Patientenverfügung - Gesetz bis Mitte 2007 - Initiative

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

NL patientenverfuegung.de

Patientenverfügung - Gesetz bis Mitte 2007 - Initiative

Beitrag von NL patientenverfuegung.de » 22.01.2006, 20:43

Patientenverfügung - Gesetz bis Mitte 2007? (Zypries-Interview und Initiative zur Standard-Patientenverfügung)


Patientenverfügung – Gesetz bis Mitte 2007?
So titelt die Berliner Morgenpost vom 22. Januar 2006 und gibt bekannt:

<< Berlin – Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) will eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung bis Mitte 2007. Das Gesetzt soll den vielen verunsicherten Menschen die Gewissheit geben, dass ihr Wille bei medizinischen Behandlungen beachtet werde, sagte Zypries der „Berliner Zeitung“. Die Ministerin betonte, dass Selbstbestimmungsrecht sei in jeder Phase des Lebens zu respektieren. Die Gültigkeit einer Patientenverfügung dürfe deshalb nicht für bestimmte Arten oder Stadien von Erkrankungen ausgeschlossen werden. Patienten im Wachkoma davon auszunehmen, wäre falsch und verfassungsrechtlich nicht vertretbar, erklärte die Ministerin. ...>>

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ist Gegenstand des Kooalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD.

Der Humanistische Verband Deutschlands plant für dieses Jahr ein Gemeinschaftsprojekt "Netzwerk Standard-Patientenverfügung" nach den Empfehlungen der interdisziplinären Expertengruppe „Patientenautonomie am Lebensende“. Diese war von Frau Zypries eingesetzt worden und hatte unter Vorsitz des Bundesrichters a.D. Klaus Kutzer u.a. konkrete Formulierungsvorschläge für eine sinnvolle und wirksame Patientenverfügung erarbeitet.

„Diese Empfehlungen sind aktueller denn je“, erklärt Gita Neumann, die für den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Mitglied der „Kutzer-Kommission“ war, „vor allem eignen sie sich zusammen mit den Vorläuferarbeiten des Bayerischen Justizministeriums hervorragend für ein Konsensmodell einer Patientenverfügung nach einheitlichen Standards.“

Der HVD wird dazu mit Kooperationspartnern u.a. aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände Ende Februar eine 26 seitige Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ herausgeben, die auch weitere Vorsorgeformulare wie Vollmachten, Notfallbogen u.ä. im DIN-A-4-Format enthält. Die Besonderheit: Begleitend wird dazu Beratung durch medizinisch kompetente Fachkräfte angeboten und die anschließende Aushändigung einer passgenauen Patientenverfügung (bereits im Internet unter:
http://www.standard-patientenverfuegung.de ).

Die neue Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ wird am 21.2. in Potsdam präsentiert. Zu der öffentlichen Veranstaltung eingeladen hat die Bundestagsabgeordneten Andrea Wicklein (SPD); dort wird neben Gita Neumann (HVD) v.a. auch Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer einen Beitrag leisten, sowie weitere Experten aus der Praxis (Ärztin, Vormundschaftsrichter).
Der Eintritt ist frei. Zeit: 21.2., 18.00 Uhr, Tagungshotel Voltaire, Friedrich-Ebert-Str. 88 (knapp 1,5 km vom Hauptbahnhof im Historischen Viertel von Potsdam).

Zu weiteren Schwerpunkten, Terminen und Details des „Netzwerks Standard-Patientenverfügung“ sowie zum Interview vom 21.1. mit Bundesministerin Zypries in Originalfassung siehe:
http://www.patientenverfuegung.de , auf "Aktuell" klicken.

Zypries will Gesetz zu Patientenverfügung bis Mitte 2007

Beitrag von » 24.01.2006, 07:52

Zypries will Gesetz zu Patientenverfügung bis Mitte 2007

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen bis Mitte 2007. Das Gesetz solle den vielen „verunsicherten Menschen“ die Gewissheit geben, dass ihr Wille bei medizinischen Behandlungen beachtet werde, sagte Zypries in einem Interview der Berliner Zeitung vom Wochenende.

