.de:80/dlf/sendungen/i ... lf/610398/
Vorsitzender des Marburger Bundes lehnt Gesetz über Patientenverfügung ab
Moderation: Christiane Kaess
Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank Ulrich Montgomery, hat sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung ausgesprochen. Der Bundestag sollte vielmehr darüber debattieren, wie man mehr Menschen zu einer freiwilligen Verfügung motivieren könnte. Mit einer konkret formulierten Verfügung werde den Ärzten mehr geholfen als mit einem überflüssigen Gesetz.
Christiane Kaess: Der Bundestag debattiert über die so genannten Patientenverfügungen, eine schriftliche Erklärung also, die festlegen soll, ob man zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls oder bei einer Krankheit auf lebensverlängernde Apparatemedizin verzichtet: vorsorglich, falls man sich dazu dann nicht mehr äußern kann. Seit Jahren wird darüber diskutiert. Die Politik sieht Regelungsbedarf.
Am Telefon ist jetzt Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der sich auch mit ethischen Fragen der modernen Hochleistungsmedizin befasst hat. Guten Tag Herr Montgomery.
Frank Ulrich Montgomery: Guten Tag Frau Kaess.
Kaess: Herr Montgomery, auf welcher Basis entscheiden Ärzte denn momentan, ob sie eine lebenserhaltende Behandlung abbrechen oder nicht?
Montgomery: Wenn es eine Patientenverfügung gibt oder wenn auf andere Art und Weise der Wille des Patienten klar erkennbar ist, dass er die Behandlung ablehnen würde in dem Moment, dann werden Ärzte diese Behandlung nicht durchführen, denn wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Nur, Frau Kaess, unser Problem ist nicht der Patient, bei dem es eine Patientenverfügung gibt, und auch nicht der Patient, bei dem wir den Willen klar erkennen. Unser Problem sind die vielen Menschen, bei denen es keine oder nur eine sehr unklare Patientenverfügung gibt und wir gemeinsam mit dem Pflegeteam, gemeinsam mit Angehörigen, gemeinsam mit Seelsorgern den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln müssen.
Kaess: Wie kann man das denn in der Praxis machen?
Montgomery: In der Praxis ist das so, dass man mit Angehörigen spricht, mit Verwandten, dass man versucht, auch aus der ethisch-religiösen Bindung des Patienten Dinge abzuleiten, dass man den Seelsorger hinzuzieht und dass man dann gemeinsam im Pflegeteam eine Entscheidung trifft, was der Wille des Patienten ist. Wenn man den Willen des Patienten kennt, dann muss man ihn befolgen.
Kaess: Was ist in der Praxis die gängigere Entscheidung, der Abbruch der lebenserhaltenden Behandlung oder nicht?
Montgomery: Man muss das mal in Zahlendimensionen sehen. Es gibt in der Bundesrepublik jedes Jahr 800.000 Menschen, die eines völlig natürlichen Todes sterben. In weniger als zehn Fällen werden Probleme um die Patientenverfügung oder um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gerichtsnotorisch. Es geht also um ein ganz, ganz winzig kleines Problem und deswegen kann ich Ihnen auch nicht eine Faustformel sagen, wofür man sich häufiger entscheidet. Es muss nur einfach Klarheit darüber herrschen, was der selbstbestimmte Wille des Patienten in der Situation, in der er jetzt ist, wäre.
Kaess: Brauchen wir also eine Neuregelung?
Montgomery: Nein. Wir brauchen keine Neuregelung. Interessanterweise sagen ja auch Bosbach und Röspel in dem Begründungstext ihres Antrages selber, es sei heute alles rechtlich einwandfrei gelöst, nur noch nicht in einem Gesetz fixiert. Ich glaube Politik lenkt hier von den wirklichen Problemen in unserem Gesundheitssystem in unserem Land ab, indem wir wieder ein Gesetz mehr machen, indem sich die Politik in die Lebensbedingungen der Menschen einmischt, statt ihnen so schwierige Dinge wie die Fragen am Ende des Lebens selber zu überlassen.
Kaess: Ein Knackpunkt bei den Gesetzesvorschlägen, die jetzt diskutiert werden, ist ja, ob die Krankheit irreversibel tödlich verläuft oder nicht. Wie eindeutig ist denn diese Unterscheidung in der Praxis überhaupt zu ziehen?
Montgomery: Die ist doch bei sehr, sehr vielen Erkrankungen relativ eindeutig zu ziehen. Das kann man ja übrigens auch bei sehr vielen dieser Erkrankungen noch zu einem Zeitpunkt, wo ein Patient voll ansprechbar ist, in Ruhe mit einem Patienten besprechen. Dann kann man mit ihm auch über die schriftliche Niederlegung einer Patientenverfügung reden. Diese Extremfälle, wo so etwas völlig unverhofft und plötzlich auftritt, sind ja nicht so oft, wie immer wieder antizipiert wird. Deswegen sage ich mal: Das Problem besteht gar nicht.
Kaess: Eine große Diskussion gibt es ja in diesem Zusammenhang immer um die Fälle von Komapatienten. Worunter würden die fallen?
