Einstellung der Sondenernährung: Verhalten der Pflegekräfte?
hallo,
ich arbeite in einem alteneim.
meine frage ist:
wie soll ich mich als pflegkraft verhalten, wenn es darum geht, ob die nahrung einer sonde eingestellt wird oder nicht.
vielen dank
Einstellung der Sondenernährung: Verhalten der Pflegekräfte?
Moderator: WernerSchell
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Einstellung der Ernährung per Sonde
Hallo,
ob die Einstellung der Ernährung per Sonde in Betracht kommen soll, bedarf zunächst einer medizinischen Einschätzung (Anordnung / Verordnung). Dann muss die betroffene Person entscheiden, ob die medizinische Maßnahme durchgeführt werden soll (= Selbstbestimmungsrecht). Ist die betroffene Person betreuungsbedürftig (§ 1896 BGB), wird in der Regel eine rechtliche Vertretung (durch Vollmacht oder Rechtliche Betreuung) bestehen. In diesem Fall hat der Vertreter über die Maßnahme zu befinden; ggf. wäre zu bedenken, ob eine Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes geboten ist (§ 1904 BGB). Sind die Grundentscheidungen allesamt getroffen, wird es bei einer entsprechenden Delegationsentscheidung Aufgabe des Pflegepersonals sein, die Maßnahme durchzuführen.
Rechtliche Erörterungen zum Thema hat es immer wieder gegeben; siehe z.B. in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=5468&highlight=sonde
viewtopic.php?t=264&highlight=rosenheim
Im Rechtsalmanach, Nr. 13, dieser Homepage, und zwar unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... lkunde.htm ,
gibt es ebenfalls Texte, die weiter führen, z.B.:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... bbruch.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nahmen.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... m_heim.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... spruch.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... lungen.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... /stolz.pdf
Gruß
Herbert Kunst
ob die Einstellung der Ernährung per Sonde in Betracht kommen soll, bedarf zunächst einer medizinischen Einschätzung (Anordnung / Verordnung). Dann muss die betroffene Person entscheiden, ob die medizinische Maßnahme durchgeführt werden soll (= Selbstbestimmungsrecht). Ist die betroffene Person betreuungsbedürftig (§ 1896 BGB), wird in der Regel eine rechtliche Vertretung (durch Vollmacht oder Rechtliche Betreuung) bestehen. In diesem Fall hat der Vertreter über die Maßnahme zu befinden; ggf. wäre zu bedenken, ob eine Beteiligung des Vormundschaftsgerichtes geboten ist (§ 1904 BGB). Sind die Grundentscheidungen allesamt getroffen, wird es bei einer entsprechenden Delegationsentscheidung Aufgabe des Pflegepersonals sein, die Maßnahme durchzuführen.
Rechtliche Erörterungen zum Thema hat es immer wieder gegeben; siehe z.B. in diesem Forum unter
viewtopic.php?t=5468&highlight=sonde
viewtopic.php?t=264&highlight=rosenheim
Im Rechtsalmanach, Nr. 13, dieser Homepage, und zwar unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... lkunde.htm ,
gibt es ebenfalls Texte, die weiter führen, z.B.:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... bbruch.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... nahmen.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... m_heim.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... spruch.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... lungen.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... /stolz.pdf
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Behandlungsabbruch bei entsprechender Selbstbestimmung
Hallo,N.N. hat geschrieben: .... wie soll ich mich als pflegkraft verhalten, wenn es darum geht, ob die nahrung einer sonde eingestellt wird oder nicht. ...
Herbert hat die Rechtslage grundsätzlich richtig beschrieben. Insoweit wäre nichts hinzuzufügen. Allerdings müsste, um noch tiefer in die Fragestellung einzusteigen, mehr zum konkreten Sachverhalt ausgesagt werden.
Die Rechtslage wird so eingeschätzt, dass ein Behandlungsabbruch auf der Basis der Selbstbestimmung durchaus gerechtfertigt ist. Eine rechtlich korrekte Behandlungs- und Pflegemaßnahme darf eine Pflegekraft m.E. nicht verweigern.
MfG
Rob
Behandlungsabbruch usw. - allgemeine Informationen
Nachtrag - allgemeine Informationen zum Thema:
Sterbehilfe
Georg Marckmann
Universität Tübingen
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
QB2-Vorlesung Wintersemester 06/07
Tübingen, 23.10.06
http://72.14.221.104/search?q=cache:XVV ... cd=8&gl=de
Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt Fortsetzung der künstlichen Ernährung nicht
Steht Pflegekräften beim Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
( Sondenernährung) ein Verweigerungsrecht zu?
BGH NJW 2005, 2385
...
Weiter unter
http://www.dbva.de/239.0.html
Sterbehilfe
Georg Marckmann
Universität Tübingen
Institut für Ethik und Geschichte der Medizin
QB2-Vorlesung Wintersemester 06/07
Tübingen, 23.10.06
http://72.14.221.104/search?q=cache:XVV ... cd=8&gl=de
Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt Fortsetzung der künstlichen Ernährung nicht
Steht Pflegekräften beim Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
( Sondenernährung) ein Verweigerungsrecht zu?
BGH NJW 2005, 2385
...
Weiter unter
http://www.dbva.de/239.0.html
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- Beiträge: 168
- Registriert: 13.11.2005, 16:46
Sondenernährung: Verhalten der Pflegekräfte?
Das Pflegepersonal wird, wenn alle schon beschriebenen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, anweisungsgemäß handeln müssen. Der BGH hat herausgestellt, dass das Pflegepersonal z.B. nicht berechtigt ist, aus Gewissensgründen rechtlich korrekt angeordnete Maßnahmen zu verweigern.N.N. hat geschrieben: ... Einstellung der Sondenernährung: Verhalten der Pflegekräfte? .... wie soll ich mich als pflegkraft verhalten, wenn es darum geht, ob die nahrung einer sonde eingestellt wird oder nicht.
...
Der hier in Rede stehende Einzelfall kann jedoch letztlich nicht beurteilt werden, weil nähere Hinweise zum Sachverhalt fehlen.
Dieter
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.