Zypries betonte, das Selbstbestimmungsrecht sei in jeder Phase des Lebens zu respektieren.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=22835

ALfA-Newsletter

Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen

Beitrag von ALfA-Newsletter » 28.01.2006, 08:46

Streit um Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen I: FDP-Fraktion fordert Vorlage eines Gesetzentwurfs

Berlin (ALfA). Die FDP-Fraktion des Bundestages hat in einem Antrag vom 18. Januar 2006 die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die notwendigen Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfuegungen vornimmt. Diese seien "dringend erforderlich", da es eine uneinheitliche Rechtsprechung mit sich widersprechenden Entscheidungen ueber die Bindungswirkung gebe.

Patientenverfuegungen seien schriftlich zu verfassen und der so niederlegte Wille des Patienten sei gegenueber Arzt, Betreuer und Bevollmaechtigtem bindend, so die FDP. Auch das Betreuungsrecht solle so geaendert werden, dass bei Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfuegung die Zustimmung zu einem risikoreichen medizinischen Eingriff, zu Therapiebegrenzung und Therapieabbruch grundsaetzlich ohne Anrufung des Vormundschaftsgerichtes erfolgen kann. Kuenftig duerfe das Gericht nur noch in Konfliktfaellen entscheiden. Eingeschraenkt werden sollte die Gueltigkeit von Verfuegungen nur dann, wenn der Patientenwille nicht konkret formuliert worden ist oder wenn beim betreffenden Patienten "Anzeichen fuer eine Willensaenderung" zu beobachten sind, so die Liberalen.

Des Weiteren wird die Regierung aufgefordert, eine Informationskampagne zu starten, die unter anderem Empfehlungen zur Abfassung von Patientenverfuegungen enthaelt. Die FDP-Abgeordneten sind der Ansicht, dass viele Menschen sich Sorgen darueber machten, was mit ihnen passiere, wenn sie, unabhaengig von ihrem Alter, durch Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage seien, wichtige rechtliche oder medizinische Entscheidungen fuer sich selbst zu treffen. Patientenverfuegungen ermoeglichten es, im Voraus fuer eine moegliche spaetere Behandlungssituation Entscheidungen ueber gewuenschte und nicht gewuenschte medizinische Behandlungen zu treffen. „Das Recht zur Selbstbestimmung ueber den eigenen Koerper gehoert zum Kernbereich der durch das Grundgesetz geschuetzten Wuerde und Freiheit des Menschen“, so die Liberalen.

Weitere Informationen:
Patientenverfuegungen neu regeln - Selbstbestimmungsrecht und Autonomie von nichteinwilligungsfaehigen Patienten staerken
Antrag der Abgeordneten Michael Kauch, Dr. Max Stadler, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, etc. und der FDP-Fraktion
5 Seiten, Drucksache 16/397, 18.01.2006 im PDF-Format
http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600397.pdf

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Streit um Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen II: Justizministerin Zypries hofft auf gesetzliche Regelungen „bis Mitte 2007“

Berlin (ALfA). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hofft auf eine Einigung fuer die gesetzliche Regelung von Patientenverfuegungen „bis Mitte 2007“. Dies sagte sie in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ vom 21. Januar 2006. Dabei soll der Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen in jeder Phase seines Lebens ein Kernpunkt sein. Deshalb duerfe die Gueltigkeit einer Patientenverfuegung nach Ansicht der Ministerin nicht fuer bestimmte Arten oder Stadien von Erkrankungen ausgeschlossen werden, etwa fuer Patienten im Wachkoma, das in der Regel nicht zum Tode fuehrt. „Dies hatten einige Abgeordnete gefordert. Das halte ich fuer falsch und verfassungsrechtlich fuer nicht vertretbar. Meine Position unterstuetzt auch der Nationale Ethikrat“, so Zypries. Strittig war in der vergangenen Legislatur insbesondere, ob nur schriftliche Verfuegungen anerkannt werden oder auch muendliche.

