> Das Landesamt für Besoldung und Versorgung sieht seine Hinweispflicht erfüllt, wenn vor 30 Jahren ein Hinweis auf Beihilfeverordnung gegeben wurde: http://home.online.no/~wkeim/files/060928lba.htm http://home.online.no/~wkeim/files/060906lbv.html
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> Muss man sich das wirklich gefallen lassen?
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Wird der Landtag Baden-Württemberg, bisher grösster Versager der zivilisierten welt was z. B. das Bürggerecht der Informationsfreiheit angeht was vernünftiges antworten: http://home.online.no/~wkeim/files/060928pbw.htm ?
Hinweispflicht erfüllt? Auch wenn das 30 Jahre zurückliegt?
Moderator: WernerSchell
Wird Bundesministerium den Vorstoss gegen Vorschrift rügen
Wird das Bundesministerium des Innern den Vorstoss gegen die Bundesvorschrift rügen?: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/fil ... 30bmi.htmlwkeim hat geschrieben:> Das Landesamt für Besoldung und Versorgung sieht seine Hinweispflicht erfüllt, wenn vor 30 Jahren ein Hinweis auf Beihilfeverordnung gegeben wurde: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/060928lba.htm http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/fil ... 06lbv.html
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> Muss man sich das wirklich gefallen lassen?
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Wird der Landtag Baden-Württemberg, bisher grösster Versager der zivilisierten welt was z. B. das Bürggerecht der Informationsfreiheit angeht was vernünftiges antworten: http://home.online.no/~wkeim/files/060928pbw.htm ?
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com/de
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