Schweiz: Bundesamt fuer Justiz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei Sterbehilfe
Bern (ALfA). In der Schweiz koennen Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas weiterhin ohne Ueberwachung aktiv sein. Dies geht aus einem am 6. Februar veroeffentlichten provisorischen Bericht des Bundesamtes fuer Justiz hervor. Die Juristen des Bundes sehen in dem Papier keine Notwendigkeit fuer neue Gesetzeshuerden und lehnten es darin ab, Sterbehilfeorganisationen einer staatlichen Aufsicht und damit auch gewissen Sorgfaltskriterien zu unterstellen. Nach Ansicht der Verfasser biete das geltende Recht genuegend Handhabe, um Missbraeuche zu vermeiden. Dabei werden insbesondere die Kantone und Gemeinden dazu aufgefordert, das geltende Recht konsequent durchzusetzen sowie in den Heimen und Spitaelern fuer entsprechende Erlasse zu sorgen. Eine Aufsicht ueber die Sterbehilfeorganisationen haette laut Bericht eine unverhaeltnismaessige Buerokratie zur Folge und wuerde zu einer eigentlichen Institutionalisierung solcher Aktivitaeten fuehren.
Auch beim so genannten „Sterbetourismus“ aus dem Ausland sehen die Juristen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, „auch wenn das Phaenomen fuer das Ansehen der Schweiz ein Problem darstellt“. Dies sei Folge der im internationalen Vergleich liberalen Regelung der Sudizidhilfe. In der Schweiz ist die Suizidhilfe gesetzlich zugelassen, sofern sie ohne selbstsuechtige Motive geleistet wird. Ebenfalls nichts geaendert werden soll laut Bundesamt fuer Justiz bei der Regelung der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe. Taetig werden koennte der Bund dagegen bei der Palliative-Care-Versorgung, damit Menschen in Wuerde leben und sterben duerfen, so das Bundesamt.
Der provisorische Bericht wird nun noch ueberarbeitet und nach Genehmigung des Bundesrates, der Schweizer Regierung, der Oeffentlichkeit vorgestellt. In ersten Stellungnahmen auf die Vorabveroeffentlichung im Internet zur Diskussion loeste der Bericht kontroverse Reaktionen aus.
Unterdessen meldete das „Deutsche Aerzteblatt“ in der Online-Ausgabe vom 6. Februar unter Berufung auf die niederlaendische Tageszeitung „Algemeen Dagblad“, dass immer mehr Niederlaender in eine „Selbstmordklinik“ in der Schweiz reisen, obwohl in den Niederlanden Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen legal ist. Dem Bericht zufolge sei in den vergangenen drei Jahren die Zahl der Niederlaender, die mit der Zuericher Klinik so genannte „Euthanasievertraege“ abschlossen, von zwei auf 150 gestiegen. Niederlaendische Aerzte seien nach Expertenaussagen zunehmend zurueckhaltend, wenn sie von unheilbar Kranken mit unertraeglichen Schmerzen um Hilfe zur Beendigung des Lebens gebeten werden und nutzten eher die Moeglichkeit, die Schmerzen der Kranken durch palliative Sedierung zu lindern. Eine zunehmende Zahl von Niederlaendern traue dieser Behandlung jedoch nicht und zahle lieber der Schweizer Klinik jaehrliche Betraege, um dort auf Wunsch Hilfe zur Selbsttoetung zu erhalten, so das „Deutsche Aerzteblatt“.
Weitere Informationen:
http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/them ... hilfe.html
Dossier zur Sterbehilfe in der Schweiz (Dort gibt es auch den Bericht)
Bundesamt fuer Justiz, Schweiz 06.02.06
Quelle: ALfA-Newsletter 06/06 vom 10.02.2006
Sterbehilfe Schweiz: kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Moderator: WernerSchell
Schweizer Sterbehilfe bleibt wie bisher möglich
31. Mai 2006, Quelle: Tagesschau Schweizer Fernsehen:
<< Die Sterbehilfe soll in der Schweiz im bisherigen Rahmen möglich bleiben und weiterhin auch Ausländern offen stehen. Der Bundesrat will weder Sterbehelfer überwachen noch neue Gesetzeshürden gegen den «Sterbetourismus» aufstellen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. ...
Bürokratie bei Überwachung wäre zu gross
Abstand nimmt der Bundesrat dementsprechend von der Idee, Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit speziell zu überwachen und gewissen Sorgfaltskriterien zu unterstellen.