Eine Annaeherung in Bezug auf diese Positionen halte sie fuer „sicher moeglich.“ „Wir halten es beispielsweise fuer sinnvoll, Patientenverfuegungen schriftlich abzufassen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass auch der muendlich geaeusserte Wille nicht unbeachtet bleibt und eine schriftliche Verfuegung auch jederzeit muendlich geaendert und widerrufen werden kann“, sagte die Ministerin gegenueber dem Blatt. Es duerfe nicht sein, dass ein Patient, der krankheitsbedingt nicht mehr schreiben kann, seinen Willen nicht mehr aeussern oder aendern kann.

Die Notwendigkeit eines Gesetzes zu Patientenverfuegungen begruendete die Justizministerin damit, dass es das gute Recht eines Menschen sei, festzulegen, ob und welche Behandlung er im Krankheitsfall haben moechte. Dies gelte auch vorab fuer einen Zeitpunkt, in dem er nicht mehr entscheiden kann. Viele Menschen seien sehr verunsichert, ob ihr Wille wirklich beachtet wird. Diese Gewissheit solle ihnen das Gesetz geben.

Quelle: ALfA-Newsletter 04/06 vom 27.01.2006

Gutachten fordert rechtlich bindende Patientenverfügungen

Beitrag von » 22.02.2006, 12:57

Gutachten fordert rechtlich bindende Patientenverfügungen
Dienstag, 21. Februar 2006

Göttingen - Patientenverfügungen sollten rechtlich bindend sein. Das hat der Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gunnar Duttge in einem „Regelungskonzept zur Stärkung der Patientenautonomie“ im Rahmen der Publikation „Preis der Freiheit. Reichweite und Grenzen individueller Selbstbestimmung zwischen Leben und Tod“ gefordert. Duttge lehrt und forscht als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen und ist Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23192

STMUGV Bayern

Patientenverfügung muss klare Rechtsgrundlage erhalten

Beitrag von STMUGV Bayern » 21.03.2006, 15:09

Bernhard: Patientenverfügung muss klare Rechtsgrundlage erhalten - Bioethik-Kommission empfiehlt verbindliche Verankerung

Auf einer gemeinsamen Sitzung betonten Bayerns Gesundheits-Staatssekretär Otmar Bernhard und die Vorsitzende der Bioethik-Kommission Professor Marion Kiechle: "Die Willenserklärung von Patienten muss für Staat und Ärzteschaft verbindlich werden, um Unsicherheiten auf allen Seiten auszuschließen".


+++ Patientenverfügungen sollen nach dem Willen der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung rechtlich verankert werden. Auf einer gemeinsamen Sitzung betonten Bayerns Gesundheits-Staatssekretär Otmar Bernhard und die Vorsitzende der Bioethik-Kommission Professor Marion Kiechle: "Die Willenserklärung von Patienten muss für Staat und Ärzteschaft verbindlich werden, um Unsicherheiten auf allen Seiten auszuschließen". Das Plädoyer der Bioethik-Kommission sei ein wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung für die anstehenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Eine aktive Sterbehilfe lehnen Bernhard und Kiechle entschieden ab. +++

Patientenverfügungen sind derzeit nur durch die Rechtssprechung gesichert. Eine im Voraus abgegebene Willenserklärung zur Fortführung lebensverlängernder Maßnahmen müsse sowohl für die behandelnden Ärzte als auch für betreuenden Personen rechtlich bindend werden. "Wir benötigen eine klare Rechtsgrundlage, die Sicherheit für die Betroffenen bietet", betonte Bernhard. Nach Auffassung der Kommission könne in der Patientenverfügung nicht wirksam bestimmt werden, dass der Patient unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden will. "Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wird es nicht geben", so Kiechle. Mit der Empfehlung der Bioethik-Kommission sei der erste Abschnitt des schwierigen Themas ''Sterben in Würde'' gemeistert.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de

Quelle: Pressemitteilung vom 21.3.2006
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - http://www.stmugv.bayern.de

tagesschau.de

"Der Patientenwille sollte Vorrang haben"

Beitrag von tagesschau.de » 24.03.2006, 15:22

Theologe Mieth zu Patientenverfügungen
"Der Patientenwille sollte Vorrang haben"

Der Ethikrat hat sich mit dem Thema "Selbstbestimmung und Verantwortung vor dem Tod" befasst. Dabei ging es auch um Patientenverfügungen. Der katholische Theologieprofessor Dietmar Mieth warnt im Gespräch mit tagesschau.de, Patientenverfügungen seien nicht zwingend bindend. Die Entscheidung des Arztes und die Haltung der Angehörigen und der vom Kranken Bevollmächtigten habe eine hohe Bedeutung. Ob das in allen Fällen so bleibt, wird derzeit diskutiert.

