Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
München. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, hat das bayerische Sozialministerium einen Leitfaden zu diesem Thema herausgegeben. „Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens am 29. Dezember 2006 in München. Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssten freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden, so Stewens weiter. Ein Einsatz dieser Maßnahmen sei ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege.
Der Leitfaden „Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege“ entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Er richtet sich an Verantwortliche in der Pflege sowie an Angehörige und Betroffene und beinhaltet konkrete Hilfestellungen, Checklisten und spezifische Erläuterungen. Die Publikation kann im Internet heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 4.1.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Gemeinnütziger Fachverband mit Sitz in Essen
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 2054/ 9578-0
TeleFax +49 2054/ 9578-40
E-Mail: info@vdab.de
Internet: htp://www.vdab.de
Leitfaden „Freiheitsentziehende Maßnahmen“
Moderator: WernerSchell
Leitfaden Freiheitsentziehende Maßnahmen
Leitfaden Freiheitsentziehende Maßnahmen
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege - Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006
Herunterladen des Leitfadens möglich unter:
http://www.stmas.bayern.de/pflege/pfleg ... tfaden.pdf
Pressemitteilung vom 29.12.2006 hierzu:
Altenpflege
Stewens: Freiheitsentziehende Maßnahmen unbedingt auf notwendiges Maß beschränken – Leitfaden soll Pflegekräften Hilfestellung geben
„Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssen freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl, da sie einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen darstellen. Ein Einsatz dieser Maßnahmen ist ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, haben wir den Leitfaden ‚Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege’ erarbeitet. Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.
Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen insbesondere Fixiergurte, aber auch das Hochziehen des Bettgitters oder das Anbringen von Trickschlössern an Türen, sowie in bestimmten Fällen der Einsatz von Psychopharmaka. Der Leitfaden richte sich gleichermaßen an Betroffene, Pflegekräfte, Heimleitungen, Träger von Einrichtungen, Angehörigen, Betreuer, Ärzte und an die Justiz. Checklisten und spezifische Erläuterungen sollen nach den Worten der Ministerin konkrete Hilfestellungen für die am Entscheidungsprozeß Beteiligten geben. Der Leitfaden, der im Internet unter http://www.stmas.bayern.de/pflege/pfleg ... tfaden.htm herunter geladen werden kann, entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Beratend mitgewirkt hat auch das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Stewens: „Freiheitsentziehende Maßnahmen werden sich nicht gänzlich vermeiden lassen, dennoch sind sie nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung anzuwenden. Alle Beteiligten müssen sich über diesen schwerwiegenden Eingriff bewusst sein und alternative Handlungsweisen in Betracht ziehen. Sofern sich freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz des Pflegebedürftigen nicht vermeiden lassen, muss immer die schonendste und am wenigsten in die Freiheit eingreifende Maßnahme ergriffen werden. Darüber hinaus muss die Dauer begrenzt und die Notwendigkeit immer wieder reflektiert werden.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9
80797 München
Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege - Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006
Herunterladen des Leitfadens möglich unter:
http://www.stmas.bayern.de/pflege/pfleg ... tfaden.pdf
Pressemitteilung vom 29.12.2006 hierzu:
Altenpflege
Stewens: Freiheitsentziehende Maßnahmen unbedingt auf notwendiges Maß beschränken – Leitfaden soll Pflegekräften Hilfestellung geben
„Um die Würde des Pflegebedürftigen zu wahren, müssen freiheitsentziehende Maßnahmen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Sie sind immer das letzte Mittel der Wahl, da sie einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen darstellen. Ein Einsatz dieser Maßnahmen ist ausschließlich zum Schutz des Pflegebedürftigen zulässig, nicht aber zur Erleichterung der Pflege. Um Denkanstöße für eine verantwortungsvolle Prüfung des Einsatzes und einen verantwortungsvollen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege zu geben, haben wir den Leitfaden ‚Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege’ erarbeitet. Erstes Ziel dieses Leitfadens ist es, Hilfestellungen anzubieten, um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege zu vermeiden“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.
Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen insbesondere Fixiergurte, aber auch das Hochziehen des Bettgitters oder das Anbringen von Trickschlössern an Türen, sowie in bestimmten Fällen der Einsatz von Psychopharmaka. Der Leitfaden richte sich gleichermaßen an Betroffene, Pflegekräfte, Heimleitungen, Träger von Einrichtungen, Angehörigen, Betreuer, Ärzte und an die Justiz. Checklisten und spezifische Erläuterungen sollen nach den Worten der Ministerin konkrete Hilfestellungen für die am Entscheidungsprozeß Beteiligten geben. Der Leitfaden, der im Internet unter http://www.stmas.bayern.de/pflege/pfleg ... tfaden.htm herunter geladen werden kann, entstand im Auftrag des Bayerischen Landespflegeausschusses im Zusammenwirken von Vertretern der Pflegeverbände und Ärzteschaft, der Einrichtungs- und Kostenträger sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Bayern und des Sozialministeriums. Beratend mitgewirkt hat auch das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Stewens: „Freiheitsentziehende Maßnahmen werden sich nicht gänzlich vermeiden lassen, dennoch sind sie nur nach gewissenhafter Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung anzuwenden. Alle Beteiligten müssen sich über diesen schwerwiegenden Eingriff bewusst sein und alternative Handlungsweisen in Betracht ziehen. Sofern sich freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz des Pflegebedürftigen nicht vermeiden lassen, muss immer die schonendste und am wenigsten in die Freiheit eingreifende Maßnahme ergriffen werden. Darüber hinaus muss die Dauer begrenzt und die Notwendigkeit immer wieder reflektiert werden.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken!
