Neue Standard-Patientenverfügung vorgestellt
Moderator: WernerSchell
Neue Standard-Patientenverfügung vorgestellt
Neue Standard-Patientenverfügung vorgestellt
Potsdam / Berlin. Eingeladen hatte die Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein (SPD) am Dienstagabend, den 22.2.2006 nach Potsdam. Sie wies in ihrer Begrüßungsrede auf das Vorhaben der jetzigen Regierung hin, eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung bis 2007 auf den Weg zu bringen. Dieses Vorhaben stehe auch im Koalitionsvertrag.
Klaus Kutzer, vorsitzender Bundesrichter a.D., erläuterte die Ergebnisse für einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, wie er unter seiner Leitung in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Auftrag von (der alten wie der neuen) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erarbeitet worden war. Gita Neumann vom Humanistischen Verband stellte die neue Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ der Öffentlichkeit vor.
Kutzer betonte, dass es ein Hauptanliegen der AG des Bundesjustizministeriums gewesen sei, dass die antezipatorische Entscheidung des Betroffenen nach Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit fortwirke und dies auch gelte, „wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat“, wie es im Entwurf heißt. D. h., dass eine wirksame Patientenverfügung prinzipiell für alle Krankheitsbilder verbindlich gelte.
Fotos siehe: http://www.potsdam.spade.de
Andrea Wicklein bei der Begrüßung, auf dem Podium v.l.n.r.: Klaus Kutzer, Norbert Kunz (Moderator), Gita Neumann, Prof. Dr. med. Arne Kollwitz
Die Ethik-Kommission des Deutschen Bundestages (sie existiert in der jetzigen Legislaturperiode nicht mehr) hatte demgegenüber in ihrem Mehrheitsvotum eine Gefahr dieses Selbstbestimmungsinstrumentes zum Ausgangspunkt genommen: Mittels der Patientenverfügung könne das entschiedene „Nein zur aktiven Sterbehilfe“ aufgeweicht werden, befürchtet sie in ihrem "Zwischenbericht Patientenverfügung". (Es liegen allerdings neben dem Mehrheitsvotum vier teils entgegengesetzte Sondervoten dieses Gremiums vor). Die Ethik-Enquetekommission (Mehrheitsvotum) wollte deshalb im Namen des Lebensschutzes Patientenverfügungen, „die den Abbruch oder Verzicht lebenserhaltender Maßnahmen betreffen“, auf infauste Grundleiden begrenzen, die „trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen“. Kutzer wies dieses Ansinnen einer Reichweitenbeschränkung zurück. Es sei auch unsinnig, weil es für diese Situationen im Prinzip überhaupt gar keiner Patientenverfügungen mehr bedürfe.
Kutzer und Neumann erläuterte beide am Beispiel einer multimorbiden Patientin mit Niereninsuffizienz, dass eine Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen durchaus auch das akute Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten verletzen würde: Diese müssten dann nämlich auch gegen ihren erklärten Willen dialysiert, d.h. zwangsbehandelt werden, sobald sie bei Nierenversagen ins Koma fallen würden.
Neumann nannte es zwar verständlich, dass unterschiedliche Organisationen und gesellschaftliche Gruppierungen auf das Instrument der Patientenverfügungen jeweils ihre eigenen partikularen Vorstellungen und ethisch motivierten Anliegen projizieren. Diese Versuchung sei groß. Es gehe bei der Sicherung der Patientenautonomie jedoch darum, dass nicht nur todkranke, hospizlich zu betreuende Menschen etwa mit Krebs, sondern dass auch Patienten in Allgemeinkrankenhäusern, auf Intensivstationen, in Herzkliniken, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Heimen und im häuslichen, bzw. ambulanten Pflegebereich ihre Selbstbestimmung vorsorglich wahrnehmen können.
Die vorgestellte Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ basiert auf den Textbausteinen und Formulierungshilfen, die von der „Kutzer-Kommission“ im Auftrag des Bundesjustizministeriums erarbeitet worden waren. Sie enthält als Ankreuzvariante, die beliebig zu erweitern und auszuarbeiten ist, verschiedene Optionen. Diese beziehen sich auch auf ein wahrscheinlich irreversibles Dauerkoma z. B. nach Unfall oder Schlaganfall und auf eine weit fortgeschrittene Demenz, wenn der Patient ohne künstliche Ernährung sterben würde. Darauf bezogen werden Alternativen für oder gegen bestimmte Behandlungen zur Wahl gestellt, wie es heutigen medizinethischen Qualitätsstandards entspricht. Ziel ist auch, angesichts eines Wildwuchses im "Patientenverfügungs- und Vorsorgemark" und einer "Formularflut" von über 200 Anbietern zu einer gewissen Vereinheitlichung zu kommen. Dies bedeutet nicht, dass nicht Vordrucke für bestimmte Zielgruppen durchaus ihren Sinn behalten können.
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Bestelladressen für die Broschüre "Standard-Patientenverfügung" und weitere Infos für individuelle Nutzer und eventuelle Kooperationspartner:
Sie finden die Broschüre - mit allen Bestelladressen auf der letzte Seite - hier:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/pv.pdf
Die neue Broschüre enthält auf 26 Seiten neben dem Angebot einer Standard-Patientenverfügung im praktisch nutzbaren DIN-A-4 Format auch Vollmachten (Gesundheitsvollmacht sowie für finanzielle und sonstige rechtsgeschäftliche Angelegenheiten), eine Notfallbogen für die Akutsituation, eine Betreuungsformular sowie eine Hinweiskarte – alles farblich leicht voneinander unterscheidbar und zum Heraustrennen. Das Besondere ist jedoch das damit verbundene kostenlose Beratungsangebot zur Frage: „was soll medizinisch unternommen werden, wenn ich entscheidungsunfähig bin ...“
Einbezogen werden sollen - in einem bundesweites Netzwerk - bestehende Patienten-, Senioren-, Hospiz- und sonstige gemeinnützige Beratungsstellen.
Herausgeber ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) unter Mitwirkung und Überstützung mehrerer Kooperationspartner.
Alle individuellen Nutzer werden bei Postversand um Zusendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken gebeten (oder Sie können auch das Spendenformular in der Fußzeile dieses Newsletters patientenverfuegung.de nutzen). Bitte geben Sie unbedingt das Stichwort: Broschüre Standard-Patientenverfügung an.
Wichtige Hinweise der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des HVD:
Sollten Sie bereits eine individuell-konkrete Patientenverfügung (sogenannte Optimal-Variante) des HVD haben, so ist diese noch differenzierter und anspruchsvoller als die Standard-Patientenverfügung - Sie brauchen dann also keinesfalls die neue Standard-Version.