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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... AB,00.html

Patientenverfügung - mehrere Gesetzentwürfe?

Beitrag von » 04.04.2006, 07:22

Patientenverfügung: Union rechnet mit mehreren Gesetzentwürfen
Montag, 3. April 2006

Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag geht davon aus, dass es zur Regelung der Patientenverfügung mehrere Gesetzentwürfe geben wird. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte am Montag nach einer Klausur in Berlin, er rechne mit verschiedenen Gruppenanträgen. In einer so schwierigen Frage müsse jeder nach seinem Gewissen entscheiden können. Die Fraktion wolle die Frage in den kommenden Wochen intensiv diskutieren. Ärzten und Pflegekräften müsse der Gesetzgeber einen klaren Rechtsrahmen geben.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=23711

Ärzte Zeitung

Für aktive Sterbehilfe gibt es keine politische Mehrheit

Beitrag von Ärzte Zeitung » 28.04.2006, 11:10

"Für aktive Sterbehilfe gibt es keine politische Mehrheit"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Menschen am Ende des Lebens mehr Sicherheit geben / Gesetz zur Patientenverfügung in Arbeit


MÜNCHEN (sto). Für ein Gesetz, das die aktive Sterbehilfe oder die assistierte Selbsttötung erlauben würde, wird es nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Bundestag keine politische Mehrheit geben.

Derzeit werde im Bundestag auf der Grundlage eines früheren Referentenentwurfs aus ihrem Haus eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung und zur Betreuungsvollmacht vorbereitet, berichtete Zypries bei einer Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung in München. Mit dem Gesetz solle den Menschen Sicherheit gegeben werden, "daß sie am Ende des Lebens so behandelt werden, wie sie behandelt werden wollen", sagte Zypries.

Beim Thema Patientenverfügung gehe es um Grundfragen der Selbstbestimmung und um ethische, moralische und religiöse Überzeugungen. Deshalb könne es dafür auch keine parteipolitischen Festlegungen geben. Das Ministerium werde daher zu dieser Frage auch keinen eigenen Vorschlag einbringen. Vielmehr werde erwartet, daß es mehrere Entwürfe aus den Reihen des Parlaments geben wird, sagte Zypries.

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... system_uns

Pat.Verf. Newsletter

Tötung auf Verlangen / assistierter Suizid

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 29.04.2006, 19:36

Der Lesetipp in der Süddeutschen Zeitung für´s lange Wochenende:

Bundesjustizministerin Zypries (SPD) sagte auf der Diskussionsveranstaltung der Süddeutschen Zeitung vergangene Woche in München:
„Soweit ich es beeinflussen kann, wird in Deutschland weder die Tötung auf Verlangen noch der assistierte Suizid zugelassen."
Dafür gäbe es im Bundestag auch keine politische Mehrheit. Derzeit sei allerdings - auf der Grundlage des Referentenentwurfs aus ihrem Ministeriums - aus den Reihen des Parlaments eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung in Vorbereitung. Dadurch soll den Menschen die gesetzlich verankerte Sicherheit gegeben werden, so behandelt zu werden, wie man selbst es möchte. Es wird allerdings mit mehreren Entwürfen gerechechnet (darunter auch restriktiven, die hinter die geltende Rechtslage - s.u. - zurückfallen würden; die Newsletter-Redaktion patientenverfuegung.de).

Auszug aus SZ-Forum Wissen :

<< Die Menschen haben Angst. Davor, dass Ärzte sie eines Tages am Leben halten, obwohl es Zeit ist zu sterben. Davor, dass das Leben langsam endet und der Tod doch noch nicht kommt.

