- Patientenwille gehört zur Sterbekultur -
Rechtsanwalt verklagt Charité wegen grober Missachtung
Quelle: Pressemitteilung des HVD vom 12.10.06:
Anlässlich der Berliner Hospizwoche möchte der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) auch die Bedingungen auf Intensivstationen beleuchten, wie dort eine humane Sterbebegleitung, gegenseitige Respektierung und eine verbesserte Gesprächskultur für Ärzte und Pflegepersonal zu gewährleisten sind. Einen Vorbericht „Medizin am Ende des Lebens“ gab es bereits gestern dazu im Gesundheitsmagazin quivive:
http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/ma ... 86998.html
Gemeinsam mit dem renommierten Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz wird der HVD am Montag, den 16. 10. ein Pressegespräch anbieten. Exemplarisch geht es um eine rechtswidrige, 6 Wochen andauernden intensivmedizinischen Behandlung gegen den erklärten Willen einer 86-jährigen Patientin in der Berliner Charite.
„Nach unseren Erfahrungen werden auch individuelle und konkrete Patientenverfügungen von Schwerstkranken auf Berliner Intensivstationen noch nicht hinreichend respektiert – beziehungsweise erst auf besonderen Nachdruck“, teilt die Gita Neumann vom Humanistischen Verband mit. „In diesem Zusammenhang haben zusätzlich häufig auftretende Pflegemängel besonders gravierende Folgen und können zu einem menschenunwürdigen, qualvoll verlängerten Sterben führen.“
Dies zeigt der Humanistische Verband exemplarisch am Fall einer von ihm viele Jahre lang zu Hause pflegerisch betreuten, unheilbar an Darmkrebs erkrankten Patientin Frau R. auf. Die 86-jährige wurde nach zusätzlichem Organversagen dauerhaft bewusstlos. Daraufhin führte die Charité entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung sechs Wochen lang eine künstliche Beatmung und Ernährung durch. Über den langen Zeitraum musste die Intensivpatientin schwerste Folgen einer mangelhaften Behandlungspflege und Verwahrlosung wie Wundstellen und schlecht versorgte Narben am ganzen Körper erleiden.
Alle Verständigungsversuche scheiterten, wie diesem Zustand abzuhelfen sei. Die Klinikärzten konfrontierten die Bevollmächtigte von Frau R. mit dem Vorwurf der „Euthanasie“. In dieser Situation beauftragte der Humanistische Verband, bei dem Frau R. ihre Patientenverfügung hinterlegt und erst unlängst hatte aktualisieren lassen, Rechtsanwalt Wolfgang Putz aus München mit der Durchsetzung ihrer Wünsche. Nach sorgfältiger Dokumentation und Aufarbeitung der Vorgänge erstattete dieser jetzt Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die behandelnden Ärzte der Berliner Charité.
Frau R. wurde nach der Intervention durch den HVD und RA Putz schließlich nur noch palliativ-medizinisch und fachgerecht pflegerisch versorgt. Sie lebte noch 10 Tage im Koma (unter Rückführung der zusätzlichen künstlichen Sauerstoffzufuhr) in einer Spezialpflegeeinrichtung und wurde dort von vertrauten Menschen im Sterben begleitet. Währenddessen verheilten die fachgerecht versorgten Wunden erstaunlich gut.
Der HVD stellt immer wieder fest, dass eine einmal in Gang gesetzte künstliche Intensivbeatmung nur ganz schwer wieder zurückzunehmen ist, selbst wenn dies dem dokumentierten Patientenwillen in der eingetretenen Situation entspricht. Ärzte gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Reduzierung oder Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen in jedem Fall verbotene und geächtete „aktive Sterbehilfe“ wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Vielmehr kann das Zuwiderhandeln gegen eine entsprechend eindeutige Patientenverfügung ein Strafdelikt darstellen.
Der Palliativberatungs- und Hospizdienst V.I.S.I.T.E. des HVD hat es sich in Berlin zur Aufgabe gemacht, Ärzte und Pflegedienstleitungen auch über die sensiblen Fragen eines Abbruchs intensivmedizinischer Maßnahmen am Lebensende aufzuklären und Behandlungsalternativen aufzuzeigen. So wird auch im Rahmen der Berliner Hospizwoche eine Fortbildungsveranstaltung mit RA Putz zur Rechtslage beim sterbenden und einwilligungsunfähigen Patienten angeboten. Diese findet – kostenfrei - in der RENAFAN-Fortbildungsakademie, einem Kooperationspartner des HVD statt und ist seit langem ausgebucht. Sehr groß ist auch der Aufklärungs- und Gesprächsbedarf in der Bevölkerung zum Thema „Patientenverfügung“.
