Keine Liberalisierung der Sterbehilfe - Juristentag !
Moderator: WernerSchell
Patientenautonomie am Lebensende
Patientenautonomie am Lebensende
Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages Stuttgart 2006 – Abteilung Strafrecht
Nachlesbar unter
http://www.djt.de/files/djt/66/66_DJT_Beschluesse.pdf
Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages Stuttgart 2006 – Abteilung Strafrecht
Nachlesbar unter
http://www.djt.de/files/djt/66/66_DJT_Beschluesse.pdf
Deutscher Juristentag & Patientenautonomie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages sind inwzischen im Netz verfügbar unter:
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
http://www.medizinethik.de/DJT-2006-beschluesse.pdf
Auf der Seite "Patientenautonomie" erhalten Sie auch einen Überblick über die diversen Regelungsvorschläge.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Arnd May
Die Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentages sind inwzischen im Netz verfügbar unter:
http://www.medizinethik.de/patientenautonomie.htm
http://www.medizinethik.de/DJT-2006-beschluesse.pdf
Auf der Seite "Patientenautonomie" erhalten Sie auch einen Überblick über die diversen Regelungsvorschläge.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Arnd May
Zulassung ärztlicher Beihilfe zum Suizid abgelehnt
Lehmann lehnt Zulassung ärztlicher Beihilfe zum Suizid ab
Montag, 25. September 2006
Mainz - Gegen eine Zulassung ärztlicher Beihilfe zum Suizid von Schwerstkranken hat sich Kardinal Karl Lehmann gewandt. Das Tötungsverbot, also die Unantastbarkeit des Lebens eines anderen Menschen, stehe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung strikt entgegen, betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz bei einem am Samstag zu Ende gegangenen „Forum Intensivmedizin“ des Universitätsklinikums Mainz.
…
weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25772
Montag, 25. September 2006
Mainz - Gegen eine Zulassung ärztlicher Beihilfe zum Suizid von Schwerstkranken hat sich Kardinal Karl Lehmann gewandt. Das Tötungsverbot, also die Unantastbarkeit des Lebens eines anderen Menschen, stehe der Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbsttötung strikt entgegen, betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz bei einem am Samstag zu Ende gegangenen „Forum Intensivmedizin“ des Universitätsklinikums Mainz.
…
weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25772
Mehr Lebensqualität bis zuletzt
Mehr Lebensqualität bis zuletzt
Eine denkwürdige terminlich Überschneidung: Der 6. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begann, als die Empfehlungen des 66. Deutschen Juristentags zur Sterbehilfe verabschiedet wurden. Die Signale des Juristentags, vor allem das - stark eingeschränkte - Ja zum ärztlich assistierter Suizid eines Schwerstkranken, dürften insbesondere für die Palliativmediziner ethische Fragen aufwerfen. Sie weisen vehement von sich, dass unter Leidminderung nicht nur ausschließlich die Verbesserung der verbleibenden Lebensqualität zu verstehen sei, sondern in Grenzfällen auch eine tolerierbare Bereitschaft zur Suizidhilfe.
Themen des Palliativkongresses waren u. a. Kommunikation und Teamarbeit, Versorgung und Forschung, Ethik und Spiritualität. 70 Referenten haben dazu Vorträge gehalten. „Die palliative Versorgung lebt nur mit den fünf Säulen Medizin, Pflege, psychosoziale Betreuung, Spiritualität und Ehrenamt“, so die Kongress-Präsidentin, Dr. Maja Falckenberg.
Bei allen – mühsam erkämpften - Fortschritten wurden als Defizite benannt: zu wenig Honorar für viel Engagement, unzureichende Einbeziehung anderer kompetenter Berufsgruppen, zu wenig palliativmedizinische Konsiliardienste und sektorübergreifende Betreuungsteams.
Heute ist nicht mehr die Frage, dass, sondern wie Palliativmedizin weiter ausgebaut werden soll und muss - ob als "Sonderdisziplin", als Ausbau von ambulanten Versorgungsangeboten und / oder integrativer Bestandteil von bestehenden Einrichtungen und Strukturen.