Wenn Sie das verbreitete Patientenverfügungsformular des Bayerischen Staatsministeriums haben, entspricht dieses – unter gewissen Vorbehalten gegenüber einer "Ankreuzvariante" – den zugrundeliegenden Mindeststandards. Denn auch dort werden Ihnen - medizinisch und juristisch umsetzbare Behandlungsalternativen für bestimmte Standard-Situationen zur Auswahl gestellt. Allerdings sollten Sie diese u. U. durch Angaben zur Wiederbelebung und durch Ihre eigenen Wertvorstellungen sinnvoll ergänzen.
Wenn Sie sonstige Vordrucke verwendet haben, sollten Sie diese überprüfen und mit den Formulierungsvorschlägen der Standard-Patientenverfügung vergleichen. Achten Sie insbesondere darauf, ob Koma und Demenz sowie darauf bezogene Entscheidungen für oder gegen eine künstliche Ernährung überhaupt Gegenstand Ihrer Patientenverfügung sind. Auch Schmerztherapie und damit einhergehende Fragen sollten keinesfalls fehlen.
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Für potentielle Kooperationspartner
Seit dem Erscheinen am Samstag, den 18.2.2006 wurde die Broschüre bundesweit bereits über 2300 mal auf Anfrage abgegeben: an Kliniken, Hospizdienste, Apotheken, Betreuungsvereine, Bestattungsunternehmer, Universitäten, Wohlfahrtseinrichtungen usw.
Gemeinnützige Einrichtungen und Projekte können die Broschüre zunächst probeweise in ihrer Beratungstätigkeit einsetzen und erhalten sie kostenlos. Anschließend kann auf Wunsch eine Kooperation, ein Erfahrungsaustausch, die Überlassung einer Präsentation für Vortragstätigkeiten o. ä. vereinbart werden, auch die (Mit-)Nutzung einer elektronisch gestützten Abfassungshilfe für individuelle Patientenverfügungen ist vorgesehen.
Bei entsprechendem Interesse können Sie dieses anmelden an:
pv@visite-hospiz.de (wenn möglich bitte erst ab Mitte März 2006, da die Anfragen von bereits bestehenden Kooperationspartner zur Zeit sehr rege sind und Einzelfallregelungen verabredet werden müssen.)
Die Vorlage der Gemeinnützigkeit ist erforderlich, bzw. der Hinweis auf Ihre Internetseite, aus z. B. die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband hervorgeht).
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 25.2.2006
Potsdam / Berlin. Eingeladen hatte die Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein (SPD) am Dienstagabend, den 22.2.2006 nach Potsdam. Sie wies in ihrer Begrüßungsrede auf das Vorhaben der jetzigen Regierung hin, eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung bis 2007 auf den Weg zu bringen. Dieses Vorhaben stehe auch im Koalitionsvertrag.
Klaus Kutzer, vorsitzender Bundesrichter a.D., erläuterte die Ergebnisse für einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung, wie er unter seiner Leitung in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Auftrag von (der alten wie der neuen) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erarbeitet worden war. Gita Neumann vom Humanistischen Verband stellte die neue Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ der Öffentlichkeit vor.
Kutzer betonte, dass es ein Hauptanliegen der AG des Bundesjustizministeriums gewesen sei, dass die antezipatorische Entscheidung des Betroffenen nach Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit fortwirke und dies auch gelte, „wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat“, wie es im Entwurf heißt. D. h., dass eine wirksame Patientenverfügung prinzipiell für alle Krankheitsbilder verbindlich gelte.
Fotos siehe: http://www.potsdam.spade.de
Andrea Wicklein bei der Begrüßung, auf dem Podium v.l.n.r.: Klaus Kutzer, Norbert Kunz (Moderator), Gita Neumann, Prof. Dr. med. Arne Kollwitz
Die Ethik-Kommission des Deutschen Bundestages (sie existiert in der jetzigen Legislaturperiode nicht mehr) hatte demgegenüber in ihrem Mehrheitsvotum eine Gefahr dieses Selbstbestimmungsinstrumentes zum Ausgangspunkt genommen: Mittels der Patientenverfügung könne das entschiedene „Nein zur aktiven Sterbehilfe“ aufgeweicht werden, befürchtet sie in ihrem "Zwischenbericht Patientenverfügung". (Es liegen allerdings neben dem Mehrheitsvotum vier teils entgegengesetzte Sondervoten dieses Gremiums vor). Die Ethik-Enquetekommission (Mehrheitsvotum) wollte deshalb im Namen des Lebensschutzes Patientenverfügungen, „die den Abbruch oder Verzicht lebenserhaltender Maßnahmen betreffen“, auf infauste Grundleiden begrenzen, die „trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen“. Kutzer wies dieses Ansinnen einer Reichweitenbeschränkung zurück. Es sei auch unsinnig, weil es für diese Situationen im Prinzip überhaupt gar keiner Patientenverfügungen mehr bedürfe.
Kutzer und Neumann erläuterte beide am Beispiel einer multimorbiden Patientin mit Niereninsuffizienz, dass eine Reichweitenbeschränkung von Patientenverfügungen durchaus auch das akute Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten verletzen würde: Diese müssten dann nämlich auch gegen ihren erklärten Willen dialysiert, d.h. zwangsbehandelt werden, sobald sie bei Nierenversagen ins Koma fallen würden.
Neumann nannte es zwar verständlich, dass unterschiedliche Organisationen und gesellschaftliche Gruppierungen auf das Instrument der Patientenverfügungen jeweils ihre eigenen partikularen Vorstellungen und ethisch motivierten Anliegen projizieren. Diese Versuchung sei groß. Es gehe bei der Sicherung der Patientenautonomie jedoch darum, dass nicht nur todkranke, hospizlich zu betreuende Menschen etwa mit Krebs, sondern dass auch Patienten in Allgemeinkrankenhäusern, auf Intensivstationen, in Herzkliniken, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Heimen und im häuslichen, bzw. ambulanten Pflegebereich ihre Selbstbestimmung vorsorglich wahrnehmen können.
Die vorgestellte Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ basiert auf den Textbausteinen und Formulierungshilfen, die von der „Kutzer-Kommission“ im Auftrag des Bundesjustizministeriums erarbeitet worden waren. Sie enthält als Ankreuzvariante, die beliebig zu erweitern und auszuarbeiten ist, verschiedene Optionen. Diese beziehen sich auch auf ein wahrscheinlich irreversibles Dauerkoma z. B. nach Unfall oder Schlaganfall und auf eine weit fortgeschrittene Demenz, wenn der Patient ohne künstliche Ernährung sterben würde. Darauf bezogen werden Alternativen für oder gegen bestimmte Behandlungen zur Wahl gestellt, wie es heutigen medizinethischen Qualitätsstandards entspricht. Ziel ist auch, angesichts eines Wildwuchses im "Patientenverfügungs- und Vorsorgemark" und einer "Formularflut" von über 200 Anbietern zu einer gewissen Vereinheitlichung zu kommen. Dies bedeutet nicht, dass nicht Vordrucke für bestimmte Zielgruppen durchaus ihren Sinn behalten können.