Angesichts der damit verbundenen Bürokratisierung wären solche Massnahmen unverhältnismässig oder gar untauglich. ... Nichts ändern will der Bundesrat bei der Regelung der indirekten aktiven sowie bei der passiven Sterbehilfe. ... Sterbehilfe ist in der Schweiz zugelassen, wenn sie ohne selbstsüchtige Motive erfolgt. Diese lockere Regelung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen aus anderen Ländern zum Sterben in die Schweiz kommen. >>
Weiterhin offen für Deutsche
Eine längere Reportage von Bartholomäus Grill über die Freitodbegleitung seines krebskranken Bruders von Deutschland in die Schweiz (veröffentlicht im DOSSIER der ZEIT Nr. 50/2005) hat den Henri-Nannen-Preis erhalten. Der Autor habe diesen «tiefpersönlichen Vorgang» meisterlich beschrieben, lobte als Laudator der Herausgeber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», Frank Schirrmacher.
Reportage von B. Grill im Original: http://www.henri-nannen-preis.de/?id=557820
- - - - - -
Die andere Perspektive:
<< Leichen im Lift: Für Bewohner von Sterbehaus ein Alptraum
Einige Bewohner im Sterbehaus von Dignitas in Zürich sind mit den Nerven völlig am Ende. In ihrem Lift fährt der Tod ständig mit – verpackt in einen Leichensack. ..>>
Komplett unter: http://www.20min.ch/news/zuerich/story/19816671
- - - - - -
Näheres zur Meldung von heute siehe auch:
<< Kein Gesetz gegen Sterbetourismus ….>> in:
http://www.nzz.ch/2006/05/31/il/newzzENVLG88R-12.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 31.5.2006
<< Die Sterbehilfe soll in der Schweiz im bisherigen Rahmen möglich bleiben und weiterhin auch Ausländern offen stehen. Der Bundesrat will weder Sterbehelfer überwachen noch neue Gesetzeshürden gegen den «Sterbetourismus» aufstellen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mitteilte. ...
Bürokratie bei Überwachung wäre zu gross
Abstand nimmt der Bundesrat dementsprechend von der Idee, Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas oder Exit speziell zu überwachen und gewissen Sorgfaltskriterien zu unterstellen.
Angesichts der damit verbundenen Bürokratisierung wären solche Massnahmen unverhältnismässig oder gar untauglich. ... Nichts ändern will der Bundesrat bei der Regelung der indirekten aktiven sowie bei der passiven Sterbehilfe. ... Sterbehilfe ist in der Schweiz zugelassen, wenn sie ohne selbstsüchtige Motive erfolgt. Diese lockere Regelung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen aus anderen Ländern zum Sterben in die Schweiz kommen. >>
Weiterhin offen für Deutsche
Eine längere Reportage von Bartholomäus Grill über die Freitodbegleitung seines krebskranken Bruders von Deutschland in die Schweiz (veröffentlicht im DOSSIER der ZEIT Nr. 50/2005) hat den Henri-Nannen-Preis erhalten. Der Autor habe diesen «tiefpersönlichen Vorgang» meisterlich beschrieben, lobte als Laudator der Herausgeber der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», Frank Schirrmacher.
Reportage von B. Grill im Original: http://www.henri-nannen-preis.de/?id=557820
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Die andere Perspektive:
<< Leichen im Lift: Für Bewohner von Sterbehaus ein Alptraum
Einige Bewohner im Sterbehaus von Dignitas in Zürich sind mit den Nerven völlig am Ende. In ihrem Lift fährt der Tod ständig mit – verpackt in einen Leichensack. ..>>
Komplett unter: http://www.20min.ch/news/zuerich/story/19816671
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Näheres zur Meldung von heute siehe auch:
<< Kein Gesetz gegen Sterbetourismus ….>> in:
http://www.nzz.ch/2006/05/31/il/newzzENVLG88R-12.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 31.5.2006
Schweiz lehnt striktere Gesetze zu Sterbetourismus ab
Schweiz lehnt striktere Gesetze zu Sterbetourismus ab
Mittwoch, 31. Mai 2006
Bern - Die Schweizer Regierung ist gegen eine Verschärfung der Sterbehilfe-Gesetze. Damit wird auch die umstrittene Sterbehilfe für Ausländer im bisherigen Rahmen weiter möglich bleiben. Die Regierung in Bern lehnte am Mittwoch Forderungen nach einer stärkeren Überwachung von Sterbehelfern sowie der Sterbehilfeorganisationen „Dignitas“ und „Exit“ ab.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24383
Mittwoch, 31. Mai 2006
Bern - Die Schweizer Regierung ist gegen eine Verschärfung der Sterbehilfe-Gesetze. Damit wird auch die umstrittene Sterbehilfe für Ausländer im bisherigen Rahmen weiter möglich bleiben. Die Regierung in Bern lehnte am Mittwoch Forderungen nach einer stärkeren Überwachung von Sterbehelfern sowie der Sterbehilfeorganisationen „Dignitas“ und „Exit“ ab.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24383
Schweiz: Anklage gegen Zuericher Sterbehelfer
Schweiz: Anklage gegen Zuericher Sterbehelfer
Basel (ALfA). Die Staatsanwaltschaft in Basel in der Schweiz hat Anklage gegen einen Zuericher Sterbehelfer erhoben. Ihm wird vorsaetzliche Toetung sowie mehrfache Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord vorgeworfen. Dies berichtete die Berner Rundschau in der Online-Ausgabe vom 1. August 2006.