Montgomery: Wachkomapatienten sind Lebende. Das muss man sich völlig klar vor Augen führen. Bei denen hat der Sterbeprozess nicht eingesetzt. Das Problem mit Wachkomapatienten ist ja, dass das sehr oft sehr junge Menschen sind, die durch einen Unfall in diesen Zustand gekommen sind. Diese haben in der Regel nie eine Patientenverfügung. Da nutzt uns also dieses ganze Instrument überhaupt nicht weiter. Im Umkehrschluss muss sich daraus ableiten: Es wäre sehr schön, wenn mehr Menschen Patientenverfügungen hätten, und ich würde es begrüßen, wenn der Bundestag darüber diskutieren würde, wie man die Bevölkerung dazu motivieren könnte, freiwillig Patientenverfügungen in großer Zahl abzugeben, damit wir Ärzte leichter wissen woran wir uns halten müssen und wollen.
Kaess: Noch einmal zurück zu den konkreten Fällen. Sie haben von den jungen Leuten gesprochen. Es geht aber in der jetzigen Diskussion auch um Demenzkranke, also alte Menschen.
Montgomery: Ja. Es geht um Menschen, die dement werden, aber man wird dement; man ist nicht von Anfang an dement. Auch hier gilt: der demente Mensch ist ja vorher zu einem Zeitpunkt nicht dement gewesen, wenn es sich um Altersdemenz handelt, und dann kann man doch zu einem vernünftigen Zeitpunkt, so wie wir beide das jetzt miteinander besprechen, ein Gespräch über drohende Erkrankungen führen und dann eine vernünftige Patientenverfügung abfassen. Das geht heute schon. Die ist heute auch schon verbindlich. Und wenn dem Arzt klar ist, dass der Patient gewusst hat was er da unterschreibt, dann wird er sich auch daran halten.
Kaess: Jetzt warnen Kritiker aber auch davor, dass eine Vorausverfügung mit dem aktuellen Willen dann eventuell nicht mehr gleichzusetzen ist, also zum Beispiel eine Verfügung, die vor zwei Jahren verfasst wurde, nicht mehr den aktuellen Willen des Patienten wiedergeben würde.
Montgomery: Das Risiko besteht. Wenn Patientenverfügungen unklar formuliert sind, dann wird der Arzt auch darauf kommen. Das ist aber das Risiko, was in einer Patientenverfügung steckt, weswegen ich auch gegen die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Patientenverfügung bin, dass man seine Meinung ändert. Das ist ja unser schwieriger Umgang damit. Nur das im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmungsrecht des Patienten nimmt ihm nicht das Risiko seines Selbstbestimmungsrechtes ab. Ich muss mich als Arzt an das Grundrecht des Patienten halten, es sei denn ich habe wirklich ganz schwerwiegende Gründe, dass er seine Meinung geändert haben könnte. In der Regel gilt aber für mich: Wenn er etwas nachvollziehbar Vernünftiges niedergelegt hat, dann gilt das auch für mich.
Kaess: Wie müsste diese Patientenverfügung verfasst sein und was müsste drinstehen?
Montgomery: Eine Patientenverfügung ist umso besser, je konkreter sie ist. So ein Zettel, auf dem steht, wenn es mir richtig schlecht geht, dann lasst mich sterben, der nutzt uns Ärzten überhaupt nichts. Am besten sind Patientenverfügungen, die wenn schon eine Krankheit bekannt ist, also im Angesicht dessen, was dem Patienten jetzt bevorsteht, dieses beschreibt und dann klare Festlegungen enthält. Wenn man so etwas dann regelmäßig auch noch erneuert, indem man es wieder unterschreibt, wenn man sich professionell beraten lässt zum Beispiel von Ärzten oder Krankenpflegern, und wenn man vor allem einen Bevollmächtigten ernennt, der eine Vollmacht hat, für einen zu entscheiden, wenn es dann so weit ist, ob diese Patientenverfügung nun gezogen werden soll oder nicht, dann ist uns Ärzten sehr geholfen, viel mehr als mit einem überflüssigen Gesetz.
Kaess: Frank Ulrich Montgomery war das, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, zur Diskussion um die Patientenverfügung. Vielen Dank!
Montgomery: Ich danke Ihnen.
Quelle: Pressemitteilung vom 30.3.2007
http://www.dradio.de:80/dlf/sendungen/i ... lf/610398/
Debatte über gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
Sternstunden im Parlament: Auftaktdebatte ueber gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen
Berlin (ALfA). Am 29. Maerz 2007 hat der Deutsche Bundestag erstmals ausfuehrlich ueber moegliche gesetzliche Regelungen fuer Patientenverfuegungen debattiert. In der knapp dreieinhalbstuendigen Debatte, bei der zuvor der Fraktionszwang aufgehoben wurde, legten 33 Abgeordnete aller Fraktionen ihre Positionen dar, weitere neun Abgeordnete gaben ihre Reden schriftlich zu Protokoll (siehe unten). Dabei wurde deutlich, wie schwierig es offenbar werden wird, zu einer gemeinsamen tragbaren Regelung zu finden.
Im Kern ging es um die Frage der so genannten Reichweitenbeschraenkung, d.h. ob Patientenverfuegungen nur bei ?unumkehrbar toedlichem Verlauf? gelten sollen, um einen weitreichenden Lebensschutz zu gewaehrleisten, wie es ein Gesetzentwurf der Angeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Roespel (SPD), Josef Winkler (Buendnis 90/Die Gruenen) und Otto Fricke (FDP) u.a. vorsieht, oder ob Patientenverfuegungen auch bei nicht toedlich verlaufenden Krankheitsfaellen z.B. im Wachkoma oder bei schwerster Demenz verbindlich sein sollten. Hierzu hat der Abgeordnete Joachim Stuenker (SPD) zusammen mit anderen Kollegen einen Entwurf verfasst. Demnach soll ein Patient auch dann den Abbruch lebenserhaltender Massnahmen verfuegen koennen, wenn seine Erkrankung nicht zwingend zum Tod fuehrt. Das Grundgesetz begruende keine ?Pflicht zu leben?, so die Argumentation. Bosbach begruendete eine Reichweitenbeschraenkung damit, dass diese ?zum Wohl des Patienten erforderlich? sei und warnte vor einer ?Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben muessten?. Es muesse ein Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates gefunden werden. Er plaedierte fuer den Grundsatz ?Im Zweifel fuer das Leben?. Bundesjustizministerin Zypries aeusserte in ihrer Rede dagegen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmaessigkeit einer Reichweitenbeschraenkung.