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Bestelladressen für die Broschüre "Standard-Patientenverfügung" und weitere Infos für individuelle Nutzer und eventuelle Kooperationspartner:
Sie finden die Broschüre - mit allen Bestelladressen auf der letzte Seite - hier:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/pv.pdf
Die neue Broschüre enthält auf 26 Seiten neben dem Angebot einer Standard-Patientenverfügung im praktisch nutzbaren DIN-A-4 Format auch Vollmachten (Gesundheitsvollmacht sowie für finanzielle und sonstige rechtsgeschäftliche Angelegenheiten), eine Notfallbogen für die Akutsituation, eine Betreuungsformular sowie eine Hinweiskarte – alles farblich leicht voneinander unterscheidbar und zum Heraustrennen. Das Besondere ist jedoch das damit verbundene kostenlose Beratungsangebot zur Frage: „was soll medizinisch unternommen werden, wenn ich entscheidungsunfähig bin ...“
Einbezogen werden sollen - in einem bundesweites Netzwerk - bestehende Patienten-, Senioren-, Hospiz- und sonstige gemeinnützige Beratungsstellen.
Herausgeber ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) unter Mitwirkung und Überstützung mehrerer Kooperationspartner.
Alle individuellen Nutzer werden bei Postversand um Zusendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken gebeten (oder Sie können auch das Spendenformular in der Fußzeile dieses Newsletters patientenverfuegung.de nutzen). Bitte geben Sie unbedingt das Stichwort: Broschüre Standard-Patientenverfügung an.
Wichtige Hinweise der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des HVD:
Sollten Sie bereits eine individuell-konkrete Patientenverfügung (sogenannte Optimal-Variante) des HVD haben, so ist diese noch differenzierter und anspruchsvoller als die Standard-Patientenverfügung - Sie brauchen dann also keinesfalls die neue Standard-Version.
Wenn Sie das verbreitete Patientenverfügungsformular des Bayerischen Staatsministeriums haben, entspricht dieses – unter gewissen Vorbehalten gegenüber einer "Ankreuzvariante" – den zugrundeliegenden Mindeststandards. Denn auch dort werden Ihnen - medizinisch und juristisch umsetzbare Behandlungsalternativen für bestimmte Standard-Situationen zur Auswahl gestellt. Allerdings sollten Sie diese u. U. durch Angaben zur Wiederbelebung und durch Ihre eigenen Wertvorstellungen sinnvoll ergänzen.
Wenn Sie sonstige Vordrucke verwendet haben, sollten Sie diese überprüfen und mit den Formulierungsvorschlägen der Standard-Patientenverfügung vergleichen. Achten Sie insbesondere darauf, ob Koma und Demenz sowie darauf bezogene Entscheidungen für oder gegen eine künstliche Ernährung überhaupt Gegenstand Ihrer Patientenverfügung sind. Auch Schmerztherapie und damit einhergehende Fragen sollten keinesfalls fehlen.
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Für potentielle Kooperationspartner
Seit dem Erscheinen am Samstag, den 18.2.2006 wurde die Broschüre bundesweit bereits über 2300 mal auf Anfrage abgegeben: an Kliniken, Hospizdienste, Apotheken, Betreuungsvereine, Bestattungsunternehmer, Universitäten, Wohlfahrtseinrichtungen usw.
Gemeinnützige Einrichtungen und Projekte können die Broschüre zunächst probeweise in ihrer Beratungstätigkeit einsetzen und erhalten sie kostenlos. Anschließend kann auf Wunsch eine Kooperation, ein Erfahrungsaustausch, die Überlassung einer Präsentation für Vortragstätigkeiten o. ä. vereinbart werden, auch die (Mit-)Nutzung einer elektronisch gestützten Abfassungshilfe für individuelle Patientenverfügungen ist vorgesehen.
Bei entsprechendem Interesse können Sie dieses anmelden an:
pv@visite-hospiz.de (wenn möglich bitte erst ab Mitte März 2006, da die Anfragen von bereits bestehenden Kooperationspartner zur Zeit sehr rege sind und Einzelfallregelungen verabredet werden müssen.)
Die Vorlage der Gemeinnützigkeit ist erforderlich, bzw. der Hinweis auf Ihre Internetseite, aus z. B. die Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband hervorgeht).
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 25.2.2006
Re: Neue Standard-Patientenverfügung vorgestellt
Quelle: Ärzte Zeitung vom 1.03.06:
Neuer Ratgeber für Trauerfälle herausgegeben
... Das Buch enthält Ratschläge zum Umgang mit Sterbenden sowie Tipps, wie man emotional und rechtlich Situationen bewältigt, in denen sich Menschen mit dem Tod eines Angehörigen auseinandersetzen müssen.
So wird im Kapitel zur Hospizarbeit etwa erklärt, dass Hospize nur Menschen aufnehmen, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt. ...
Verbraucherzentrale NRW: Ein Lebensende in Würde - Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall. 206 Seiten. 14,90 Euro. ISBN 3-933705-51-7.
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Netzwerkbroschüre „Standard-Patientenverfügung“
Die Broschüre im DIN-A-4 enthält zum Heraustrennen auch alle Vorsorgeformularen incl. einem Notfallbogen zur Nutzung bei nicht mehr einwilligungsfähigen Schwerstkranken. Sie ist hier abrufbar oder wird gegen Zusendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken an eine der auf der vorletzten Seite (27) genannten Adressen zugesandt:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/pv.pdf
Oder Bestellung oder Nachfrage an: pv@standard-patientenverfuegung.de
Neuer Ratgeber für Trauerfälle herausgegeben
... Das Buch enthält Ratschläge zum Umgang mit Sterbenden sowie Tipps, wie man emotional und rechtlich Situationen bewältigt, in denen sich Menschen mit dem Tod eines Angehörigen auseinandersetzen müssen.
So wird im Kapitel zur Hospizarbeit etwa erklärt, dass Hospize nur Menschen aufnehmen, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt. ...
Verbraucherzentrale NRW: Ein Lebensende in Würde - Ratgeber für Sterbebegleitung und Trauerfall. 206 Seiten. 14,90 Euro. ISBN 3-933705-51-7.