Diese Furcht war zu spüren, als das Publikum sich an dem Gespräch zum Thema „Recht auf Leben - Recht auf Sterben" beteiligte. Bei der Podiumsdiskussion des SZ-Forums Wissen vergangene Woche in München sprachen Mediziner, Juristen und Theologen über die Frage, ob ein Mensch selbstbestimmt sterben darf und wie Ärzte ihn auf diesem Weg begleiten sollten.
...
Die niederländische „Kommission Dijkhuis" schlug vor, die Kriterien für straffreie Sterbehilfe nicht nur auf körperliches oder psychisches Leiden zu begrenzen, sondern auch auf „soziales Leiden"" auszudehnen. ... Bei der Podiumsdiskussion des SZ-Forums Wissen tauchen solche extremen Forderungen nicht auf. Die Teilnehmer lenken das Gespräch immer wieder hin zu der Frage, wie man Menschen mit palliativmedizinischer Versorgung beim Sterben begleiten kann, und weg von der Diskussion über ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Und doch steht am Ende der Veranstaltung eine Dame im Publikum auf, geht zum Mikrofon und möchte von Ludwig Minelli, dem Vertreter von Dignitas, nur eins wissen: „Wo bekomme ich das Rezept?" >>

Siehe vollständig unter:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/487/74413/
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Infodienst „Notar und Recht“ zur geltenden Rechtslage:
Der von mehreren Landesnotarkammern in Hamburg herausgegebene Informationsdienst «Notar und Recht» weist auf folgende geltende Rechtslage hin:
In der Patientenverfügung sei nur der Wille zu medizinischen Behandlungsmethoden aufgeführt. Diese müssten gegenüber Ärzten und Pflegepersonal aber auch durchgesetzt werden, wozu die Patienten im Notfall ja meist nicht mehr in der Lage wären:
<< ... Nur wenn Verwandte oder Freunde mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet sind, könnten sie in solchen Fällen den Willen des Patienten zum Ausdruck bringen. Deren Weisungen müssten Ärzte und Pfleger dann auch Folge leisten, erläutern die Notare und verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZB 2/03). Eine Patientenverfügung ist demnach nicht nur ein Indiz für den Willen des Patienten, sondern eine verbindliche Anweisung an Arzt und Pflegepersonal. ..>>

QUELLE (Abbildung der entsprechenden Formulare mit Logo des Humanistischen Verbandes Deutschlands, die zum Ausdrucken zu finden sind unter www.patientenverfuegung.de finden):
http://www.aichacher-nachrichten.de/Hom ... gid,1.html

PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 29.4.2006

.... schnelle Regelung zu Patientenverfügungen

Beitrag von » 17.05.2006, 19:59

Zypries will schnelle Regelung zu Patientenverfügungen
Mittwoch, 17. Mai 2006

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) drängt auf eine zügige Gesetzesregelung für Patientenverfügungen. Im Umgang mit der vorab erklärten Ablehnung bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen bestünden in der Praxis „noch immer erhebliche Unsicherheiten“, sagte Zypries am Mittwoch in Berlin.

Der Gesetzgeber müsse den Menschen die Angst nehmen, einer modernen Medizin hilflos ausgeliefert zu sein. Der Patient müsse dabei auch das Recht haben, „unvernünftige Entscheidungen“ zu treffen. Anders als in einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2004, der am Widerstand des Parlaments gescheitert war, will Zypries nun schriftliche Verfügungen bevorzugen. Auch ein mündlich geäußerter Wille müsse aber beachtet werden, betonte sie.

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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24231

Deutsche Hospiz Stiftung

Patientenverfügungsgesetz nicht auf die lange Bank schieben

Beitrag von Deutsche Hospiz Stiftung » 18.05.2006, 09:31

Deutsche Hospiz Stiftung zum Hauptstadtkongress 2006: Umsetzen statt debattieren - Patientenverfügungsgesetz nicht auf die lange Bank schieben

Berlin. „Statt immer wieder aufs Neue zu diskutieren, sollte aus der Mitte des Parlaments endlich eine Vorlage für ein Patientenverfügungsgesetz kommen“, fordert der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist klar. Darüber müsste Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht, wie etwa heute auf dem Hauptstadtkongress in Berlin, referieren.