Freiheitsentziehende Maßnahmen beschränken!
Siehe unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
folgende Beiträge:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen unbedingt auf notwendiges Maß beschränken – Leitfaden soll Pflegekräften Hilfestellung geben – Pressemitteilung vom 29.12.2006
- Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege - Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006
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- Verantwortungsvoller Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege - Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006
Psychopharmaka im Trend
Psychopharmaka im Trend: 50 Prozent der Hamburger Heimbewohner schlucken Pillen
Hamburg. Mehr als 50 Prozent der Bewohner von Hamburger Alten- und Pflegeheimen erhalten Psychopharmaka. Das geht laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aus einer Untersuchung des Fachbereichs "Human- und Gesundheitswissenschaften" der Universität Hamburg hervor, die sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen beschäftigte.
Für die Abgabe der Medikamente seien jedoch nicht die Pflegenden, sondern die Ärzte verantwortlich, erklärte Projektleiterin Gabriele Meyer, die inzwischen als Juniorprofessorin am Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen tätig ist.
Für die Untersuchung waren 2 367 Bewohner von 30 Alten- und Pflegeheimen der Hansestadt ein Jahr lang beobachtet worden. Finanziert wurde die Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Quelle: Altenpflege
http://www.vincentz.net/homepage/h_flash.cfm?id=11997
Weitere Infos: http://www.uni-bremen.de
Hamburg. Mehr als 50 Prozent der Bewohner von Hamburger Alten- und Pflegeheimen erhalten Psychopharmaka. Das geht laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aus einer Untersuchung des Fachbereichs "Human- und Gesundheitswissenschaften" der Universität Hamburg hervor, die sich mit freiheitsentziehenden Maßnahmen beschäftigte.
Für die Abgabe der Medikamente seien jedoch nicht die Pflegenden, sondern die Ärzte verantwortlich, erklärte Projektleiterin Gabriele Meyer, die inzwischen als Juniorprofessorin am Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen tätig ist.
Für die Untersuchung waren 2 367 Bewohner von 30 Alten- und Pflegeheimen der Hansestadt ein Jahr lang beobachtet worden. Finanziert wurde die Studie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Quelle: Altenpflege
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Freiheitsentziehung – Texte im Forum
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Fixierungen in der Pflege
Zitat Fachbuchautor Friedhelm Henke Lehrer für Pflegeberufe für www.carelounge.de
-Rechtliche Lage
-Bettseitenteile
-Rechtfertigungsgründe für eine Fixierung
-Ablehnung der Fixierung
-Fixierung des Patienten in einer Leibbandage
-Diagonale Drei-Punkt-Fixierung / Fünf-Punkt-Fixierung
-10 Regeln für das Anbringen von Fixiergurten
-Alternativen zur Fixierung
-Dokumentation der Fixierung
Sie finden den Artikel in folgender Seite:
http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=63
Gruß Moonlight
Ich habe mir diesen Fachartikel mal durchgelesen, man findet wichtige Dinge zum Thema u.a. :Auch mittels einer Humanen Fixierung ist ein Straftatbestand erfüllt. Mögliche Rechtfertigungsgründe sind Einwilligung, Notwehr und Notstand. Während einige Patienten frührer mit Lederriemen befestigt wurden, erfolgt seit einigen Jahren als Mittel der letzten Wahl die so genannte humane(re) Fixierung. Das Buch „Fixierungen in der Pflege“* beschreibt und illustriert die Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinterfragt und praktische Anwendungsweisen von Fixiergurten und Bettseitenteilen sowie deren strenge Indikationsstellungen und Gefahren. Fixierungen sind stets als letztes Mittel der Wahl anzusehen.
-Rechtliche Lage
-Bettseitenteile
-Rechtfertigungsgründe für eine Fixierung
-Ablehnung der Fixierung
-Fixierung des Patienten in einer Leibbandage
-Diagonale Drei-Punkt-Fixierung / Fünf-Punkt-Fixierung
-10 Regeln für das Anbringen von Fixiergurten
-Alternativen zur Fixierung
-Dokumentation der Fixierung
Sie finden den Artikel in folgender Seite:
http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=63
Gruß Moonlight