Wie das Blatt ausfuehrte, geht es in einem Fall um vorsaetzliche Toetung und in zwei weiteren Faellen um aktive Sterbehilfe. Der Angeklagte, ein 71-jaehriger Psychiater, habe im April 2001 selbst die Polizei verstaendigt, nachdem er einem 48-jaehrigen Mann beim Freitod behilflich gewesen war. Der Freitod einer 62-jaehrigen Frau im November 2002 sei gar von der Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens dokumentiert worden. Weiter beziehe sich die Anklage auf einen Fall vom Januar 2003. Hierzu wurden jedoch keine naeheren Angaben gemacht. Laut Berner Rundschau hatten die Basler Behoerden ihre Ermittlungen bereits 2001 aufgenommen. Der Arzt habe sich bereits zeitweise in Untersuchungshaft befunden.
Quelle: ALfA-Newsletter 29/06 vom 04.08.2006
Basel (ALfA). Die Staatsanwaltschaft in Basel in der Schweiz hat Anklage gegen einen Zuericher Sterbehelfer erhoben. Ihm wird vorsaetzliche Toetung sowie mehrfache Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord vorgeworfen. Dies berichtete die Berner Rundschau in der Online-Ausgabe vom 1. August 2006.
Wie das Blatt ausfuehrte, geht es in einem Fall um vorsaetzliche Toetung und in zwei weiteren Faellen um aktive Sterbehilfe. Der Angeklagte, ein 71-jaehriger Psychiater, habe im April 2001 selbst die Polizei verstaendigt, nachdem er einem 48-jaehrigen Mann beim Freitod behilflich gewesen war. Der Freitod einer 62-jaehrigen Frau im November 2002 sei gar von der Sendung „Rundschau“ des Schweizer Fernsehens dokumentiert worden. Weiter beziehe sich die Anklage auf einen Fall vom Januar 2003. Hierzu wurden jedoch keine naeheren Angaben gemacht. Laut Berner Rundschau hatten die Basler Behoerden ihre Ermittlungen bereits 2001 aufgenommen. Der Arzt habe sich bereits zeitweise in Untersuchungshaft befunden.
Quelle: ALfA-Newsletter 29/06 vom 04.08.2006
Genfer Unispital lässt aktive Sterbehilfe zu
Offene Tueren fuer Exit-Sterbehelfer: Genfer Unispital laesst aktive Sterbehilfe zu
Genf (ALfA). Kuenftig koennen Aerzte der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit auch im Genfer Unispital (HUG) aktiv werden. Der Verwaltungsrat des Spitals habe beschlossen, „in ausserordentlichen Faellen und unter klar festgelegten Bedingungen“ Sterbehilfe zuzulassen. Dies berichtete die Berner Rundschau in der Online-Ausgabe vom 14. September 2006.
Nach Auskunft von Therese Legerer, Sprecherin des Unispitals, gegenueber der Nachrichtenagentur SDA duerften innerhalb des Spitals auch andere Aerzte, jedoch nicht das medizinische Personal des HUG, Sterbehilfe leisten. Ein Monopol bei der Sterbehilfe solle es nicht geben. Laut Berner Rundschau soll Sterbehilfe im HUG nur bei Personen erlaubt sein, deren Leiden in Kuerze zum Tod fuehren wird und die nicht nach Hause zurueckkehren koennen und zudem urteilsfaehig und in der Lage sind, eine bestaendige Entscheidung zu treffen.
