tel. Med.-Anordnung durch Sprechstundenhilfe

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Stefan E.

tel. Med.-Anordnung durch Sprechstundenhilfe

Beitrag von Stefan E. » 01.03.2006, 20:16

Hallo zusammen !

Wie verhält es sich mit folgendem Sachverhalt:
Pflegefachkraft im Altenheim nimmt von der Arzthelferin des zuständigen Hausarztes eine telefonische Medikamenten-Anordnung entgegen (welche die Arzthelferin von Ihrem Arzt weitergibt). Die Fachkraft dokumentiert nach der VuG-Regel.
Meine Fragen:
1. Soll/darf/muss ich als Pflegefachkraft mit dokumentieren, dass ich von der Arzthelferin die Anordnung erhalten habe ?
2. Soll ich darauf bestehen, dass mir der Arzt persönlich die Anordnung am Telefon mitteilt ?

Schöne Grüsse

Stefan E.

Herbert Kunst
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Anordnungen des Arztes - Kooperationsvereinbarungen!

Beitrag von Herbert Kunst » 03.03.2006, 08:32

Hallo Stefan,

eigentlich muss gefordert werden, dass Ärzte schriftliche Aufzeichnungen bezüglich ihrer Anordnungen / Verordnungen im Heim hinterlassen. Dazu wird angeraten, dass der Heimträger mit dem Arzt / den Ärzten Kooperationsvereinbarungen abschließt.
Die bloße telefonische Durchgabe von Anordnungen, durch Arzthelferin oder Arzt, kann immer nur eine Notlösung sein. Solche Anordnungen müssten, wenn man sie einmal als zulässig erachtet, ausreichend dokumentiert werden. Klar ist, dass aufgeschrieben werden muss, wer wann was durchgegeben hat. Wenn Zweifel bei einer Durchgabe einer ärztlichen Anordnung durch die Arzthelferin bestehen, kann auf das Gespräch mit dem Arzt eigentlich bestanden werden.
Allerdings sollten solche Verfahrensregeln grundsätzlich vereinbart werden = Kooperationsvereinbarung! Also: ran an die Heimverantwortlichen.

Gruß
Herbert Kunst

Herbert Kunst
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Delegation grundsätzlich schriftlich dokumentieren

Beitrag von Herbert Kunst » 03.03.2006, 10:14

Siehe auch die Texte in diesem Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Z.B.:

... in diesem Forum gibt es umfanfreiche Informationen zur Krankendokumentation / Pflegedokumentation. Siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=9#9
Ich zitiere aus einem früheren Beitrag:
Die Ärztliche Anordnung muss der Arzt dokumentieren, die Übernahme und vor allem die Durchführung ist vom Pflegepersonal zu dokumentieren. Ob diese verschiedenen Vorgänge in einem Papier zusammen ausgeführt werden oder getrennt in einer ärztlichen oder pflegerischen Dokumentation erledigt werden, erscheint zweitrangig. Wichtig ist m.E. allein, dass sowohl Anordnung als auch die Durchführung dokumentiert werden ("Alles was wichtig ist muss dokumentiert werden"). Die Aufzeichnungen müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Wenn es keiner besonderen Verdeutlichung bedarf, könnte auch das bloße "Abhaken" mit Namenszeichnen ggf. reichen.
Gruß Berti
Fundstelle:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Delegationsrecht, Sorgfaltspflicht & Co.

Zu diesem Themenkreis gibt es in diesem Forum bereits zahlreiche Beiträge; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1082348601
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2

Siehe in diesem Forum auch u.a. unter
--- Tätigkeitsschutz
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
bzw.
--- Sorgfaltspflicht
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

In dieser Homepage gibt es weitere informative Artikel; siehe z.B.:
---- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm
---- Bedarfsmedikation – ein Dauerrechtsproblem in der Krankenversorgung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tion01.pdf
---- Dokumentation von ärztlichen Anordnungen in Heimen
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 122003.pdf

Näheres auch in dem Buch „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“. Siehe unter
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm

Rauel Kombüchen
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Registriert: 15.11.2005, 15:04

Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.11.2008, 08:31

Aufgaben - Weisungsrecht - Delegation

Hallo!

Die Aufgaben eines Arbeitnehmers ergeben sich in der Regel aus dem Berufsbild / Arbeitsvertrag. Nur was nicht geregelt ist, kann durch Weisungen ausgefüllt werden. Dazu würde dann auch die Übertragung von Aufgaben gehören. Solche Weisungen müssen aber immer zumutbar sein und mit Sorgfalt ausgeführt werden können. Die Weisungskompetenz ist damit nicht grenzenlos.

Es besteht Regelungsbedarf; siehe unter
Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen
viewtopic.php?t=10015&highlight=delegation
Aufgabenzuschnitt Krankenhaus: Ärzte > Pflege
viewtopic.php?t=10227&highlight=delegation
Mit Gemeindeschwestern gegen Ärztemangel
viewtopic.php?t=6117&highlight=delegation
Neuordnung für Pflegeberufe - Igl-Gutachten
viewtopic.php?t=9469&highlight=delegation
Pflegende sollen Heilkunde ausüben
viewtopic.php?t=8092&highlight=delegation
Aufgabenübertragung ?
viewtopic.php?t=10044&highlight=delegation
Delegation im OP: Assistenzkräfte als Zweite OP-Assistenz
viewtopic.php?t=10197&highlight=delegation
Ärztliche Aufgaben > Pflegende? > Probleme
viewtopic.php?t=9747&highlight=delegation
Der „Ton“ zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
viewtopic.php?t=9394&highlight=delegation
Pflegethemen Böhme: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
viewtopic.php?t=9120&highlight=delegation

MfG Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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