In der kontrovers, aber doch sachlich gefuehrten Debatte gingen die Meinungen der Abgeordneten in den Fragen einer Reichweitenbeschraenkung weit auseinander. Nicht wenige plaedierten dafuer, gar keine Regelungen fuer das Lebensende zu erlassen, da dieser Bereich nicht wirklich zu regeln sei. Die Gesetzentwuerfe selbst standen noch nicht zur Abstimmung.
Bundestagspraesident Norbert Lammert (CDU) fasste in einer Zwischenbemerkung die Debatte mit den Worten zusammen, dass es eine "rundum ueberzeugende Loesung nicht gibt". Medienberichten zufolge soll die Diskussion nun zunaechst in den Fraktionen fortgesetzt werden. Konkrete Gesetzesantraege koennte dann der Bundestag im Sommer beraten.
Unmittelbar vor der Debatte warnte die beiden Kirchen vor einer Ueberbewertung der Patientenverfuegungen und vor einer unbeschraenkten Reichweite und forderten den dringend notwendigen Ausbau von Hospizwesen und Moeglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung.
Weitere Informationen
Protokoll der Bundestagsdebatte vom 29.03.07 ueber Patientenverfuegungen
Auszug aus dem offiziellen Plenarprotokoll 16/91, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht der 91. Sitzung, Berlin, den 29. Maerz 2007
55 Seiten (470 kb) im PDF-Format
http://www.kritischebioethik.de/auszug_ ... gesamt.pdf
Eine Debatte ums Sterben, ohne grosses Pathos
Solche Stunden sind selten im Bundestag: Ueber die Fraktionsgrenzen hinweg haben die Abgeordneten ernst und sachlich, lebensnah und ohne grosses Pathos ihre Meinungen zur rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen ausgetauscht.
DIE WELT 29.03.2007
http://www.welt.de/politik/article78348 ... athos.html
Viele Zweifel
Der Bundestag hat ueber Patientenverfuegungen diskutiert. Und dabei offengelegt, wie schwierig es sein wird, eine gesetzliche Regelung zu finden.
Von Katharina Schuler
ZEIT online 29.03.2007
http://www.zeit.de/online/2007/14/Patie ... g?page=all
Stellungnahme zur Bundestagsdebatte zu Patientenverfuegungen am 29.03.2007
Wir begruessen, dass es im Deutschen Bundestag heute die Gelegenheit gab, eine erste Orientierungsdebatte ueber moegliche neue Rechtsvorschriften zu Patientenverfuegungen zu fuehren.
PRESSEMITTEILUNG Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 29.03.2007
http://dbk.de/aktuell/meldungen/01322/
Themenspecial zur Bundestagsdebatte ueber Patientenverfuegungen mit umfangreichem Pressespiegel und Stellungnahmen auf dem Infoportal der InteressenGemenschaft Kritische Bioethik Deutschland zu Sterbebegleitung, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Euthanasie
http://www.sterbehilfedebatte.de/
Quelle: ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007
Berlin (ALfA). Am 29. Maerz 2007 hat der Deutsche Bundestag erstmals ausfuehrlich ueber moegliche gesetzliche Regelungen fuer Patientenverfuegungen debattiert. In der knapp dreieinhalbstuendigen Debatte, bei der zuvor der Fraktionszwang aufgehoben wurde, legten 33 Abgeordnete aller Fraktionen ihre Positionen dar, weitere neun Abgeordnete gaben ihre Reden schriftlich zu Protokoll (siehe unten). Dabei wurde deutlich, wie schwierig es offenbar werden wird, zu einer gemeinsamen tragbaren Regelung zu finden.
Im Kern ging es um die Frage der so genannten Reichweitenbeschraenkung, d.h. ob Patientenverfuegungen nur bei ?unumkehrbar toedlichem Verlauf? gelten sollen, um einen weitreichenden Lebensschutz zu gewaehrleisten, wie es ein Gesetzentwurf der Angeordneten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Roespel (SPD), Josef Winkler (Buendnis 90/Die Gruenen) und Otto Fricke (FDP) u.a. vorsieht, oder ob Patientenverfuegungen auch bei nicht toedlich verlaufenden Krankheitsfaellen z.B. im Wachkoma oder bei schwerster Demenz verbindlich sein sollten. Hierzu hat der Abgeordnete Joachim Stuenker (SPD) zusammen mit anderen Kollegen einen Entwurf verfasst. Demnach soll ein Patient auch dann den Abbruch lebenserhaltender Massnahmen verfuegen koennen, wenn seine Erkrankung nicht zwingend zum Tod fuehrt. Das Grundgesetz begruende keine ?Pflicht zu leben?, so die Argumentation. Bosbach begruendete eine Reichweitenbeschraenkung damit, dass diese ?zum Wohl des Patienten erforderlich? sei und warnte vor einer ?Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben muessten?. Es muesse ein Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Lebensschutzpflicht des Staates gefunden werden. Er plaedierte fuer den Grundsatz ?Im Zweifel fuer das Leben?. Bundesjustizministerin Zypries aeusserte in ihrer Rede dagegen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmaessigkeit einer Reichweitenbeschraenkung.
