Pommer, Peter
Fehlermanagement: Mit einem Bein im Gerichtssaal
Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 39 vom 29.09.2006, Seite A-2529
THEMEN DER ZEIT: Kommentar
Zu einem gut organisierten und zertifizierten Qualitätsmanagement (QM) gehört auch, dass zu jedem aufgetretenen Notfall zeitnah ein detailliertes Protokoll erstellt wird, das Grundlage einer Nachbesprechung aller Beteiligten ist. Diese dient dazu, aufgetretene Mängel festzustellen und zu analysieren. Auf dieser Grundlage soll ein Plan aufgestellt werden, wie man diese Mängel in Zukunft vermeiden kann.
In einem konkreten Fall hatte eine ältere Patientin mit schwerer ischämischer Kardiomyopathie und im Zustand nach mehreren Herzinfarkten eine plötzliche Asystolie erlitten und war trotz suffizienter Reanimationsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Minuten einsetzten und über mehr als 50 Minuten ununterbrochen fortgeführt wurden, verstorben.
Bei der Analyse des Ablaufes stellten sich einige verbesserungswürdige Details heraus.
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Fehlermanagement: Mit einem Bein im Gerichtssaal
Moderator: WernerSchell
Strafverfahren sehr selten
Es ist im Medizinschadensrecht so, dass (leider) kaum strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Der immer wieder benutzte Satz "mit einem Fuß im Gefängnis" geht an der Realität vorbei. Das Ziehen von Konsequenzen bei Patientenschädigungen ist in der BRD - zumindest strafrechtlich gesehen - unterentwickelt.
Dirk
Dirk