Vor mehr als einem Jahr zog das Bundesjustizministerium seinen Entwurf für ein Patientenverfügungsgesetz zurück. „Entgegen der Nachfrage ihrer Wähler, hat die Politik das Thema anscheinend auf die lange Bank geschoben“, verdeutlicht Brysch. Denn bis auf ein Versprechen auf einen Abschluss in dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vom November 2005 ist nichts weiter geschehen. „Es ist nicht verständlich, dass die Menschen noch bis Mitte 2007, wie die Bundesjustizministerin äußerte, auf ein entsprechendes Gesetz warten sollen“, erklärt Brysch. Denn gerade die unklare, rechtliche Lage hält zufolge einer TNS-Infratest-Studie vom November 2005 die Mehrheit der Deutschen (54 Prozent) davon ab, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Bei Fragen:
Andrea Breddermann Telefon: 030 / 2 84 44 84 – 2

Mehr zum Thema:
Eine Chronologie zum Patientenverfügungs-Gesetz ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.hospize.de/ftp/chronologie_p ... uegung.pdf

Quelle: Pressemitteilung 19-06 17. Mai 2006

Pat.Verf. Newsletter

Bald Patientenverfügungs-Gesetz?

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 20.05.2006, 08:48

Bald Patientenverfügungs-Gesetz? Bereits mehrere Entwürfe

Quelle: Apothekerzeitung:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) billigt Patienten das Recht zu, bezüglich ihrer medizinischen Behandlung auch vermeintlich „unvernünftige Entscheidungen“ zu treffen. Dies sagte sie am Mittwoch dieser Woche in Berlin

<< ... Entgegen einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2004, der am Widerstand des Parlaments gescheitert war, will Zypries nun schriftliche Verfügungen bevorzugen. Auch ein mündlich geäußerter Wille müsse aber beachtet werden, betonte sie. ...Das Vormundschaftsgericht soll nur in Zweifelsfällen oder bei Missbrauchsverdacht entscheiden. Die Selbstbestimmung des Patienten habe ihre Grenze weiterhin im Verbot der aktiven Sterbehilfe, betonte die Ministerin. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass nicht die Erlösung des Patienten, sondern die Erlösung der Gesellschaft vom Patienten in den Vordergrund rücke.

Zypries selbst will keinen neuen Entwurf mehr vorlegen. Stattdessen stünden mehrere teils fraktionsübergreifenden Entwürfe aus der Mitte des Bundestags zur Debatte. Eine Entscheidung soll laut Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode fallen.>>

Vollständig unter http://www.deutscher-apotheker-verlag.d ... 0519a.html
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Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat bereits mehrfach erklärt, dass er die Auffassung von Frau Bundesjustizministerin Zypries zum Patientenverfügungsgesetz voll unterstützt. Allen restriktiven Gegenentwürfen, die die Reichweite einer Patientenverfügung beschneiden und bürokratische Hürden gegen die Patientenautonomie aufbauen wollen, müsse eine klare Absage erteilt werden. Ausgerechnet in der Patientenverfügung ein „ganz besonders missbrauchsanfälliges Instrument“ (Bischof Huber) zu sehen, zeuge von einer erschreckende Praxis- und Bürgerferne der offiziellen Kirchenvertreter.
Gita Neumann vom HVD wundert sich: "Ausgerechnet diejenigen, die das staatliche Recht gern aus dem Sterbebereich heraushalten wollen, für den sie sich theologisch oder ethisch selbst besonders zuständig halten, plädieren für eine quasi Regelkontrolle durch die Vormundschaftsgerichte, bevor ein Mensch sterben darf. Nicht nur der selbstbestimmte Patient, sondern auch seine Familienangehörigen, Ärzte und sonstigen Betreuungspersonen werden damit unter Generalverdacht gestellt."
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Hier der Link zur Quelle des letzten Newsletters vom 17.5.2006 (Deutsches Ärzteblatt vom 17.5.!) zu ebendieser Meldung mit Zitat von Bischof Huber:
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24231