Ratsuchende können sich zu den regulären Sprechzeiten Mo, Di, Do und Fr. zwischen 10 – 17 Uhr unter der Telefon-Nr. 030 / 613 90 4-11 an die HVD-Beratungsstelle zu Patientenverfügungen und in Berlin an den Hospizdienst V.I.S.I.T.E. unter 613 90 4-32 wenden.
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 12.10.2006
- Patientenwille gehört zur Sterbekultur -
Moderator: WernerSchell
Strafanzeige gegen Charité
Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte
von WALTRAUD SCHWAB
Der Humanistische Verband Deutschlands hat am 11. Oktober 2006 den Rechtsanwalt Wolfgang Putz beauftragt, Strafanzeige gegen die Charité bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Vorwurf: Eine 86-jährige Schwerstkranke, die nicht mehr bei Bewusstsein war, wurde gegen ihren Willen mit intensivmedizinischen Maßnahmen künstlich über sechs Wochen am Leben erhalten.
...
Weiter unter
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte
von WALTRAUD SCHWAB
Der Humanistische Verband Deutschlands hat am 11. Oktober 2006 den Rechtsanwalt Wolfgang Putz beauftragt, Strafanzeige gegen die Charité bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Vorwurf: Eine 86-jährige Schwerstkranke, die nicht mehr bei Bewusstsein war, wurde gegen ihren Willen mit intensivmedizinischen Maßnahmen künstlich über sechs Wochen am Leben erhalten.
...
Weiter unter
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
Qualentod in der Charite ?
<< 86-Jährige gegen ihren Willen an Maschinen angeschlossen - Warum ließ die Charite diesen Qualentod zu? >>
So titelt der Berliner Kurier vom 18.10.2006:
Der Vorwurf: Entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung wurde die 86jährige, unheilbar schwerstkranke, bewusstlos gewordene Patientin Elisabeth R. über sechs Wochen auf einer Intensivstation der Charite künstlich beatmet. Die bevollmächtigte Angehörige war gegen die Ignoranz der Ärzte macht- und hilflos, die mit dem Vorwurf „Mord“ und „Euthanasie“ jedes weitere Verständigungsgespräch unmöglich machten.
Erstmalig in seiner 15 jährigen Geschichte als Patientenverfügungsstelle sah sich der Humanistische Verband Deutschland, bei dem die Verfügung nach Beratung abgeschlossen worden war, daraufhin gezwungen, zur Unterstützung den Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz (München) einzuschalten. Die an inoperablem Darmkrebs im Endstadium, Lungen- und Herzversagen leidende Frau konnte schließlich innerhalb weniger Tage friedlich sterben - palliativmedizinisch und pflegerisch endlich fachgerecht versorgt und von ihren Angehörigen liebevoll begleitet. Gegen die Charite Ärzte ist jetzt Strafanzeige erstattet worden: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Missachtung des Patientenwillens) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - letzteres, weil 1 ½ Monate Liegen auf der Intensivstation schwerste Wundgeschwüre am ganzen Körper verursacht haben. Eine Fotodokumentation darüber wurde der Staatsanwaltschaft angeboten und vom Humanistischen Verband dem Fernsehsender rbb zur Verfügung gestellt, de
r darüber in „Klartext“ oder „Kontraste“ berichten wird (konkrete Terminankündigung folgt).
Frau R. hatte das Bewusstsein bis zu ihrem Tod nicht wiedererlangt.
Die Berliner TAGESZEITUNG berichtete darüber am 17.10.2006:
<< Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte ...
Der Humanistische Verband Deutschlands hat am 11. Oktober 2006 den Rechtsanwalt Wolfgang Putz beauftragt, Strafanzeige gegen die Charité bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Vorwurf: Eine 86-jährige Schwerstkranke, die nicht mehr bei Bewusstsein war, wurde gegen ihren Willen mit intensivmedizinischen Maßnahmen künstlich über sechs Wochen am Leben erhalten. ...
