Arzt vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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NL patientenverfuegung.de

Arzt vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

Beitrag von NL patientenverfuegung.de » 22.11.2006, 07:46

Freispruch für Brandenburger Arzt Dr. K.: Er hatte - der Fall liegt einige Jahre zurück - bei einem Sterbenden die künstliche Beatmung abgebrochen und eine die Atmung lähmende Substanz gespritzt. Eine Patientenverfügung oder Willensermittlung lag nicht vor.
Handelte es sich um erlaubte passive Sterbehilfe in Kombination mit "Sedierung" zur Linderung der Erstickungssymptome? Es bleiben Zweifel zum genauen Ablauf.


<< Arzt vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen
Urteil im Prozess um Tod eines Strausberger Patienten


FRANKFURT (ODER). Es stand gestern viel auf dem Spiel für den 50-jährigen Arzt Wilfried K. ... 80 Minuten nach den Plädoyers vor dem Frankfurter Landgericht stand das Urteil fest: Wilfried K. durfte den Gerichtssaal als Arzt und freier Mann verlassen.... >>
Siehe: Berliner Zeitung vom 22.11.06:
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 05696.html


<< Es war passive Sterbehilfe und kein Mord

Frankfurt (Oder) - Der Tod eines 57-jährigen Mannes auf der Intensivstation des Krankenhauses Strausberg bleibt trotz vieler Zweifel an den genauen Umständen ohne strafrechtliche Konsequenzen. ... Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und Berufsverbot für den 50-jährigen Mediziner gefordert. Dieser habe sich gegenüber einem hilflosen Patienten als „Herr über Leben und Tod" erhoben und eigenmächtig lebensrettende Apparaturen abgeschaltet. Außerdem soll er eine Reanimation verweigert und eine die Atmung lähmende Substanz gespritzt haben. Doch das Gericht betrachtete den Fall als eine zulässige passive Sterbehilfe für einen tödlich erkrankten Patienten. Für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gebe es keine ausreichenden Beweise.

Siehe Tagesspiegel vom 22.11.2006:
http://www.tagesspiegel.de/brandenburg/ ... 914656.asp

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 22.11.2006

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