In der kontrovers, aber doch sachlich gefuehrten Debatte gingen die Meinungen der Abgeordneten in den Fragen einer Reichweitenbeschraenkung weit auseinander. Nicht wenige plaedierten dafuer, gar keine Regelungen fuer das Lebensende zu erlassen, da dieser Bereich nicht wirklich zu regeln sei. Die Gesetzentwuerfe selbst standen noch nicht zur Abstimmung.
Bundestagspraesident Norbert Lammert (CDU) fasste in einer Zwischenbemerkung die Debatte mit den Worten zusammen, dass es eine "rundum ueberzeugende Loesung nicht gibt". Medienberichten zufolge soll die Diskussion nun zunaechst in den Fraktionen fortgesetzt werden. Konkrete Gesetzesantraege koennte dann der Bundestag im Sommer beraten.
Unmittelbar vor der Debatte warnte die beiden Kirchen vor einer Ueberbewertung der Patientenverfuegungen und vor einer unbeschraenkten Reichweite und forderten den dringend notwendigen Ausbau von Hospizwesen und Moeglichkeiten palliativmedizinischer Begleitung.
Weitere Informationen
Protokoll der Bundestagsdebatte vom 29.03.07 ueber Patientenverfuegungen
Auszug aus dem offiziellen Plenarprotokoll 16/91, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht der 91. Sitzung, Berlin, den 29. Maerz 2007
55 Seiten (470 kb) im PDF-Format
http://www.kritischebioethik.de/auszug_ ... gesamt.pdf
Eine Debatte ums Sterben, ohne grosses Pathos
Solche Stunden sind selten im Bundestag: Ueber die Fraktionsgrenzen hinweg haben die Abgeordneten ernst und sachlich, lebensnah und ohne grosses Pathos ihre Meinungen zur rechtlichen Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen ausgetauscht.
DIE WELT 29.03.2007
http://www.welt.de/politik/article78348 ... athos.html
Viele Zweifel
Der Bundestag hat ueber Patientenverfuegungen diskutiert. Und dabei offengelegt, wie schwierig es sein wird, eine gesetzliche Regelung zu finden.
Von Katharina Schuler
ZEIT online 29.03.2007
http://www.zeit.de/online/2007/14/Patie ... g?page=all
Stellungnahme zur Bundestagsdebatte zu Patientenverfuegungen am 29.03.2007
Wir begruessen, dass es im Deutschen Bundestag heute die Gelegenheit gab, eine erste Orientierungsdebatte ueber moegliche neue Rechtsvorschriften zu Patientenverfuegungen zu fuehren.
PRESSEMITTEILUNG Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 29.03.2007
http://dbk.de/aktuell/meldungen/01322/
Themenspecial zur Bundestagsdebatte ueber Patientenverfuegungen mit umfangreichem Pressespiegel und Stellungnahmen auf dem Infoportal der InteressenGemenschaft Kritische Bioethik Deutschland zu Sterbebegleitung, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Euthanasie
http://www.sterbehilfedebatte.de/
Quelle: ALfA-Newsletter 12/07 vom 30.03.2007
Neue Ehrlichkeit statt paradoxer Widersprüchlichkeiten
Neue Ehrlichkeit statt paradoxer Widersprüchlichkeiten
Das Thema „Patientenverfügung“ der Bundestagsdebatte vom 29.3.2007 ist in nahezu allen Kommentaren als Dilemma beschrieben worden, wobei sich fundamentale Positionen gegen überstehen und es eine allgemein befriedigende Lösung nicht geben könne. Eine andere mediale Bewertung lautet, die Debatte wäre – selten genug – von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen, schließlich sei jeder Abgeordneter ja ausschließlich seinem eigenen Gewissen verantwortlich.
Beide Einschätzung gehen an der Sache vorbei. Einen überwindlichen Gegensatz gäbe es nur zwischen überzogenem Selbstbestimmungs- und Fürsorgeanspruch – aber nicht, wenn beide gleichermaßen auf ein menschliches und verantwortliches Maß bezogen bleiben. Und Toleranz kann zwar die Privatmoral und persönliche Auffassung jedes Parlamentariers beanspruchen – aber nicht, wenn ein Gesetz für anders denkende und anders empfindende Menschen damit auf den Weg gebracht werden soll.
Die Debatte leidet an mangelnder Ehrlichkeit, Unwahrhaftigkeit, Paradoxien oder Selbstmissverständnissen innerhalb der einzelnen Positionen. Das beginnt damit, wenn der SPD-Rechtspolitiker Stünker den von ihm vertretenen Entwurf mit dem Attribut der „uneingeschränkten Selbstbestimmung“ charakterisiert. Wieso uneingeschränkt – reicht es nicht, von Selbstbestimmung zu sprechen? Insbesondere wenn doch eine Bestimmung wie: „Keinerlei Behandlung bei Demenz“ (ob es eine solche Patientenverfügung überhaupt gibt, ist fraglich genug) an der mangelnden Konkretheit in Bezug auf die dann eintretende Situation scheitern würde. Und wie steht es im Stünker-Entwurf mit der Ermittlung des so genannten mutmaßlichen Willens bei äußerungsunfähigen Patienten ohne Vorausverfügung?