... kurz bevor alles für die Betreuung in ihrer Wohnung vorbereitet war, wurde die komatöse Patientin am 27. Februar 2006 von der Charité - angeblich ohne Rücksprache mit den Bevollmächtigten - in ein Pflegeheim nach Lichterfelde gebracht. Dort wurden nach Auskunft des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erhebliche Pflegemängel festgestellt. Die Patientin hatte sich an mehreren Körperstellen wund gelegen. Erst im Pflegeheim wurde ihr Sterben zugelassen. >>
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
Prof. Dr. med. H.-D. St., Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie - selbst gar nicht direkt beteiligt, aber von der Berliner Ärztekammer für die ärztliche Fortbildung besonders empfohlen - hat daraufhin dem Humanistischen Verband mitgeteilt:
“ Zu der Anzeige gegen die Charite ( TAZ 17.10.2006) teile ich Ihnen folgendes mit: Wenn ein Beatmungsgerät "heruntergedreht" wird, schläft der Patient nicht ein - wie in der Presse behauptet, sondern er erstickt. Auch einen schleichende Arsenvergiftung ist Mord. Nach § 216 StGB oder § 323 sind derartige, von Ihnen postulierte Vorgehensweisen in der BRD strafbar. Auch studiert kein Arzt an deutschen Universitäten wie nach Ihren Vorstellungen unauffällig getötet wird. Sie sollten das bei Ihren Diskussionen um fachfremde Angelegenheiten beachten. MfG. Prof. St..., Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie“
Weitere Pressestimme: TAGESSPIEGEL vom 18.10.206:
<< Vorwurf: ... Charité ignoriert angeblich Patientenverfügung
Die Charité kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. ... . Denn eine 86-jährige Krebskranke wurde auf der Intensivstation 8 offenbar gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrere Wochen lang künstlich am Leben erhalten. Sollte es zu einer Anklage kommen, wird das Amtsgericht Berlin prüfen müssen, ob die von den Oberärzten angeordneten lebensverlängernden Maßnahmen als Körperverletzung einzustufen sind. Die Charité wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Die inzwischen verstorbene Frau aus Mitte hatte mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfügung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert wurde. Darin lehnte die schwerkranke Berlinerin lebensverlängernden Maßnahmen ab. 2005 wurde sie wegen eines Knochenbruchs in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und künstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden. „Durch die rechtlich verbindliche Patientenverfügung waren solche Maßnahmen verboten“, sagte Putz. Eine Nichte der Frau habe mit Verweis auf die Patientenverfügung die Ärzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz wurde ihr vorgehalten, dass dies als „Euthanasie“ strafrechtlich verfolgt werden könne. ... >>
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archi ... 842551.asp
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 18.10.2006
So titelt der Berliner Kurier vom 18.10.2006:
Der Vorwurf: Entgegen ihrer eindeutigen Patientenverfügung wurde die 86jährige, unheilbar schwerstkranke, bewusstlos gewordene Patientin Elisabeth R. über sechs Wochen auf einer Intensivstation der Charite künstlich beatmet. Die bevollmächtigte Angehörige war gegen die Ignoranz der Ärzte macht- und hilflos, die mit dem Vorwurf „Mord“ und „Euthanasie“ jedes weitere Verständigungsgespräch unmöglich machten.
Erstmalig in seiner 15 jährigen Geschichte als Patientenverfügungsstelle sah sich der Humanistische Verband Deutschland, bei dem die Verfügung nach Beratung abgeschlossen worden war, daraufhin gezwungen, zur Unterstützung den Patientenrechtsanwalt Wolfgang Putz (München) einzuschalten. Die an inoperablem Darmkrebs im Endstadium, Lungen- und Herzversagen leidende Frau konnte schließlich innerhalb weniger Tage friedlich sterben - palliativmedizinisch und pflegerisch endlich fachgerecht versorgt und von ihren Angehörigen liebevoll begleitet. Gegen die Charite Ärzte ist jetzt Strafanzeige erstattet worden: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung (Missachtung des Patientenwillens) in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - letzteres, weil 1 ½ Monate Liegen auf der Intensivstation schwerste Wundgeschwüre am ganzen Körper verursacht haben. Eine Fotodokumentation darüber wurde der Staatsanwaltschaft angeboten und vom Humanistischen Verband dem Fernsehsender rbb zur Verfügung gestellt, de
r darüber in „Klartext“ oder „Kontraste“ berichten wird (konkrete Terminankündigung folgt).
Frau R. hatte das Bewusstsein bis zu ihrem Tod nicht wiedererlangt.
Die Berliner TAGESZEITUNG berichtete darüber am 17.10.2006:
<< Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfügung einer Schwerstkranken ignorierte ...
Der Humanistische Verband Deutschlands hat am 11. Oktober 2006 den Rechtsanwalt Wolfgang Putz beauftragt, Strafanzeige gegen die Charité bei der Berliner Staatsanwaltschaft zu erstatten. Der Vorwurf: Eine 86-jährige Schwerstkranke, die nicht mehr bei Bewusstsein war, wurde gegen ihren Willen mit intensivmedizinischen Maßnahmen künstlich über sechs Wochen am Leben erhalten. ...