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 0a0401.asp
- - -
Mehr Lebensqualität bis zuletzt trotz chronischer Erkrankungen im Alter - wer wollte dieses gesundheitspolitische Ziel nicht unterstreichen? In „Zehn Thesen zur alternden Gesellschaft vom Zukunftsforscher“ in der WELT vom 25.9.2006 ist nachzulesen, was sonst noch dazugehört: nämlich geriatrische Konzepte und eine gezielte medizinische Forschung:
<< ... Gesundheit ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität im Alter. Je länger jeder einzelne Mensch lebt, umso wichtiger wird die Qualität der gewonnenen Jahre. Hier liegen große „Gesundheitspotenziale“ in der Pflege und der Palliativmedizin – also Maßnahmen, die bei chronischen oder unheilbaren Krankheiten Lebensqualität erhalten oder verbessern können. Der Schlüssel zu einem gesunden Alter aber sind Fortschritte in der Behandlung chronischer Erkrankungen und die Vermeidung medizinischer Vorfälle (wie etwa Schlaganfälle), die zu gravierenden Einschränkungen führen. >>
Quelle:
http://www.welt.de/data/2006/09/25/1049921.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 27.9.2006
Eine denkwürdige terminlich Überschneidung: Der 6. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begann, als die Empfehlungen des 66. Deutschen Juristentags zur Sterbehilfe verabschiedet wurden. Die Signale des Juristentags, vor allem das - stark eingeschränkte - Ja zum ärztlich assistierter Suizid eines Schwerstkranken, dürften insbesondere für die Palliativmediziner ethische Fragen aufwerfen. Sie weisen vehement von sich, dass unter Leidminderung nicht nur ausschließlich die Verbesserung der verbleibenden Lebensqualität zu verstehen sei, sondern in Grenzfällen auch eine tolerierbare Bereitschaft zur Suizidhilfe.
Themen des Palliativkongresses waren u. a. Kommunikation und Teamarbeit, Versorgung und Forschung, Ethik und Spiritualität. 70 Referenten haben dazu Vorträge gehalten. „Die palliative Versorgung lebt nur mit den fünf Säulen Medizin, Pflege, psychosoziale Betreuung, Spiritualität und Ehrenamt“, so die Kongress-Präsidentin, Dr. Maja Falckenberg.
Bei allen – mühsam erkämpften - Fortschritten wurden als Defizite benannt: zu wenig Honorar für viel Engagement, unzureichende Einbeziehung anderer kompetenter Berufsgruppen, zu wenig palliativmedizinische Konsiliardienste und sektorübergreifende Betreuungsteams.
Heute ist nicht mehr die Frage, dass, sondern wie Palliativmedizin weiter ausgebaut werden soll und muss - ob als "Sonderdisziplin", als Ausbau von ambulanten Versorgungsangeboten und / oder integrativer Bestandteil von bestehenden Einrichtungen und Strukturen.
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 0a0401.asp
- - -
Mehr Lebensqualität bis zuletzt trotz chronischer Erkrankungen im Alter - wer wollte dieses gesundheitspolitische Ziel nicht unterstreichen? In „Zehn Thesen zur alternden Gesellschaft vom Zukunftsforscher“ in der WELT vom 25.9.2006 ist nachzulesen, was sonst noch dazugehört: nämlich geriatrische Konzepte und eine gezielte medizinische Forschung:
<< ... Gesundheit ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität im Alter. Je länger jeder einzelne Mensch lebt, umso wichtiger wird die Qualität der gewonnenen Jahre. Hier liegen große „Gesundheitspotenziale“ in der Pflege und der Palliativmedizin – also Maßnahmen, die bei chronischen oder unheilbaren Krankheiten Lebensqualität erhalten oder verbessern können. Der Schlüssel zu einem gesunden Alter aber sind Fortschritte in der Behandlung chronischer Erkrankungen und die Vermeidung medizinischer Vorfälle (wie etwa Schlaganfälle), die zu gravierenden Einschränkungen führen. >>
Quelle:
http://www.welt.de/data/2006/09/25/1049921.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 27.9.2006
wenn menschen über andere entscheiden wollen,die keine erfahrung haben,ist es fraglich ob sie kompetent sind.
eine stationaere pflege ,ist für viele angehörige,auch ein todesurteil für sich selbst.
wenn ich nicht mehr pflegen kannn(hoffe ich weiß es rechtzeitig),um dem ganzen ein ende zu bereiten.
gehe lieber in den "knast"als sehen zu müssen,wie der angehörige dahinvegetiert(hilflos zusehen?),nein danke.