Der Gegenentwurf des Unionspolitikers Bosbach und anderen gründet sich auf die Argumentation, dass der vorausverfügte mit dem akuten Willen niemals (!) gleichzusetzen wäre. Deshalb plädiert er für eine Reichweitenbeschränkung. Wieso soll aber ausgerechnet der frühere und spätere Wille (nur) dann deckungsgleich sein, wenn es ums Sterben geht? Hören wir nicht umgekehrt immerfort auch von hospizlicher Seite, gerade mit zunehmender Bedrohung und Einschränkung würde der Mensch oft genug um so mehr am Leben hängen? Oder soll das sterbende (oder irrreversibel bewusstlose) Leben aus der Sicht des Gesetzgebers etwa weniger wert sein als eins, bei welchem noch Besserung zu erwarten ist?
Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen ist doch schon längst gegeben, das wüssten nur einfach zu wenige - das äußert Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Spiegel dieser Woche: «Es ist schon gut geregelt. Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen.»
Und bei der Vorstellung der neuen Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen der Bundesärztekammer am 27.3.07 stellt er fest:
“Schon nach geltendem Recht ist der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich.“ Das ist zunächst erfreulich. Wieso soll diese bestehende Verbindlichkeit dann aber der Rechtsklarheit zuliebe nicht gesetzlich verankert werden? Irgendetwas kann da doch nicht stimmen?
Die Ärzteschaft weigert sich vor allem, den Abbruch einer einmal eingeleiteten Behandlung, z. B. einer künstlichen Beatmung, aufgrund auch einer ganz aktuell abgefassten Patientenverfügung durchzuführen, zumal unter Gabe von Sedativa und Morphin. Das sei eindeutig verbotene aktive Sterbehilfe. Diese grundfalsche Rechtsauffassung wird solange nicht aus ärztlichen Köpfen zu vertreiben seien, als der Zusammenhang von „aktiv“, „Sterben“, „gewollt“ oder auch „Suizid“ kriminalisiert, als „unärztlich“ und „ethisch unzulässig“ diffamiert wird – vor allem durch Prof. Hoppe selbst.
Das Paradox der oben dargelegten Widersprüche wird uns erhalten bleiben, solange diese schließlich beim einzelnen Arzt am Krankenbett abgeladen werden. Es lautet: „Weder Sterbeverlängerung noch Sterbeverkürzung“ - als ob es im medizintechnischen Zeitalter dazwischen einen Zeitpunkt für einen natur- oder gottgegebenen Todeszeitpunkt gäbe.
Gegen solche fortgesetzte Herumeierei hat sich ein unlängst veröffentlichter ärztlicher und medizinethischer „Solidaritätsaufruf Sterbehilfe“ gewendet. Zu den Erstunterzeichnern und auch den späteren Unterzeichnern gehören namhafte Professoren, Chefärzte, für ihr (auch öffentliches) Engagement bekannte Pflege-Experten, Palliativ- und Hospizvertreter. Ob dieser Aufruf einen Beitrag leisten kann, bisher sich diametral gegenüberstehende Ansprüche im Rahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe ethisch verantwortbar aufzulösen, bleibt abzuwarten.
Die Unterzeichner streben eine Stärkung des Vertrauens in der Arzt-Patienten-Beziehung und einen neuen Tenor beim Fürsorgeprinzips an:
Weg von der herkömmlich allgemeinen Norm „Wir wollen Sterbende begleiten, ihr Leiden lindern und nicht verlängern, aber lehnen jede Form der aktiven Sterbe- und Suizidhilfe in jedem Fall entschieden ab“, hin zum einzelfallbezogenen Prinzip „ Wir wollen nicht töten, aber auf Wunsch unserer Patienten helfen dürfen, einen leidvollen Sterbeprozess auch zu verkürzen“.
Ehrlicher scheint ein dergestalt neu formuliertes ärztliches Selbstverständnis allemal zu sein. Und sollte Ehrlichkeit nicht die Basis jeder Ethik sein - ebenso wie einer zukünftigen gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung?
(Kommentar von Gita Neumann, Referentin Lebenshilfe im Humanistischen Verband Deutschlands)
----
Weiterführende Links:
Die Bundestagsdebatte vom 29.3. im Wortprotokoll:
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... 16091.html
Die neuen „Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“ vom März 07
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7.47.5044
Der „Solidaritätsaufruf Sterbehilfe“ vom März 07:
http://www.prosterbehilfe.de
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 1.4.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Das Thema „Patientenverfügung“ der Bundestagsdebatte vom 29.3.2007 ist in nahezu allen Kommentaren als Dilemma beschrieben worden, wobei sich fundamentale Positionen gegen überstehen und es eine allgemein befriedigende Lösung nicht geben könne. Eine andere mediale Bewertung lautet, die Debatte wäre – selten genug – von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen, schließlich sei jeder Abgeordneter ja ausschließlich seinem eigenen Gewissen verantwortlich.
Beide Einschätzung gehen an der Sache vorbei. Einen überwindlichen Gegensatz gäbe es nur zwischen überzogenem Selbstbestimmungs- und Fürsorgeanspruch – aber nicht, wenn beide gleichermaßen auf ein menschliches und verantwortliches Maß bezogen bleiben. Und Toleranz kann zwar die Privatmoral und persönliche Auffassung jedes Parlamentariers beanspruchen – aber nicht, wenn ein Gesetz für anders denkende und anders empfindende Menschen damit auf den Weg gebracht werden soll.