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Netzwerkbroschüre „Standard-Patientenverfügung“
Die Broschüre im DIN-A-4 enthält zum Heraustrennen auch alle Vorsorgeformularen incl. einem Notfallbogen zur Nutzung bei nicht mehr einwilligungsfähigen Schwerstkranken. Sie ist hier abrufbar oder wird gegen Zusendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken an eine der auf der vorletzten Seite (27) genannten Adressen zugesandt:
http://www.standard-patientenverfuegung.de/pv.pdf
Oder Bestellung oder Nachfrage an: pv@standard-patientenverfuegung.de
Neue Standard-Patientenverfügung auch in Bayern vorgestellt
Nürnberg. Die Standard-Patientenverfügung wird in Bayern vorgestellt anlässlich der Frühjahrstagung der Humanistischen Akademie am Wochenende vom 31.3. – 2.4. 2006 in Nürnberg (letzter Beitrag am Sonntag vor der Podiumsdiskussion, zum Programm s.u.).
Die Tagung mit dem Zitat eines Bach-Chorals im Namen zeichnet sich neben rechtlichen und medizinischen Aspekten (z. B. durch den Rechtsanwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz und die Leiterin der Palliativstation Klinikum Nürnberg Dr. Gerda Hofmann-Wackersreuther) durch einige Besonderheit aus: Auch sozio-ökonomische, historische und ethnologisch-kulturelle Aspekte werden beleuchtet. Hier eine Auswahl:
- Soziologie des Lebensendes in Deutschland, Referent: Prof. Dr. phil. Klaus Feldmann (Hannover), Lehrstuhl für Soziologie und Sozialpsychologie Univ. Hannover
- "Euthanasie"? Die Geschichte des "guten Todes" und die Relevanz der NS-Ereignisse für die Sterbehilfe-Debatte, Referent: Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A. (Hannover), Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin an der Univ. Hannover
- Ethnographie des Lebensendes in außereuropäischen Kulturen, Referent: Prof. Dr. theol. habil. Reiner Sörries (Kassel), Direktor des Museums für Sepulkralkultur Kassel, Institut für christliche Archäologie und Kunstgeschichte, Univ. Erlangen-Nürnberg
Vollständiges Programm der Tagung „Komm süßer Tod? – Aspekte der Selbstbestimmung am Ende des Lebens“ siehe:
Die Tagung wurde von der Bayerischen Landesärztekammer als ärztliche Fortbildungsveranstaltung anerkannt (zusammen 14 Punkte).
Zum Anmelden oder zur Anforderung der Informations- und Anmeldeunterlagen:
Siehe unter: http://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm
Anfragen zur Bestellung der Broschüre "Standard-Patientenverfügung" (2 Euro Schutzgebühr) unter: pv@standard-patientenverfuegung.de
Die Tagung mit dem Zitat eines Bach-Chorals im Namen zeichnet sich neben rechtlichen und medizinischen Aspekten (z. B. durch den Rechtsanwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz und die Leiterin der Palliativstation Klinikum Nürnberg Dr. Gerda Hofmann-Wackersreuther) durch einige Besonderheit aus: Auch sozio-ökonomische, historische und ethnologisch-kulturelle Aspekte werden beleuchtet. Hier eine Auswahl:
- Soziologie des Lebensendes in Deutschland, Referent: Prof. Dr. phil. Klaus Feldmann (Hannover), Lehrstuhl für Soziologie und Sozialpsychologie Univ. Hannover
- "Euthanasie"? Die Geschichte des "guten Todes" und die Relevanz der NS-Ereignisse für die Sterbehilfe-Debatte, Referent: Prof. Dr. med. Andreas Frewer, M.A. (Hannover), Institut für Geschichte, Ethik und Philosophie der Medizin an der Univ. Hannover
- Ethnographie des Lebensendes in außereuropäischen Kulturen, Referent: Prof. Dr. theol. habil. Reiner Sörries (Kassel), Direktor des Museums für Sepulkralkultur Kassel, Institut für christliche Archäologie und Kunstgeschichte, Univ. Erlangen-Nürnberg
Vollständiges Programm der Tagung „Komm süßer Tod? – Aspekte der Selbstbestimmung am Ende des Lebens“ siehe:
Die Tagung wurde von der Bayerischen Landesärztekammer als ärztliche Fortbildungsveranstaltung anerkannt (zusammen 14 Punkte).
Zum Anmelden oder zur Anforderung der Informations- und Anmeldeunterlagen:
Siehe unter: http://www.patientenverfuegung.de/pv/aktuell.htm
Anfragen zur Bestellung der Broschüre "Standard-Patientenverfügung" (2 Euro Schutzgebühr) unter: pv@standard-patientenverfuegung.de
Broschüre STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG
Drei Erfolgsgeschichten – wie es besser geht, ohne teu(r)er zu sein
1.) Der Feierabend:
Essen. Ein katholisches Pflegeheim im Ruhrgebiet lebt es vor:
Die Bewohner fühlen sich im „Marienhaus“ wohl, das Personal auch. Das eine geht nicht ohne das andere - sagt Georg Bonerz, der Heimleiter. Er kommt aus Duisburg-Marxloh, einem Arbeiterviertel.
„Wir bemühen uns, hier alles offen zu halten“, betont Bonerz. Es gibt täglich um neun Uhr Konferenzen, in denen Probleme besprochen werden. Und eins macht Bonerz seinen Mitarbeiter/innen immer wieder deutlich: „Wir leben von den Bewohnern.“ - Seine eigene Mutter zählt übrigens auch dazu ...
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite ... 400461.asp
2.) Das VORSORGE-Register unter Rechtsaufsicht des BMJ
Berlin. Mehr als 300.000 Bürger/innen haben ihre Vollmachten bereits in das im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) aufgebaute zentrale VORSORGE-Register der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Diese Zahlen sind umso beeindruckender, als das VORSORGE-Register in Berlin erst im März 2005 seinen Vollbetrieb aufgenommen hat, d.h. seitdem auch Vollmachts-Formulare ohne Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts hier registriert werden können.
„Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt ... “, erklärte dazu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die einmalige Gebühr pro Registrierung (nicht: Hinterlegung im Originial!) unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Weitere Informationen:
http://www.vorsorgeregister.de
oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 â‚ / Min.).
3.) Die Broschüre STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG
Die vor 3 Wochen herausgegebene Broschüre Standard-Patientenverfügung (die auch alle anderen Vorsorge-Formulare zum Heraustrennen enthält) ist bereits über 6.000 mal von Einrichtungen wie Betreuungsbehörden, Kliniken, Medizinischen Einrichtungen, Hospizdiensten und anderen Beratungsstellen (zunächst je 3 Exemplare) bestellt worden. Die Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügungen, Gita Neumann, hat daran mitgewirkt: „Das bundesweite Interesse an einer leicht nutzbaren Standard-Patientenverfügung übersteigt bei weitem unsere Erwartungen." Werbung – außer einigen Hinweisen in Internet-Foren – habe es bisher nicht gegeben. "Wir selbst befürworten zwar nach wie vor die qualitativ hochwertigere Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung. Denn diese enthält auch situationsbezogene Abwägungen und eigene Wertvorstellen, die später zur Auslegung entscheidend sind“, so Neumann. Im Laufe der letzten Jahre sei aber klar geworden, dass dieses Modell wohl eher einer anspruchsvollen Minderheit vorbehalten bleibt. Auch der „breiten Bevölkerung“ müsse aber eine vernünftige Patientenverfügung angeboten werden, die allgemeinen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards entspricht.