... kurz bevor alles für die Betreuung in ihrer Wohnung vorbereitet war, wurde die komatöse Patientin am 27. Februar 2006 von der Charité - angeblich ohne Rücksprache mit den Bevollmächtigten - in ein Pflegeheim nach Lichterfelde gebracht. Dort wurden nach Auskunft des Rechtsanwalts Wolfgang Putz erhebliche Pflegemängel festgestellt. Die Patientin hatte sich an mehreren Körperstellen wund gelegen. Erst im Pflegeheim wurde ihr Sterben zugelassen. >>
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
Prof. Dr. med. H.-D. St., Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie - selbst gar nicht direkt beteiligt, aber von der Berliner Ärztekammer für die ärztliche Fortbildung besonders empfohlen - hat daraufhin dem Humanistischen Verband mitgeteilt:
“ Zu der Anzeige gegen die Charite ( TAZ 17.10.2006) teile ich Ihnen folgendes mit: Wenn ein Beatmungsgerät "heruntergedreht" wird, schläft der Patient nicht ein - wie in der Presse behauptet, sondern er erstickt. Auch einen schleichende Arsenvergiftung ist Mord. Nach § 216 StGB oder § 323 sind derartige, von Ihnen postulierte Vorgehensweisen in der BRD strafbar. Auch studiert kein Arzt an deutschen Universitäten wie nach Ihren Vorstellungen unauffällig getötet wird. Sie sollten das bei Ihren Diskussionen um fachfremde Angelegenheiten beachten. MfG. Prof. St..., Klinikdirektor Anästhesie, Intensivtherapie und Schmerztherapie“
Weitere Pressestimme: TAGESSPIEGEL vom 18.10.206:
<< Vorwurf: ... Charité ignoriert angeblich Patientenverfügung
Die Charité kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. ... . Denn eine 86-jährige Krebskranke wurde auf der Intensivstation 8 offenbar gegen ihren ausdrücklichen Willen mehrere Wochen lang künstlich am Leben erhalten. Sollte es zu einer Anklage kommen, wird das Amtsgericht Berlin prüfen müssen, ob die von den Oberärzten angeordneten lebensverlängernden Maßnahmen als Körperverletzung einzustufen sind. Die Charité wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.
Die inzwischen verstorbene Frau aus Mitte hatte mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfügung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert wurde. Darin lehnte die schwerkranke Berlinerin lebensverlängernden Maßnahmen ab. 2005 wurde sie wegen eines Knochenbruchs in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und künstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden. „Durch die rechtlich verbindliche Patientenverfügung waren solche Maßnahmen verboten“, sagte Putz. Eine Nichte der Frau habe mit Verweis auf die Patientenverfügung die Ärzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz wurde ihr vorgehalten, dass dies als „Euthanasie“ strafrechtlich verfolgt werden könne. ... >>
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archi ... 842551.asp
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 18.10.2006
Missachtung einer Patientenverfuegung: Strafanzeige
Wegen angeblicher Missachtung einer Patientenverfuegung: Strafanzeige gegen Berliner Charite
Berlin (ALfA) Nach den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Morden an der Berliner Charite, veruebt durch eine Krankenschwester, ist die Universitaetsklinik erneut in die Schlagzeilen geraten. Wie der Berliner Tagesspiegel online am 18. Oktober 2006 berichtete, hat der Muenchener Rechtsanwalt Wolfgang Putz nach einem Hinweis des Humanistischen Verbands Deutschland am 11. Oktober 2006 Anzeige gegen das Universitaetsklinikum wegen Missachtung einer Patientenverfuegung erstattet. Konkret ging es um eine 86-jaehrige Krebskranke, die offenbar gegen ihren ausdruecklichen Willen mehrere Wochen lang kuenstlich am Leben erhalten wurde.
Wie der Tagesspiegel ausfuehrte, habe die inzwischen verstorbene Frau mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfuegung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert worden sei. Darin habe die schwerkranke Berlinerin lebensverlaengernde Massnahmen abgelehnt. Wegen eines Knochenbruchs wurde sie 2005 in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und kuenstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden, so das Blatt. Nach Ansicht von Putz waren durch die rechtlich verbindliche Patientenverfuegung solche Massnahmen jedoch verboten. Mit Verweis auf die Patientenverfuegung habe eine Nichte der Frau die Aerzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz sei ihr vorgehalten worden, dass dies als „Euthanasie“ strafrechtlich verfolgt werden koenne. Im Februar dieses Jahres wurde die Patienten in das Lichtenfelder Pflegeheim Vitanas gebracht, wo sie schliesslich starb.