Die Debatte leidet an mangelnder Ehrlichkeit, Unwahrhaftigkeit, Paradoxien oder Selbstmissverständnissen innerhalb der einzelnen Positionen. Das beginnt damit, wenn der SPD-Rechtspolitiker Stünker den von ihm vertretenen Entwurf mit dem Attribut der „uneingeschränkten Selbstbestimmung“ charakterisiert. Wieso uneingeschränkt – reicht es nicht, von Selbstbestimmung zu sprechen? Insbesondere wenn doch eine Bestimmung wie: „Keinerlei Behandlung bei Demenz“ (ob es eine solche Patientenverfügung überhaupt gibt, ist fraglich genug) an der mangelnden Konkretheit in Bezug auf die dann eintretende Situation scheitern würde. Und wie steht es im Stünker-Entwurf mit der Ermittlung des so genannten mutmaßlichen Willens bei äußerungsunfähigen Patienten ohne Vorausverfügung?
Der Gegenentwurf des Unionspolitikers Bosbach und anderen gründet sich auf die Argumentation, dass der vorausverfügte mit dem akuten Willen niemals (!) gleichzusetzen wäre. Deshalb plädiert er für eine Reichweitenbeschränkung. Wieso soll aber ausgerechnet der frühere und spätere Wille (nur) dann deckungsgleich sein, wenn es ums Sterben geht? Hören wir nicht umgekehrt immerfort auch von hospizlicher Seite, gerade mit zunehmender Bedrohung und Einschränkung würde der Mensch oft genug um so mehr am Leben hängen? Oder soll das sterbende (oder irrreversibel bewusstlose) Leben aus der Sicht des Gesetzgebers etwa weniger wert sein als eins, bei welchem noch Besserung zu erwarten ist?
Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen ist doch schon längst gegeben, das wüssten nur einfach zu wenige - das äußert Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Spiegel dieser Woche: «Es ist schon gut geregelt. Ein Gesetz wird nur neue Probleme bringen.»
Und bei der Vorstellung der neuen Empfehlungen zum Umgang mit Patientenverfügungen der Bundesärztekammer am 27.3.07 stellt er fest:
“Schon nach geltendem Recht ist der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich.“ Das ist zunächst erfreulich. Wieso soll diese bestehende Verbindlichkeit dann aber der Rechtsklarheit zuliebe nicht gesetzlich verankert werden? Irgendetwas kann da doch nicht stimmen?
Die Ärzteschaft weigert sich vor allem, den Abbruch einer einmal eingeleiteten Behandlung, z. B. einer künstlichen Beatmung, aufgrund auch einer ganz aktuell abgefassten Patientenverfügung durchzuführen, zumal unter Gabe von Sedativa und Morphin. Das sei eindeutig verbotene aktive Sterbehilfe. Diese grundfalsche Rechtsauffassung wird solange nicht aus ärztlichen Köpfen zu vertreiben seien, als der Zusammenhang von „aktiv“, „Sterben“, „gewollt“ oder auch „Suizid“ kriminalisiert, als „unärztlich“ und „ethisch unzulässig“ diffamiert wird – vor allem durch Prof. Hoppe selbst.
Das Paradox der oben dargelegten Widersprüche wird uns erhalten bleiben, solange diese schließlich beim einzelnen Arzt am Krankenbett abgeladen werden. Es lautet: „Weder Sterbeverlängerung noch Sterbeverkürzung“ - als ob es im medizintechnischen Zeitalter dazwischen einen Zeitpunkt für einen natur- oder gottgegebenen Todeszeitpunkt gäbe.
Gegen solche fortgesetzte Herumeierei hat sich ein unlängst veröffentlichter ärztlicher und medizinethischer „Solidaritätsaufruf Sterbehilfe“ gewendet. Zu den Erstunterzeichnern und auch den späteren Unterzeichnern gehören namhafte Professoren, Chefärzte, für ihr (auch öffentliches) Engagement bekannte Pflege-Experten, Palliativ- und Hospizvertreter. Ob dieser Aufruf einen Beitrag leisten kann, bisher sich diametral gegenüberstehende Ansprüche im Rahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe ethisch verantwortbar aufzulösen, bleibt abzuwarten.
Die Unterzeichner streben eine Stärkung des Vertrauens in der Arzt-Patienten-Beziehung und einen neuen Tenor beim Fürsorgeprinzips an:
Weg von der herkömmlich allgemeinen Norm „Wir wollen Sterbende begleiten, ihr Leiden lindern und nicht verlängern, aber lehnen jede Form der aktiven Sterbe- und Suizidhilfe in jedem Fall entschieden ab“, hin zum einzelfallbezogenen Prinzip „ Wir wollen nicht töten, aber auf Wunsch unserer Patienten helfen dürfen, einen leidvollen Sterbeprozess auch zu verkürzen“.
Ehrlicher scheint ein dergestalt neu formuliertes ärztliches Selbstverständnis allemal zu sein. Und sollte Ehrlichkeit nicht die Basis jeder Ethik sein - ebenso wie einer zukünftigen gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung?
(Kommentar von Gita Neumann, Referentin Lebenshilfe im Humanistischen Verband Deutschlands)
----
Weiterführende Links:
Die Bundestagsdebatte vom 29.3. im Wortprotokoll:
http://www.bundestag.de/bic/plenarproto ... 16091.html
Die neuen „Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis“ vom März 07
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7.47.5044
Der „Solidaritätsaufruf Sterbehilfe“ vom März 07:
http://www.prosterbehilfe.de
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 1.4.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Die Patientenverfügung löst nicht alle Probleme
Pressestimmen
von Martina Fietz
Die Patientenverfügung löst nicht alle Probleme
Fietz fragt... Herta Däubler-Gmelin, Ex-Bundesjustizministerin
Viele Menschen hoffen, nach Abfassung einer Patientenverfügung menschenwürdig sterben zu können. Was sagen Sie denen, die große Hoffnungen in eine gesetzliche Regelung setzen?