profesionelle pflege,ist oft nur grundpflege aber nicht sehend(bildung=einbildung?).
kenne gute hausärzte und pflegende/ehrliche).
mfg enno
eine stationaere pflege ,ist für viele angehörige,auch ein todesurteil für sich selbst.
wenn ich nicht mehr pflegen kannn(hoffe ich weiß es rechtzeitig),um dem ganzen ein ende zu bereiten.
gehe lieber in den "knast"als sehen zu müssen,wie der angehörige dahinvegetiert(hilflos zusehen?),nein danke.
profesionelle pflege,ist oft nur grundpflege aber nicht sehend(bildung=einbildung?).
kenne gute hausärzte und pflegende/ehrliche).
mfg enno
Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 66. Deutsche Juristentag 2006 hat zu dem Thema "Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung" differenzierte Beschlüsse gefasst, die in die Gesetzgebung des Bundestages zur Patientenverfügung einfließen werden.
Die Beschlüsse können Sie über http://dvzag.kjm2.de/ref.php?id=02e8b14169ms404 einsehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dresden
RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz
VERFÜGUNGSDATENBANK
DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG
Königstr. 5a
01097 Dresden
Tel 0351 - 811 74 44
Fax 0351 - 811 74 46
http://www.dvzag.de
kontakt@dvzag.de
"Die immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen ist die notwendige Ergänzung zur materiellen Lebensvorsorge"
Quelle: Pressemitteilung vom 29.9.2006
der 66. Deutsche Juristentag 2006 hat zu dem Thema "Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung" differenzierte Beschlüsse gefasst, die in die Gesetzgebung des Bundestages zur Patientenverfügung einfließen werden.
Die Beschlüsse können Sie über http://dvzag.kjm2.de/ref.php?id=02e8b14169ms404 einsehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dresden
RA JUDr. Heinrich Meyer-Götz
VERFÜGUNGSDATENBANK
DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG
Königstr. 5a
01097 Dresden
Tel 0351 - 811 74 44
Fax 0351 - 811 74 46
http://www.dvzag.de
kontakt@dvzag.de
"Die immaterielle Lebensvorsorge durch Vorsorgeverfügungen ist die notwendige Ergänzung zur materiellen Lebensvorsorge"
Quelle: Pressemitteilung vom 29.9.2006
Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen
Arens, Christoph; KNA
Deutscher Juristentag:
Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen
Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 39 vom 29.09.2006, Seite A-2518
POLITIK
Ärzte sollen beim Suizid eines Schwerkranken helfen dürfen, wenn dessen Leiden nicht ausreichend gelindert werden kann und er sich freiverantwortlich dafür entscheidet.
Terri Schiavo ist überall: Als die Amerikanerin, die 15 Jahre im Wachkoma gelegen hatte, Ostern 2005 nach der Einstellung der künstlichen Ernährung und einem schier endlosen juristischen Tauziehen starb, hatte ihr Fall nicht nur Präsident George Bush und die obersten US-Gerichte beschäftigt, sondern die gesamte Weltöffentlichkeit.
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=52842
Deutscher Juristentag:
Patientenverfügungen als verbindlich anerkennen
Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 39 vom 29.09.2006, Seite A-2518
POLITIK
Ärzte sollen beim Suizid eines Schwerkranken helfen dürfen, wenn dessen Leiden nicht ausreichend gelindert werden kann und er sich freiverantwortlich dafür entscheidet.
Terri Schiavo ist überall: Als die Amerikanerin, die 15 Jahre im Wachkoma gelegen hatte, Ostern 2005 nach der Einstellung der künstlichen Ernährung und einem schier endlosen juristischen Tauziehen starb, hatte ihr Fall nicht nur Präsident George Bush und die obersten US-Gerichte beschäftigt, sondern die gesamte Weltöffentlichkeit.
…
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=52842
Juristentag zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe
Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentag zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe
--------------------------------------------------------------------------------
Mehr als 3.000 Juristen trafen sich vom 19. bis 22. September 2006 beim 66. Deutschen Juristentag (DJT) in Stuttgart. Dabei wurde auch über konkrete rechtliche Regelungen zu Sterbehilfe und medizinischen Entscheidungen am Lebensende debattiert. Im Ergebnis sehen die Mitglieder des Deutschen Juristentages (DJT) in Deutschland hierbei erheblichen Reformbedarf.