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 19.5.2006

Patientenverfügungen müssen verbindlich sein

Beitrag von » 11.07.2006, 07:18

Goll: Patientenverfügungen müssen verbindlich sein
Montag, 10. Juli 2006

Stuttgart - Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) fordert eine klare gesetzliche Regelung zur Reichweite und Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Damit sollten auch auf die Zukunft gerichtete Patientenverfügungen als verbindlich festgeschrieben werden, forderte Goll am Montag auf einem Symposium von Richtern und Staatsanwälten in Stuttgart. Für ihn habe das Selbstbestimmungsrecht des Patienten „oberste Priorität“.
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Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=24867

Ärzte Zeitung

Ärzte zweifeln am Nutzen von Patientenverfügungen

Beitrag von Ärzte Zeitung » 13.07.2006, 07:07

Ärzte zweifeln am Nutzen von Patientenverfügungen
Ärztepräsident Hoppe: Ein Gesetz sollte sich auf Verfahrensfragen beschränken / Justizministerin plant, bis Mitte 2007 Gesetzentwurf vorzulegen


DÜSSELDORF. Nichts ist so gewiß wie der Tod und nichts ist so ungewiß wie die Frage, unter welchen Umständen er eintritt. Immer mehr Menschen wollen dieser Ungewißheit entrinnen, etwa weil sie fürchten, daß ihr Sterben durch den Einsatz lebenserhaltender Apparate unnötig verlängert wird.

Von Anja Krüger

In einer Patientenverfügung können sie zwar festlegen, was sie sich für den Fall wünschen, daß sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, auf das medizinische Geschehen Einfluß zu nehmen. Aber: Der rechtliche Status dieser Verfügung ist bislang nicht durch ein Gesetz abgesichert. Nach Einschätzung des Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Jörg-Dietrich Hoppe sollte das auch so bleiben.

"Ich habe die Sorge, daß ein Gesetz mehr Unsicherheit erzeugt als Sicherheit", sagte Hoppe bei einem Expertengespräch der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion mit der Fragestellung "Gewicht und Wert der Patientenverfügung - Notwendigkeit zu einem neuen Gesetz?"

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http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... t=/politik

Pat.Verf. Newsletter

Gesetz zur Patientenverfügung noch in diesem Jahr

Beitrag von Pat.Verf. Newsletter » 29.08.2006, 06:15

http://onnachrichten.t-online.de/c/89/0 ... 01532.html
vom 28. 8. 2006:

<< Humanes Sterben
Gesetz zur Patientenverfügung noch in diesem Jahr

Bild großklickenWenn ein Patient nicht mehr ansprechbar ist, bindet seine Verfügung die Ärzte (Foto: dpa)
Justizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, die umstrittenen Patientenverfügungen noch in diesem Jahr rechtlich absichern zu wollen. "Ich werde nach der parlamentarischen Sommerpause das Gespräch mit den Fraktionen suchen, einen Gesetzentwurf haben wir bereits vorbereitet. "Mein Ziel ist es, das noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen", sagte Zypries der Hannoverschen "Neuen Presse“.

In jeder Lebensphase gültig

Die Willenserklärungen von Patienten sollten unabhängig von Zustand der Betroffenen gelten. "Das Selbstbestimmungsrecht der Menschen soll in jeder Phase ihres Lebens gelten", sagte Zypries. Schließlich könne jeder Mensch, der bei vollem Bewusstsein sei, auch selbst entscheiden, ob er eine Behandlung wolle oder nicht. "Warum sollte etwas anderes gelten, wenn man das Bewusstsein verliert?" Die Ministerin will ein Gesetz, dass den Patientenwillen beispielsweise gegen künstliche Ernährung auch dann verbindlich lässt, wenn der Kranke ins Koma fallen sollte. ...

Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium, bestehend aus Ärzten, Juristen, Kirchenvertretern und Ethik-Experten, hat eine Regelung erarbeitet, die in ganz Deutschland juristisch verbindlich sein soll. >>
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Siehe auch: << Zypries drängt ....>>
in: http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=25450

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 28.8.2006

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