Die DIN-A-4 Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ mit allen Vollmachten ist gegen Einsendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken erhältlich bei: Humanistischer Verband Deutschlands, Wallstr. 65, 10179 Berlin, Tel. 030 – 613 90 411 (Tel. kostenlos). Eine Erstellung aufgrund individueller Optionen zu medizinischen Fragestellungen ist für 24 Euro möglich, online für 18 Euro unter:
http://www.standard-patientenverfuegung.de
(Bei den Bearbeitungsgebühren sind jeweils Ermäßigungen für finanzschwache Interessenten vorgesehen)
Zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter:
http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.3.2006
http://www.patientenverfuegung.de
1.) Der Feierabend:
Essen. Ein katholisches Pflegeheim im Ruhrgebiet lebt es vor:
Die Bewohner fühlen sich im „Marienhaus“ wohl, das Personal auch. Das eine geht nicht ohne das andere - sagt Georg Bonerz, der Heimleiter. Er kommt aus Duisburg-Marxloh, einem Arbeiterviertel.
„Wir bemühen uns, hier alles offen zu halten“, betont Bonerz. Es gibt täglich um neun Uhr Konferenzen, in denen Probleme besprochen werden. Und eins macht Bonerz seinen Mitarbeiter/innen immer wieder deutlich: „Wir leben von den Bewohnern.“ - Seine eigene Mutter zählt übrigens auch dazu ...
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite ... 400461.asp
2.) Das VORSORGE-Register unter Rechtsaufsicht des BMJ
Berlin. Mehr als 300.000 Bürger/innen haben ihre Vollmachten bereits in das im gesetzlichen Auftrag (§§ 78 a ff. BNotO) aufgebaute zentrale VORSORGE-Register der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Diese Zahlen sind umso beeindruckender, als das VORSORGE-Register in Berlin erst im März 2005 seinen Vollbetrieb aufgenommen hat, d.h. seitdem auch Vollmachts-Formulare ohne Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwalts hier registriert werden können.
„Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt ... “, erklärte dazu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die einmalige Gebühr pro Registrierung (nicht: Hinterlegung im Originial!) unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 Euro und 20 Euro.
Weitere Informationen:
http://www.vorsorgeregister.de
oder bei der Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin, Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 â‚ / Min.).
3.) Die Broschüre STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG
Die vor 3 Wochen herausgegebene Broschüre Standard-Patientenverfügung (die auch alle anderen Vorsorge-Formulare zum Heraustrennen enthält) ist bereits über 6.000 mal von Einrichtungen wie Betreuungsbehörden, Kliniken, Medizinischen Einrichtungen, Hospizdiensten und anderen Beratungsstellen (zunächst je 3 Exemplare) bestellt worden. Die Bundesbeauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands für Patientenverfügungen, Gita Neumann, hat daran mitgewirkt: „Das bundesweite Interesse an einer leicht nutzbaren Standard-Patientenverfügung übersteigt bei weitem unsere Erwartungen." Werbung – außer einigen Hinweisen in Internet-Foren – habe es bisher nicht gegeben. "Wir selbst befürworten zwar nach wie vor die qualitativ hochwertigere Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung. Denn diese enthält auch situationsbezogene Abwägungen und eigene Wertvorstellen, die später zur Auslegung entscheidend sind“, so Neumann. Im Laufe der letzten Jahre sei aber klar geworden, dass dieses Modell wohl eher einer anspruchsvollen Minderheit vorbehalten bleibt. Auch der „breiten Bevölkerung“ müsse aber eine vernünftige Patientenverfügung angeboten werden, die allgemeinen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards entspricht.
Die DIN-A-4 Broschüre „Standard-Patientenverfügung“ mit allen Vollmachten ist gegen Einsendung von 2 x 1,45 Euro in Briefmarken erhältlich bei: Humanistischer Verband Deutschlands, Wallstr. 65, 10179 Berlin, Tel. 030 – 613 90 411 (Tel. kostenlos). Eine Erstellung aufgrund individueller Optionen zu medizinischen Fragestellungen ist für 24 Euro möglich, online für 18 Euro unter:
http://www.standard-patientenverfuegung.de
(Bei den Bearbeitungsgebühren sind jeweils Ermäßigungen für finanzschwache Interessenten vorgesehen)
Zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter:
http://www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 11.3.2006
http://www.patientenverfuegung.de
Nächste Vorstellung Standard-PV: Krebskongress 26.3. Berlin
Nächste Vorstellung der neuen Broschüre Standard-Patientenverfügung (mit allen Vorsorge-Formularen) auf dem Krebskongress 26.3. in Berlin, ICC-Kongresszentrum
Im Rahmen des Deutschen Krebskongresses, der größten onkologischen Fachveranstaltung in Deutschland, findet am 26.3. von 9 - 18 Uhr ein Aktionstag statt. Der Eintritt ist frei. Es stellen sich u.a. Beratungs-, Patienten-, Hospiz- und Selbsthilfeinitiativen mit Infoständen vor.
"VISITE-Hospizbegleitung zuhause" wird mit einem Infostand zur Standard-Patientenverfügung vertreten sein: im Foyer Stand 19 / Treppe 6. (Siehe im Internet:
www.standard-patientenverfuegung.de )
Das gesamte Programm des Krebsaktionstages, zu dem wieder viele tausend Interessenten erwartet werden, unter:
www.krebsaktionstag.de
(mit Schwerpunktthemen Brust-, Darm- und Prostatakrebs; Vorträgen, Expertenrunde, Ausstellungen)
Im Rahmen des Deutschen Krebskongresses, der größten onkologischen Fachveranstaltung in Deutschland, findet am 26.3. von 9 - 18 Uhr ein Aktionstag statt. Der Eintritt ist frei. Es stellen sich u.a. Beratungs-, Patienten-, Hospiz- und Selbsthilfeinitiativen mit Infoständen vor.
"VISITE-Hospizbegleitung zuhause" wird mit einem Infostand zur Standard-Patientenverfügung vertreten sein: im Foyer Stand 19 / Treppe 6. (Siehe im Internet:
www.standard-patientenverfuegung.de )
Das gesamte Programm des Krebsaktionstages, zu dem wieder viele tausend Interessenten erwartet werden, unter:
www.krebsaktionstag.de
(mit Schwerpunktthemen Brust-, Darm- und Prostatakrebs; Vorträgen, Expertenrunde, Ausstellungen)
Patientenverfügungen nicht nur für Minderheiten (300 Euro ?)