Mit diesem Beschluss gelten dem Blatt zufolge in Genf die gleichen Regeln wie im Universitaetsspital CHUV in Lausanne, wo die aktive Sterbehilfe seit Januar 2006 erlaubt ist, ebenso wie in einigen anderen Spitaelern des Kantons Waadt. Zuvor hatte die Sterbehilfeorganisation Exit bei den Genfer Behoerden eine Petition mit 10 000 Unterschriften fuer die Sterbehilfe im HUG eingereicht.
Quelle: ALfA-Newsletter 34/06 vom 15.09.2006
Genf (ALfA). Kuenftig koennen Aerzte der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit auch im Genfer Unispital (HUG) aktiv werden. Der Verwaltungsrat des Spitals habe beschlossen, „in ausserordentlichen Faellen und unter klar festgelegten Bedingungen“ Sterbehilfe zuzulassen. Dies berichtete die Berner Rundschau in der Online-Ausgabe vom 14. September 2006.
Nach Auskunft von Therese Legerer, Sprecherin des Unispitals, gegenueber der Nachrichtenagentur SDA duerften innerhalb des Spitals auch andere Aerzte, jedoch nicht das medizinische Personal des HUG, Sterbehilfe leisten. Ein Monopol bei der Sterbehilfe solle es nicht geben. Laut Berner Rundschau soll Sterbehilfe im HUG nur bei Personen erlaubt sein, deren Leiden in Kuerze zum Tod fuehren wird und die nicht nach Hause zurueckkehren koennen und zudem urteilsfaehig und in der Lage sind, eine bestaendige Entscheidung zu treffen.
Mit diesem Beschluss gelten dem Blatt zufolge in Genf die gleichen Regeln wie im Universitaetsspital CHUV in Lausanne, wo die aktive Sterbehilfe seit Januar 2006 erlaubt ist, ebenso wie in einigen anderen Spitaelern des Kantons Waadt. Zuvor hatte die Sterbehilfeorganisation Exit bei den Genfer Behoerden eine Petition mit 10 000 Unterschriften fuer die Sterbehilfe im HUG eingereicht.
Quelle: ALfA-Newsletter 34/06 vom 15.09.2006
aktive sterbehilfe ok,aber nicht um eigene bereicherung,unkosten ja
hat deutschland ein problem oder die ärzteschaft-pflegepersonal-arbeitsplatzverlust(pharmaindustie-absatzmarkt?)
pflegende angehörige,die sich redlich bemühen,sehen mehr als erlaubt ist
sie stellen sich hinter menschliches medizinisches personal(wird es überall akzeptiert?)
mfg enno
ps.denkt man auch über die angehörigen nach?,was man ihnen zumutet?
sie gehen an ihr grenzen und kämpfen,alleingelassen mit problemen,keine aufklärung,keine einbeziehung in untersuchungen,medizinisches personal sind keine götter in weis,erfahrung macht wissen,lehre nur grundkenntnisse.
hat deutschland ein problem oder die ärzteschaft-pflegepersonal-arbeitsplatzverlust(pharmaindustie-absatzmarkt?)
pflegende angehörige,die sich redlich bemühen,sehen mehr als erlaubt ist
sie stellen sich hinter menschliches medizinisches personal(wird es überall akzeptiert?)
mfg enno
ps.denkt man auch über die angehörigen nach?,was man ihnen zumutet?
sie gehen an ihr grenzen und kämpfen,alleingelassen mit problemen,keine aufklärung,keine einbeziehung in untersuchungen,medizinisches personal sind keine götter in weis,erfahrung macht wissen,lehre nur grundkenntnisse.
Aktive Sterbehilfe auch an Uniklinik in Genf erlaubt
Aktive Sterbehilfe auch an Uniklinik in Genf erlaubt
GENF (ine). Die Uniklinik von Lausanne war Anfang des Jahres das erste Krankenhaus in der Schweiz, das aktive Sterbehilfe zugelassen hatte. Nun soll dies künftig auch im Genfer Unihospital (HUG) möglich sein.
...
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... terbehilfe
GENF (ine). Die Uniklinik von Lausanne war Anfang des Jahres das erste Krankenhaus in der Schweiz, das aktive Sterbehilfe zugelassen hatte. Nun soll dies künftig auch im Genfer Unihospital (HUG) möglich sein.
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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... terbehilfe