Sofern es zu einer Anklage kommt, werde das Amtsgericht Berlin nun pruefen muessen, ob die von den OberAerzten angeordneten lebensverlaengerenden Massnahmen als Koerperverletzung einzustufen sind, so der Tagesspiegel. Die Charité habe sich zu den Vorwuerfen nicht aeussern wollen.
Weitere Informationen
Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfuegung einer Schwerstkranken ignorierte
von Waltraud Schwab
TAZ 17.10.06
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
Quelle: ALfA-Newsletter 39/06 vom 20.10.2006
Berlin (ALfA) Nach den in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Morden an der Berliner Charite, veruebt durch eine Krankenschwester, ist die Universitaetsklinik erneut in die Schlagzeilen geraten. Wie der Berliner Tagesspiegel online am 18. Oktober 2006 berichtete, hat der Muenchener Rechtsanwalt Wolfgang Putz nach einem Hinweis des Humanistischen Verbands Deutschland am 11. Oktober 2006 Anzeige gegen das Universitaetsklinikum wegen Missachtung einer Patientenverfuegung erstattet. Konkret ging es um eine 86-jaehrige Krebskranke, die offenbar gegen ihren ausdruecklichen Willen mehrere Wochen lang kuenstlich am Leben erhalten wurde.
Wie der Tagesspiegel ausfuehrte, habe die inzwischen verstorbene Frau mit Hilfe des Humanistischen Verbandes eine Patientenverfuegung aufgesetzt, die alle zwei Jahre aktualisiert worden sei. Darin habe die schwerkranke Berlinerin lebensverlaengernde Massnahmen abgelehnt. Wegen eines Knochenbruchs wurde sie 2005 in die Charité eingeliefert und fiel im Januar 2006 ins Koma. Nur durch eine Magensonde und kuenstliche Beatmung konnte sie am Leben erhalten werden, so das Blatt. Nach Ansicht von Putz waren durch die rechtlich verbindliche Patientenverfuegung solche Massnahmen jedoch verboten. Mit Verweis auf die Patientenverfuegung habe eine Nichte der Frau die Aerzte mehrfach aufgefordert, unter anderem die Beatmung schrittweise zu beenden. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Putz sei ihr vorgehalten worden, dass dies als „Euthanasie“ strafrechtlich verfolgt werden koenne. Im Februar dieses Jahres wurde die Patienten in das Lichtenfelder Pflegeheim Vitanas gebracht, wo sie schliesslich starb.
Sofern es zu einer Anklage kommt, werde das Amtsgericht Berlin nun pruefen muessen, ob die von den OberAerzten angeordneten lebensverlaengerenden Massnahmen als Koerperverletzung einzustufen sind, so der Tagesspiegel. Die Charité habe sich zu den Vorwuerfen nicht aeussern wollen.
Weitere Informationen
Strafanzeige gegen Charité
"Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu", sagt der Anwalt Wolfgang Putz. Er hat gegen die Charité Strafanzeige erstattet, weil sie die Patientenverfuegung einer Schwerstkranken ignorierte
von Waltraud Schwab
TAZ 17.10.06
http://www.taz.de/pt/2006/10/17/a0221.1/text.ges,1
Quelle: ALfA-Newsletter 39/06 vom 20.10.2006
„Qualentod“ trotz eindeutiger Patientenverfügung
Künstlich verlängerter „Qualentod“ trotz eindeutiger Patientenverfügung
Wenn bis morgen, Mittwoch, nichts dazwischenkommt:
Fernsehbeitrag über den Fall Frau R. (86), den der Humanistische Verband Deutschlands an die Öffentlichkeit gebracht hat und in dem am 11.10. 06 Strafanzeige gegen die Charite erstattet worden ist wegen Körperverletzung und Missachtung einer Patientenverfügung:
http://www.rbb-online.de/_/klartext/naechste_jsp.html
Wir berichteten darüber, hier noch einmal in unserer Info-Datenbank (mit Archiv):
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=427
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 24.10.2006
Wenn bis morgen, Mittwoch, nichts dazwischenkommt:
Fernsehbeitrag über den Fall Frau R. (86), den der Humanistische Verband Deutschlands an die Öffentlichkeit gebracht hat und in dem am 11.10. 06 Strafanzeige gegen die Charite erstattet worden ist wegen Körperverletzung und Missachtung einer Patientenverfügung:
http://www.rbb-online.de/_/klartext/naechste_jsp.html
Wir berichteten darüber, hier noch einmal in unserer Info-Datenbank (mit Archiv):
http://www.patientenverfuegung.de/pv/detail.php?uid=427
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 24.10.2006