Ich sage, machen Sie eine möglichst gute Patientenverfügung. Auf diese Weise klärt man, was man möchte und was nicht. Und: Sie gilt auch ohne neues Gesetz, wenn und soweit sie den persönlichen Willen deutlich zum Ausdruck bringt.
Sie können heute auch eine Person Ihres Vertrauens bitten, für Sie zu sprechen, wenn Sie das nicht mehr selbst können. Auch das ändert ein neues Gesetz nicht.
...
Weiter unter
http://www.cicero.de/259.php?kol_id=10275
Selbstbestimmt sterben – wie?
DT vom 31.03.2007
Von Rainer Beckmann
Mit einer Grundsatzdebatte hat der Bundestag am Donnerstag das Thema Patientenverfügung aufgegriffen. Nach dem Willen der Großen Koalition soll noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung gefunden werden. Ob diese am Ende ein „menschenwürdigeres“ Sterben ermöglichen wird, ist jedoch fraglich. Die hohen Erwartungen, die manche mit diesem Gesetzesvorhaben verbinden, könnten enttäuscht werden: Die meisten Menschen wünschen sich zwar ein „menschenwürdiges Sterben“, wollen dieses aber nicht selbst organisieren. Sie erwarten vielmehr, dass ihnen im Dialog mit dem Arzt ein Behandlungs- und Betreuungsangebot gemacht wird, das ihrem individuellen Wohl entspricht.
...
Weiter unter
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=30856
von Martina Fietz
Die Patientenverfügung löst nicht alle Probleme
Fietz fragt... Herta Däubler-Gmelin, Ex-Bundesjustizministerin
Viele Menschen hoffen, nach Abfassung einer Patientenverfügung menschenwürdig sterben zu können. Was sagen Sie denen, die große Hoffnungen in eine gesetzliche Regelung setzen?
Ich sage, machen Sie eine möglichst gute Patientenverfügung. Auf diese Weise klärt man, was man möchte und was nicht. Und: Sie gilt auch ohne neues Gesetz, wenn und soweit sie den persönlichen Willen deutlich zum Ausdruck bringt.
Sie können heute auch eine Person Ihres Vertrauens bitten, für Sie zu sprechen, wenn Sie das nicht mehr selbst können. Auch das ändert ein neues Gesetz nicht.
...
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http://www.cicero.de/259.php?kol_id=10275
Selbstbestimmt sterben – wie?
DT vom 31.03.2007
Von Rainer Beckmann
Mit einer Grundsatzdebatte hat der Bundestag am Donnerstag das Thema Patientenverfügung aufgegriffen. Nach dem Willen der Großen Koalition soll noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung gefunden werden. Ob diese am Ende ein „menschenwürdigeres“ Sterben ermöglichen wird, ist jedoch fraglich. Die hohen Erwartungen, die manche mit diesem Gesetzesvorhaben verbinden, könnten enttäuscht werden: Die meisten Menschen wünschen sich zwar ein „menschenwürdiges Sterben“, wollen dieses aber nicht selbst organisieren. Sie erwarten vielmehr, dass ihnen im Dialog mit dem Arzt ein Behandlungs- und Betreuungsangebot gemacht wird, das ihrem individuellen Wohl entspricht.
...
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http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=30856
Ärzte kommentieren Patientenverfügung
„Entscheidend ist der Einzelfall“
Ärzte kommentieren Patientenverfügung
Erding – Jede ärztliche Behandlung gegen den Willen eines Patienten ist eine strafbewehrte Körperverletzung. Doch wenn dieser nicht mehr fähig ist, seinen Willen zu äußern, wird die Sache problematisch. Für solche Situationen wurde die Patientenverfügung eingeführt. Damit kann auch ein bereits Kranker frühzeitig festlegen, wie er behandelt werden will. Rechtlich gesehen befinden sich sowohl Betreuer als auch Betreute derzeit in einer Grauzone. Deshalb hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag über eine gesetzliche Regelung debattiert. Wir sammelten dazu Stimmen aus der lokalen Ärzteschaft.
von Michael luxenburger
Menschen, die Patientenverfügungen verfassen, haben das Anliegen, sich auch bei schwerer Krankheit oder am Lebensende noch einen Rest von Selbstbestimmung zu erhalten.
...
Weiter unter
http://www.merkur-online.de/regionen/er ... 776d028a51
Ärzte kommentieren Patientenverfügung
Erding – Jede ärztliche Behandlung gegen den Willen eines Patienten ist eine strafbewehrte Körperverletzung. Doch wenn dieser nicht mehr fähig ist, seinen Willen zu äußern, wird die Sache problematisch. Für solche Situationen wurde die Patientenverfügung eingeführt. Damit kann auch ein bereits Kranker frühzeitig festlegen, wie er behandelt werden will. Rechtlich gesehen befinden sich sowohl Betreuer als auch Betreute derzeit in einer Grauzone. Deshalb hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag über eine gesetzliche Regelung debattiert. Wir sammelten dazu Stimmen aus der lokalen Ärzteschaft.
von Michael luxenburger
Menschen, die Patientenverfügungen verfassen, haben das Anliegen, sich auch bei schwerer Krankheit oder am Lebensende noch einen Rest von Selbstbestimmung zu erhalten.