Vorgesehenes PatVG in Österreich - vorsorgliche Selbstbestimmung darf nicht nur einer Minderheit vorbehalten sein!
Patientenvertreter haben Kosten von insgesamt 300 Euro für Patientenverfügung ausgerechnet, die nach einem neuen Gesetz in Österreich allen Formkriterien der Vebindlichkeit genügt! Das darf wohl nicht wahr sein. Wie sieht es in Deutschland aus?
" ... Eine von einer Patientenberatungs- oder Hospizstelle aufgesetzte sogenannte Standard-Patientenverfügung ist in Deutschland für 18 – 24 Euro zu haben, wobei noch Vergünstigungen für finanziell Schwache vorgesehen sind. Darin ist die ergebnisoffene Frage für und wider die künstliche Ernährung im Dauerkoma (etwa wie bei der Amerikanerin Terry-Schiavo) inbegriffen, auf Wunsch auch eine medizin-ethische Beratung dazu. ..." (Quelle PV-Newsletter von heute)
Links zu Quellen:
http://www.orf.at/index.html?url=http%3 ... 13011.html
Hintergründe (mit Link zu Gesetzestext im Original), Meldung PatVG in Österreich, Eintrag vom 10.2.2006 unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/ar ... m?offset=0
Patientenvertreter haben Kosten von insgesamt 300 Euro für Patientenverfügung ausgerechnet, die nach einem neuen Gesetz in Österreich allen Formkriterien der Vebindlichkeit genügt! Das darf wohl nicht wahr sein. Wie sieht es in Deutschland aus?
" ... Eine von einer Patientenberatungs- oder Hospizstelle aufgesetzte sogenannte Standard-Patientenverfügung ist in Deutschland für 18 – 24 Euro zu haben, wobei noch Vergünstigungen für finanziell Schwache vorgesehen sind. Darin ist die ergebnisoffene Frage für und wider die künstliche Ernährung im Dauerkoma (etwa wie bei der Amerikanerin Terry-Schiavo) inbegriffen, auf Wunsch auch eine medizin-ethische Beratung dazu. ..." (Quelle PV-Newsletter von heute)
Links zu Quellen:
http://www.orf.at/index.html?url=http%3 ... 13011.html
Hintergründe (mit Link zu Gesetzestext im Original), Meldung PatVG in Österreich, Eintrag vom 10.2.2006 unter:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/ar ... m?offset=0
Vorsorgeformulare online ausfüllbar und ausdruckbar
Vorsorgeformulare seit dieser Woche auch online ausfüllbar und dann ausdruckbar:
Wenn Sie unter www.standard-patientenverfuegung.de oben rechts auf „Vorsorgeformulare“ klicken, können Sie jetzt auch online ausfüllen:
Vollmachten jeweils für gesundheitliche (grün) und für finanzielle (rot) Angelegenheiten,
Notfallbogen (vom Arzt auszufüllen)
oder eine Betreuungsverfügung
Die Formulare direkt unter:
http://www.standard-patientenverfuegung ... mulare.htm
Das ist, soweit ich das übersehen, bisher im Internet ganz neu.
M.f.G.
Gita Neumann
Wenn Sie unter www.standard-patientenverfuegung.de oben rechts auf „Vorsorgeformulare“ klicken, können Sie jetzt auch online ausfüllen:
Vollmachten jeweils für gesundheitliche (grün) und für finanzielle (rot) Angelegenheiten,
Notfallbogen (vom Arzt auszufüllen)
oder eine Betreuungsverfügung
Die Formulare direkt unter:
http://www.standard-patientenverfuegung ... mulare.htm
Das ist, soweit ich das übersehen, bisher im Internet ganz neu.
M.f.G.
Gita Neumann
Standards zu Patientenverfügungen
Endlich: Standards zu Patientenverfügungen vereinheitlichen sich in Deutschland zunehmend - verschiedene Modelle zur individuellen Abfassung, aber in den Grundsätzen organisationsübergreifend mehr ernsthaft strittig
Soviel fundierte Aufklärung zu Patientenverfügungen nach erforderlichen, von Experten und Praktikern allgemein anerkannten Qualitätsstandards war nie. Dabei sind sich alle einig: Die größte Schwierigkeit besteht darin, die Verfügung so abzufassen, dass ein Arzt daraus unzweifelhaft den Willen des Patienten erkennen kann. In den Medienberichten der letzten Wochen werden immer wieder zwei - von ihrer weltanschaulichen Ausrichtung her höchst unterschiedliche - Organisationen besonders empfohlen:
Die DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (DHS) mit ihrer Internetseite http://www.hospize.de und der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS(HVD) mit seiner Internetseite http://www.patientenverfuegung.de
Selbst die Mode-/Frauenzeitschrift FÜR SIE bringt in ihrer Osterausgabe ein gemeinsames Fachgespräch mit Gita Neumann (HVD) und Eugen Brysch (DHS) zum Thema „Mein Wille zählt“.
Der folgende Artikel (hier gekürzt) wurde im Ratgeber der Rheinischen Post vom 30.3.2006 veröffentlicht und von zahlreichen Medien übernommen (u. a. von: Leipziger Volkszeitung, Kölner Stadtanzeiger, Bocholter-Borkener Volksblatt, Pforzheimer Zeitung, Internetzeitung Anwalt.tv.):
<< ... Nach einer aktuellen Untersuchung der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund wissen zwar 70 Prozent aller Bundesbürger, was eine Patientenverfügung ist, doch nur 13 Prozent haben ein entsprechendes Papier verfasst. "Ein wesentlicher Grund dafür ist: Die Leute wissen nicht, wie sie es machen sollen", beobachtet Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Hospiz Stiftung. ...
Persönliche Beratungen bieten neben der Hospiz Stiftung auch der Humanistische Verband sowie zahlreiche Selbsthilfegruppen und Vereine an. „Der Hausarzt und Beratungsstellen sollten unbedingt befragt werden, weil sie über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung verfügen ....“, erläutert Beate Lenke, Rechtsanwältin aus Essen. ...
Auf Allgemeinplätze wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen", auf Textbausteine oder auf Ankreuzlisten sollte verzichtet werden. ... "Je individueller und je mehr auf die persönliche Situation zugeschnitten eine Patientenverfügung ist, desto eher wird sich der Arzt an sie gebunden fühlen", rät Wolfgang Schuldzinski, Rechtsanwalt und Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. ...