Aus diesem Anlass gibt es auf dem Infoportal der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zum Thema Patientenverfügung, menschenwürdige Pflege, Sterbebegleitung, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Euthanasie unter http://www.sterbehilfe-debatte.de/ in der Rubrik News ein Themenspecial mit ausführlichen Hintergrundinfos zu den Beschlüssen des Juristentages und einem umfangreichen Pressespiegel zum Medienecho.
Themenspecial Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentag zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe unter
http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... 09-06.html
Quelle: Newsletter vom 4.10.2006
InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
Christian Frodl
Luitpoldstr. 9
82110 Germering
Tel./Fax: 089 / 83 77 55
E-Mail: info@bioethik-bayern.de
--------------------------------------------------------------------------------
Mehr als 3.000 Juristen trafen sich vom 19. bis 22. September 2006 beim 66. Deutschen Juristentag (DJT) in Stuttgart. Dabei wurde auch über konkrete rechtliche Regelungen zu Sterbehilfe und medizinischen Entscheidungen am Lebensende debattiert. Im Ergebnis sehen die Mitglieder des Deutschen Juristentages (DJT) in Deutschland hierbei erheblichen Reformbedarf.
Aus diesem Anlass gibt es auf dem Infoportal der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zum Thema Patientenverfügung, menschenwürdige Pflege, Sterbebegleitung, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Euthanasie unter http://www.sterbehilfe-debatte.de/ in der Rubrik News ein Themenspecial mit ausführlichen Hintergrundinfos zu den Beschlüssen des Juristentages und einem umfangreichen Pressespiegel zum Medienecho.
Themenspecial Beschlüsse des 66. Deutschen Juristentag zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe unter
http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... 09-06.html
Quelle: Newsletter vom 4.10.2006
InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
Christian Frodl
Luitpoldstr. 9
82110 Germering
Tel./Fax: 089 / 83 77 55
E-Mail: info@bioethik-bayern.de
Sterbehilfe: Klarstellung gefordert
Sterbehilfe: Klarstellung der gesetzlichen Regelungen gefordert
bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit
gibt.
"Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen diskutiert wird", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege verpflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krankheit, Einschränkung oder Behinderung."
"Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden", so Herbert Mauel. "Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leisten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebenserhaltende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesondere in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten."
Quelle: Pressemitteilung vom 2.11.2006
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.
bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit
gibt.
"Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen diskutiert wird", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege verpflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krankheit, Einschränkung oder Behinderung."
"Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden", so Herbert Mauel. "Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leisten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebenserhaltende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesondere in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten."
Quelle: Pressemitteilung vom 2.11.2006
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.
Sterbehilfe: Klarstellung gefordert
Sterbehilfe: Klarstellung der gesetzlichen Regelungen gefordert
bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit
gibt.
"Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen diskutiert wird", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege verpflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krankheit, Einschränkung oder Behinderung."
"Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden", so Herbert Mauel. "Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leisten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebenserhaltende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesondere in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten."
Quelle: Pressemitteilung vom 2.11.2006
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.
bpa begrüßt Beschlüsse des Deutschen Juristentages
Eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für die Sterbehilfe hat kürzlich der 66. Deutsche Juristentag in Stuttgart gefordert. Damit wird deutlich, dass es weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit
gibt.
"Es ist erfreulich, dass inzwischen bundesweit über die Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen diskutiert wird", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen sind sowohl gesetzlich als auch vertraglich zu einer aktivierenden Pflege verpflichtet. Dies bedeutet ein ständiges Bemühen um die Erhaltung oder den Ausbau vorhandener Fähigkeiten sowie um die Verhinderung von Krankheit, Einschränkung oder Behinderung."
"Bei der Frage um Leben und Tod darf keinesfalls eine rechtliche Grauzone akzeptiert werden", so Herbert Mauel. "Es ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Pflegeheimen nicht zumutbar, einerseits aktivierende Pflege leisten zu wollen und hierzu auch verpflichtet zu sein, andererseits lebenserhaltende Maßnahmen bewusst einzustellen. Dieser Konflikt würde insbesondere in einem Pflegeheim wohl kaum als Einzelfall auftreten."
Quelle: Pressemitteilung vom 2.11.2006
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.