Guten Tag!
Ich hätte ein paar Fragen zum Arbeitszeugnis. Ich arbeite seit 3,5 Jahren als studentische Aushilfskraft (ich bin examinierte Krankenschwester) bei einem ambulanten Pflegedienst.
1) Da sich seit geraumer Zeit (Monate) dort Abgründe auftun, sowohl was den Umgang mit Klienten, aber in erster Linie den mit dem Personal angeht, habe ich vorsichtshalber vor knapp 4 Wochen bei der Pflegedienstleitung meiner Zweigstelle um ein Zwischenzeugnis gebeten. Diese verwies mich an die Verwaltung, welche ich umgehend anrief und um das Zwischenzeugnis bat. Da dieses nach zwei Wochen noch nicht vorlag, habe ich am 08.06. nochmals dort angerufen, und wieder am 17.6. Am letzten termin war die verantwortliche Person nicht zu sprechen, da im verlängerten Wochenende, die Vertretung sagte mir, man werde sich kümmern. Was tun, falls nach meinem morgigen Anruf nichts passiert?
2) Es hört sich panikmachend an, ist aber realistisch: es ist davon auszugehen, daß mein Arbeitszeugnis nicht gut ausfallen wird, da ich einer der wenigen Mitarbeiter bin (um nicht zu sagen: die Einzige), die Mißstände jeglicher Art verbalisiert, was den beiden PDL-Damen selbstverständlich nicht behagt. Bei der einen Dame handelt es sich unserer Meinung (sprich der des gesamten Teams) nach um die verkörperte Inkompetenz, die andere Dame ist charakterlich äußerst minderbemittelt. In kurzen Worten: ein "wir würgen ihr was rein" wäre im Fall meiner Person, die unbequemerweise in der Lage ist, sich sachlich und vehement auszudrücken, den Damen ziemlich sicher ein innerer - und in dem Falle äußerer - Reichsparteitag. Der Geschäftsführer unserer Firma und betreffende charakterlich Minderbemittelte sind miteinander befreundet, eine Kollegin, die ihn wegen besagter Mißstände konsultierte und die diesbezüglichen Folgen zu spüren bekam, ist seit 1/2 Jahr wegen psychischer Probleme (Mobbing) krank geschrieben. Somit fällt dieser Herr als Ansprechpartner aus.
Ich denke, faß ich mich realistisch bzgl. meiner Arbeitsleistung einschätzen kann, und denke, daß ich sicherlich ein zumindest gutes Zeugnis verdient hätte.
Ich bin äußerst pünktlich, bei den Patienten (abgesehen von Ausnahmen, die allgemein als eher unverträglich gelten) sehr beliebt, fachlich sicherlich auf einigermaßem aktuellen Stand, habe nie Dienste versäumt, bin in meiner Position als Aushilfskraft auch kurzfristig einspringend verfügbar, gebe die Zeiten, in denen ich für Dienste verfügbar bin mehr als frühzeitig (meist 3-4 Wochen im Voraus) schriftlich der PDL bekannt, so daß ich gut einzuplanen bin. Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil, bin selten krank, meine Dokumentationen sind deutlich ausführlicher und fachlicher gestaltet als die der meisten Koleginnen usw.
Als nachteilig bisher wurden angemerkt (nicht schriftlich oder in Abmahnungsform, das blieb mir bisher erspart) mein nicht sehr schönes Schriftbild und der Zustand der Dienstwagen, die u.a. ich als Mitbeteiligte nicht immer in einwandfreiem Zustand hinterließ. Dieses ist objektiv. Subjektiv aus Sicht der PDL gereicht mir sicherlich zum Nachteil, daß ich in Mitarbeiterbesprechungen meine Meinung äußere, was wie o.g. den PDL-Damen nicht immer behagt, aber sicherlich sachlich und angemessen ist.
Nun meine Frage: welche rechtliche Möglichkeit habe ich, wenn ich im Zeugnis als unfähige, unflexible, unzuverlässige, "freche" (sprich Vorgesetzten ggü. nicht korrekt agierende) Mitarbeiterin besprochen werde?
Ich habe diverse Emails an meine Chefin und die ein oder andere Aktennotiz gesammelt, welche deutlich machen, daß ich mich verbal grundsätzlich höflich und korrekt verhalte. Angehörige von Patienten, und Patienten selber, die mit meiner Arbeit sicherlich äußerst zufrieden sind, könnte ich reichlich auftreiben.
Darf ich das? Bzw. hat das einen Sinn? Angenommen, der Fall landet vor einem Richter, haben die Mails und Aussagen der Personen Einfluß?
Mir ist ein ordentliches Arbeitszeugnis schon wichtig, bei einer Anstellung von 3,5 Jahren, gerade, da ich morgen ein Vorstellungsgespräch habe, und möglichst bald kündigen will!
Vielen Dank für jegliche Antwort
talulah
Arbeitszeugnis unangemessen schlecht. Was tun?
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Schlechtes Arbeitszeugnis: Klage!
Hallo talulah,talulah hat geschrieben: .... welche rechtliche Möglichkeit habe ich, wenn ich im Zeugnis als unfähige, unflexible, unzuverlässige, "freche" (sprich Vorgesetzten ggü. nicht korrekt agierende) Mitarbeiterin besprochen werde? ....
mir scheint die Rechtslage eigentlich klar. Gegen ein Arbeitszeugnis, dass nicht akzetabel ist, kann man vor dem Arbeitsgericht klagen. Allerdings ist es die Eigenart von solchen Prozessen, dass man seine Anträge nicht nur bloß formulieren, sondern auch letztlich mit Argumenten (Beweisen) unterlegen muss. Gelingt dies nicht, z.B. durch andere MitarbeiterInnen, wird es u.a. schwer. Es ist wohl leider immer noch so, dass man als ArbeiternehmerIn in Streitfällen schlechte Karten hat. - Eine Möglichkeit vor einer Klage: Mit der Arbeitgeberseite reden und um Korrekt des Zeugnisses bitten - dabei als Druckmittel eine Klage androhen. Vielleicht hilft das.
Im Übrigen halte ich Dein Auftreten im Dienst für richtig und vorbildlich. Ich würde mir wünschen, dass mehr Pflegekräfte in dieser Weise Rückgrat zeigten - dann wäre manches anders. Insoweit kann ich nur sagen: weiter so! Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. sucht übrigens wackere Pflegekräfte, die sich konsequent für korrektes pflegerisches Handeln einsetzen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
-
- Sr. Member
- Beiträge: 315
- Registriert: 18.11.2005, 09:14
Schlechtes Arbeitszeugnis: Klage!
Vielleicht sollte man noch anmerken, dass es ggf. auch Schadensersatzansprüche ds Arbeitnehmers geben kann; nämlich dann, wenn ein Arbeitszeugnis nicht, verspätet oder Fehlerhaft ausgestellt wird.Herbert Kunst hat geschrieben: ... Gegen ein Arbeitszeugnis, dass nicht akzetabel ist, kann man vor dem Arbeitsgericht klagen. ...
G.Sch.