"Daneben ist es wichtig, bestimmte Lebensvorstellungen festzuhalten", sagt Verbraucherberater Schuldzinski. Der formale Hinweis auf eine Religionszugehörigkeit reiche dabei nicht aus. ... Für die Umsetzung der Verfügung kann eine - gut erreichbare - Person bevollmächtigt werden. Eine solche Vollmacht ist eine ethische und medizinische Herausforderung .... Ob die Patientenverfügung per Hand oder per Computer geschrieben wurde, ist unwichtig - so lange sie leserlich und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen ist. ... Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig", sagt Rechtsanwältin Lenke. "Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vertrauensperson bestätigen zu lassen, dass der Verfasser `im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist´". ...
Auch die Hinterlegung bei der Hospiz Stiftung, beim Humanistischen Verband, im Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes in Mainz oder im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich. ... Alle Exemplare der Verfügung sollten regelmäßig etwa alle zwei Jahre - im Krankheitsfalle häufiger - erneut unterzeichnet und gegebenenfalls inhaltlich aktualisiert werden. >>
--------------
Immer wieder (wie auch oben) lesen wir den Hinweis: Auf Textbausteine und Ankreuzvarianten sollte verzichtet werden, sie seien höchstens als Hilfsmittel zu verwenden. (Gemeint sind hier etwa die Vorsorge-Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums und des Bundesministeriums der Justiz, die in Zusammenarbeit mit kompetenten Juristen, Palliativ-Medizinern und Vertretern verschiedener Verbände entstanden sind.)
Andererseits ist es für den Laien, selbst mit ärztlicher und/oder juristischer Beratung, kaum möglich, selbst einen Text abzufassen, der hinreichenden Qualitätskriterien entspricht. Wenngleich nicht die optimale, so doch die zweitbeste Lösung scheint somit die individuell abgefasste Variante einer sogenannten Standard-Patientenverfügung zu sein (die auf den o.g. Empfehlungen beruht). Das findet auch der Autor des eben erschienenen Buches „Keiner stirbt für sich allein“, Oliver Tomein. Auf Seite 250 schreibt er:
<< Auch wenn es aus meiner Sicht wenig empfehlenswert ist, Standardformulare zu verwenden, sei hier auf eine Lösung hingewiesen, die für den Fall, dass man das trotzdem für einen geeigneten Weg hält, gut gelungen ist. Das Formular ist im Internet zu finden und kann online ausgefüllt, dann aber auch ausgedruckt und hinterlegt werden. ... http://www.standard-patientenverfuegung.de >>
Auch in einem anderen Sinne wird davon gesprochen, dass Experten Standards setzen: Nämlich auf die Beratung z u r Patientenverfügung bezogen (nicht unmittelbar auf die Qualität d e r Patientenverfügung, deren Abfassung dann noch einmal ein Problem für sich ist). Siehe:
http://www.sozialservice.de/article.php?sid=418
---------------------------------------------
Quellennachweise:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... cht/324882
http://www.lvz-online.de/ratgeber/finan ... 71681.html
http://www.fuer-sie.de
http://www.pz-news.de/service/sonstige/79372/
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 14.4.2006
Soviel fundierte Aufklärung zu Patientenverfügungen nach erforderlichen, von Experten und Praktikern allgemein anerkannten Qualitätsstandards war nie. Dabei sind sich alle einig: Die größte Schwierigkeit besteht darin, die Verfügung so abzufassen, dass ein Arzt daraus unzweifelhaft den Willen des Patienten erkennen kann. In den Medienberichten der letzten Wochen werden immer wieder zwei - von ihrer weltanschaulichen Ausrichtung her höchst unterschiedliche - Organisationen besonders empfohlen:
Die DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (DHS) mit ihrer Internetseite http://www.hospize.de und der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS(HVD) mit seiner Internetseite http://www.patientenverfuegung.de
Selbst die Mode-/Frauenzeitschrift FÜR SIE bringt in ihrer Osterausgabe ein gemeinsames Fachgespräch mit Gita Neumann (HVD) und Eugen Brysch (DHS) zum Thema „Mein Wille zählt“.
Der folgende Artikel (hier gekürzt) wurde im Ratgeber der Rheinischen Post vom 30.3.2006 veröffentlicht und von zahlreichen Medien übernommen (u. a. von: Leipziger Volkszeitung, Kölner Stadtanzeiger, Bocholter-Borkener Volksblatt, Pforzheimer Zeitung, Internetzeitung Anwalt.tv.):
<< ... Nach einer aktuellen Untersuchung der Deutschen Hospiz Stiftung in Dortmund wissen zwar 70 Prozent aller Bundesbürger, was eine Patientenverfügung ist, doch nur 13 Prozent haben ein entsprechendes Papier verfasst. "Ein wesentlicher Grund dafür ist: Die Leute wissen nicht, wie sie es machen sollen", beobachtet Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Hospiz Stiftung. ...
Persönliche Beratungen bieten neben der Hospiz Stiftung auch der Humanistische Verband sowie zahlreiche Selbsthilfegruppen und Vereine an. „Der Hausarzt und Beratungsstellen sollten unbedingt befragt werden, weil sie über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung verfügen ....“, erläutert Beate Lenke, Rechtsanwältin aus Essen. ...
Auf Allgemeinplätze wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen", auf Textbausteine oder auf Ankreuzlisten sollte verzichtet werden. ... "Je individueller und je mehr auf die persönliche Situation zugeschnitten eine Patientenverfügung ist, desto eher wird sich der Arzt an sie gebunden fühlen", rät Wolfgang Schuldzinski, Rechtsanwalt und Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. ...
"Daneben ist es wichtig, bestimmte Lebensvorstellungen festzuhalten", sagt Verbraucherberater Schuldzinski. Der formale Hinweis auf eine Religionszugehörigkeit reiche dabei nicht aus. ... Für die Umsetzung der Verfügung kann eine - gut erreichbare - Person bevollmächtigt werden. Eine solche Vollmacht ist eine ethische und medizinische Herausforderung .... Ob die Patientenverfügung per Hand oder per Computer geschrieben wurde, ist unwichtig - so lange sie leserlich und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen ist. ... Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig", sagt Rechtsanwältin Lenke. "Es ist jedoch empfehlenswert, eine Vertrauensperson bestätigen zu lassen, dass der Verfasser `im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist´". ...
Auch die Hinterlegung bei der Hospiz Stiftung, beim Humanistischen Verband, im Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes in Mainz oder im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich. ... Alle Exemplare der Verfügung sollten regelmäßig etwa alle zwei Jahre - im Krankheitsfalle häufiger - erneut unterzeichnet und gegebenenfalls inhaltlich aktualisiert werden. >>
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Immer wieder (wie auch oben) lesen wir den Hinweis: Auf Textbausteine und Ankreuzvarianten sollte verzichtet werden, sie seien höchstens als Hilfsmittel zu verwenden. (Gemeint sind hier etwa die Vorsorge-Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums und des Bundesministeriums der Justiz, die in Zusammenarbeit mit kompetenten Juristen, Palliativ-Medizinern und Vertretern verschiedener Verbände entstanden sind.)