...
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http://www.merkur-online.de/regionen/er ... 776d028a51
Klare Regeln für den vorletzten Willen
Streit über Patientenverfügung
Klare Regeln für den vorletzten Willen
Die Patientenverfügung zur ärztlichen Behandlung im Notfall wird in Deutschland wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Die Kernfrage bleibt aber weiter umstritten.
In einer Grundsatzdebatte im Bundestag sprachen sich Redner aller Fraktionen für ein Gesetz zur Patientenverfügung aus.
Es soll unter anderem regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll und in welchen Fällen Gerichte eingeschaltet werden können. Umstritten ist aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss.
...
weiter unter
http://www.sueddeutsche.de/,tt1l1/deuts ... 05/107798/
Klare Regeln für den vorletzten Willen
Die Patientenverfügung zur ärztlichen Behandlung im Notfall wird in Deutschland wahrscheinlich erstmals gesetzlich geregelt. Die Kernfrage bleibt aber weiter umstritten.
In einer Grundsatzdebatte im Bundestag sprachen sich Redner aller Fraktionen für ein Gesetz zur Patientenverfügung aus.
Es soll unter anderem regeln, wie eine gültige Patientenverfügung aussehen soll und in welchen Fällen Gerichte eingeschaltet werden können. Umstritten ist aber die Kernfrage, ob der Patientenwille in jedem Fall beachtet werden muss.
...
weiter unter
http://www.sueddeutsche.de/,tt1l1/deuts ... 05/107798/
Selbstbestimmungsrecht der Patienten - wie weit?
Der Mensch entscheidet
Über alle Parteigrenzen hinweg geht es im Parlament um die Frage, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten geht. Und ob der Staat dem Grenzen setzen darf
Berlin. Über die Rechte von Patienten und die Frage, wann eine lebensverlängernde Behandlung abgebrochen werden darf, sprach Ulf Meinke mit Joachim Stünker, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Stünker hat einen Gesetzesentwurf formuliert, den auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt.
...
Weiter unter
http://www.waz.de/waz/waz.aktuell.vollt ... dbserver=1
Über alle Parteigrenzen hinweg geht es im Parlament um die Frage, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten geht. Und ob der Staat dem Grenzen setzen darf
Berlin. Über die Rechte von Patienten und die Frage, wann eine lebensverlängernde Behandlung abgebrochen werden darf, sprach Ulf Meinke mit Joachim Stünker, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Stünker hat einen Gesetzesentwurf formuliert, den auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unterstützt.
...
Weiter unter
http://www.waz.de/waz/waz.aktuell.vollt ... dbserver=1
Selbstbestimmt sterben - wie?
Selbstbestimmt sterben - wie?
Von Rainer Beckmann
Mit einer Grundsatzdebatte hat der Bundestag am Donnerstag das Thema Patientenverfuegung aufgegriffen. Nach dem Willen der Grossen Koalition soll noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung gefunden werden.
DIE TAGESPOST 31.03.07
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=30856
Hospizstiftung fordert mehr Geld fuer Betreuung
BERLIN (hom). Deutlich mehr Mittel fuer die palliativmedizinische Versorgung hat der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung (DHS), Eugen Brysch, gefordert.
Aerzte Zeitung, 03.04.2007
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... 2a0603.asp
Quelle: ALfA-Newsletter 13/07 vom 06.04.2007
Von Rainer Beckmann
Mit einer Grundsatzdebatte hat der Bundestag am Donnerstag das Thema Patientenverfuegung aufgegriffen. Nach dem Willen der Grossen Koalition soll noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung gefunden werden.
DIE TAGESPOST 31.03.07
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=30856
Hospizstiftung fordert mehr Geld fuer Betreuung
BERLIN (hom). Deutlich mehr Mittel fuer die palliativmedizinische Versorgung hat der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung (DHS), Eugen Brysch, gefordert.
Aerzte Zeitung, 03.04.2007
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... 2a0603.asp
Quelle: ALfA-Newsletter 13/07 vom 06.04.2007
Sicherheit statt Zweifel: Patientenverfügungen
Sicherheit statt Zweifel: Patientenverfügungen
Prof. Stella Reiter-Theil rät, behutsam für Patientenverfügung zu werben
(07.04.07) Nahezu neun Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine Patientenverfügung. Diese soll regeln, dass der Verfügende seinen Wünschen und Werten entsprechend medizinisch behandelt wird, wenn er diese nicht mehr äußern kann. Im Rahmen der 113. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) vom 14. bis 18. April 2007 in Wiesbaden diskutieren Experten auch das Für und Wider der Patientenverfügung und erörtern dabei geltende, noch sehr kontrovers ausgelegte Rechte von Ärzten und Patienten.
...
Weiter unter
http://cms.frankfurt-live.com/front_con ... dart=17792
Prof. Stella Reiter-Theil rät, behutsam für Patientenverfügung zu werben
(07.04.07) Nahezu neun Millionen Menschen in Deutschland besitzen eine Patientenverfügung. Diese soll regeln, dass der Verfügende seinen Wünschen und Werten entsprechend medizinisch behandelt wird, wenn er diese nicht mehr äußern kann. Im Rahmen der 113. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) vom 14. bis 18. April 2007 in Wiesbaden diskutieren Experten auch das Für und Wider der Patientenverfügung und erörtern dabei geltende, noch sehr kontrovers ausgelegte Rechte von Ärzten und Patienten.
...
Weiter unter
http://cms.frankfurt-live.com/front_con ... dart=17792