Andererseits ist es für den Laien, selbst mit ärztlicher und/oder juristischer Beratung, kaum möglich, selbst einen Text abzufassen, der hinreichenden Qualitätskriterien entspricht. Wenngleich nicht die optimale, so doch die zweitbeste Lösung scheint somit die individuell abgefasste Variante einer sogenannten Standard-Patientenverfügung zu sein (die auf den o.g. Empfehlungen beruht). Das findet auch der Autor des eben erschienenen Buches „Keiner stirbt für sich allein“, Oliver Tomein. Auf Seite 250 schreibt er:
<< Auch wenn es aus meiner Sicht wenig empfehlenswert ist, Standardformulare zu verwenden, sei hier auf eine Lösung hingewiesen, die für den Fall, dass man das trotzdem für einen geeigneten Weg hält, gut gelungen ist. Das Formular ist im Internet zu finden und kann online ausgefüllt, dann aber auch ausgedruckt und hinterlegt werden. ... http://www.standard-patientenverfuegung.de >>
Auch in einem anderen Sinne wird davon gesprochen, dass Experten Standards setzen: Nämlich auf die Beratung z u r Patientenverfügung bezogen (nicht unmittelbar auf die Qualität d e r Patientenverfügung, deren Abfassung dann noch einmal ein Problem für sich ist). Siehe:
http://www.sozialservice.de/article.php?sid=418
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Quellennachweise:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... cht/324882
http://www.lvz-online.de/ratgeber/finan ... 71681.html
http://www.fuer-sie.de
http://www.pz-news.de/service/sonstige/79372/
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 14.4.2006
Re: Neue Standard-Patientenverfügung vorgestellt
Patientenrecht - Selbstbestimmung
Herzzentrum Lahr bietet Symposiumsband sowie kostenlos Broschüre "Standard-Patientenverfügung" an
"Seine langjährige berufliche Erfahrung hat den aus Bukarest stammenden Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Klinik für Anaesthesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden, sehr sensibel für die Ängste und Befürchtungen der Menschen gemacht. ... Die oft als seelenlos empfundene Apparatemedizin lässt den Ruf nach dem Recht des Patienten ... und der Würde des Menschen laut werden und bringt auch den Gesetzgeber dazu, sich Gedanken über das Selbstbestimmungsrecht und die Patientenverfügungen zu machen.
Ein Symposium zu dieser facettenreichen und brisanten Thematik veranstaltete Dr. Dr. Tejas Alexander gemeinsam mit dem Herzzentrum Lahr am 8. Oktober 2005. In ihren Vorträgen stellten hochkarätige Referenten wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter des Bundesgerichthofes a.D., Gita Neumann, Referentin für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin, Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt aus München, Prof. Dr. Peter Schmucker, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie der Universitätsklinik Lübeck, sowie Peter Löffler, Amtsgerichts-Direktor a.D. aus Lahr, die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht dar. Die anschließende Diskussionsrunde wurde vom Rechtsexperten Karl-Dieter Möller, bekannt durch seine Sendung „ARD-Ratgeber Recht und Justiz“, moderiert. Die Veranstaltung war mit über 550 Teilnehmern sehr erfolgreich und bewies, wie groß das Informationsbedürfnis bei den Menschen ist. ...
... erscheint auch ein Buch über die Veranstaltung im vergangenen Oktober „Patientenverfügung und Selbstbestimmung, das können Sie tun, um richtig vorzusorgen“. Die Neuerscheinung enthält u.a. die ... Standard-Patientenverfügung ... mit Textbausteinen für eine individuelle Vorsorge. Diese Standard-Patientenverfügung kann kostenlos über das Herzzentrum Lahr/Baden bezogen werden. ... Sekretariat Klinik für Anaesthesiologie, Herzzentrum Lahr/Baden, Hohbergweg 2, 77933 Lahr, Telefon: (0 78 21) 92 51 50, E-Mail: gabriele.eichner@herz-lahr.de. ...
(Aus: Siebenbürgische Zeitung vom 15. Mai 2006, Seite 14)
Herzzentrum Lahr bietet Symposiumsband sowie kostenlos Broschüre "Standard-Patientenverfügung" an
"Seine langjährige berufliche Erfahrung hat den aus Bukarest stammenden Dr. Dr. Tejas Alexander, Chefarzt der Klinik für Anaesthesiologie am Herzzentrum Lahr/Baden, sehr sensibel für die Ängste und Befürchtungen der Menschen gemacht. ... Die oft als seelenlos empfundene Apparatemedizin lässt den Ruf nach dem Recht des Patienten ... und der Würde des Menschen laut werden und bringt auch den Gesetzgeber dazu, sich Gedanken über das Selbstbestimmungsrecht und die Patientenverfügungen zu machen.
Ein Symposium zu dieser facettenreichen und brisanten Thematik veranstaltete Dr. Dr. Tejas Alexander gemeinsam mit dem Herzzentrum Lahr am 8. Oktober 2005. In ihren Vorträgen stellten hochkarätige Referenten wie Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter des Bundesgerichthofes a.D., Gita Neumann, Referentin für Patientenverfügung, Hospiz und Humanes Sterben vom Humanistischen Verband Deutschlands in Berlin, Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt aus München, Prof. Dr. Peter Schmucker, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie der Universitätsklinik Lübeck, sowie Peter Löffler, Amtsgerichts-Direktor a.D. aus Lahr, die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht dar. Die anschließende Diskussionsrunde wurde vom Rechtsexperten Karl-Dieter Möller, bekannt durch seine Sendung „ARD-Ratgeber Recht und Justiz“, moderiert. Die Veranstaltung war mit über 550 Teilnehmern sehr erfolgreich und bewies, wie groß das Informationsbedürfnis bei den Menschen ist. ...
... erscheint auch ein Buch über die Veranstaltung im vergangenen Oktober „Patientenverfügung und Selbstbestimmung, das können Sie tun, um richtig vorzusorgen“. Die Neuerscheinung enthält u.a. die ... Standard-Patientenverfügung ... mit Textbausteinen für eine individuelle Vorsorge. Diese Standard-Patientenverfügung kann kostenlos über das Herzzentrum Lahr/Baden bezogen werden. ... Sekretariat Klinik für Anaesthesiologie, Herzzentrum Lahr/Baden, Hohbergweg 2, 77933 Lahr, Telefon: (0 78 21) 92 51 50, E-Mail: gabriele.eichner@herz-lahr.de. ...
(Aus: Siebenbürgische Zeitung vom 15. Mai 2006, Seite 14)